Bilaterale: Wie das Paket rechtlich funktioniert.

Rechtsmechanik: Fünfzehn Eckpunkte am Beispiel des Stromabkommens.
Seit über einem Jahr wird über das Paket Schweiz-EU gestritten. Die Befürworter sprechen von einer Fortsetzung der bisherigen bilateralen Verträge. Die Kritiker sehen einen grundlegenden Umbau der Schweizer Rechtsordnung. Beides kann nicht gleichzeitig stimmen. Wer sich ein Urteil bilden will, kommt deshalb nicht darum herum, die Mechanik dahinter zu verstehen.
Genau das versuchen wir in dieser Lesehilfe. Nicht in juristischer Fachsprache, sondern so, dass man ihr als Bürgerin und Bürger folgen kann. Als Anschauungsbeispiel dient das Stromabkommen. Es steht stellvertretend für jene fünf Abkommen, mit denen sich die Schweiz am stärksten in einzelne Sektoren des EU-Binnenmarkts einfügen würde: Freizügigkeit, Luftverkehr, Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit.
In fünfzehn Eckpunkten zeigen wir Schritt für Schritt, wie EU-Recht in diese Sektoren gelangt, wer es auslegt und was passiert, wenn die Schweiz es anders sieht. Dazu gehören die Pflicht zur dynamischen Übernahme, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs und die Frage, wie weit Parlament und Volk danach noch korrigieren könnten.
Ein Begriff zieht sich durch alle Eckpunkte: die Integrationsmethode. Sie bedeutet, dass EU-Verordnungen in diesen Sektoren direkt gelten, ohne dass das Schweizer Parlament sie in eigenes Recht übersetzt. Das ist effizient. Es heisst aber auch, dass der gewohnte Weg über Vernehmlassung, Parlament und Referendum für diese Regeln entfällt.
Aus unserer Sicht folgt das Paket in diesen Sektoren der Logik des EWR, allerdings ohne dessen eigenen Gerichtspfeiler und mit direkter Anbindung an den EuGH. Das ist mehr als eine Fortsetzung der Bilateralen I und II. Wer das anders beurteilt, findet die massgebenden Artikel im Wortlaut verlinkt und kann jeden Schritt selbst nachprüfen.
Uns ist wichtig, dass die Lesehilfe auch für die Befürworter nützlich ist. Sie zeigt nicht, was man denken soll, sondern welche Bestimmung welche Wirkung entfaltet. Ob man diese Wirkung in Kauf nehmen will, ist eine politische Frage. Ehrlich beantworten lässt sie sich aber erst, wenn man weiss, worauf man sich einlässt. Oft hört man auch, man könne das Paket ja zuerst einmal ausprobieren. Aus unserer Sicht ist ein solcher Probelauf unrealistisch, weil ein späterer Ausstieg den Marktzugang als Ganzes gefährden würde.
Zwei Anhänge ordnen ergänzend Schengen-Dublin und das Luftverkehrsabkommen ein. Damit wird sichtbar, wie unterschiedlich tief die einzelnen Abkommen wirken, obwohl sie in einer einzigen Vorlage gebündelt sind.
Roland Voser, 15. Oktober 2026
Paket Schweiz-EU: Die Rechtsmechanik erklärt.
Fünfzehn Eckpunkte zur dynamischen Rechtsübernahme, verständlich erklärt am Beispiel des Stromabkommens.
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer und Teilhaber von smartmyway. Vorher Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG und Microspot AG, Geschäftsleitungsmitglied bei Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG sowie Managementberater bei AWK AG. Heute Autor mit Schwerpunkt auf politischen Analysen und fiktiven Geschichten.



