«Bilaterale III»: Der Systemanschluss fehlt.

«Bilaterale III»: Warum sich EU-Recht und direkte Demokratie nicht einfach zusammenschliessen lassen.
Unsere Ständeratsserie zur Debatte über das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») im Ständerat in seiner Herbstsession lässt die Personen zu Wort kommen. Wir haben anhand der Primärquellen diese 4 Tage unter die Lupe genommen und mit Hilfe des Abstimmungsspiegels ein gut lesbares Bild über die Haltung dieses Rates skizziert. Es zeigt sich, dass zwölf Ständerätinnen und Ständeräte das Geschäft kippen könnten. Ihre Voten stellen wir im Zweiten Teil der Serie vor.
Dabei sind wir auf etwas Bemerkenswertes gestossen. Es ist uns nun wie Schuppen von den Augen gefallen. Die Rechtssysteme der EU und der Schweiz sind tatsächlich nicht kompatibel. Sie lassen sich nicht einfach zusammenschliessen. Der Bundesrat hat diesen Anschluss wahrscheinlich unterschätzt. Noch bei der Vernehmlassung hielt er das geltende Parlamentsrecht für genügend und besserte erst nach Kritik nach. Der APK reicht das nicht, sie versucht nun nachzubessern.
Doch das wird nie reichen. Die direkte Demokratie mit ihrem dezentralen Rechtssystem lässt sich nicht in ein zentrales System, wie die EU eines hat, integrieren. Weder prozessual-technisch noch inhaltlich im Selbstverständnis dieser beiden Partner. Das ist erstaunlich, denn eigentlich hätte die Schweiz lernen können. Der Luftverkehr funktioniert bereits seit 2002 und Schengen/Dublin seit 2008 in dieser Weise.
Wir haben es analysiert und festgestellt, dass a) das EU-Recht im Vergleich zum Start über die Jahre um Faktoren zugenommen hat. Beim Luftverkehr stieg die Zahl der EU-Verordnungen seit 2002 von 28 auf rund 314. Und b) dass sich dieses Recht primär im Bereich entwickelt, in dem der klassische Gesetzgebungsprozess der Schweiz nicht zum Zuge kommt. Bei Schengen übernahm der Bundesrat 394 von 537 Weiterentwicklungen allein, und das Volk stimmte in 18 Jahren nur dreimal ab.
Es ist also eine direkte und zentralistische Gesetzgebung, in der Regel sogar von der EU-Kommission erlassen, ohne dass das EU-Parlament über die einzelnen Rechtsakte beschliesst, mit der sich die Schweiz hier konfrontiert sieht. Mit dem Paket soll dieser Mechanismus auf Freizügigkeit, Lebensmittel, Strom und Gesundheit ausgedehnt werden, also auf Bereiche, die uns alle täglich betreffen. Dabei lassen wir die inhaltliche Beurteilung von Luftverkehr und Schengen/Dublin an dieser Stelle aussen vor, obwohl beide Bereiche unseres Erachtens massive Mängel aufweisen.
Vielmehr ist uns klar geworden, dass die Befürworter hier etwas zusammenfügen wollen, das nicht zusammenpasst. Im Anhang 3 der Ständeratsserie legen wir den Sachverhalt nachvollziehbar vor. Und im Dritten Teil der Ständeratsserie («Bilaterale: Brennpunkt Ständerat») sprechen wir die Ständerätinnen und Ständeräte in einem offenen Brief direkt an. Unsere wichtigste Empfehlung ist, dass dieser Anschluss zuerst breit diskutiert, professionell entwickelt und erst in Kenntnis aller Konsequenzen in beiden Räten entschieden und danach durch den Souverän legitimiert wird.
Noch ist Zeit. Der Nationalrat berät das Paket in der Wintersession. Entscheidet er beim Ständemehr anders als der Ständerat, kommt das Geschäft in die Kammer der Kantone zurück.
Roland Voser, 4. November 2026
Bilaterale: Anschluss fehlt.
Unsere Ständeratsserie aus der Herbstsession 2026 mit der Debatte zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III»).
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer und Teilhaber von smartmyway. Vorher Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG und Microspot AG, Geschäftsleitungsmitglied bei Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG sowie Managementberater bei AWK AG. Heute Autor mit Schwerpunkt auf politischen Analysen und fiktiven Geschichten.