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Bilaterale: Brennpunkt Ständerat.

Unsere Ständeratsserie berichtet darüber, wie sich die Ständerätinnen und Ständeräte während der Herbstsession 2026 im Spannungsfeld der «Bilateralen III» positioniert haben. Eine Aufarbeitung von Roland Voser & Maurizio Vogrig.

 

Einleitung.

Brennpunkt Ständerat. | 4.11.2026

Unsere Ständeratsserie berichtet darüber, wie sich die Ständerätinnen und Ständeräte während der Herbstsession 2026 in der Debatte vom 28.9.2026 bis 1.10.2026 im Spannungsfeld der «Bilateralen III» positioniert haben.

Eine Aufarbeitung von Roland Voser & Maurizio Vogrig.

#Bilaterale3Nein #Ständerat2026

Zur Motivation.

Die Mehrheit der politischen Führung stellt die Selbstbestimmung der Schweiz infrage.

Wir haben uns bei smartmyway während jetzt über 15 Monaten ausführlich mit dem Paket Schweiz-EU auseinandergesetzt. Sein entscheidender Punkt ist die damit verbundene Teilintegration der Schweiz in die EU und damit die EU-Rechtsübernahme. Sie würde künftig die Souveränität der Schweiz und im gleichen Zug die Selbstbestimmung der Menschen spürbar und weitreichend einschränken. Es wäre eine schrittweise und nachhaltige Veränderung unseres Landes. Die Mehrheit der politischen Führung will das heute offensichtlich so.

Was sich hier abstrakt liest, würde sich mit der Paket-Annahme anders anfühlen. Es hätte entscheidende, konkrete Auswirkungen auf die Schweiz. Der Verein «Bilateralen III: Nein!» zeigt es in seinem Post auf (LinkedIn). Dazu hat er die entsprechenden Rechtsakte bei der EU abgefragt und eingeordnet. Und wir legen hier gründlich nach. Sie können unsere neueste Analyse dazu direkt im Anhang 3 einsehen. Interessanterweise hat uns der profunde Befürworter und Ständerat Beni Würth den entscheidenden Impuls dazu geliefert.

Die ganz grosse Mehrheit der EU-Erlasse geht am Parlament vorbei.

Seit dem Verhandlungsabschluss am 20. Dezember 2024 soll die EU 4'118 Rechtsakte erlassen haben. Nur 111 davon beschloss das EU-Parlament gemäss den Autoren zusammen mit dem Rat, also weniger als 3 Prozent. Den Grossteil erliess die EU-Kommission mit einer Ermächtigung von Parlament und Rat, ohne dass diese die einzelnen Rechtsakte beschlossen hätten. Sie ist die Exekutive der EU und legt zugleich die Mehrheit des EU-Rechts fest. Das EU-Parlament kann bei einem Teil dieser Akte nur nachträglich Einspruch erheben. Wir erachten diese ungenügende Gewaltentrennung als problematisch und im Übrigen auch nicht vereinbar mit dem Schweizer Demokratieverständnis.

Für die Schweiz ist die Anzahl der Rechtsakte in den Binnenmarktsektoren entscheidend, in die die Schweiz mit den «Bilateralen III» ohne Mitbestimmungsrecht integriert werden soll. In diesen Bereichen der «Bilateralen III» wären also 968 Rechtsakte angefallen. 950 davon erliess die Kommission selbst, nur 6 entstanden unter Beteiligung des EU-Parlaments, die übrigen 12 ebenfalls ohne dieses. Dies entspricht einer faktischen Aushebelung der Demokratie bereits in der Domäne der EU. Ein Mitspracherecht («Decision Shaping») der Schweiz ist unseres Erachtens wirkungslos, weil die Schweiz kein Mitbestimmungsrecht und demnach auch nicht in den massgebenden Ausschüssen Einsitz hat.

Die fehlende Mitbestimmung ist nicht vereinbar mit dem Schweizer Demokratieverständnis.

Wie die Übernahme in der Schweiz abläuft, zeigt das Luftverkehrsabkommen. Dort gilt bereits diese Übernahme von EU-Recht. Dazu verweisen wir auf das Beispiel im Anhang D2 unserer Rechtsmechanik. Dazu empfehlen wir den Erfahrungsbericht eines Beteiligten. Der Bundesrat genehmigt, der Direktor des BAZL unterzeichnet im Gemischten Ausschuss, und die EU-Verordnungen gelten in der Schweiz direkt. Parlament und Volk sind nicht beteiligt. Der Wortlaut der Verordnungen steht in keiner Schweizer Gesetzessammlung. Das Schweizer Recht wird systematisch und schrittweise ab- und aufgelöst. Das ist die wahrscheinlichste Prognose, wenn man unzulässige Verharmlosungen nicht gelten lässt.

Diese Teilintegration ist für die Schweiz nicht nur wenig vorteilhaft, sondern gefährlich.

Es ist eine Überführung in EU-Recht und in ein Rechtssystem, dessen gesellschaftliche Verwerfungen nicht zu verharmlosen sind. Wir beobachten eine Entfremdung zwischen Regierenden und den Bürgerinnen und Bürgern in der EU, wie wir sie in der Schweiz nicht haben wollen.

Wir sorgen uns um die Jugend in Europa. Wir sehen eine Gemengelage aus missratener Migrationspolitik, missratener Integration und missratener Bildungspolitik, die keine Perspektive sein kann. Auch nicht für unsere kommenden Schweizer Generationen.

Die EU hat seit Maastricht für Europa keine Entlastung gebracht. Die politische Union ist ein Fehlkonstrukt für den ganzen Kontinent. Das ist zumindest unsere Meinung.

Das Paket Schweiz-EU stellt im Kern einen Teilbeitritt zur EU dar.

Mit dem Paket Schweiz-EU soll diese Rechtsübernahme von EU-Recht auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, darunter Personenfreizügigkeit, Lebensmittelsicherheit, Strom und nicht zuletzt Gesundheit. Es sollte uns klar sein, dass das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») in Bezug auf die EU-Rechtsübernahme einem Teilbeitritt zur EU ohne Mitbestimmungsrecht in den spezifischen Binnenmarktsektoren Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Elektrizität und Gesundheit entspricht.

Es wäre also ein logischer erster Schritt hin zu einer Vollintegration. Wir wissen das alle. Welches andere Ziel kann es denn sonst sein? Eine Teilintegration ohne Mitbestimmungsrecht auf ewig? Der Mensch strebt nach Vollendung.

In diesem Spannungsfeld debattierten also unsere Ständerätinnen und Ständeräte während der Herbstsession. Wir haben diese Diskussion für Sie aufgearbeitet.

Wir wünschen Ihnen angenehmes Lesen. Lassen Sie uns gerne Ihr konstruktives Feedback zukommen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Lesertreue.

Roland Voser & Maurizio Vogrig, 4. November 2026

 

Zu den Autoren.

Roland Voser ist seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig, mit Abschluss als Elektroingenieur an der HTL Brugg-Windisch. Heute Digital-Business Coach und Schreiberling. Er ist Experte für Digitalisierung, agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turnaround, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management.

Maurizio Vogrig ist seit 2018 Chief Publisher, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway. Übersetzer und Autor. Vorher als Geschäftsführer des Seth-Verlags sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Lugano tätig, mit Master-Abschluss in Media Management an der Universität Lugano. Er ist Experte für Kommunikation, Media Management, Verlagswesen, professionelle Übersetzungen, Veröffentlichungen von digitalen Publikationen von internationalen und nationalen Autoren, Spezialist für Amazon-Publikationen, Medien-Digitalisierung.

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Massgebend bleiben bei den Primärquellen für die Ständeratsdebatten ausschliesslich die Protokolle des Bundes. Der besseren Verständlichkeit haben wir die Aussagen übersetzt. Massgebend bleiben immer die Ausgaben in der Originalsprache.

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Erster Teil: Der Abstimmungsspiegel ist unsere Orientierung.

Stellen wir den Fokus scharf.

Klare Worte im Parlament sind angesagt.

Eigentlich schreiben wir nicht über Leute. Wir sind ja nicht im Boulevard tätig. Doch in den Sessionen debattieren Menschen. Es schlägt die Stunde der von uns gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Parlament. Sie äussern ihren Standpunkt. Die vorliegenden Fragen des Pakets müssten für alle quasi einen «High Noon»-Moment darstellen. Denn damit verbunden ist unweigerlich auch ihre persönliche Meinung zu einer historischen Frage über die Zukunft der Schweiz. Es sind nicht mehr abstrakte Institutionen, die sprechen. Es sind Leute als Mitglieder des Ständerats, welche die Debatten prägen.

Es sind jetzt die klaren Worte, die für uns in der Herbstsession 2026 zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») zählen. Wir haben sie für Sie herausgesucht. So publizieren wir die Standpunkte der Ständerätinnen und Ständeräte, die wir als bemerkenswert erachtet haben, und stellen ergänzend unsere Meinung dazu. Unser Anspruch ist also nicht Vollständigkeit und Ausgewogenheit um jeden Preis, sondern einen zusätzlichen Diskurs aus Bürgersicht zu führen.

Der Ständerat startete die Debatte in seiner Herbstsession 2026 und zeigt sein Dilemma.

Mit der Debatte diskutierte der Ständerat bis auf das Stromabkommen alle Bundesbeschlüsse und stimmte darüber ab. Die Befürworter der Verträge haben nach wie vor die Oberhand. Doch gleichzeitig zeigen sich die Differenzen bis tief in das bürgerliche Mitte-Lager.

Wir richten unseren Fokus auf diesen Rat und seine Mitglieder, weil sie sich in einem handfesten Dilemma befinden. Die Verträge bringen einen Selbstbestimmungsverlust mit sich, der gerade die Kantone zu interessieren hat, denn Selbstbestimmung ist zuerst ihre Erfolgsgrundlage, erst nachgeordnet für die ganze Schweiz. Man nennt deren institutionelle Umsetzung Föderalismus. So stehen die Ständerätinnen und Ständeräte in einem bemerkenswerten Spannungsfeld zwischen diesem Grundprinzip, ihren Interessenvertretungen und ihren eigenen Wünschen und Sehnsüchten.

Vielleicht ist Ende Jahr auch Ende Feuer.

Nach einer Kurzanalyse der Abstimmungen zum Stabilisierungsteil (also der Fortsetzung der «Bilateralen I») und zum Ständemehr (also dem Verfahren, wie der Souverän am Geschäft partizipieren soll) sind wir auf eine zweite interessante These gestossen. Im Bundesbeschluss 26-023-1 ist auch die Bestimmung zum Ständemehr enthalten. Gelingt dazu eine mögliche Differenzbereinigung mit dem Ständerat nach der Debatte im Nationalrat während der Wintersession nicht, dann wäre das eine erste und letzte Bruchstelle des ganzen Geschäfts. Ende Jahr wäre Ende Feuer mit dem Paket Schweiz-EU.

Konsequent weitergedacht, bekommen demnach der Ständerat und somit seine 46 Mitglieder eine erstaunliche Bedeutung. Diese wenigen Personen könnten das Geschäft kippen. Nach der Analyse der Abstimmungen haben wir den Kreis näher eingegrenzt. Es sind die Ständerätinnen und Ständeräte, die wir der Gruppe der «Prontras» zuordnen. Sie umfasst 12 Personen. Es lohnt sich, bei ihnen näher hinzuschauen, weil diese Personen nicht durchgängig ein eindeutiges Abstimmungsverhalten gezeigt haben.

Zwölf Personen könnten das Geschäft kippen.

Also stossen wir die Türen auf, in dieses «chambre de réflexion», wie der Ständerat manchmal genannt wird. Reflexion beginnt mit Spiegelung. Bei uns ist es der Abstimmungsspiegel. Hier steigen wir ein und freuen uns, wenn Sie mit uns dranbleiben.

Orientieren wir uns an den Fakten.

Hier können Sie das PDF laden: Download

Der Abstimmungsspiegel ist die Grundlage.

Das Abstimmungsverhalten der 45 Parlamentarier (ohne den Ratspräsidenten) im Geschäft 26.023 und der 10 damit verbundenen Abstimmungen dient uns als Analysegrundlage. Wir haben diese anhand der Primärquellen erhoben (siehe Anhang 1) und in der beiliegenden Aufstellung zusammengestellt. Die parlamentarische Initiative zum Ständemehr über die Verfassungsanpassung (Caroni, Geschäft 26.425) lassen wir ausser Acht, weil sie eine spezifische Verfahrensfrage darstellt, die die Grundhaltung zum Ständemehr nicht grundsätzlich neu aufrollt.

Wir konzentrieren uns auf die Kerngeschäfte.

Als Erstes heben wir die drei inhaltlich entscheidenden Kerngeschäfte hervor. Es sind dies Stabilisierung (einschliesslich Personenfreizügigkeit), Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Sie sind im Paket Schweiz-EU qualitativ entscheidend, ebenso das Stromabkommen, das in der Herbstsession noch nicht behandelt wurde. Allerdings beantragt in der Zwischenzeit die ständerätliche Energiekommission (UREK-S) dem Ständerat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Stromabkommen anzunehmen (Medienmitteilung).

Besteht über die Kerngeschäfte Einigkeit, wären die übrigen sieben Abstimmungen zumindest auf den ersten Blick nachgelagerte Entscheidungen. Diese betreffen die Referendumsform, die parlamentarische Zusammenarbeit, finanzielle Verpflichtungen, Erasmus+ und die innerstaatliche Umsetzung.

Zu Letzterem noch eine Anmerkung. Der Ständerat hat beschlossen, den Stabilisierungsteil dem obligatorischen Referendum zu unterstellen, also Volk und Ständen vorzulegen. Weil Bundesgesetze laut Verfassung aber nur dem fakultativen Referendum unterstehen, mussten die Umsetzungsgesetze aus dem Genehmigungsbeschluss herausgelöst und in den zusätzlichen Entwurf 10 integriert werden. Dieser Entwurf ist folglich nicht in den EDA-Unterlagen oder der Botschaft des Bundesrates enthalten.

Auffallend sind einige Einzelheiten.

Zusätzlich sehen wir folgende Fragen, die bei einer weitergehenden Analyse auftauchen würden.

  1. Stabilisierung: Warum erhält der Stabilisierungsteil die geringste Zustimmung, obwohl er das Kernanliegen des Pakets bildet, nämlich die Fortführung der «Bilateralen I», und die institutionellen Mechanismen auch bei den neuen Abkommen weitgehend vergleichbar sind? Welche Rolle spielt die Personenfreizügigkeit?

  2. Nicht eindeutiges Abstimmungsverhalten: Welche Vorbehalte hat die Prontra-Gruppe?

  3. Umsetzungsgesetz: Warum findet das Umsetzungsgesetz bei den Befürwortern im Gegensatz zu den Gegnern nicht die gleich grosse Unterstützung?

Diese Fragen lassen wir vorerst unbeantwortet, weil uns an dieser Stelle die konkreten Voten im Ständerat interessieren.

Bei den drei inhaltlichen Kerngeschäften zeigt sich eine relativ klare politische Lagerbildung. Bei den weiteren Geschäften verändern sich die Mehrheiten merkbar. Sprachregionen und Kantonsgrösse bringen dazu keine bemerkenswerten Erkenntnisse.

Der Brennpunkt zeigt sich.

Wir bilden eine «Pro-Gruppe», eine «Kontra-Gruppe» und eine «Prontra-Gruppe».

22 Ständerätinnen und Ständeräte lassen eine grundsätzlich befürwortende Haltung zum Paket Schweiz-EU erkennen («Pro-Gruppe») und 11 eine ablehnende Haltung («Kontra-Gruppe»). 12 haben wir nicht zu den beiden Lagern zugeordnet, sondern eine Mitte-Gruppe gebildet («Prontra-Gruppe»), weil wir deren Abstimmungsverhalten als nicht auf den ersten Blick eindeutig eingestuft haben. Davon ordnen wir 6 einer Pro-Haltung und 6 einer Kontra-Haltung zu.

Dies ergibt ein Total von 45 Ständerätinnen und Ständeräten (ohne den Ständeratspräsidenten). Die Einteilung beruht auf der Auswertung ihres Abstimmungsverhaltens. 28 Ständerätinnen und Ständeräte lehnen keines der drei Kerngeschäfte ab. 11 lehnen alle drei ab. Nur 6 lehnen einzelne Kerngeschäfte ab.

Die Befürworter überwiegen die Gegner («Pro-Gruppe»).

Alle 22 grundsätzlichen Befürworter unterstützen die drei Kerngeschäfte oder lehnen keines davon ab. Ihre Haltung zum inhaltlichen Kern des Pakets ist damit weitgehend geschlossen. Es sind dies Caroni Andrea, Michel Matthias, Hurni Baptiste, Mühlemann Benjamin, Zopfi Mathias, Juillard Charles, Crevoisier Crelier Mathilde, Fivaz Fabien, Herzog Eva, Roth Franziska, Graf Maya, Chassot Isabelle, Gapany Johanna, Gmür-Schönenberger Andrea, Müller Damian, Sommaruga Carlo, Binder-Keller Marianne, Broulis Pascal, Maillard Pierre-Yves, Wasserfallen Flavia, Moser Tiana Angelina und Jositsch Daniel.

Die Gegner sind in der Minderheit («Kontra-Gruppe»).

11 Ständerätinnen und Ständeräte lehnen sämtliche drei Kerngeschäfte ab. Es sind 6 SVP-Mitglieder, 4 Mitglieder der Mitte und 1 FDP-Mitglied. Es sind dies Brüngger Severin, Salzmann Werner, Fässler Daniel, Z'graggen Heidi, Germann Hannes, Stark Jakob, Rieder Beat, Friedli Esther, Hegglin Peter, Schwander Pirmin und Chiesa Marco.

In der Mitte stehen die Sowohl-als-auch («Prontra-Gruppe»).

Die Gruppe in der Mitte weist also ein differenzierteres Abstimmungsverhalten auf. 11 der 12 Prontras gehören der Mitte oder der FDP an, einer dem MCG. Die politischen Trennlinien verlaufen innerhalb von Mitte und FDP. 6 der 12 Prontras lehnen einzelne Kerngeschäfte ab. Die übrigen 6 unterscheiden sich vom klaren Pro-Lager aufgrund ihres Abstimmungsverhaltens bei anderen Geschäften. Oder genauer sind es jene Ständerätinnen und Ständeräte, die mindestens ein Kerngeschäft, aber nicht alle drei abgelehnt haben, oder mindestens zweimal von der Linie der Befürworter abgewichen sind. Zu den Prontras gehören Dittli Josef, Gössi Petra, Bischof Pirmin, Regazzi Fabio, Maret Marianne, Würth Benedikt, Poggia Mauro, Ettlin Erich, Häberli-Koller Brigitte, Schmid Martin, Wicki Hans und Burkart Thierry.

Die Prontra-Gruppe kommt unter die Lupe.

Wir finden die Prontra-Gruppe interessant, und ihre Voten wollen wir näher anschauen. Wie gesagt, könnte die Prontra-Gruppe die erste Bruchstelle des ganzen Pakets entscheiden. Denn wenn sich alle 12 Prontras gegen das Paket wenden, überstimmt das gegnerische Lager die Befürworter mit 23 zu 22 Stimmen. Der Stichentscheid des Ratspräsidenten wäre nur nötig, wenn es bei einer Abwesenheit oder Enthaltung 22 zu 22 stünde.

Und vielleicht noch dies. Selbst wenn der Ständerat auf den Nationalrat einschwenken würde, dann wäre ein wahrscheinliches Szenario eine Aufteilung der Prontra-Gruppe beispielsweise in zwei Hälften. Das Resultat wäre dann 28 Ja gegen 17 Nein. Die Gegnerschaft wäre also durchaus respektabel. Aus unserer Sicht verheisst das keine konstruktive Unterstützung des Pakets aus dem Ständerat. Angesichts dieser tiefen Uneinigkeit in einer Grundsatzfrage wären bei jeder künftigen Rechtsübernahme schwierige Auseinandersetzungen zu erwarten.

 

 

Zweiter Teil: Wir nehmen die Prontra-Gruppe unter die Lupe.

Die Mehrheit der politischen Führung der Schweiz unterstützt und vertritt das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») im Grunde vorbehaltlos. Wir versetzen uns im Folgenden in die Rolle des Advocatus Diaboli, indem wir bewusst die kritische Haltung zur Vorlage einnehmen und die Voten kommentieren.

Wir bemühen uns, über die Personen fair zu berichten. Allerdings können wir nur berichten, was die Personen auch gesagt haben. Ohne Voten gibt es keine schlüssige Aufarbeitung.

Wir haben Ihnen ergänzend mit Links externe Informationen zur Person beigefügt und empfehlen Ihnen, dort einen Blick hineinzuwerfen. Diese Hintergrund-Spalte ist bei manchen Personen aufschlussreich und hilft, ihre Äusserungen besser einzuordnen.

 

Josef Dittli (FDP/UR)

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Josef Dittli, Ständerat (FDP/UR)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Der Urner Ständerat Josef Dittli hat sich in der Herbstsession nicht zum Paket Schweiz-EU geäussert. Daher verzichten wir auf einen Bericht. Er hat in der Urner Zeitung in seiner Kolumne zur Session seinen Standpunkt dargelegt.

Abstimmungsverhalten.

Josef Dittli (69) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er acht Vorlagen, nämlich den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Einzig Erasmus+ 2027 lehnte er ab.

 

Petra Gössi (FDP/SZ)

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Petra Gössi, Ständerätin (FDP/SZ)
© Parlamentsdienste / Franca Pedrazzetti

 

Gössi befürwortet trotz Einsicht das Paket.

Anerkennung der weitreichenden Folgen für die Schweiz.

Petra Gössi (FDP, SZ) will die «Bilateralen III», obwohl sie die weitreichenden Folgen der institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU erkannt hat. Ihre Kantonsregierung lehnt das Vertragspaket ab. Gössi geht auf diese Skepsis ein und erklärt sie mit der Geschichte und der Wirtschaftsstruktur ihres Kantons. Daraus leitet sie ab, dass eine Vorlage von dieser Tragweite vor Volk und Stände gehört.

«Ich komme aus einem Kanton, dessen Regierung sich bereits negativ zum Vertragspaket geäussert hat. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe.» und «Ich bin überzeugt, dass eine Vorlage von dieser Tragweite vor Volk und Stände gehört.»

«Dieses Paket regelt nicht nur einzelne Marktfragen, es verändert die Art und Weise, wie die Schweiz künftig Recht übernimmt und wie Konflikte beigelegt werden.»

Mitgegangen, mitgefangen.

«Rechtssicherheit entsteht aber nicht allein durch einen Vertrag; sie entsteht, wenn eine Lösung breit abgestützt und demokratisch legitimiert ist und nicht bei der nächsten Gelegenheit wieder infrage gestellt wird. Eine Lösung, die das Land spaltet, schafft keine Rechtssicherheit, sie schafft nur die nächsten Konflikte.»

«Das Ständemehr ist kein Hindernis, es ist ein Ausdruck unseres Föderalismus.» und «Wenn dieses Paket so gut ist, wie seine Befürworter sagen, dann muss es das doppelte Mehr nicht fürchten.»

Ein Ja von Volk und Ständen hätte aber auch eine Kehrseite. Es würde Kantone und Volk binden, und wer an der Urne Ja gesagt hat, kann sich später kaum mehr beklagen. Mitgegangen, mitgefangen gilt dann auch für Kantone und Volk.

Sie vertritt die Nahrungsmittelindustrie.

Gössi legt ihre Interessenbindung als Präsidentin der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien (Fial) offen und setzt sich ausdrücklich für das Abkommen ein.

«Das Protokoll Nummer 2 zum Freihandelsabkommen sichert für wichtige Schweizer Verarbeitungsprodukte wie Schokolade, Biscuits und Babyfood den zollfreien Marktzugang in die EU. Wenn das wegfällt - wir wissen ja nicht, was geschieht, wenn wir überall Nein sagen -, dann sind wir vollständig abgeschnitten, und dann hat unsere Industrie keine Chance mehr.»

Das Protokoll Nr. 2 ist Teil des Freihandelsabkommens von 1972 und nicht des Pakets. Bei einem Nein zum Paket fällt es unseres Wissens nicht weg und die Schweiz wird auch nicht überall Nein sagen.

Das Lebensmittelsicherheitsabkommen gilt auch für kleine Lebensmittelunternehmen.

«Die EU-Vorgaben für die Kennzeichnung und zur Hygiene von Lebensmitteln gelten nur für Lebensmittelunternehmen. Für die Umsetzung sind die Schweizer Behörden zuständig, ebenso für die Entscheidung, was als Lebensmittelunternehmen gilt. Das heisst, wir übernehmen da nicht einfach alles unbesehen.»

Unseres Erachtens ist hier das EU-Recht eindeutig (EU-Lebensmittelrecht Verordnung EG Nr. 178/2002 Art. 3 Nr. 2 und Anhang 1 des Lebensmittelsicherheitsabkommens): «Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Lebensmittelunternehmen alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.»

Die kleine Cantina im Tessin würde mit ihrer Weinproduktion demnach auch darunter fallen. Und für die Kontrolle von Bauernhöfen und den Kuchenverkauf von Landfrauen ist uns der nötige Ausschluss nicht bekannt und steht entgegen ihrer Aussage «dem ist nicht so; diese Angst kann ich Ihnen auch nehmen». Sie verweist in beiden Fällen auf die Botschaft des Bundesrates. Massgebend ist dazu allerdings die Primärquelle, also der jeweilige EU-Rechtsakt oder der Abkommenstext.

Swiss Finish ist kein Sachzwang. Er könnte in dieser Kammer geändert werden.

«Wir hätten mit diesem Zusatzabkommen mehr Lebensmittelsicherheit. Davon würde unmittelbar jeder Konsument profitieren.» und «Wenn wir die Regelungen, die wir sowieso autonom übernehmen müssten, weil wir sonst nicht mehr handlungsfähig und nicht mehr exportfähig wären, einfach so übernehmen, ohne Swiss Finish, dann hilft das eben unserer Industrie auch.»

Die Zeitlücke beim Nachvollzug entsteht auf Verordnungsstufe in der Schweiz selbst, und am Schnellwarnsystem RASFF ist im Übrigen das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) schon heute als Teilmitglied beteiligt. Den Swiss Finish hat die Schweiz selbst beschlossen und kann ihn auch selbst aufheben. Für beides braucht es keine dynamische Rechtsübernahme, bei der laut SPK-S «das Initiativrecht bei der EU-Kommission» liegt.

Die Botschaft des Bundesrates reicht als Begründung nicht.

Petra Gössi ist sich der institutionellen Tragweite der «Bilateralen III» bewusst. Trotzdem unterstützt sie das Paket. Die demokratische Zustimmung von Volk und Ständen soll ihm die notwendige Legitimation und langfristige Stabilität verleihen.

Beim Lebensmittelsicherheitsabkommen argumentiert sie vor allem mit den Interessen der Exportindustrie. Sie verspricht mehr Lebensmittelsicherheit und weniger regulatorischen Aufwand. Sie dämpft die Nachteile der für das Inland produzierenden Betriebe ab. Für uns fehlen dazu die Begründungen aus den Primärquellen. Die Botschaft des Bundesrates ist dazu zu wenig ausgewogen, weil sie die Primärquellen bereits aus Befürwortersicht interpretiert.

Der Widerspruch bleibt. Kein Deal zu Lasten der Schweizer Selbstbestimmung.

Gössi benennt die institutionelle Tragweite offen, legt ihre Interessenbindung transparent dar und erklärt die Skepsis ihres Kantons, statt sie zu übergehen. Als Befürworterin stimmt sie für die höhere Hürde von Volk und Ständen. Das verdient Anerkennung.

Gössi beantwortet nicht, weshalb die möglichen wirtschaftlichen Vorteile eine dauerhafte institutionelle Anbindung mit dynamischer Rechtsübernahme und den damit verbundenen Einschränkungen der schweizerischen Selbstbestimmung rechtfertigen. Diese Frage stellt sich auch im Wissen, dass die wirtschaftlichen Vorteile des Pakets selbst in Studien des Bundes als bescheiden ausgewiesen werden.

Abstimmungsverhalten.

Petra Gössi (50) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte sie acht Vorlagen, nämlich den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Einzig Erasmus+ 2027 lehnte sie ab.

 

Pirmin Bischof (Die Mitte/SO)

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Pirmin Bischof, Ständerat (Die Mitte/SO)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Bischof glaubt an die innerstaatliche Umsetzung.

Die EU bestimmt die Spielregeln.

Pirmin Bischof (Die Mitte, SO) weiss, wer den Takt vorgibt. «Es war die Europäische Union, die die Spielregeln mitgeteilt hat, die es zu einem guten Teil zu nehmen oder zu lassen gilt.»

«Mehr als die Hälfte unserer Wertschöpfung hängt an der Europäischen Union, und das gilt auch für die Arbeitsplätze in der Schweiz. Ich komme aus einem typischen Exportkanton für Uhren, Autozulieferung, Medizinaltechnik. Auch in meinem Kanton wird der grösste Teil des Umsatzes - gut die Hälfte - mit der Europäischen Union erwirtschaftet.»

«Dann haben wir keinen Zugang mehr zum Binnenmarkt. Vorhin wurde erwähnt, China und Kanada hätten das auch. Nein, diese beiden Länder haben keinen freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt.»

Es geht nicht um Marktzugang, sondern um Integration.

Bischof gewichtet den Marktzugang höher als die Integration. Die «Bilateralen III» verbessern nicht den Marktzugang aus den «Bilateralen I». Sie integrieren die Schweiz systematisch in entscheidende Sektoren des EU-Binnenmarkts, ohne Mitbestimmungsrecht.

Bei der Personenfreizügigkeit anerkennt Bischof die «grosse Zuwanderung». Er sieht darin aber eine Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, von der die Schweiz «profitiert» hat. Auf die Folgen für die Bevölkerung geht er nicht ein. Der Verteilkampf ist grösser geworden, und er nimmt weiter zu. Wohnungsknappheit, Arbeitsplatzdruck und Infrastrukturbelastung sind nur einige der weit spürbaren und anerkannten Folgen, die die Freizügigkeit insbesondere aus der EU verursacht (siehe unsere Faktenlage zur Zuwanderung).

Bischof benennt das Fundament des Schweizer Erfolgs.

«Die Europäische Union ist ein Staatenbund, der wesentliche schweizerische Traditionen nicht kennt. Ich nenne Ihnen zwei, die vor allem ins Gewicht fallen: Das eine ist das Prinzip der Subsidiarität, und das andere ist die direkte Demokratie.»

«Die Idee, dass die Bevölkerung jedes Jahr etwa viermal darüber entscheidet, was hier letztendlich Gesetzgebung wird und was nicht, das ist, europäisch gesehen, schon typisch schweizerisch.» und «Unser System funktioniert direkt-demokratisch, und das ist für viele EU-Staaten problematisch; sie kennen das nicht und haben Mühe, es zu akzeptieren.»

Diese Mitbestimmung ist das Fundament des Schweizer Erfolgs. Und für dieses Fundament sehen wir mit der dynamischen Rechtsübernahme eine entscheidende Schwächung.

Er ordnet den EuGH ein.

Bischof erwähnt den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes, Koen Lenaerts. «Für ihn, sagt er, habe der Europäische Gerichtshof eine politische Aufgabe, nämlich die Aufgabe, Europa immer näher zusammenzurücken. Das ist eine Idee, die den Schweizer Gerichten - gottlob, würde ich sagen - abgeht.»

Damit benennt Bischof einen grundlegenden Unterschied, den er für überbrückbar hält. «Es gibt also durchaus kulturelle Differenzen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, aber wir haben die Möglichkeit, diese zu überbrücken.»

Wir sehen das anders. Der EuGH wird sich in seiner politischen Mission nicht einhegen lassen. Gerade weil ihm das Paket Schweiz-EU eine verbindliche Rolle zuweist.

Drei Korrekturen sollen die Folgen der Verträge beherrschbar machen.

«Das stimmt zwar völkerrechtlich schon: Die Verträge sind ausgehandelt, und wir können entweder Ja oder Nein dazu sagen. Aber wir haben eine zusätzliche Möglichkeit […]: Wir können selber bestimmen, wie wir diese Verträge innerstaatlich umsetzen. Ich will Ihnen drei Beispiele geben, die am Schluss für eine Volksabstimmung sehr wohl entscheidend sein können.»

Erstens soll die Schweiz EU-Verpflichtungen übersteuern können (Schubert-Praxis).

«Wenn wir uns jetzt in ein System der dynamischen Rechtsübernahme hineinbegeben, dann ist es für mich zwingend, dass der Gesetzgeber festlegt, in welchen Fällen das Bundesgericht das noch entscheiden darf. Konkreter gesagt: Wenn dieses Parlament hier entscheidet, von einem völkerrechtlichen Vertrag abzuweichen, und zwar bewusst - «extra», wie man auf Schweizerdeutsch sagt -, dann soll dieses Parlament oder die Bevölkerung das tun können. Das müssen wir in der Gesetzgebung festlegen. Das Stichwort ist die Schubert-Praxis.»

Dank der Schubert-Praxis sollen Parlament und Volk weiterhin bewusst anders entscheiden können. Dazu will Bischof die Schweizer Gesetzgebung anpassen. Damit verhindert er nicht, dass die Schweiz seitens der EU mit Sanktionen rechnen muss und damit die Selbstbestimmung in ihrer Wirkung eingeschränkt bleibt.

Zweitens soll eine verspätete Zuwanderungsabgabe die Probleme der Personenfreizügigkeit korrigieren.

«Es verstösst nicht gegen EU-Recht, wenn die Schweiz eine sogenannte Zuwanderungsabgabe einführt. Wenn wir in der Schweiz in einem Kanton oder in einer Branche grössere Probleme, eine höhere Arbeitslosigkeit haben, dann dürfen wir, sofern wir die Schutzklausel anrufen, die ausdrücklich im Vertrag steht, auch eine Zuwanderungsabgabe einführen. […] Wir dürfen das, aber wir müssen es auch machen.»

Die Schweiz soll also erst reagieren können, wenn schwerwiegende Probleme bereits eingetreten sind.

Drittens soll das Parlament am Bundesrat vorbei Einfluss nehmen.

«Der Bundesrat ist klassischerweise der Inhaber der exklusiven Aussenpolitik in diesem Land. […] Aber im Ernst: Wir müssen in diesem Hause dafür sorgen, dass das Parlament in dieser neuen Welt der dynamischen Rechtsübernahme genügend Möglichkeiten hat, erstens direkt und schnell Informationen aus Brüssel zu erhalten und zweitens direkt, ohne den Bundesrat, entsprechenden Einfluss zu nehmen.»

Bischof will, dass das Parlament Informationen direkt aus Brüssel erhält und ohne Bundesrat Einfluss nehmen kann. Die Schweiz soll ihre funktionierenden Institutionen umbauen, damit die Verträge eingehegt werden können.

Die drei Korrekturen reichen nicht.

Seine Korrekturen unterschätzen die EU erstaunlich stark. Denn das Paket Schweiz-EU kommuniziert glasklar, was die EU-Seite will und wie sie die Schweiz integrieren muss, damit diese im Sinne der EU ihren Beitrag leistet. Die EU hat es mit den vorliegenden Verträgen geschafft, dass sich die Schweiz mit diesem Schritt verbiegen müsste, und das alles ohne Mitbestimmungsrecht. Bischof dokumentiert dies unmissverständlich.

Die Zuwanderungsabgabe käme zu spät, und der direkte Draht nach Brüssel würde Konflikte zwischen unseren Institutionen schaffen. Trotzdem sollen seine Massnahmen es richten. Uns fehlt der Glaube.

Abstimmungsverhalten.

Pirmin Bischof (67) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er acht Vorlagen, nämlich den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Einzig Erasmus+ 2027 lehnte er ab.

 

Fabio Regazzi (Die Mitte/TI)

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Fabio Regazzi, Ständerat (Die Mitte/TI)
© Parlamentsdienste / Carmela Odoni

 

Regazzi hält die Türe offen.

Fabio Regazzi vertritt seinen Kanton und über 600'000 KMU.

Fabio Regazzi (Die Mitte, TI) legt seine Interessen offen, positioniert sich und seinen Verband als konstruktiv-kritisch und würdigt die grundsätzliche Absicht des Pakets Schweiz-EU. «Mein Votum verbindet meine persönliche Sicht als Vertreter des Kantons Tessin im Ständerat mit der Position des Schweizerischen Gewerbeverbandes, den ich präsidiere.»

«Der Schweizerische Gewerbeverband hat sich nach einer intensiven und breit abgestützten internen Debatte auf eine kritische, aber konstruktive Haltung geeinigt. […] Für uns war dabei immer klar, dass die Türe offen bleiben soll.» und «Auch das Ziel, mit dem vorliegenden Paket den bilateralen Weg zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, beurteilen wir grundsätzlich positiv. Positiv bewerten wir insbesondere das Stromabkommen sowie die Teilnahme an Erasmus plus.»

Seine Vorbehalte sind erheblich.

«Es gibt jedoch auch gewichtige Vorbehalte. Diese betreffen insbesondere einzelne institutionelle Elemente des Stabilisierungsteils, die Ausgestaltung der dynamischen Rechtsübernahme und die Rolle des Europäischen Gerichtshofs.» und «Für viele binnenorientierte KMU besteht damit die Gefahr von zusätzlichen administrativen Belastungen. […] Das EU-Paket darf für die KMU nicht zu mehr Bürokratie führen, es muss ihnen vielmehr neue Chancen eröffnen.»

«Vorbehalte haben wir deshalb auch gegenüber dem Lebensmittelsicherheitsabkommen und dem Gesundheitsabkommen, sofern daraus zusätzliche Regulierungen und administrative Belastungen entstehen.»

Regazzi benennt die institutionellen Konsequenzen.

«Mit Ausnahme des Agrarteils sieht das neue Vertragspaket eine dynamische Übernahme von EU-Recht vor. Neue oder geänderte EU-Rechtsakte können durch Beschluss des Gemischten Ausschusses Bestandteil der schweizerischen Rechtsordnung werden. Dieser Mechanismus unterscheidet sich vom bisherigen Äquivalenzverfahren, bei dem die Übernahme von EU-Recht grundsätzlich über den schweizerischen Gesetzgeber erfolgt.»

«Damit verschiebt sich zwangsläufig auch das institutionelle Gleichgewicht. Die Rolle der Verwaltung als Informationsdrehscheibe und im Verfahren der Rechtsübernahme wird gestärkt, während die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes teilweise eingeschränkt werden können.»

«Besonders aufmerksam müssen wir deshalb dort sein, wo EU-Recht auf Verordnungsstufe oder mittels Richtlinien und Weisungen übernommen wird und wo direkte Verweise auf EU-Rechtsakte vorgesehen sind, die später geändert werden können. Dies stellt aus demokratiepolitischer Sicht eine Herausforderung dar.»

Regazzi stellt die institutionelle Machtverschiebung konkret dar und ortet Handlungsbedarf bei der parlamentarischen Mitwirkung.

Kompromisse will er «contre coeur» einhalten.

«Als Tessiner und als Unternehmer habe ich durchaus Sympathien für die von der Mehrheit der WAK-S beschlossenen Lösungen, insbesondere für die Beibehaltung der heute geltenden Kautionsregelung, die sich bewährt hat. Trotzdem werde ich in diesen Punkten dem Bundesrat bzw. den Minderheiten der WAK-S folgen. Der Grund dafür ist die Kohärenz.»

«Wenn wir uns zu diesem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss bekennen, müssen wir meines Erachtens auch bereit sein, das ausgehandelte Gesamtresultat zu respektieren, selbst dort, wo wir persönlich eine andere Lösung bevorzugen würden. Ich werde deshalb konsequenterweise, wenn auch contre coeur, das Verhandlungsergebnis unterstützen.»

Bei den Studiengebühren stehen die Interessen seines Kantons im Vordergrund.

«Die Forderung, die Gebühren für Bürgerinnen und Bürger eines EU-Staats denjenigen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gleichzustellen, wurde von der EU während den Verhandlungen eingebracht. Dieses Thema war jedoch nie Gegenstand von Diskussionen mit den Kantonen, insbesondere nicht im Rahmen des Verhandlungsmandats.»

Der Bundesrat will die Bundesmittel an die Hochschulen schrittweise stärker nach dem Anteil der EU-Studierenden verteilen. «[…] würden dadurch die grossen Universitäten gegenüber kleineren Institutionen, zu welchen beispielsweise die Università della Svizzera italiana in Lugano gehört, begünstigt. Dies würde zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die der Kanton nicht kompensieren könnte […].»

Regazzi verlangt dazu Antworten vom Bundesrat.

Unmissverständlich ist sein Votum für das Ständemehr.

«Angesichts der institutionellen und wirtschaftspolitischen Tragweite dieses Pakets spreche ich mich klar dafür aus, dass die Vorlage dem obligatorischen Referendum mit Volks- und Ständemehr unterstellt wird. Eine teilweise Einschränkung der wirtschaftspolitischen Souveränität unseres Landes sollte meines Erachtens über eine entsprechend breite demokratische Legitimation verfügen.»

Beim Ständemehr wird er deutlich. «Ich glaube sagen zu dürfen, erlauben Sie es mir, dass dies für uns als Kammer der Kantone meines Erachtens geradezu eine Selbstverständlichkeit sein sollte.»

Fragezeichen beim Lebensmittelsicherheitsabkommen.

«Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Binnenmarktabkommens im Lebensmittelbereich ist aus meiner Sicht nicht ausreichend ausgewiesen.» und «Für unsere KMU würde dies laufende Anpassungen und Compliance-Aufwand bedeuten. Besonders betroffen wären Unternehmen, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren. Sie müssten zusätzliche Vorgaben umsetzen, ohne unmittelbar vom Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu profitieren.»

«Gerade im Lebensmittelbereich soll EU-Recht vielfach unterhalb der Gesetzesstufe übernommen werden. Damit verlagern sich Rechtsetzungskompetenzen zunehmend vom Parlament zum Bundesrat und zur Verwaltung.» und «Handelshemmnisse sollten wir zwar abbauen, aber dafür braucht es nicht zwingend dieses Abkommen. Eine konsequente Reform unseres eigenen Lebensmittelrechts wäre der direkte Weg.»

Damit unterstützt Regazzi unsere Kritik am Swiss-Finish-Argument.

Viel Widerstand gegen die Massnahme 14.

«Es wird Sie nicht überraschen, dass ich die mit der Massnahme 14 vorgesehene Ausweitung des Kündigungsschutzes gemäss Artikel 335l ff. OR klar ablehne.» und «Bei der Massnahme 14 bestand hingegen bis zuletzt keine Einigung zwischen den Sozialpartnern […]. Es ist deshalb falsch […], diese Massnahme als Bestandteil des sozialpartnerschaftlichen Kompromisses darzustellen.»

«Die Massnahme 14 - das wurde auch hier erwähnt, vor allem von Kollege Chiesa - hat inhaltlich nichts mit dem EU-Vertragspaket zu tun. […] Es handelt sich somit um eine innenpolitische arbeitsrechtliche Frage, die unabhängig von unserem Verhältnis zur EU besteht.» und «Gerade für die KMU können zusätzliche arbeitsrechtliche Vorgaben mit administrativen Belastungen, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Risiken verbunden sein.»

Dieser Meinung sind wir auch. Doch gemäss Maillard geht es höchstens um «5 oder 6 Fälle pro Jahr», also 5 oder 6 Entlassungen pro Jahr, und Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind nach dem Bundesrat ausgenommen. Warum also dieser Widerstand? Die gleiche Frage mit umgekehrten Vorzeichen müssen sich im Gegenzug auch die Gewerkschaften gefallen lassen.

Die Forderungen seiner Kantonsregierung kommen in seinen Voten nicht vor.

Der Tessin verlangt eine schärfere Schutzklausel, die rascher wirkt und regionale Gegebenheiten berücksichtigt. Dazu kommen die Reduktion des Missbrauchsrisikos bei der Sozialhilfe und Ausgleichsmassnahmen beim Lohnschutz für Grenzkantone. Regazzi hat als Tessiner nach eigenen Worten Sympathie für die bisherige Kautionsregelung. Aus Kohärenz folgt er trotzdem dem Bundesrat, der sie einschränkt.

Den KMU bleiben die Nachteile.

«Trotz der erwähnten Vorbehalte und der noch offenen Fragen bin ich bereit, auf die Vorlage einzutreten. Eintreten bedeutet für mich jedoch noch keine Zustimmung zum Gesamtpaket. Mein definitiver Entscheid wird davon abhängen, wie die parlamentarischen Beratungen verlaufen und welches Gesamtresultat am Ende vorliegt.»

Die über 600'000 KMU machen rund 99.7 Prozent aller Schweizer Unternehmen aus und stellen rund zwei Drittel der Arbeitsplätze. Die Mehrheit ist nicht direkt im Export tätig. Doch diese Unternehmen werden künftig zusätzliche Regulierungen und administrative Belastungen aufgrund des Pakets tragen müssen. So, wie die Bevölkerung die Nachteile aufgrund des zunehmenden Verteilkampfes um die vorhandenen Ressourcen zu tragen hat.

Von den wirtschaftlichen Vorteilen werden dafür exportorientierte Unternehmen profitieren, die sich längst mit dem europäischen Markt arrangiert haben.

Wir folgen Regazzis Einordnung und würden ein Nein erwarten.

Diese ungleiche Verteilung von Vor- und Nachteilen ist der Widerspruch im Paket Schweiz-EU. Hier liegt das Kernanliegen der KMU und jener Kantone, die mehrheitlich keine exportierenden Unternehmen haben. Das Paket Schweiz-EU ist damit potentiell zu ihrem Nachteil.

Regazzi beschreibt die Mechanik des Pakets präzise und ortet zu Recht Handlungsbedarf bei der parlamentarischen Mitwirkung. Auch den Nachteil für die KMU benennt er mehrfach. Unseres Erachtens würde das ein klares Nein zum Paket Schweiz-EU bedeuten.

Die Kraft hätte er dazu.

Abstimmungsverhalten.

Fabio Regazzi (64) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er sechs Vorlagen, nämlich die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Erasmus+ 2027 lehnte er ab, obwohl er die Teilnahme an Erasmus plus im Eintretensvotum ausdrücklich positiv bewertet hatte. Beim Stabilisierungsteil und bei der Lebensmittelsicherheit enthielt er sich der Stimme.

 

Marianne Maret (Die Mitte/VS)

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Marianne Maret, Ständerätin (Die Mitte/VS)
© Parlamentsdienste / Tim Loosli

 

Marianne Maret hat sich in der Herbstsession nicht zum Paket Schweiz-EU geäussert. Daher verzichten wir auf einen Bericht.

Abstimmungsverhalten.

Marianne Maret (68) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte sie acht Vorlagen, nämlich den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Einzig Erasmus+ 2027 lehnte sie ab.

 

Benedikt Würth (Die Mitte/SG)

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Benedikt Würth, Ständerat (Die Mitte/SG)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Würth bilanziert die bisherige Rechtsübernahme.

Der Jurist und Experte für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht ordnet ein.

Benedikt Würth (Die Mitte, SG) argumentiert in der Debatte zum Paket Schweiz-EU ausführlich und fundiert. Er ist eine gewichtige Stimme für das Nachfolgepaket.

«Ich komme aus einem Kanton, der überdurchschnittlich stark exportorientiert und überdurchschnittlich stark MEM-orientiert ist.»

«Man kann sich die Nachbarn in der Regel nicht auswählen. Wir haben nun mal einfach die Nachbarn, die wir haben. Diese sind in der EU organisiert. Mir gefällt die EU auch nicht - sie ist zu zentralistisch, sie ist zu regulationsfreundlich -, aber wir müssen einen Weg finden. Wir müssen uns arrangieren.»

Macht oder Recht.

«Was macht ein Land, wenn es Streit gibt? […] Ich glaube, wenn Sie nüchtern betrachten, was dann geschieht, erkennen Sie zwei Methoden: die Methode der Macht und die Methode des Rechtes.»

«Haben wir völlig freiwillig den automatischen Informationsaustausch (AIA) eingeführt? Nein, das haben wir nicht. Das sind die Methoden der Macht.» Danach folgen das Transparenzgesetz (TJPG) und: «Oder denken Sie beispielsweise an die Fragen, die sich uns aktuell auch im Bereich der OECD-Mindeststeuer stellen. Auch dort haben wir einen enormen Druck erfahren, und auch dort mussten wir einen Weg finden. Das sind die Methoden der Macht. Bei diesem Streitbeilegungsmechanismus haben wir wenigstens ein geordnetes Verfahren.»

«Es ist eben nicht so, dass es einfach ein autonomer Nachvollzug ist, den wir betrieben haben, sondern wir sind in den Bilateralen Abkommen, in den Binnenmarktabkommen staatsvertraglich verpflichtet, Recht zu übernehmen - schon heute, schon heute! Ich glaube, es ist ein fundamentaler Irrtum, wenn wir meinen, der heutige Status sei mehr oder weniger ein Wunschkonzert.»

Der Lohnschutz als Stein des Anstosses.

«Es geht im Wesentlichen um die Frage der Acht-Tage-Regelung, und es geht um die Kautionsregelung. Dies war geradezu der Stein des Anstosses dieser Verhandlungen; dies stand am Anfang des Drucks, der aus der EU kam.» und «Das ist effektiv etwas, das unsere Nachbarstaaten seit Jahren reklamieren, und das muss gelöst werden. Wenn man das nicht löst, wird es wohl auch nicht zu einem Abschluss kommen.»

«Dort heisst es klar: «Der Rat» - also der Ministerrat der Europäischen Union - «wird nach Abschluss aller einschlägigen Volksabstimmungen in der Schweiz und unter Berücksichtigung der Gesamtausgewogenheit des Pakets über den Abschluss des Abkommenspakets entscheiden.» Wir sind ja zu zweit - die andere Seite muss unsere Arbeit dann auch bewerten.»

Zu den Massnahmen 1 bis 13: «Rechtlich gesehen könnte man einfach vom Ergebnis abweichen. Die APK-S ist aber der Auffassung, dass dies politisch nicht klug wäre; gerade als Ständerat sollten wir das nicht machen. Es ist ein bisschen wie beim Finanzausgleich. Wenn sich die Kantone beim Finanzausgleich verständigen, dann tun wir auch gut daran, das im Parlament nicht zu übersteuern; das kommt nicht gut.»

Zur Massnahme 14: «Es gibt einen Status «vor Vernehmlassung» und es gibt einen Status «nach Vernehmlassung». […] Die erste wesentliche Anpassung ist die Frage der Rechtsfolge. […] Es ist also nicht mehr die Nichtigkeit, die mit einer Kündigung verbunden wäre. Das zweite wesentliche Element ist der Schwellenwert. Neu sind nur Betriebe im Geltungsbereich, die mindestens 50 Mitarbeitende haben. Somit sind kleinere und mittlere Unternehmen per se ausgeschlossen.»

Die Rechtsmechanik seit 2001.

«Im Rahmen der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I hat die Schweiz seit 2001 bei folgender Zahl von Abkommen Rechtsübernahmebeschlüsse gefasst: bei 25 Abkommen über technische Handelshemmnisse, 33 im Bereich Landwirtschaft zuzüglich 10 im Veterinärbereich, 42 im Bereich Luftverkehr, 24 im Bereich Landverkehr, 10 im Bereich Personenfreizügigkeit. Gesetzesanpassungen waren laut Aussage der Vertretung der Verwaltung bei rund 25 Prozent dieser Rechtsübernahmebeschlüsse erforderlich; bei 25 Prozent war aufgrund der innerstaatlichen Kompetenzordnung also das Parlament im Spiel.»

Seit 2001 hat die Schweiz in den Binnenmarktabkommen der «Bilateralen I» nach seinen Zahlen zusammengezählt 144 Rechtsübernahmebeschlüsse gefasst, 42 davon allein im Luftverkehr. Gesetzesanpassungen seien «bei rund 25 Prozent dieser Rechtsübernahmebeschlüsse erforderlich» gewesen. Nur dort war das Parlament im Spiel. Den Rest entschied der Bundesrat.

Die Zahlen klingen überschaubar. Sie sind es nicht. Würth zählt Beschlüsse, nicht Rechtsakte, und ein Beschluss kann mehrere EU-Rechtsakte auf einmal übernehmen. Hinter den 42 Beschlüssen im Luftverkehr stehen laut der Liste des Bundesamts für Zivilluftfahrt mehrere hundert EU-Rechtsakte, die heute in der Schweiz gelten. Und Schengen/Dublin ist in seinen Zahlen gar nicht enthalten. Dort führt das Bundesamt für Justiz 537 notifizierte Weiterentwicklungen auf.

«In dieser Phase der Rechtsübernahme gab es für uns bekanntlich noch kein Decision Shaping, es war mehr ein Decision Observing, wir waren also nicht formal eingebunden.» und «Ein Referendum gegen eine Rechtsübernahme im Rahmen der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I wurde seit deren Inkraftsetzung nie ergriffen; dies im Unterschied zum Schengen-Abkommen - Sie erinnern sich an die Abstimmungen zum biometrischen Pass, zum Waffenrecht und zu Frontex.»

Wie die Rechtsübernahme in der Praxis aussieht, zeigt eine Medienmitteilung vom 26. November 2025. Der Bundesrat genehmigte die Übernahme mehrerer EU-Erlasse für die Luftfahrt, der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt unterzeichnete im Gemischten Ausschuss. Seit dem 1. Februar 2026 gelten sie in der Schweiz. Ein Parlamentsbeschluss und ein Referendum waren nicht vorgesehen.

Ein Referendum gegen eine solche Übernahme in den Bilateralen I sei nie ergriffen worden, sagt Würth. Gegen die meisten Beschlüsse war auch keines möglich. Was der Bundesrat gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung selbstständig genehmigt, untersteht keinem Referendum. Das fakultative Referendum gibt es nur gegen Erlasse und Verträge, die das Parlament beschliesst.

Der Bundesrat besserte nach, der APK genügte das nicht.

«Noch bei der Vernehmlassungsvorlage ging der Bundesrat davon aus, dass das geltende Parlamentsrecht genüge. Das führte zu Kritik im Rahmen der Vernehmlassungen, und aufgrund dieser Situation hat der Bundesrat reagiert und uns eine Änderung des Parlamentsgesetzes zugeleitet. Wir haben diese Änderungen kritisch geprüft. Ihre APK ist der Meinung, dass diese Änderungen klar noch nicht ausreichen und dass deutlich mehr Absicherungsmassnahmen getroffen werden müssen.» und «Für Phase 1 […] finden Sie in Artikel 64 ParlG einen neuen Absatz 3: «Die Parlamentsdienste führen eine Dienststelle bei der Mission der Schweiz in der Europäischen Union.»»

«Wichtig ist hier auch die Ergänzung in Artikel 152a Absatz 2: In der Phase des Decision Shaping unterbreitet der Bundesrat der zuständigen Kommission die Eckwerte der Schweiz zur Konsultation.» und «Wenn das Parlament mittels einer Motion zum Ausdruck bringt, der Bundesrat solle die Übernahme eines EU-Rechtsakts ablehnen oder nur teilweise annehmen, dann ist das in dieser Phase des Gemischten Ausschusses ein direkter Auftrag an den Bundesrat.»

Die APK baut also nach, um die parlamentarische Mitwirkung weiterhin einigermassen sicherstellen zu können. Eine Dienststelle des Parlaments bei der Mission in Brüssel, Konsultationen im Gemischten Ausschuss, die Motion als Auftrag an den Bundesrat. Ob diese wirklich bindet, ist offen. Würth rechnet mit «vielleicht ein Infight, ein Clinch» und räumt ein, «das ist ein Punkt, der durchaus vom Zweitrat nochmals vertieft angeschaut werden kann».

Seine Bilanz fällt trotzdem positiv aus.

«Grundsätzlich ist eine Motion für den Bundesrat verbindlich. Es ist dann vielleicht ein Infight, ein Clinch, den wir mit dem Bundesrat haben, wenn er eine beschlossene Motion auf dem Tisch hat und sich in einem Gemischten Ausschuss entsprechend bewegen muss. Ich räume ein, das ist ein Punkt, der durchaus vom Zweitrat nochmals vertieft angeschaut werden kann.» und «Ich glaube, die Anpassungen der APK-S dienen dieser Sache, stärken gegenüber dem Status quo massgeblich das Parlament, stärken auch massgeblich die Volksrechte.»

«Es muss in den entsprechenden Verträgen klar geregelt werden, ob eine dynamische Rechtsübernahme stattfinden soll oder, wie heute, eine statische Rechtsübernahme. Natürlich wird dieses Verfahren bei der Weiterentwicklung von neuen Bilateralen Abkommen zur Anwendung kommen; dessen muss man sich bewusst sein. Das ist ja gerade der Punkt bei dieser institutionellen Erneuerung.»

Ja, dieses Verfahren wird bleiben. Da sind wir mit Würth einig.

Hier haken wir ein und fragen, warum erst jetzt.

Seit 2002 im Luftverkehr und seit 2008 bei Schengen übernimmt die Schweiz verbindlich EU-Recht. Drei Viertel davon ohne Parlamentsbeschluss und ohne Referendum. Würth kennt die Zahlen, er hat sie im Rat vorgetragen, und wir wiederholen sie hier. Und trotzdem stellt man erst jetzt fest, dass die Verbindung zwischen der Rechtsübernahme und dem Schweizer Gesetzgebungsprozess ungenügend ist.

Das ist die Schlüsselfrage. Sie zeigt aus unserer Sicht ein grundlegendes Versäumnis in diesem Geschäft. Ein Defizit, das seit über zwanzig Jahren besteht, wird erst unter dem Druck der Vernehmlassung erkannt, in Kommissionssitzungen nachgebessert und am Status quo gemessen. Dabei soll das Verfahren künftig auf Freizügigkeit, Lebensmittel, Strom und Gesundheit ausgedehnt werden. Und wie Würth bestätigt, werden auch künftige Abkommen dem gleichen Mechanismus folgen.

Nicht, dass die Schweiz das nicht gewusst hätte. Die EU kommuniziert das seit Jahren. Spätestens seit dem 14. Dezember 2010 liegt es schriftlich vor. In seinen Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit den EFTA-Ländern hielt der Rat der EU fest, das bilaterale System sei «komplex und schwer zu handhaben» und stosse «eindeutig an seine Grenzen». Künftige Abkommen müssten die «fortlaufende Anpassung der Abkommen an den sich weiter entwickelnden Besitzstand», die «einheitliche Auslegung», die Überwachung und einen «Schlichtungsmechanismus» regeln. Das ist die Architektur des heutigen Pakets, angekündigt vor sechzehn Jahren.

Der Anschluss fehlt.

Warum wurde so lange nichts getan? Warum glaubt die Schweiz, sich weiterhin mit Provisorien behelfen zu können? Das EU-Rechtssystem lässt sich nicht einfach so an das Schweizer Rechtssystem anschliessen. Sie sind zu unterschiedlich. Das ist aus unserer Sicht Fakt und sollte mit der notwendigen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit im Schweizer Gesamtkontext zur Kenntnis genommen werden. Es ist ja nicht nur eine Frage der Einbindung des Parlaments. Sondern vielmehr des Souveräns. Es ist dasselbe, wie wenn Sie im Ausland feststellen, dass Sie Ihren Computer nirgends aufladen können, weil der Stecker nicht passt. Er wird nach der letzten Ladung unbrauchbar. Wir sprechen also über das Kernstück dieser ganzen Vorlage, und der Bund hielt noch bei der Vernehmlassung das geltende Parlamentsrecht für genügend.

Es ist richtig, dass es unter Mitwirkung von Regierung und Verwaltung die Aufgabe des Parlaments ist, diesen Anschluss bereitzustellen. Wer wäre sonst dafür verantwortlich? Wir fragen uns, warum die Aussenpolitischen Kommissionen bei der Konsultation zum Mandat für die Neuverhandlungen derart fundamentale Aspekte übersehen haben. Ein derartiger Umbau des Schweizer Demokratieverständnisses braucht keine zufällige Diskussion, sondern eine ausgewachsene Transformation der Schweizer Institutionen. Und zwar unter Einbezug des Souveräns.

Wir empfehlen Transparenz.

Wäre es nicht an der Zeit, dass der Bund Transparenz in die bisherige Rechtsübernahme bringt? Welche Gesetze, in welchem Umfang und mit welchem Gesetzgebungsprozess wurden bisher durch die Schweiz von der EU übernommen? Wie sollen ein Parlament und später die Bürger über diese Vorlage entscheiden können, wenn diese entscheidenden Vergangenheitsinformationen nicht für alle einfach einseh- und nachvollziehbar vorliegen?

Wir haben die Zahlen selbst zusammengetragen, aus den Abkommen und den Listen des Bundes. Das Ergebnis steht in Anhang 3. In der Schweiz gelten heute weit über tausend EU-Rechtsakte aus den bilateralen Abkommen. Beim Luftverkehr wuchs die Zahl der direkt geltenden EU-Verordnungen seit 2002 von 28 auf rund 314, bei Schengen/Dublin seit 2008 von 20 auf rund 167. Die Richtlinien, die den Schweizer Gesetzgebungsprozess durchlaufen, stiegen im selben Zeitraum von 12 auf 32 und von 8 auf 16.

Über die Jahre hat sich das EU-Recht in der Schweiz vervielfacht.

Damit ist eine klare Tendenz zu erkennen. Das direkt geltende EU-Recht nimmt deutlich stärker zu als das Recht, das in die nationale Gesetzgebung übernommen werden muss. Die Übernahme von EU-Recht hat sich damit über die Jahre auf den Weg verlagert, bei dem Parlament und Volk nicht zwingend beteiligt sind.

Bei Schengen entschied der Bundesrat bei drei Vierteln der Weiterentwicklungen allein, das Volk stimmte in 18 Jahren dreimal ab. Die «Bilateralen III» beginnen mit einem ähnlichen Verhältnis (nämlich 2.5) von Verordnungen zu Richtlinien wie damals Luftverkehr und Schengen. Was das für den Umfang bedeuten würde, lesen Sie im Fazit von Anhang 3.

Der Anschluss, der das auffangen könnte, fehlt bis heute.

So wird das nicht gelingen.

Benedikt Würth argumentiert zweifellos kompetent in der Sache. Wir denken aber, dass der viel gepriesene «Pragmatismus» in dieser Sache für einmal unangebracht ist. Denn spätestens jetzt gehört diese fundamentale Unterlassung auf den Tisch. Auf der aktuellen Grundlage kann das Geschäft nicht gelingen. An der nötigen Aufarbeitung sollten Befürworter und Gegner gleich grosses Interesse haben.

Das wäre also jetzt dieser Reset, von dem Bundesrat Cassis 2017 gesprochen hat.

Abstimmungsverhalten.

Benedikt Würth (58) stimmte gegen das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für die tiefere Hürde des fakultativen Referendums beim Stabilisierungsteil.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er sieben Vorlagen, nämlich den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration und den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag. Erasmus+ 2027 und das Umsetzungsgesetz lehnte er ab.

 

Mauro Poggia (MCG/GE)

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Mauro Poggia, Ständerat (MCG/GE)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Poggia spricht für die Bürger.

Die kritische Stimme aus der Romandie.

Mauro Poggia (MCG, GE) sagt gleich zu Beginn, wofür er steht. «Ich habe bis jetzt keine kritische französischsprachige Stimme gehört, ich werde diese sein.» Er hält Wort.

Poggia stellt die Güterabwägung ins Zentrum.

«Den bilateralen Weg stabilisieren, das klingt gut; die Frage, die man sich stellen muss, ist, zu welchem Preis.»

«[…] aber offensichtlich hat kein politisch Verantwortlicher die 2200 Seiten der Abkommen und ihrer Anhänge gelesen, die das Ergebnis technischer Verhandlungen sind, zwar an der Grenze der Zugeständnisse, welche die Europäische Union zu akzeptieren bereit war, aber nicht unter Wahrung unserer Grundprinzipien, nämlich unserer Souveränität, unseres Föderalismus und unserer direkten Demokratie.»

«Die Frage ist also nicht, ob diese Abkommen gute Abkommen sind, sondern ob die Kröte, die sie uns zu schlucken zwingen, eine erträgliche Grösse hat im Verhältnis zu den Vorteilen, die man sich davon erhofft, oder besser, zu den Nachteilen, denen man bei einer Ablehnung begegnen müsste.»

Die Meinungsfreiheit bekäme ihren Preis.

«Um die Pille zu versüssen, sagt man uns, die Schweiz könne immer noch eine von der Europäischen Union festgelegte Strafe bezahlen, wenn sie eine neue Verpflichtung aus dem europäischen Recht nicht übernehmen wolle. Schöne Sache! Die Volksabstimmungen werden dann nicht mehr die Frage betreffen, ob man für oder gegen ein bestimmtes Anliegen ist, sondern ob man bereit ist, die von der Europäischen Union festgelegte Strafe zu bezahlen, um unsere abweichende Meinung geltend zu machen.»

«Zusammengefasst ist die dynamische Übernahme des europäischen Rechts das Vorzimmer, das nicht so heisst, für den schlichten Beitritt zur Europäischen Union. Wer aber nicht heiraten will, verlobt sich nicht zuerst.» und «Abkommen, welche die Schweiz zur ganz dienstbaren Vollstreckerin von Entscheiden machen, die ihr entgleiten, und vor denen sie nur Strafen, schamhaft «Ausgleichsmassnahmen» genannt, schützen können.»

Wer abweicht, zahlt mit Sanktionen, deren Höhe niemand kennt.

Das Bundesgericht wäre nicht mehr die höchste Gerichtsinstanz.

«Unser Bundesgericht wäre so nicht mehr die höchste Gerichtsinstanz, sondern wäre dem Gerichtshof der Europäischen Union untergeordnet, der bei Zweifeln über die Anwendung des Rechts zwingend angerufen werden müsste. Jede Streitigkeit im Gemischten Ausschuss über die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung würde dem Schiedsgericht unterbreitet, das, wohl wissend um die Unterstützung, die es vom Gerichtshof erwarten kann, selbstverständlich nur Partei für die Europäische Union ergreifen würde.»

Hier wollen wir präzisieren. Nach Artikel 190 der Bundesverfassung ist Völkerrecht für das Bundesgericht massgebend, und bei Begriffen des EU-Rechts muss es die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen. Anrufen kann es den EuGH aber nicht. Das tut im Streitfall allein das Schiedsgericht, das an die Auslegung des EuGH gebunden ist.

Die Schutzklausel funktioniert anders.

«Was die Schutzklausel betrifft, muss der Bundesrat wirtschaftliche und soziale Probleme geltend machen, und diese Lage muss von der Europäischen Union anerkannt werden. Man kann ebenso gut träumen: Seit wann hätte der Klassenbeste Probleme, die den Rest Europas zum Weinen bringen würden?»

Hier wollen wir präzisieren. Nach dem neuen Artikel 14a des Freizügigkeitsabkommens geht die Schweiz zuerst in den Gemischten Ausschuss. Einigt man sich dort nicht innert 60 Tagen, entscheidet ein Schiedsgericht. Gibt es der Schweiz recht, kann sie Schutzmassnahmen ergreifen. Die EU muss nichts anerkennen. Sie kann aber mit Ausgleichsmassnahmen antworten.

Rund 690'000 Personen hätten gemäss Botschaft bereits im Jahr 2021 die Voraussetzungen für den Daueraufenthalt erfüllt.

«So würde nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit und ohne Integrationsnachweis die Aufenthaltsbewilligung erteilt. 690 000 Personen, die sich bereits auf unserem Gebiet aufhalten, würden davon profitieren, mit 50 000 bis 70 000 neuen Personen pro Jahr, die selbstverständlich bei Stellenverlust nach Ausschöpfung der Arbeitslosenleistungen Sozialleistungen beziehen würden.» und «Der Familiennachzug würde ausgeweitet, auch auf finanziell und körperlich abhängige Angehörige sowie auf Partner in einer nachgewiesenen dauerhaften Beziehung.»

Poggia stützt sich auf die Botschaft des Bundesrates, die für das Jahr 2021 rund 690'000 anspruchsberechtigte Personen ausweist. Die Studie von Ecoplan im Auftrag des Staatssekretariats für Migration schätzt die Zahl anders. Sie rechnet mit bis zu 570'000 Personen fünf Jahre nach Einführung und danach jährlich 50'000 bis 70'000 weiteren. Gemeint sind Personen, die bereits in der Schweiz leben und die Bedingungen erfüllen, nicht neue Zuwanderer. Die Studie geht zudem davon aus, dass die meisten den Status gar nicht beantragen. Sie rechnet mit rund 3'000 bis 4'000 zusätzlichen Sozialhilfebezügern pro Jahr und Kosten von 56 bis 74 Millionen Franken.

Poggia nennt die Profiteure des Pakets.

«Um all das kümmern sich die Wirtschaftszweige, welche die Annahme der Abkommen unterstützen, selbstverständlich nicht. Seit wann sorgt sich diese Grosswirtschaft übrigens um Souveränität? Sie braucht keine Bürger, sondern nur Konsumenten und vergisst sehr schnell, dass es sich lohnt, seinen Sitz in der Schweiz zu haben, weil die Schweiz ein stabiles Land mit vorhersehbarem Recht ist. Wo wären die Vorhersehbarkeit und die Stabilität, wenn die in der Schweiz angewandten Entscheide in Brüssel gefällt würden?»

Ohne Ständemehr kein Ständerat.

«Nach dem militärischen Sieg der Radikalen hätten diese ein rein majoritäres Modell durchsetzen können. Sie haben sich dagegen entschieden.» und «Die Gründe für diesen Kompromiss waren klar: die Souveränität der Kantone respektieren, die Vielfalt der Sprachen, der Religionen und der Traditionen schützen statt sie auszulöschen, Bedingung für das Überleben eines kleinen multikulturellen Landes, und sich gegen die Tyrannei der Mehrheit wappnen.»

«Wenn man die Abkommen mit der Europäischen Union einzig dem Volksmehr unterstellen will, noch dazu über ein fakultatives Referendum, was bleibt dann von diesem Respekt?» und «Nein, als Kammer der Kantone das Referendum sui generis abzulehnen, heisst, unseren Daseinsgrund hier zu verleugnen, heisst, das Andenken jener zu beleidigen, die das empfindliche Gleichgewicht aufgebaut haben, mit dem die Schweiz seit bald zwei Jahrhunderten durch die Stürme navigiert, und das sagt Ihnen der Vertreter eines stark bevölkerten städtischen Kantons, der überdies die Wiege der protestantischen Reformation ist.»

Klare Prinzipien, angreifbare Details.

Souveränität, Föderalismus und direkte Demokratie sind Poggias Massstab, an dem sich das Paket messen lassen muss. Den Kern der dynamischen Rechtsübernahme fasst er so klar wie kaum jemand in dieser Debatte. Sein Spott über die Schutzklausel trifft den entscheidenden Punkt, und wir empfehlen, den Artikel 14a zu lesen. Die Schutzklausel gibt vor, etwas einzuhegen, das sich angesichts der ungleichen Vertragspartner nicht einhegen lässt.

Auch seine Frage nach der Vorhersehbarkeit trifft die vielfach genannte «Rechtssicherheit», die die Verträge bringen sollen. Sein Votum zum Ständemehr gehört für uns zu den staatspolitisch stärksten der Debatte, und seine Herleitung aus 1848 ist das entscheidende Argument der ganzen Referendumsdebatte.

Poggia bleibt im Kern richtig. «Nein, diese Kröte ist entschieden zu gross für den Magen eines Schweizer Demokraten.» Das sagt ein erfahrener Anwalt aus Genf. Ein Realist, der das Grenzgängertum die Arbeitsplätze der Einheimischen bedrohen sieht. Poggia lässt sich schwer einordnen, beim Paket trifft seine Kritik den Kern der Sache. Seine teilweise Zustimmung zu den Vorlagen ist für uns allerdings nicht durchgängig nachvollziehbar.

Abstimmungsverhalten.

Mauro Poggia (67) nahm an der Abstimmung über das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr nicht teil.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er zwei Vorlagen, nämlich die Gesundheit und Erasmus+ 2027. Die Lebensmittelsicherheit lehnte er ab. An den Abstimmungen zum Stabilisierungsteil, zur parlamentarischen Zusammenarbeit, zur Kohäsion, zur Migration, zum zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und zum Umsetzungsgesetz nahm er nicht teil.

 

Erich Ettlin (Die Mitte/OW)

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Erich Ettlin, Ständerat (Die Mitte/OW)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Ettlin zeigt die Detailtiefe.

Er berichtet für die Wirtschaftskommission (WAK-S).

Erich Ettlin (Die Mitte, OW) gehört zu den Ständeräten, die in dieser Debatte am meisten gesprochen haben. Er stellte das Beihilfeüberwachungsgesetz und das Massnahmenpaket zum Lohnschutz vor. Beides vollzieht er in einer bemerkenswerten Detailtiefe.

Zuerst die staatlichen Beihilfen.

«Die völkerrechtlichen Beihilfebestimmungen, die sich aus dem Paket Schweiz-EU ergeben, umfassen die Protokolle über staatliche Beihilfen zum Luftverkehrsabkommen und zum Landverkehrsabkommen sowie den Beihilfeteil des Stromabkommens.» und «Die Schaffung einer mit jener der EU gleichwertigen Beihilfeüberwachung ist Voraussetzung für den Abschluss des Pakets.»

Der EuGH legt aus, die Schweiz zieht nach.

«Der EuGH legt den Beihilfebegriff heute teilweise weiter aus als früher. Das betrifft insbesondere auch steuerliche Massnahmen.» Für die Schweiz heisst das, «wenn aber etwa im Luft- oder im Landverkehr eine neue Form von Unterstützung gemäss EU-Recht als Beihilfe gälte, wäre auch die Schweiz verpflichtet, diese Entwicklung zu berücksichtigen; dessen muss man sich bewusst sein.»

«Auf den Stromkonsum, auf den inländischen Schienenverkehr oder auf die Landwirtschaft beispielsweise können die Regeln aber nicht ausgedehnt werden, denn der Geltungsbereich ist, wie gesagt, festgelegt.»

Dann geht es um Zinsen.

«Es geht um die Frage, ob Zinsen zu bezahlen sind, wenn man eine Beihilfe zurückzahlen muss.» Das ist der Detaillierungsgrad dieser Debatte. «Bei der Zinsfrage hatte die Schweiz praktisch keinen Verhandlungsspielraum; das war eine Konzession, die sie machen musste.» und «Die Zinszahlungen kommen nur zum Zug, wenn die Überwachungsbehörde keine Kenntnis davon hatte, dass es die Beihilfe gab oder dass die Beihilfe schon gesprochen wurde, weil die Mitteilungs- und allenfalls auch die Anmeldepflicht seitens des Beihilfegebers nicht erfüllt wurde.»

Der Nutzniesser bezahlt damit Zinsen, weil der Staat als Beihilfegeber seine Pflicht nicht erfüllt hat.

Beim Lohnschutz folgt der heikle Satz.

«Es ist aber auch festzuhalten, dass die Schweiz im Bereich des Freizügigkeitsabkommens die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert. […] Eine Übernahme erfolgt jedoch nicht automatisch; die Schweiz entscheidet über die Übernahme nach ihren verfassungsmässigen Verfahren. Die demokratischen Entscheidungsprozesse einschliesslich der parlamentarischen Beratung und gegebenenfalls einer Volksabstimmung bleiben damit bestehen.»

Diese Aussage ist aus unserer Sicht problematisch. Bei der Beihilfe hatte Ettlin erklärt, dass eine Abweichung des Parlaments «letztlich Ausgleichsmassnahmen» nach sich ziehen kann. Eine Entscheidung, auf die bei einem Nein eine Sanktion folgt, ist nicht frei. Und sie wird gemäss Art. 6 Absatz 3 des Freizügigkeitsabkommens in jedem Fall vorläufig angewendet. Zudem erfolgt die Übernahme, wie er selbst anfügt, «nach der Integrationsmethode». Ständerätin Gössi hat als Kommissionssprecherin erklärt, was das bedeutet. «Das bedeutet, dass die Legislative Kompetenzen abgibt.» Und das «gegebenenfalls» vor der Volksabstimmung zeigt Schengen. Das Volk stimmte dort in 18 Jahren dreimal über eine Weiterentwicklung ab.

Die Kommission will Schranken für das Bundesgericht.

«Betreffend die Schubert-Praxis sprach sich die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen dafür aus, der SPK-S mit Brief mitzuteilen, dass sie eine Verankerung dieser Praxis auf Verfassungsebene befürwortet.» Die Wirtschaftskommission will also absichern, dass bewusste Abweichungen des Gesetzgebers vor Gericht Bestand haben.

Die Komplexität der Vorlage übersteigt alles bisher Dagewesene.

Ettlins Bericht beschreibt die Mechanik des Pakets genau. Die «völkerrechtlichen Beihilfebestimmungen» sind aus unserer Sicht allerdings ein freundlicher Ausdruck für EU-Vorgaben. Trotz des begrenzten Geltungsbereichs orten wir hier den Schlüssel der EU zum Schweizer Steuerrecht. Zumindest ein erster Schritt, weitere werden folgen, wie es die bisherige Weiterentwicklung mit den «Bilateralen» zeigt. Die Absicherung der Schubert-Praxis durch die Kommission begrüssen wir.

Uns erstaunt zudem die Unschärfe im Bereich der Rechtsübernahme. Sie zeigt die viel zu grosse Komplexität dieser Vorlage, auf die selbst Experten nicht immer die hieb- und stichfeste Antwort finden. Auf diesen Umstand haben wir bisher von niemandem eine überzeugende Antwort erhalten.

Ettlin sprach für die Kommission. Seine eigene Haltung deutet er beim Lohnschutz an. «In diesem Sinne bitte ich Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen, auch wenn ich mich selber teilweise der Minderheit angeschlossen habe.» Er stimmte für das Ständemehr und lehnte den Stabilisierungsteil ab. Die übrigen Kerngeschäfte trug er mit. Seine Beweggründe dazu würden uns interessieren.

Abstimmungsverhalten.

Erich Ettlin (64) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er sieben Vorlagen, nämlich die Lebensmittelsicherheit, die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Den Stabilisierungsteil lehnte er ab. Bei Erasmus+ 2027 enthielt er sich der Stimme.

 

Brigitte Häberli-Koller (Die Mitte/TG)

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Brigitte Häberli-Koller, Ständerätin (Die Mitte/TG)
© Parlamentsdienste / Franca Pedrazzetti

 

Häberli-Koller warnt vor dem Aufwand.

Sie wägt sorgfältig ab.

Brigitte Häberli-Koller (Die Mitte, TG) meldet sich zweimal zu Wort. «Bei diesem Paket gilt es abzuwägen zwischen den wirtschaftlichen Vorteilen, die ich durchaus sehe, und den Nachteilen für unsere direkte Demokratie und unsere Souveränität.»

Der Aufwand würde unterschätzt.

«Bei allen Vorteilen, die ich eben anerkenne, müssen wir uns auch bewusst sein, dass diese Verträge, und das wurde bis jetzt noch zu wenig gesagt, einen grossen zusätzlichen Aufwand im Bereich der Finanzen und der Verwaltung und auch des Personals zur Folge haben werden.»

Als Beispiel nimmt sie das Gesundheitsabkommen und zitiert die Botschaft des Bundesrates. «Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens führt beim BAG zu einem erheblichen Mehraufwand.» Dazu gehört auch dies. «Die Sicherstellung des Prozesses zur dynamischen Übernahme von EU-Recht ist ebenfalls zu organisieren.»

Die Kantone brauchen ein Büro in Brüssel.

«Die Kantone werden wahrscheinlich eine eigene Vertretung, also ein eigenes Büro, in Brüssel einrichten müssen, damit sie möglichst früh und aus möglichst grosser Nähe über die sie betreffenden Massnahmen und Pflichten informiert werden.»

Erfahrungsgemäss wächst der Aufwand.

«Was mich aber beunruhigt, ist die Bemerkung des Bundesrates in der Botschaft zum enormen Aufwand.» Sie selbst ist sich sicher, «es wird nicht bei den genannten Stellenprozenten bleiben, sondern der Aufwand wird sich vergrössern.»

Bei Luftverkehr und Schengen/Dublin ist das übernommene Recht über die Jahre um ein Vielfaches gewachsen. Damit wachsen der Aufwand und die Verwaltung.

Ein Votum mit Bodenhaftung.

Häberli-Koller argumentiert mit der Botschaft des Bundesrates. Ihr Argument betrifft die Bürgerinnen und Bürger direkt, denn sie bezahlen den wachsenden Apparat. «Darum ist es mir wichtig, dass wir dieses Paket dem Volk und den Ständen zur Entscheidung vorlegen; es geht nämlich um sehr viel.»

Wir sind mit ihr einig, auch dass der Aufwand wachsen wird. Aus unserer Sicht verlieren die Bürgerinnen und Bürger dabei zudem an Einfluss. Ihr Satz zum Büro in Brüssel zeigt, wohin die dynamische Rechtsübernahme führen würde, und damit das grundsätzliche strukturelle Fehlkonstrukt dieser Verträge.

Den Teil ihrer Abwägung, der die direkte Demokratie betrifft, hat sie im Rat nicht ausgeführt. Das wäre spannend zu wissen. Logisch und nachvollziehbar ist ihre Enthaltung beim Gesundheitsabkommen.

Abstimmungsverhalten.

Brigitte Häberli-Koller (68) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte sie fünf Vorlagen, nämlich die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Den Stabilisierungsteil lehnte sie ab. Bei der Lebensmittelsicherheit, der Gesundheit und bei Erasmus+ 2027 enthielt sie sich der Stimme.

 

Martin Schmid (FDP/GR)

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Martin Schmid, Ständerat (FDP/GR)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Schmid spricht Klartext.

Er wägt ab und kommt zu einem klaren Nein.

Martin Schmid (FDP, GR) hält in der Eintretensdebatte ein gewichtiges Votum. Er beginnt mit einem interessanten Satz. «Nach vielen Stunden Kommissionssitzung und - das wird uns die Bevölkerung gar nicht mehr glauben - dem Lesen dieser Texte lehne ich die Bilateralen III nicht darum ab, weil ich gegen Europa wäre.»

«Wir haben den konkreten wirtschaftlichen Nutzen gegen ein institutionelles Gesamtpaket mit langfristigen staatspolitischen Folgen abzuwägen», zeigt er das Spannungsfeld auf.

Der Nutzen ist ungleich verteilt.

«Ja, die Bilateralen III bringen für gewisse Branchen unbestrittenermassen Vorteile, für andere aber weniger.» Die Medtech-Branche profitiere, Versicherungen und Banken hingegen nicht. Auch das MRA sei «kein Freipass. Das weiss jeder Unternehmer auf dem europäischen Markt.»

An die Adresse von Ständerat Würth gerichtet, dreht er den Vorwurf um. «Herr Kollege Würth, ich gehe damit nicht nonchalant um. Ich wäge hier ab, frage mich aber umgekehrt auch, ob man dann nicht auch sehr nonchalant mit den politischen und institutionellen Fragen umgeht.»

Rechtssicherheit gab es auch bisher nicht.

Dass die Schweiz der schwächere Partner ist, unterstreicht er mit der Unternehmenssteuerreform III, bei der die EU über die OECD die Abschaffung der Prinzipal- und Holdingstrukturen erzwungen habe, «und zwar trotz bestehender Freihandelsverträge. Das geht an die Adresse aller, die sagen, dass wir so Rechtssicherheit hätten. Das hatten wir nicht.»

«Überall dort, wo wir eigenständig nachgeben, haben wir die Wahl, ob wir das tun wollen.» Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das Transparenzregister, all das habe die Schweiz selbst entschieden.

Würde ein Unternehmer so einen Vertrag unterschreiben?

«Aus dieser Überlegung heraus teile ich, auch als Anwalt, die Auffassung von Kollege Rieder, einfach weil ich versucht habe, das Vertragspaket zu verstehen. Würde ein Unternehmer oder ein Verwaltungsrat einen solchen Vertrag unterschreiben? Ich glaube nicht, denn die dynamische Rechtsübernahme kann zu Situationen führen, die es bisher nicht gab.»

«Die Rechtsanpassung jemand anderem zu überlassen, ist für mich jedoch ein wesentliches Problem. Ich gebe zu, dass der Bundesrat versucht hat, Mechanismen zur Abfederung der Nachteile vorzusehen, indem er versucht hat, institutionelle Bremsen einzubauen. Letztlich ist dies für mich jedoch des Pudels Kern. Dieser Anpassungsprozess bedeutet für mich keine souveräne Gleichwertigkeit mehr.»

Schmid nennt es eine «institutionalisierte Defensive».

Die Macht ginge zur Verwaltung.

«Das bringt mich zur Auffassung, dass die Verschiebung des politischen Schwergewichts nach Brüssel durch die dynamische Rechtsentwicklung ein Problem ist.» Und innenpolitisch. «Gleichzeitig wächst die Verwaltung und gewinnt immer mehr an Einfluss, wie wir wissen. Der Schwerpunkt verlagert sich also weg vom Parlament.»

Zur geplanten Reisediplomatie der Parlamentarier nach Brüssel fragt er nur. «Ist das der richtige Weg? Ich habe da meine Zweifel.»

Das hat jede Bürgerin und jeder Bürger zu entscheiden.

«Es ist eine Machtverlagerung, die wir bewusst zugunsten des wirtschaftlichen Vorteils in Kauf nehmen. Sie geht zugunsten des Bundesrates, und wenn er seine Führung nicht wahrnimmt, dann geht sie zur Verwaltung; dann stärken wir die Macht der Verwaltung. Das kann positiv sein, es kann aber auch negativ sein. Das hat jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Abstimmung selbst zu entscheiden.»

«Ich bin der Überzeugung, dass Volk und Stände über so grundsätzliche Weichenstellungen beschliessen sollten.»

Unabhängigkeit hat ihren Preis.

«Unabhängigkeit hat aber auch ihren Preis, ich gebe es zu. Ja, da gebe ich Kollege Würth recht, das Risiko besteht, dass unser Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren schwächer sein könnte, als wenn wir dieses Paket annehmen würden.»

Dazu hält er dem Rat den Spiegel vor. «Wir haben es selbst in der Hand, exzellente Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen in der Schweiz zu schaffen.»

Ja zu Europa, Nein zum Gesamtpaket.

Sein Fazit ist das konsequenteste der ganzen Prontra-Gruppe. «Ja zur Personenfreizügigkeit als wichtigem Element unseres bestehenden Weges und Ja zu sektoriellen Lösungen, aber Nein zu einem institutionellen Gesamtpaket, das meines Erachtens wirtschaftliche Vorteile mit einer dynamischen Rechtsübernahme und einer schrittweisen staatspolitischen Annäherung an die Europäische Union verbindet.»

Schmid wägt offen ab, nennt die Gegenargumente und zieht für uns nachvollziehbar die Konsequenzen. Präziser als er lässt sich die dynamische Rechtsübernahme kaum beschreiben, und seine Zweifel an der Reisediplomatie nach Brüssel teilen wir.

Abstimmungsverhalten.

Martin Schmid (57) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er sechs Vorlagen, nämlich die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Den Stabilisierungsteil und Erasmus+ 2027 lehnte er ab. An der Abstimmung zur Lebensmittelsicherheit nahm er nicht teil.

 

Hans Wicki (FDP/NW)

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Hans Wicki, Ständerat (FDP/NW)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Wicki ordnet die Operation ein.

Der gesunde Menschenverstand.

Hans Wicki (FDP, NW) meldet sich am dritten Debattentag zu Wort, in der Debatte über das Ständemehr. «Erlauben Sie mir, in dieser wichtigen Frage als Nichtjurist das Wort zu ergreifen und dieses Thema mit gesundem Menschenverstand von einer anderen Seite zu beleuchten.» Seine Interessenbindung legt er offen. Er ist Mitglied des Komitees der Kompass-Initiative.

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist eine Erfolgsgeschichte.

«Die bisherige Entwicklung der Bilateralen ist im Grundsatz eine Erfolgsgeschichte. Auf Basis der wirtschaftlichen Zusammenarbeit konnte ein Weg gefunden werden, um den Zugang zum Binnenmarkt zu gewährleisten.»

«Nun verlassen wir diesen Pfad jedoch. Es geht um mehr als die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Es betrifft nun die politischen und direktdemokratischen Institutionen sowie die Grundlagen unseres Staatsverständnisses; es ist quasi eine Operation am offenen Herzen unserer Institutionen.»

Die Tragweite ist für die Schweiz in Teilen grösser als für die EU-Mitgliedländer.

«Die Verpflichtung zur Rechtsübernahme geht in Teilen sogar noch über die der EU-Mitgliedstaaten hinaus. Diese völkerrechtliche Pflicht sowie die entsprechende Rolle des EuGH betreffen unsere Souveränität unmittelbar, denn es hängt ein Damoklesschwert über uns, das Ausgleichsmassnahmen ermöglicht, wenn das Volk das Initiativ- und Referendumsrecht nutzt und gegen die Interessen der EU verwendet; dies ist dem Prozess inhärent.»

Wicki beruft sich auf den Staatsrechtler Paul Richli. Dieser hebe hervor, «dass damit die Fähigkeit zur freien Meinungsäusserung beeinträchtigt wird, da die Ausgleichsmassnahmen der EU rechtmässig werden. Eine eigene Sanktion als Reaktion wäre unsererseits nicht mehr zulässig.»

Wicki ist damit mit Ständerat Poggia deckungsgleich. Wer an der Urne von der EU abweicht, bezahlt dafür. Die Volksrechte bleiben formell bestehen, aber sie kosten neuerdings einen unbekannten Preis.

Wenn nicht hier, wann dann?

Die Befürworter halten dem Ständemehr entgegen, dass die Bundesverfassung es dafür nicht vorsehe. Wicki kontert. «Die Argumentation, wonach die Bundesverfassung für solche Fälle kein Ständemehr vorsehe und dieses deshalb nicht notwendig sei, zielt für mich ins Leere, denn die politische Dimension ist von einer derart erheblichen Tragweite, dass sie praktisch jede Volksinitiative übertrifft, die explizit ein Ständemehr benötigt.»

«Wenn solche Prozesse keinen unmittelbaren Eingriff in die tragenden Institutionen der Schweiz sein sollen, der ein Ständemehr rechtfertigt, was wären sie dann?»

Das Abkommen greife «stellenweise auch in den Hoheitsbereich der Kantone» ein, «weshalb es staatspolitisch richtig ist, dass auch deren Mehrheit die Zustimmung geben soll».

Der Geist der Verfassung.

Wicki unterstreicht dies mit dem Schweizer Grundprinzip. «Und vergessen wir nicht: Der Föderalismus, ausgedrückt durch das Ständemehr in den zentralen Belangen, entspricht letztlich dem Geist unserer Verfassung. Es geht darum, über das reine Kleben am Wortlaut hinaus am übergeordneten Sinn und den Grundwerten unseres Staatsverständnisses festzuhalten.»

Für Wicki benötigen diese Verträge die höchste Legitimation. Dem pflichten wir vorbehaltlos bei.

Abstimmungsverhalten.

Hans Wicki (62) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er sechs Vorlagen, nämlich die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, die Kohäsion, die Migration, den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag und das Umsetzungsgesetz. Den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit und Erasmus+ 2027 lehnte er ab.

 

Thierry Burkart (FDP/AG)

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Thierry Burkart, Ständerat (FDP/AG)
© Parlamentsdienste / Pascal Mora

 

Burkart ermöglicht den Blick in die Werkstatt.

Er spricht für die Energiekommission (UREK-S).

Thierry Burkart (FDP, AG) meldet sich als Präsident der Energiekommission zu Wort. Das Stromabkommen wird in dieser Session nicht beraten. Burkart berichtet über den Stand der Arbeiten. «Wie es unserer Praxis entspricht, kommentieren wir die Ergebnisse nach Abschluss der Beratungen.»

Stromabkommen mit strategischer Tragweite.

«Die Weiterentwicklung des europäischen Strommarktes wird deshalb Auswirkungen auf die Schweiz haben. Offen ist, welcher Art und von welcher Tragweite diese Auswirkungen sind», meint Burkart zur Ausgangslage.

«Das Stromabkommen gehört zu den kontroversesten Elementen des Pakets. Unbestritten ist jedoch, dass der Entscheid darüber von strategischer Tragweite ist und er unsere Energiepolitik über Jahrzehnte prägen wird.»

Der Vertrag ist unveränderbar.

«Da das Parlament den Vertragstext nicht mehr ändern kann, war es der Kommission umso wichtiger, den Rechten und Pflichten für die Schweiz sowie den Chancen und Risiken auf den Grund zu gehen.»

«Die schweizerische Gesetzgebung muss in zahlreichen Punkten an das EU-Recht, zu dessen Übernahme sich die Schweiz mit dem Abkommen verpflichten würde, angepasst werden. Diese Angelegenheit ist sehr komplex und wurde in der Vernehmlassung sehr kritisch beurteilt.»

Hohe Komplexität auch beim Stromabkommen.

Über 20 Stunden Beratungszeit, Anhörungen mit 21 Organisationen und fünf Fachleuten, und bisher «25 Zusatzberichte der Verwaltung». Zu prüfen seien Versorgungssicherheit, Strompreise, die Hoheit über die Wasserkraft, der Netzbetrieb und das Beihilferecht mit seinem Einfluss «auf den energiepolitischen Handlungsspielraum der Schweiz». Und all das «bei hoher technischer Komplexität».

Die Detailtiefe, die Ständerat Ettlin bei den Beihilfen und beim Lohnschutz zeigt, setzt sich im Stromabkommen fort.

Die Kommission versucht die institutionelle Anbindung einzuhegen.

«Es muss klar sein, dass Änderungen des EU-Rechts nicht auf diesem Weg direkt Eingang in die Schweizer Gesetzgebung finden dürfen.»

Das ist die Forderung, die auch Ständerat Michel mit den statischen Verweisen in den Fussnoten umgesetzt hat.

Die Mindestvergütung fällt mit Burkarts Stichentscheid.

Burkart kündigt eine heikle Frage an. Es gehe darum, «in welcher Form die heutigen Mindestvergütungen für kleinere Produktionsanlagen weitergeführt und wie sie mit einem geöffneten Markt zu vereinbaren sind».

Die Antwort fiel nach der Session. Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten folgte die Kommission dem Bundesrat. Damit sollen die gesetzlich garantierten Minimalvergütungen für erneuerbar produzierten Strom aus Anlagen bis 150 kW wegfallen. Die Kosten trügen heute die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, und das sei «mit einem geöffneten Strommarkt nicht vereinbar».

Die Kommission will das Stromabkommen.

Am 27. Oktober beantragte die UREK-S dem Ständerat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Stromabkommen anzunehmen. Mit 8 zu 4 Stimmen verlangt sie, dass Volk und Stände über das Stromabkommen entscheiden. Und mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung will sie die Schubert-Praxis im Parlamentsgesetz verankern (Medienmitteilung UREK-S vom 27.10.2026).

Der frühere FDP-Präsident weicht von der Befürworterlinie ab.

Im Rat sprach Burkart für die Kommission. Seine eigene Haltung zeigt sich an zwei Stellen. Im Abstimmungsverhalten weicht der frühere Präsident der FDP unter allen Prontras am häufigsten von der Linie der Befürworter ab. Das anerkennen wir ausdrücklich. Doch bei der Mindestvergütung gab sein Stichentscheid den Ausschlag zu Gunsten des Vorschlages des Bundesrates. Diese Haltung können wir nicht nachvollziehen, weil damit ein Teil des Volksentscheids zum Stromgesetz vom 9. Juni 2024 und die in der Verordnung festgelegten Minimalvergütungen rückgängig gemacht würden.

Vielleicht ärgert uns dieser Umstand auch überdurchschnittlich, weil wir als PV-Betreiber kleiner Anlagen auch davon betroffen wären.

Auf jeden Fall sind wir nun auf die Debatte zum Stromabkommen gespannt.

Abstimmungsverhalten.

Thierry Burkart (51) stimmte für das obligatorische Referendum mit Volks- und Ständemehr und damit für eine höhere Hürde bei der Annahme des Stabilisierungsteils.

Bei den neun übrigen Abstimmungen zum Paket Schweiz-EU unterstützte er vier Vorlagen, nämlich die Gesundheit, die parlamentarische Zusammenarbeit, Erasmus+ 2027 und das Umsetzungsgesetz. Den Stabilisierungsteil, die Lebensmittelsicherheit, die Kohäsion, die Migration und den zusätzlichen Kohäsionsbeitrag lehnte er ab.

 

 

Dritter Teil: Wir schreiben dem Ständerat.

Sehr geehrte Ständerätinnen, sehr geehrte Ständeräte.

Wir haben Ihnen zugehört. Wir respektieren Ihre grosse Arbeit und die sachliche Diskussion in Ihrem Rat. Wir anerkennen auch die enorme und zweifellos zermürbende Detailarbeit, die dieses Geschäft von Ihnen abverlangt. Acht Kommissionen Ihres Rates haben sich gemäss Ratspräsident Engler «an 39 Sitzungstagen während 111 Stunden mit der Vorlage auseinandergesetzt». Die individuelle Vorbereitungszeit wird unvergleichbar mit allem Bisherigen sein. Im Rat selbst reichte die Debatte bis zur Frage, «ob Zinsen zu bezahlen sind, wenn man eine Beihilfe zurückzahlen muss», wie Ständerat Ettlin ausführte. Ein Detailreichtum sondergleichen. Diese Arbeit ist unseres Erachtens praktisch nicht zu leisten.

Und Sie haben es trotzdem getan. Vielen Dank.

Jetzt bitten wir Sie, uns zuzuhören.

Die Schweiz übernimmt seit Jahren EU-Recht in einem zunehmenden Masse und gibt damit in der Realität ihre Selbstbestimmung auf. Das ist aus Bürgersicht unser Befund zu den «Bilateralen». Die Bevölkerung profitiert nicht in jenem Masse von diesem «bilateralen Weg», wie das einzelne Interessengruppen tun, die auch Sie verständlicherweise hier vertreten. Aus unserer Sicht gefährdet das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») den künftigen Wohlstand der Schweizer Bevölkerung, weil die Standortvorteile der Schweiz durch die zunehmende Angleichung langfristig nach unten nivelliert werden.

Das übernommene EU-Recht wächst nicht moderat, sondern um ein Vielfaches.

Der wesentliche Standortvorteil der Schweiz ist ihr Rechtssystem. Dessen Sicherheit und dessen dezentrale Ausprägung sind der Schlüssel des Erfolgs der Schweiz. Im Anhang 3 zeigen wir anhand des Luftverkehrs und von Schengen/Dublin fundiert auf, wie unser Rechtssystem durch die EU-Rechtsübernahme systematisch angeglichen wurde.

Die Zahlen belegen, dass das übernommene EU-Recht über die Jahre ein Vielfaches des Umfangs erreicht hat, der ursprünglich in den Verträgen enthalten war. Beim Luftverkehr stieg die Zahl der direkt geltenden EU-Verordnungen seit 2002 von 28 auf rund 314, bei Schengen/Dublin seit 2008 von 20 auf rund 167. Am Schweizer Gesetzgebungsprozess gingen sie in der Regel vorbei.

Die Anzahl der EU-Rechtsübernahmen stellt selbst die praktische Handhabung in Frage.

Für die «Bilateralen III» wären es mit der gleichen Wachstumsrate nicht knapp 100, sondern eben wohl gegen 1000 EU-Verordnungen mit Zigtausenden Seiten EU-Recht, das direkt in der Schweiz gelten würde. Es ist nachvollziehbar, dass angesichts dieser Fülle der damit verbundenen Änderungen und Erweiterungen die jedes Mal nötige Durchführung des Schweizer Gesetzgebungsprozesses auch praktisch nicht mehr handhabbar ist.

Die Medienmitteilung des Bundesrates von vor einem Jahr zum Luftverkehr zeigt den praktischen Ablauf. Der Bundesrat genehmigt die Übernahme von mehreren EU-Verordnungen und eines EU-Beschlusses, der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt unterzeichnet sie im Gemischten Ausschuss. Parlament und Souverän sind nicht beteiligt. Die EU-Verordnungen sind damit verbindlich und direkt anwendbar in der Schweiz geworden. Ohne Schweizer Gesetzgebungsprozess. Ohne dass sie in einem Schweizer Gesetzbuch zu finden wären, gelten die EU-Verordnungen und EU-Beschlüsse auf Schweizer Hoheitsgebiet.

Der Souverän bleibt aussen vor.

Über die «Bilateralen I» und über Schengen/Dublin hat das Volk abgestimmt, über den Stabilisierungsteil soll es nun anlässlich der «Bilateralen III» abstimmen. Doch bei der Weiterentwicklung kommt es kaum mehr vor. Bei Schengen entschied der Bundesrat bei drei Vierteln der Weiterentwicklungen allein, das Volk stimmte in 18 Jahren dreimal ab. In einer Frage dieser Tragweite ist das aus Bürgersicht unzulässig.

Das «chambre de réflexion» braucht dieses Mal den Bürgerbezug.

Ihr Rat gilt als «chambre de réflexion». Er ist die besonnene Kammer, die abwägt und die das Ganze im Blick behält. Doch Reflexion bedeutet in dieser Frage mehr als sorgfältige Abwägung und Gesetzgebung. Es geht um die Frage, wer in der Schweiz künftig Recht setzt. Es geht um unsere Selbstbestimmung. Darauf können Sie unseres Erachtens nicht mehr alleine antworten. Ihre Besonnenheit braucht dieses Mal den Bezug zu jenen, die am Ende mit dem Ergebnis leben, den Bürgerinnen und Bürgern. Auch nachdem Sie, geschätzte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, einmal nicht mehr selbst im Amt sein werden.

Unser Befund beruht auf drei Aspekten.

Wir haben Ihr Abstimmungsverhalten zum Paket Schweiz-EU anhand der amtlichen Protokolle ausgewertet. Daraus haben wir jene zwölf Ständerätinnen und Ständeräte unter die Lupe genommen, die differenziert entschieden haben und deren Stimmen das Geschäft kippen könnten. Und wir haben nun im Folgenden den Befund dieser «Prontra-Gruppe» auf Ihren ganzen Rat und das Gesamtproblem des vorliegenden Geschäfts übertragen und halten dazu drei Aspekte fest.

Erstens, der Kern des Problems ist in Ihrem Rat erkannt.

  1. Ständerat Wicki nennt den Kern. «Es betrifft nun die politischen und direktdemokratischen Institutionen sowie die Grundlagen unseres Staatsverständnisses; es ist quasi eine Operation am offenen Herzen unserer Institutionen.»

  2. Ständerätin Gössi hält als Kommissionssprecherin fest. «Das bedeutet, dass die Legislative Kompetenzen abgibt. Dieser Mechanismus verändert das heutige Gesetzgebungsverfahren und die Feinmechanik von Volksabstimmungen.»

  3. Ständerat Regazzi warnt. «Die Rolle der Verwaltung als Informationsdrehscheibe und im Verfahren der Rechtsübernahme wird gestärkt, während die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes teilweise eingeschränkt werden können.»

  4. Ständerat Poggia beschreibt, was das für die Stimmberechtigten heisst. «Die Volksabstimmungen werden dann nicht mehr die Frage betreffen, ob man für oder gegen ein bestimmtes Anliegen ist, sondern ob man bereit ist, die von der Europäischen Union festgelegte Strafe zu bezahlen, um unsere abweichende Meinung geltend zu machen.»

  5. Und Ständerat Schmid zieht den Schluss. «Die Rechtsanpassung jemand anderem zu überlassen, ist für mich jedoch ein wesentliches Problem.» Er sagt deshalb «Nein zu einem institutionellen Gesamtpaket».

Zweitens, das Ständemehr allein löst das Problem nicht.

Die Konsequenz, die Ihr Rat gezogen hat, ist das Ständemehr. Sie haben es mit 23 zu 17 Stimmen beschlossen. Das ist wichtig, aber es ist eine Frage des Verfahrens. Wie die laufende Übernahme von EU-Recht künftig an Parlament und Volk angeschlossen wird, bleibt offen. Ständerat Rieder hat es im Rat auf den Punkt gebracht. «Das ist der wahre Elefant im Raum und nicht die Referendumsfrage.»

Für uns Aussenstehende ist die Diskussion schwer nachvollziehbar. Der Ständerat diskutiert Einzelfragen bis hin zu den Zinsen bei Beihilfen und lässt gleichzeitig die schrittweise Ablösung des Schweizer Rechts zu. So ist zumindest unsere Erkenntnis nach über einem Jahr intensiver Auseinandersetzung mit den «Bilateralen III».

Drittens, die Annahme einzelner Abkommen wie Lebensmittelsicherheit, Gesundheit oder Strom ist nicht empfehlenswert.

Die Unterscheidung zwischen dem Stabilisierungsteil und den einzelnen neuen Abkommen ist nicht empfehlenswert. Luftverkehr und Schengen/Dublin zeigen, dass schon ein einzelnes Abkommen über die Jahre ein Vielfaches an EU-Recht nach sich zieht. Mit dem Paket erhält jedes Binnenmarktabkommen sein eigenes institutionelles Protokoll, und auch die neuen Abkommen zur Gesundheit und zur Lebensmittelsicherheit enthalten die dynamische Rechtsübernahme. Dies wird im Übrigen auch auf weitere neue Abkommen zutreffen.

Materiell bliebe es beim Gleichen. Einzig die Geschwindigkeit der schrittweisen Integration in die EU würde reduziert.

Die Gegenargumente verdienen eine Antwort.

  1. Es heisst, dass die dynamische Rechtsübernahme nicht neu sei. Bei Schengen gehe sie sogar weiter als bei den «Bilateralen III», so Ständerätin Moser. Ständerat Sommaruga ergänzt, das Verfahren funktioniere «im Rahmen der Abkommen von Schengen/Dublin sehr gut». In einem anderen Votum räumt er ein, dass es bei Schengen «keine parlamentarische Mitwirkung» gibt. Dass Schengen reibungslos läuft, heisst noch nicht, dass der Souverän daran beteiligt ist. Und Ständerat Mühlemann benennt den Unterschied. Neu sei nicht das Instrument, neu sei es «in ihrer dauerhaften institutionellen Verankerung im zentralen Binnenmarktabkommen».

  2. Es heisst, dass der grösste Teil dieses Rechts ohnehin längst übernommen sei. Ständerat Rieder hat darauf die Antwort gegeben. «Autonomer Nachvollzug ist im Gegensatz zur dynamischen Rechtsübernahme eine einseitige und jederzeit punktuell durch dieses Parlament widerrufbare Entscheidung.» Mit dem Paket wird aus einer freien Entscheidung eine vertragliche Pflicht.

  3. Sie haben jetzt eine Lösung für das Parlament geschaffen. Auf Antrag von Ständerat Michel wird bei der Integrationsmethode statisch statt dynamisch auf das EU-Recht verwiesen. «Das heisst, das Parlament muss der Übernahme einer geänderten Verordnung über die Anpassung der Fussnoten grundsätzlich immer zustimmen.» Das anerkennen wir. Doch Ständerat Michel sagt im selben Votum auch, «rein rechtlich» wäre diese Lösung «nicht notwendig», es gehe um die «politisch-kommunikative Ebene». Der Beschluss im Gemischten Ausschuss bindet die Schweiz unabhängig davon. Verweigert das Parlament eine Fussnote, drohen Ausgleichsmassnahmen. Das Parlament stimmt zu, aber es entscheidet aus unserer Sicht nicht frei.

  4. Es wird auf die Schubert-Praxis verwiesen, die es erlauben soll, bewusst von EU-Recht abzuweichen. Ständerat Fässler hat in der Debatte an BGE 142 II 35 erinnert. Das Bundesgericht hält darin fest, dass die Schubert-Praxis bei freizügigkeitsrechtlichen Verpflichtungen keine Anwendung findet. Ständerat Caroni zieht daraus selbst den Schluss. «Angesichts seiner bisherigen Praxis lässt das Bundesgericht nicht unbedingt zwingend darauf vertrauen, dass es unsere allfälligen Abweichungen dereinst auch akzeptieren wird.»

  5. Es heisst, Souveränität werde in der Mitte Europas ohnehin geteilt. Ständerat Broulis nennt sie ein «magisches Wort». Geteilt wird sie aber nicht mit Gleichberechtigten. Ständerätin Z’graggen beschreibt, worauf sich die Schweiz einlässt. «Mit der dynamischen Rechtsübernahme verpflichten wir uns auf Vorrat, künftige EU-Rechtsentwicklungen zu übernehmen, die meist von der EU-Kommission erlassen werden und die wir heute noch gar nicht kennen.»

Und zu guter Letzt geht es um Vertrauen.

Auch der Bundesrat erlässt innerstaatlich Verordnungen ohne Referendum. Die Übernahme auf Verordnungsstufe ist eine gewohnte Delegation. Delegation funktioniert aber nur, wenn Vertrauen vorhanden ist, und dieses Vertrauen beruht in der Schweiz auf einem starken Fundament, das im Verhältnis zur EU fehlt.

Das Parlament delegiert in einem Gesetz, das dem Referendum untersteht, es wählt den Bundesrat und kann ihm die Kompetenz jederzeit wieder entziehen. Das Bundesgericht kann Verordnungen im Einzelfall auf ihre Gesetzmässigkeit prüfen, und ihr Wortlaut steht in der Schweizer Rechtssammlung. Bei der Übernahme von EU-Recht fehlen solche Sicherungen. Die EU-Kommission ist in der Schweiz von niemandem gewählt und niemandem verantwortlich, eine Abweichung kann Ausgleichsmassnahmen auslösen, und der Wortlaut steht im Amtsblatt der EU.

Ständerat Germann bringt es auf den Punkt. «Wir delegieren also ganz klar unsere gesetzgeberische Kompetenz in weiten Teilen an die Verwaltung, an die Diplomaten. Ich habe schon Vertrauen in diese Menschen, aber sie sind nun mal nicht vom Volk gewählt.» Und wir fragen Sie, woher das Vertrauen der Schweizerinnen und Schweizer in die EU-Kommission und ihre Funktionäre kommen soll.

Der Kern gehört ins Zentrum.

Dass dieser Kern nicht im Zentrum der Debatte steht und zuerst geklärt wird, ist unseres Erachtens nicht zielführend. Mit Luftverkehr und Schengen/Dublin liegen zwei Anschauungsobjekte aus der Praxis vor, die unmissverständlich aufzeigen, dass diese Übernahme von EU-Recht zu einer systematischen Ablösung des Schweizer Rechts führt. Dies neutralisiert aus unserer Sicht früher oder später die Erfolgsposition der Schweiz und damit den Wohlstand ihrer ganzen Bevölkerung.

Der Anschluss gehört vor das Volk.

Wie künftig EU-Recht in die Schweiz gelangt, wer darüber entscheidet und welche Rechte Parlament und Stimmberechtigte dabei behalten, ist die Kernfrage dieses Pakets. Über diesen Anschluss muss das Volk transparent entscheiden können. Das heisst, die Regeln der künftigen Rechtsübernahme und ihre Folgen müssen vor der Abstimmung offen auf dem Tisch liegen, verständlich und vollständig. Volk und Stände sollen wissen, worüber sie entscheiden, und nicht erst danach erfahren, was sie aus der Hand gegeben haben.

Sie haben es noch in der Hand.

Nach der Debatte im Nationalrat in der Wintersession kommt das Geschäft zu Ihnen zurück. Entscheidet der Nationalrat beim Ständemehr anders als Sie, müssen Sie erneut Stellung beziehen. Dann zählt jede Stimme in der Kammer der Kantone.

Unsere drei Empfehlungen.

  1. Verlangen Sie vom Bund Transparenz darüber, welche EU-Rechtsakte die Schweiz bisher übernommen hat, in welchem Umfang und in welchem Verfahren. Ohne diese Grundlage kann weder das Parlament noch das Volk über dieses Paket entscheiden.

  2. Sorgen Sie dafür, dass dieser Anschluss zuerst breit diskutiert, professionell entwickelt und erst in Kenntnis aller Konsequenzen in beiden Räten entschieden und danach durch den Souverän legitimiert wird.

  3. Und etablieren Sie einen echten Bürgerdialog, der den Souverän in diesem entscheidenden Geschäft nicht erst an der Urne, sondern jetzt einbezieht.

Führen wir die Diskussion an dem Punkt, um den es geht. Die schrittweise Integration der Schweiz in die EU. So versteht die EU die Weiterentwicklung der «Bilateralen». Und offenbar ihre Befürworter auch. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen von Ihnen Transparenz und die Information, was Ihre Motivation dazu ist und warum das alles für die Bevölkerung gut sein soll.

Wir danken Ihnen für Ihre Weitsicht in diesem Geschäft.

 

 
 

 

Anhang 1 – Die Primärquellen.

Hier findet sich das ganze Geschäft (26.023) zum Paket Schweiz-EU:

Die Unterlagen zu den Ständeratsdebatten vom 28.9.2026 bis 1.10.2026 zum Paket Schweiz-EU (Geschäft 26.023) finden sich beim Bund:

Die Abstimmungsprotokolle finden sich hier:

Hier findet sich die parlamentarische Initiative zum Ständemehr (Geschäft 26.425):

Hier ist der Stand vom 4.9.2026 der Fahne zum Stabilisierungsteil 26.023-1, darin ist die Herauslösung der Umsetzung 26.023-10 ersichtlich (Seiten 14 bis 15).

 

 

Anhang 2 – Die Wortmeldungen.

  • Hier finden Sie die Wortmeldungen gruppiert nach den einzelnen Ständeräten: Download

  • Hier finden Sie die Wortmeldungen gruppiert nach den einzelnen Bundesräten: Download

 

 

Anhang 3 – Stand des bisher übernommenen EU-Rechts in der Schweiz.

Die Schweiz übernimmt seit über zwanzig Jahren verbindlich EU-Recht. Wie viel es ist, wer darüber entscheidet und wo es nachzulesen ist, zeigt dieser Anhang. Er stützt sich ausschliesslich auf die Abkommen in der Systematischen Rechtssammlung und auf die Listen der Bundesverwaltung, Stand Oktober 2026.

Die «Bilateralen I».

In ihren Anhängen führen die Binnenmarktabkommen auf, welche EU-Rechtsakte in der Schweiz gelten. Nach unserer Auszählung sind es die folgenden.

  • Luftverkehr, SR 0.748.127.192.68, Fassung vom 1. Juli 2026, rund 355 EU-Rechtsakte (314 Verordnungen, 32 Richtlinien, 11 Beschlüsse)

  • Landwirtschaft inkl. Veterinärbereich, SR 0.916.026.81, Fassung vom 24. Juli 2026, rund 285 EU-Rechtsakte (94 Verordnungen, 92 Richtlinien, 99 Beschlüsse)

  • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, SR 0.946.526.81, Fassung vom 22. Dezember 2017, rund 270 EU-Rechtsakte (45 Verordnungen, 110 Richtlinien, 113 Beschlüsse)

  • Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, SR 0.740.72, Fassung vom 9. Dezember 2025, rund 130 EU-Rechtsakte (81 Verordnungen, 36 Richtlinien, 15 Beschlüsse)

  • Freizügigkeit, SR 0.142.112.681, Fassung vom 15. Dezember 2020, rund 35 EU-Rechtsakte (20 Verordnungen, 14 Richtlinien, 1 Beschluss)

Zusammen sind das rund 1'080 Verweise auf EU-Recht. Für den Luftverkehr bestätigt die Liste des Bundesamts für Zivilluftfahrt die Grössenordnung. Sie führt rund 340 Rechtsakte auf, die heute gelten, übernommen mit gut 35 Beschlüssen des Gemischten Ausschusses, die noch in Kraft sind.

Ständerat Benedikt Würth nannte für die Aussenpolitische Kommission 144 Rechtsübernahmebeschlüsse seit 2001 in diesen fünf Abkommen der «Bilateralen I», 42 davon im Luftverkehr. Gesetzesanpassungen seien laut Verwaltung bei rund 25 Prozent nötig gewesen. Nur dort war das Parlament beteiligt. Eine öffentliche Liste dieser Beschlüsse für alle fünf Abkommen gibt es nicht.

Schengen und Dublin.

Schengen und Dublin gehören zu den «Bilateralen II». Anders als beim Luftverkehr ist bei Schengen und Dublin die Übernahme schon heute dynamisch. Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Weiterentwicklungen zu übernehmen, sonst droht die Beendigung der Abkommen (Beendigungsklausel).

Zum Grundbestand von rund 40 Rechtsakten im Schengen-Assoziierungsabkommen (SR 0.362.31) hat die EU der Schweiz bis Ende April 2026 537 Weiterentwicklungen notifiziert, 215 davon sind inzwischen obsolet. 394 übernahm der Bundesrat allein. 55 brauchten die Zustimmung des Parlaments. 85 nahm die Schweiz nur zur Kenntnis. Zur Volksabstimmung kam es dreimal, am 17. Mai 2009 beim biometrischen Pass, am 19. Mai 2019 beim Waffenrecht und am 15. Mai 2022 bei Frontex.

Beim Dublin-Assoziierungsabkommen (SR 0.142.392.68) kamen zu 5 Rechtsakten im Grundbestand 7 Weiterentwicklungen dazu. 5 davon genehmigte das Parlament, darunter am 26. September 2025 drei Verordnungen aus dem EU-Migrations- und Asylpakt. 2 übernahm der Bundesrat allein.

Weitere Abkommen.

Auch ausserhalb der Binnenmarktabkommen wird EU-Recht übernommen.

  • Statistik, SR 0.431.026.81, Fassung vom 2. Dezember 2019, rund 220 EU-Rechtsakte (206 Verordnungen, 3 Richtlinien, 11 Beschlüsse), Übernahme über den Anhang

  • Verknüpfung der Emissionshandelssysteme, SR 0.814.011.268, Fassung vom 4. Dezember 2024, 22 EU-Rechtsakte (11 Verordnungen, 8 Richtlinien, 3 Beschlüsse), Anpassung der Anhänge über den Gemischten Ausschuss

  • Zollerleichterungen und zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen, SR 0.631.242.05, Fassung vom 1. Oktober 2022, 11 EU-Rechtsakte (10 Verordnungen, 1 Beschluss), gleichwertige Sicherheitsmassnahmen

  • Europäische Umweltagentur, SR 0.814.092.681, Fassung vom 1. April 2006, 3 EU-Rechtsakte, Beteiligung ohne laufende Übernahme

Verfahren.

Für jedes Abkommen gibt es einen Gemischten Ausschuss. Für die Schweiz unterzeichnet ein Amt, beim Luftverkehr die Direktion des Bundesamts für Zivilluftfahrt. Zuvor genehmigt der Bundesrat die Übernahme. Was er gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 7a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes selbstständig genehmigt, untersteht keinem Referendum. Das Parlament entscheidet nur, wenn eine Übernahme ein Gesetz ändert oder über die Zuständigkeit des Bundesrates hinausgeht.

Bei Schengen weist das Bundesamt für Justiz jede Weiterentwicklung mit Verfahren und zuständigem Amt aus. Zuständig sind vor allem das Staatssekretariat für Migration, fedpol, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und das Bundesamt für Justiz. Für die Abkommen der «Bilateralen I» gibt es keine vergleichbare Übersicht.

Im Wortlaut finden sich diese Rechtsakte in keiner Schweizer Rechtssammlung. Die Anhänge der Abkommen verweisen nur auf ihre Fundstelle im Amtsblatt der EU. Wer wissen will, welches Recht in der Schweiz gilt, muss in Brüssel nachlesen.

Das Fazit.

Die Zahlen zeichnen ein klares Bild. In den Abkommen mit Integrationsmethode übernimmt die Schweiz EU-Recht auf zwei Wegen. EU-Richtlinien werden ins Schweizer Recht umgesetzt und durchlaufen damit den Schweizer Gesetzgebungsprozess, mit Parlament und Referendum. EU-Verordnungen gelten direkt. Das Parlament entscheidet nur mit, wenn ihre Übernahme ein Gesetz ändert oder über die Zuständigkeit des Bundesrates hinausgeht. Einen Anschluss, der die parlamentarische Mitwirkung und die Volksrechte in jedem Fall sicherstellt, gibt es für sie nicht. Bei der Äquivalenzmethode dagegen erlässt die Schweiz eigenes Recht, das als gleichwertig anerkannt wird.

Im bisherigen Recht ist gerade der direkte Weg gewachsen. Beim Luftverkehr stieg die Zahl der Verordnungen seit 2002 von 28 auf rund 314, jene der Richtlinien von 12 auf rund 32. Bei Schengen/Dublin stieg die Zahl der Verordnungen seit 2008 von 20 auf rund 167, jene der Richtlinien von 8 auf rund 16. Das Verhältnis von Verordnungen zu Richtlinien lag zu Beginn bei rund 2.3 (Luftverkehr) und 2.5 (Schengen/Dublin) und liegt heute in beiden Fällen bei rund 10. Die Übernahme von EU-Recht hat sich damit über die Jahre immer stärker auf den Weg verlagert, bei dem Parlament und Volk nicht zwingend beteiligt sind.

Die «Bilateralen III» starten gemäss unserer Analyse mit 96 EU-Verordnungen und 38 EU-Richtlinien, also mit einem Verhältnis von 2.5, wie es auch Luftverkehr und Schengen/Dublin zu Beginn aufwiesen. Nach Seiten sind es bereits zum Start 3'778 Seiten direkt geltender Verordnungen gegenüber 610 Seiten Richtlinien. Entwickelt sich das Paket so wie die bisherigen Abkommen, wären es nach 20 Jahren rund 720 bis 1'015 Verordnungen, aber nur rund 85 Richtlinien. Neu wären davon Bereiche betroffen, die jeden Haushalt angehen, nämlich Freizügigkeit, Lebensmittel, Strom und Gesundheit. Betrachten wir die mögliche Seitenzahlentwicklung, dann sieht die Prognose so aus:

  • Verordnungen, 3'778 Seiten mal 7.5 bis 10.6, ergibt rund 28'300 bis 39'900 Seiten

  • Richtlinien, 610 Seiten mal 2.2 bis 2.3, ergibt rund 1'300 bis 1'400 Seiten

  • Zusammen rund 29'700 bis 41'300 Seiten, heute sind es 4'388

Die Befürworter werden einwenden, die Verordnungen seien grösstenteils technischer Natur, das Schweizer Recht entspreche in vielen Bereichen schon heute dem EU-Recht, und dank des Monismus werde genehmigtes Völkerrecht ohnehin Teil der Schweizer Rechtsordnung. Das ist richtig. Es beantwortet aber nur, ob EU-Recht in der Schweiz gelten kann, nicht, wer künftig über seine Änderungen entscheidet.

Aus unserer Sicht liegt hier der Kern des Pakets. Die Frage ist nicht, wie viele Rechtsakte die Schweiz heute übernimmt, sondern über welchen Weg sie es in Zukunft tun wird. Die Erfahrung aus über zwanzig Jahren zeigt, dass der direkte Weg ohne gesicherten Anschluss an Parlament und Volk der wachsende ist. Wer die parlamentarische Mitwirkung und die Volksrechte bei der Rechtsübernahme erhalten will, muss diesen Anschluss schaffen, bevor das Paket in Kraft tritt, und nicht danach.

Die Ausgangswerte von 2002 und 2008 sind exakt ausgezählt. Die heutigen Werte sind gerundet und enthalten auch Rechtsakte, die inzwischen aufgehoben sind. Die Entwicklung über 20 Jahre ist eine Modellrechnung auf Basis der bisherigen Wachstumsraten.

 

Quellen und Methode.

Die Zahlen zu den Abkommen beruhen auf unserer Auszählung (Stand 31.10.2026) der Nummern von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen im Text der konsolidierten Fassungen. Darin enthalten sind auch Rechtsakte, die nur als geändert oder aufgehoben erwähnt werden. Die Anfangsbestände sind aus den Ursprungsfassungen exakt ausgezählt. Die Zahlen zeigen die Grössenordnung, keine abschliessende Liste. Die Angaben zu Schengen und Dublin stammen aus den Listen des Bundesamts für Justiz. Bei Schengen ergeben die dort ausgewiesenen Verfahren zusammen 534 statt 537 Einträge.

Abkommen (Systematische Rechtssammlung, abrufbar über die SR-Nummer auf https://www.fedlex.admin.ch):

  • Luftverkehr, SR 0.748.127.192.68, Fassung vom 1. Juli 2026 und Ursprungsfassung vom 1. Juni 2002

  • Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, SR 0.916.026.81, Fassung vom 24. Juli 2026

  • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, SR 0.946.526.81, Fassung vom 22. Dezember 2017

  • Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse, SR 0.740.72, Fassung vom 9. Dezember 2025

  • Freizügigkeit, SR 0.142.112.681, Fassung vom 15. Dezember 2020

  • Schengen-Assoziierungsabkommen, SR 0.362.31, Fassung vom 5. November 2019 und Ursprungsfassung vom 1. März 2008

  • Dublin-Assoziierungsabkommen, SR 0.142.392.68, Fassung vom 1. März 2008

  • Statistik, SR 0.431.026.81, Fassung vom 2. Dezember 2019

  • Verknüpfung der Emissionshandelssysteme, SR 0.814.011.268, Fassung vom 4. Dezember 2024

  • Zollerleichterungen und zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen, SR 0.631.242.05, Fassung vom 1. Oktober 2022

  • Europäische Umweltagentur, SR 0.814.092.681, Fassung vom 1. April 2006

Listen und Dokumente der Bundesverwaltung:

Weitere Quellen:

 

 
 

Und niemand weiss, was von uns übrig bleibt.

Die politische Führung und die Verwaltung vertreten mehrheitlich die offizielle Linie zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III»).

Wir hinterfragen diese aus unserer Sicht zu pauschale Haltung. Denn niemand kann heute sicher sagen, was die Konsequenzen aus diesen Abkommen sind.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Die Auszeit des Tessiner Commissarios Francesco Bernardi im Sottoceneri hätte ruhig und erholsam werden sollen. Doch dann geschieht ein verstörender Mord.

#Kriminalroman #Sommer2026

be free. stay free. stay tuned.

Hier die Inhaltsangaben zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») aus der Recherchearbeit von smartmyway.

(c) 2018: Jurapark, Gisliflue, Auenstein, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser

Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.

Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit neun Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit.

Unser Schluss aus Bürgersicht: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.

(c) 2019: San Salvatore, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser