be free. stay free. stay tuned.

Die Sommerserie zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») ist gut portioniert. Auch für Nichtinvolvierte, die jetzt mehr zum Thema wissen wollen. Denn das Paket könnte für die Schweiz eine historische Zäsur sein.

 

Einleitung.

Und niemand weiss, was von uns übrig bleibt.

Die politische Führung und die Verwaltung vertreten mehrheitlich die offizielle Linie zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III»).

Wir hinterfragen diese aus unserer Sicht zu pauschale Haltung. Denn niemand kann heute sicher sagen, was die Konsequenzen aus diesen Abkommen sind.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Zur Motivation.

Das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») ist tatsächlich haarsträubend. Entschuldigen Sie den Ausdruck. Zuerst vom Umfang, von der Komplexität und schliesslich von seinen Konsequenzen her. Es fällt uns schwer, es sachlich zu benennen, denn jede Abschwächung würde dem nicht gerecht, was der Bundesrat uns hier vorlegt.

Mit dieser Sommerserie wollen wir trotzdem oder gerade deswegen jetzt bei diesem Paket für mehr Klarheit sorgen. Sie nimmt dazu die relevanten Aspekte unter die Lupe. Nicht alles aufs Mal, damit die Aufnahme erträglich bleibt.

Wir veröffentlichen die 7 Episoden auf der Website von smartmyway und kündigten sie auf dem LinkedIn-Profil von Roland Voser an («verbinden Sie sich gerne mit mir!»). Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und jedes Feedback.

Roland Voser & Maurizio Vogrig, 24. Juni 2026

Zu den Autoren.

Roland Voser ist seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig, mit Abschluss als Elektroingenieur an der HTL Brugg-Windisch. Heute Digital Business Coach und Schreiberling. Er ist Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management.

Maurizio Vogrig ist seit 2018 Chief Publisher, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway. Übersetzer und Autor. Vorher als Geschäftsführer des Seth-Verlags sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Lugano tätig, mit Master-Abschluss in Media Management an der Universität Lugano. Er ist Experte für Kommunikation, Media Management, Verlagswesen, professionelle Übersetzungen, Veröffentlichungen von digitalen Publikationen von internationalen und nationalen Autoren, Spezialist für Amazon-Publikationen, Medien-Digitalisierung.

Zum Impressum.

© 2026 smartmyway ag
Alle Rechte vorbehalten.

smartmyway ag, Wiweg 5, 5105 Auenstein, Schweiz

Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung ausserhalb der Grenzen des Urheberrechts ist ohne schriftliche Zustimmung der smartmyway ag unzulässig.

Die Beiträge dieser Serie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen; Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Texte stellen die persönliche Meinungsäusserung und Analyse der Autoren dar und richten sich nicht gegen einzelne Personen.

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Vorwort.

Vorwort | 2.8.2026
Wissen. Dann entscheiden.

Oder warum wir es diesmal nicht den überlassen.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Die Schweiz ist eine Vertrauensnation. 

Normalerweise befinden wir uns auf der Seite der Mehrheit. Mit dem Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») stehen wir auf der Seite der Kritiker. Damit stellen wir die offizielle Schweiz in Frage, was für uns ungewöhnlich ist.

Die Schweiz ist unser Zuhause und war bisher auch «unser» Staat. Wir sind hier geboren und aufgewachsen, haben einen Beruf gelernt, Militärdienst geleistet, studiert und später Führungspositionen in der Wirtschaft übernommen. Dabei gab es Erfolge und auch einige Misserfolge. Das ist nichts Aussergewöhnliches, sondern entspricht einem Lebensweg, wie ihn viele Menschen in der Schweiz auf ähnliche Weise durchlaufen haben.

Konstant blieb das Vertrauen, dass «die da in Bern» es schon richtig machen würden. Wir gehören einer Generation an, die im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts ihre Jugend erlebt hat. 

Wir sind der Staat!

«Unser Staat» ist ein Milizstaat. Grundsätzlich kann jede und jeder ein öffentliches Amt übernehmen, häufig beginnt dieses Engagement in der Gemeinde. Das «normale» Leben bleibt dabei im Vordergrund. Der Einsatz für den Staat erfolgt weitgehend nebenberuflich oder ehrenamtlich. Das sorgt für Bodenhaftung.

Ein ausgeprägtes Vertrauen in den Staat ist nicht selbstverständlich. Aber die Schweiz ist in dieser Beziehung tatsächlich ein Sonderfall. Ein gesundes Misstrauen gegenüber Politikerinnen und Politikern ist auch hier vorhanden. Darin unterscheidet sie sich nicht von anderen Gesellschaften.

Doch für die Schweizerinnen und Schweizer ist der Staat «ihr» Staat, weil sie ihn aufgrund der halbdirekten Demokratie und Initiative und Referendum selbst mitbestimmen und im Milizwesen auch selbst verkörpern können. 

«Macht aus dem Staat Gurkensalat!» 

«Macht aus dem Staat Gurkensalat!», war in der DDR Ausdruck des Jugendprotests gegen die Diktatur, ihre Gängelung und die Verfolgung und Inhaftierung Andersdenkender. Rückblickend behielten die Protestierenden recht: Die Bevölkerung wollte sich in ihrer Sehnsucht nach Selbstbestimmung nicht länger der Diktatur unterwerfen. Mit der friedlichen Revolution brachte sie das SED-Regime zu Fall, und 1990 löste sich die DDR auf.

Auch in der Schweiz war der Spruch verbreitet. Wir nahmen solche Anarchoparolen damals in Lenzburg eher belustigt zur Kenntnis. In der beschaulichen, gut geschützten und wohlhabenden Schweiz hatten sie für uns etwas Skurriles. Gleichzeitig erlebten wir in diesem Umfeld ein eigentümliches Machtverständnis: Einerseits wurde alles in Vollversammlungen diskutiert, andererseits nahmen einzelne Personen aus der gleichen Menge für sich selbst erhebliche Macht in Anspruch. Das war uns zu widersprüchlich und nicht unsere Sache.

Radikaler zeigte sich die Jugendbewegung in Zürich. Das AJZ, die Opernhauskrawalle und «Züri brännt» standen für teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Subkultur und Establishment. Es gab tatsächlich eine Zeit, in der auch Jugendliche vom Land nach Zürich reisten, um mitzumischen. Für manche war es eine eigentümliche Freizeitbeschäftigung: für einige Stunden den Outlaw spielen und danach in jene Ordnung und Sicherheit zurückkehren, deren Annehmlichkeiten man insgeheim schätzte.

Zwischen Opposition und Konformität.

Für viele stellte der Staat damals eine entscheidende Weiche: Spätestens mit der bevorstehenden Rekrutenschule wurde klar, dass man sich zwischen fortgesetzter Opposition und dem Einfügen in die Anforderungen der Gesellschaft entscheiden musste. Die Bürgerpflicht gehörte dazu, wenn man im Gegenzug die Vorteile der Schweizer Gesellschaft in Anspruch nehmen wollte. Wahrscheinlich war diese Frage zwischen Opposition und Konformität für viele die erste wirklich realitätsbezogene Entscheidung des Erwachsenenlebens.

Die Rekrutenschule wurde für viele zu einer «Schule fürs Leben». Teile der damaligen Opposition hielten in unserer Wahrnehmung an ihren Vorbehalten gegenüber dem Establishment fest. Sie führten die Ideen der 68er-Bewegung weiter und verbanden sie mit der grünen Opposition.

Gleichzeitig galt in der öffentlichen Wahrnehmung der Militärdienst als unzeitgemäss. Das äusserte sich durchaus handfest in den Budgets. Seit 1990 wurde die Schweizer Armee personell um mehr als vier Fünftel verkleinert (Effektivbestand 1990: 800’000 und 2025: 150’000 / Sollbestand: 1990 600’000 und 2025: 100’000). Der Anteil der Armeeausgaben am Bruttoinlandprodukt sank von 1.33 Prozent im Jahr 1990 auf 0.66 Prozent im Jahr 2024. Der Anteil an den gesamten Bundesausgaben sank von 15.82 auf 6.64 Prozent.

Ein neues Establishment situiert sich.

Rückblickend offenbart sich anhand des Militär-Beispiels eine viel grundlegendere Veränderung, als sie sich jeweils in Echtzeit anfühlte. Die Schweiz hat einen Umbau veranstaltet, ohne je darüber wirklich zu reden. Höchstens in Teilaspekten, wie der Energiestrategie 2050.

Im neuen Jahrtausend geschah damit etwas Bemerkenswertes: Teile dieser früheren Opposition wurden selbst zu einem neuen Establishment. Ihre Vertreter fanden ihre berufliche Heimat in der Verwaltung, in staatlich unterstützten Organisationen, in den Medien und in der Politik. Politik wurde zunehmend auch zum Beruf. Aus der Staatskritik wurde Staatsnähe.

So entstand ein Milieu, das sich immer weiter vom traditionellen Milizstaat entfernte. Die frühere linke Opposition bekämpfte das Establishment nicht mehr. Sie war inzwischen selbst Teil davon geworden. Der Staat wuchs damit zunehmend und kontinuierlich. Sie veränderte die Schweiz in einer überraschenden Konstanz und mit einer substanziellen Durchdringung nach ihren Vorstellungen.

Es war die Zeit des Umbruchs.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands entwickelte sich die Europäische Gemeinschaft mit dem Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union, während die Schweiz ihren Platz in der neuen europäischen Ordnung suchte. Am 6. Dezember 1992 lehnte sie den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum knapp ab. Damit begann der bilaterale Weg.

Für die frühere linke Opposition und damit das neu entstandene integrationsorientierte Establishment bot sich die Gelegenheit, die Schweiz schrittweise an das europäische «Friedensprojekt» heranzuführen.

Gleichzeitig veränderte sich die politische Landschaft. Die SVP wurde zur wählerstärksten Partei, während die ehemals staatstragenden Parteien FDP und CVP, die heutige Mitte, an Einfluss verloren. Je länger je stärker wurde der Umbruch in der Schweiz sichtbar, was das Unbehagen weiter Teile der Bevölkerung und das Wachstum der SVP erklärt.

Auch SP und Grüne büssten zeitweise an Wählerstärke ein. Aus unserer Sicht nahm ihr gesellschaftlicher und institutioneller Einfluss deshalb jedoch nicht im gleichen Mass ab. Das neu entstandene Establishment blieb eng mit dem politischen Denken von SP und Grünen verbunden. Parteien und Milieu legitimierten und stärkten sich gegenseitig.

Es war zugleich die Zeit der Computerisierung, der Digitalisierung und schliesslich der künstlichen Intelligenz. Gemeinsam mit der Globalisierung veränderten diese Entwicklungen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in einem Ausmass, wie es die Schweiz seit der Industrialisierung nicht mehr erlebt hatte.

Wird die Selbstbestimmung beschränkt, gerät der Gesellschaftsvertrag ins Wanken.

Das erwähnte neue integrationsorientierte Establishment war nicht untätig. Es nützte die Zeit und seine Position. Über mehr als drei Jahrzehnte hinweg führte es die Schweiz Schritt für Schritt an eine vertiefte Integration in die Europäische Union heran. Das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») ist das jüngste Ergebnis dieser beharrlichen Entwicklung. Es führt zu einer institutionellen Teilintegration der Schweiz in die EU, ohne dass die Schweiz dort mitentscheiden kann.

Möglich wurde dies auch, weil sich die Mehrheit auf den Status quo verliess. Sie vertraute darauf, dass der Staat in ihrem Interesse handeln würde. Doch diese Annahme war und ist falsch: Staatliche Institutionen entwickeln eigene Interessen. Diese müssen nicht mit jenen der Bürgerinnen und Bürger übereinstimmen. Das ist eine unserer zentralen Erkenntnisse aus der Analyse des Pakets Schweiz-EU während des vergangenen Jahres. An sich ist dies nichts Aussergewöhnliches, denn so funktionieren Staaten normalerweise.

Doch für uns ging etwas kaputt. Die Schweiz droht, nicht mehr «unser» Staat zu sein. Denn dieser Staat will unsere Selbstbestimmung einschränken und untergräbt damit das Fundament unseres gemeinsamen Erfolgs. Nicht nur der Gesellschaftsvertrag gerät ins Wanken, sondern auch unser Selbstverständnis. Wir sind im Begriff, einen entscheidenden Teil unserer Identität preiszugeben. 

Wir sind die Kinder der erfolgreichsten Schweiz.

Darüber schreiben wir in dieser Serie. Wir gehören zu einer Generation, die in ausserordentlichem Mass von der Schweiz und der Vorarbeit unserer Eltern und der Generationen vor ihnen profitieren konnte.

Nun holen wir etwas nach, das wir zu lange vernachlässigt haben: Wir stellen unsere Sicht der Dinge dar und empfehlen, dass die Schweiz ihre Selbstbestimmung nicht aufgibt. Auch nicht ein ganz klein wenig.

Dieses Mal dürfen wir die Entscheidung nicht den anderen überlassen. Denn es geht um unsere Freiheit.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.

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Episode 1.

Episode 1 | 24.6.2026
Der Wahnsinn.

Oder warum man keine Verträge unterschreibt, die man nicht gelesen und verstanden hat.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Was kann an tausenden Seiten Vertragstext gut sein?

Man fragt sich unweigerlich, ob man einfach etwas Grundsätzliches nicht verstanden hat. Denn die euphorischen Klänge der Befürworter passen nicht zum Paket. Es ist unüberschaubar und damit viel zu risikoreich. Wie kann man etwas befürworten, das man nicht abschätzen kann?

Die Abkommen umfassen in der Primärquelle der EU 1’117 Seiten Vertragstext. Dies sind allerdings nur die Änderungen zu den bestehenden Abkommen primär aus den Bilateralen I. Und die neuen Abkommen, die in ihrem ganzen Wortlaut vorliegen.

Tatsächlich ist es also ein Mehrfaches: Zum einen müssen die Originalabkommen aus den Bilateralen I dazugezählt werden, wenn man die Abkommen als Ganzes vor sich haben will. Zum anderen sind die in den Abkommen integrierten EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Beschlüsse zu berücksichtigen, die eine bisher nie dagewesene Komplexität eröffnen.

In der Rechtsmechanik stellen wir die Abkommen aus den Bilateralen I und II dar und zeigen die Zusammenhänge zu den «Bilateralen III» auf. In der Lesehilfe analysieren wir den Umfang des involvierten Rechts. Dort erhalten Sie einen Eindruck davon, wovon wir eigentlich sprechen. Dazu verweisen wir auch auf die Vertragstexte ausgewählter sensibler Abkommen, die Sie im Menü dieser Seite finden.

Würden Sie Verträge unterschreiben, die Sie nicht verstehen?

Der gesunde Menschenverstand sagt uns: Niemand schliesst einen Vertrag ab, dessen Bestimmungen nicht glasklar nachvollziehbar sind. Interessanterweise will die Schweiz das aber gerade mit diesen Verträgen tun. Die abenteuerlichen Argumentationen einiger lautstarker Befürworter lassen Leichtsinn vermuten. Angesichts der Tragweite für die Schweiz ist blindes Befürworten und Unterzeichnen jedoch mehr als fragwürdige Unbekümmertheit und riskante Fahrlässigkeit.

Um es deutlich zu machen, haben wir nicht «Leichtsinn», sondern «Wahnsinn» als Aufhänger gewählt. Aufgrund unserer Erkenntnisse halten wir diesen Ausdruck für angemessen.

Noch mögen Sie es anders sehen. Diese Serie soll Ihnen die Begründung für unsere Begriffswahl liefern.

Die Primärquellen machen stutzig.

Das Paket Schweiz-EU bietet für uns Bürger eine einmalige Chance: Der normalerweise vorhandene Wissensvorsprung der Politik ist hier nicht mehr im gleichen Masse gegeben. Alle haben mit den vorliegenden Vertragstexten die gleiche Ausgangslage. Wir Bürger haben also die Möglichkeit, für einmal selbst zu beurteilen, was die politische Führung dem Souverän vorsetzt.

Das haben wir getan: smartmyway hat sich seit Beginn der Vernehmlassung am 13.6.2025 detailliert mit dem Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») auseinandergesetzt. Wir haben die Erkenntnisse festgehalten, die Schlüsse gezogen und unsere Wahrnehmung offiziell dem Bundesrat mitgeteilt. Sie finden unsere Eingabe hier.

Unsere Analysen erfolgten somit anhand der Primärquellen der 13 zur Diskussion stehenden Abkommen. Die Gesamtheit aller Schlussfolgerungen ist in mehreren Artikeln auf der smartmyway-Website veröffentlicht.

Daraus hat sich unsere kritische Haltung zum Paket ergeben. Wir wollen mit eigenen Veröffentlichungen zu einer ausgewogeneren Meinungsbildung beitragen.

Ohne organisierte Kritik wird das nichts.

Eine Mehrheit der politischen Führung befürwortet das Paket. Es gibt bis jetzt keine gleichwertige Gegenposition. Das ist der aktuelle Stand. Dabei wäre längst klar, was passieren muss:

Ein überparteiliches, professionell geführtes Aktionskomitee «gegen die Bilateralen III» müsste die kritischen Stimmen bündeln und die Befürworter herausfordern und die nötige Diskussion in der Breite lancieren.

Eine solche Entwicklung ist noch nicht sichtbar. Und die Uhr tickt. Allerdings liegt auf der Hand, dass eine solche Formierung gut vorbereitet und zum perfekten Zeitpunkt lanciert werden muss. Gut Ding will Weile haben. Gerade bei einem solchen Vorhaben.

Jetzt muss sich der Souverän seine Meinung bilden.

Dazu benötigt es auch Druck aus der Bevölkerung, denn diese muss Klarheit über die Vorlage verlangen.

Das ist nicht einfach. Der Umfang und die Komplexität des Pakets Schweiz-EU sind praktisch für niemanden erfassbar. Mit jeder Zeile, die dazu mehr geschrieben wird, verschärft sich dieser Umstand.

Naheliegenderweise behelfen sich viele mit KI-Werkzeugen. Doch diese geben nicht die «Wahrheit» wieder, sondern erstellen ihre eigene Version anhand von Quellen im Netz, welche die KI für mehr oder weniger relevant hält. Damit wird die positive Grundhaltung des Bundesrates bevorzugt und somit zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Also ist KI hier nur bedingt als ausgewogene Orientierungshilfe geeignet.

Daher veröffentlicht smartmyway im Sommer 2026 kritische Standpunkte zu den wichtigen Aspekten des Pakets. Damit soll der Zugang zur Vorlage einfacher werden und konstruktiv zur individuellen Meinungsbildung beitragen.

Die Bürgersicht gehört in den Mittelpunkt.

Das Paket Schweiz-EU wird die Schweiz grundlegend verändern, und zwar praktisch unwiderruflich. Diese Entscheidung darf nicht zuletzt aufgrund der herrschenden einseitigen Informationslage einfach der Politik überlassen werden.

Politik ist logischerweise interessengesteuert, und viele Parlamentarier dürften die Primärquellen kaum in ihrem ganzen Umfang gelesen haben. Wie auch? Dann können sie diese Vorlage aber auch nicht wirklich beurteilen. Damit sind sie diesmal nicht mehr die richtigen Ratgeber für die Stimmberechtigten.

Denn in dieser Frage gehört zwingend die Bürgersicht in den Mittelpunkt. Dieses Mal geht es nicht um die Wirtschaft oder um Privilegien einzelner Interessengruppen. Es geht um die Menschen in diesem Land. Es geht um ihre Bürgerrechte, ihre Rolle als Souverän, ihren Wohlstand und um die Perspektive für kommende Generationen. Es geht darum, was sie zukünftig in ihrem Land noch zu sagen und zu bestimmen haben. Und wie es sich darin leben lässt.

Bei dieser Tragweite muss der Souverän entscheiden.

Die «Bilateralen III» sind nicht die Fortsetzung des bilateralen Weges, sondern stellen eine sektorielle Integration der Schweiz in die EU ohne Mitbestimmungsrecht dar. EU-Gesetze würden in der Schweiz gelten, und der EuGH würde diesbezüglich für die Schweiz entscheiden. Würden sich die Stimmenden gegen die Übernahme von EU-Recht wehren, könnte die EU dagegen Sanktionen ergreifen. Daher setzen wir den Begriff «Bilaterale III» konsequent in Anführungszeichen, weil es eben nicht bilaterale Abkommen sind. Anstelle von Kooperation tritt jetzt Integration in den Vordergrund.

Die Tragweite dieser Veränderung hat Verfassungscharakter, dazu muss man kein Rechtsexperte sein, und daher liegt die Entscheidung beim Souverän und den Ständen, also den Stimmberechtigten dieses Landes. Die Bürgerinnen und Bürger geben dazu ihre Stimme sowohl als Schweizer Bürger wie auch als Kantonsbürger ab. Dies ergibt die beiden Mehrheiten von Volksmehr und Ständemehr. Dazu benötigen sie eine nützliche Entscheidungsgrundlage. Sie sind somit das Publikum für die vorliegende Serie.

Die Risikoabwägung sagt Nein.

Niemand kann heute sagen, welche langfristigen Auswirkungen diese Verträge auf das Selbstverständnis und den Lebensstandard der Menschen in der Schweiz haben werden. Notabene unabhängig davon, ob sie einen Schweizer Pass haben oder nicht. Es betrifft die gesamte Bevölkerung.

Die Veränderung wird aber von existenzieller Bedeutung sein. Denn eine Vereinheitlichung der Regeln bedeutet im Umkehrschluss eine Neutralisierung der Standortvorteile der Schweiz. Dies wird zu einer Nivellierung nach unten auf EU-Durchschnitt führen.

Die Schweiz ist kein klassisches rohstoffreiches Land. Ihr Erfolg liegt also im System und darin, wie die Menschen damit umgehen und sich darin entfalten. Eine Angleichung der institutionellen Rahmenbedingungen wird damit hochkritisch. Man fragt sich unweigerlich, weshalb die Schweiz solche Abkommen in dieser Form ernsthaft akzeptieren sollte. Dies gilt umso mehr, wenn die Folgen nicht absehbar sind. Diesem Risiko dürfen wir die Schweiz nicht aussetzen.

Der Bundesrat will keine obligatorische Volksabstimmung.

Aus unserer Sicht ist offensichtlich, dass dieses Vertragspaket das obligatorische Referendum erfordert. Also zwingend ein «doppeltes Mehr» mit gleichzeitigem Volks- und Ständemehr.

Der Bundesrat will für die Vorlage jedoch kein obligatorisches Referendum. Er meint, dass die Gegner der Vorlage Unterschriften sammeln sollen, wenn sie eine Abstimmung wollen. Dort entscheidet nur das Volksmehr, also ein «einfaches Mehr».

Dass gerade der Bundesrat eine Abstimmung ohne Wenn und Aber nicht für nötig erachtet, führt uns in die nächste Episode. Dort rückt eine Scharade ins Zentrum.

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Episode 2.

Episode 2 | 29.6.2026
Berner Scharade.

Oder warum Bern eine Integration als Fortsetzung bezeichnet.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Was die «Bilateralen III» konkret für uns bedeuten.

Machen wir ein Beispiel.

Stellen wir uns den EU-Binnenmarktsektor Elektrizität vor. Wenn die Schweiz zum Stromabkommen Ja sagt, dann ist die Schweiz in den EU-Binnenmarktsektor Elektrizität systematisch integriert, weil sie für diesen Bereich die Regeln der EU übernimmt.

Mit dieser Teilintegration würde damit das Schweizer Hoheitsgebiet auch zum Strombinnenmarkt der EU gehören. Also Zürich und Basel gehörten dazu. Aarau und Olten auch. Hinterrhein, Fusio, St. Moritz und Montreux auch. Auch Ihre Gemeinde würde dazu gehören. Sämtliche 2110 Gemeinden (BFS, Stand 1.1.2026) und alle 26 Kantone der Schweiz wären Teil des EU-Binnenmarktsektors Elektrizität.

Die EU hat ein einfaches Grundprinzip: Gleiche Regeln für alle.

In Ihrer Gemeinde würden dann die gleichen Regeln gelten wie in Berlin, Paris, an der Costa Brava, in Rimini oder in Cuxhaven oder sonst wo in der EU. Es wären die Regeln der EU. Egal, in welchem Land. Egal, wen es in der Schweiz trifft. Egal, ob Bund, Kantone, Gemeinden, Unternehmen oder Private. Egal, ob Beamte, Bauern, Selbständige oder Angestellte.

Das ist das Grundprinzip des Binnenmarktes: «Für alle gelten die gleichen Regeln». Nur so kann er funktionieren. Oder stellen Sie sich analog den Verkehr vor: Es herrscht Rechtsverkehr und nun würde einzelnen Gruppen ausnahmsweise gleichzeitig der Linksverkehr zugestanden. Chaos wäre die Folge.

Doch dieses Prinzip würde die Schweiz hart treffen: Ihr Erfolg beruht darauf, dass sie es anders macht als andere. Gelten für sie dieselben Regeln wie überall, verliert sie ihre Standort- und Systemvorteile, und wir verlieren damit unser Erfolgsmodell.

Die EU steuert, wie der Strompreis entsteht.

Die EU legt nicht den Preis fest. Den macht der Markt. Aber sie bestimmt die Regeln, nach denen er zustande kommt: wie der Markt funktioniert, wer unter welchen Bedingungen handelt, was den Preis treibt.

Die Mechanik des Strommarktes liefe damit nicht mehr unter Schweizer Regie, sondern nach den Vorgaben der EU. Das ist die klassische Form der Steuerung durch eine übergeordnete Organisation.

Wenn Sie die Konflikte in der EU verfolgen, geht es immer um dieses Grundprinzip und um die Konsequenzen, die diese Regeln und ihre Ausnahmen in der gelebten Wirklichkeit verursachen.

Ein Beispiel ist das Verbrennerverbot. Die EU steuert den Ausstieg aus den Fossilen mit einer harten Terminvorgabe. Die Konsequenz ist praktisch sichtbar: Die deutsche Autoindustrie ist ins Wanken geraten, und inzwischen rudert die EU zurück, um gravierende Konflikte abzuwenden. Die Kommission hat Ende 2025 folglich vorgeschlagen, das strikte Verbrenner-Aus von 2035 wieder aufzuweichen.

Es geht nicht um technische Standards, sondern um ganze Marktmechanismen.

Wir sprechen also nicht bloss über die Angleichung einiger technischer Standards, sondern über ganze Marktmechanismen in den betroffenen Binnenmarktsektoren.

Die Schweiz müsste für diese wesentlichen Lebensbereiche wie Gesundheit, Lebensmittelsicherheit oder Elektrizität die massgebenden Gesetze von der EU übernehmen. Dasselbe gilt für die Personenfreizügigkeit, die mit den «Bilateralen III» weiter ausgebaut würde. Sowie für weitere Bereiche, wie beispielsweise das Umweltrecht.

Es ist verständlicherweise im Interesse der EU, dass künftig alle bestehenden Abkommen aus den Bilateralen I+II dieser gleichen Grundlogik folgen. Folglich respektieren alle bereits bestehenden Abkommen auch in den «Bilateralen III» diese Vorgabe der EU.

Die Schweiz übernähme die Regeln, ohne mitzubestimmen.

Für die Schweiz bestünde ein entscheidender Unterschied zu einem EU-Mitglied. Ein Mitglied sitzt am Tisch und bestimmt die Regeln mit. Die Schweiz sässe nicht am Tisch. Sie müsste die Regeln übernehmen, die andere für sie beschliessen.

Mitreden vorher darf sie. Mitentscheiden nicht. Und sagt die Schweiz Nein zu einer neuen Regel, darf die EU sie dafür bestrafen.

Im Fachjargon klingt das so: Das blosse Mitreden heisst «decision shaping», die Strafe heisst «Ausgleichsmassnahme».

Mitreden ja, mitbestimmen nein, und Nachteile, wenn wir nicht tun, was Brüssel will. Das ist die Devise.

Im Streitfall entscheidet der EuGH für die Schweiz.

Wenn gestritten wird, hat offiziell ein Schiedsgericht das letzte Wort, je zur Hälfte mit der Schweiz und der EU besetzt. Das klingt fair.

Aber sobald es um EU-Recht geht, muss dieses Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwingend dazu anfragen, und dessen Auslegung ist verbindlich. Der EuGH entscheidet damit faktisch für das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht verkündet das Urteil, geschrieben hat es der EuGH, das Gericht der EU.

Damit hätte in diesen Fragen nicht mehr unser Bundesgericht das letzte Wort, sondern der EuGH in Luxemburg.

Das betrifft auch die ausgehandelten Ausnahmen. In heiklen Fragen hat die Schweiz Ausnahmen erwirkt, beim Lohnschutz etwa. Doch wie weit eine solche Ausnahme reicht, legt im Streitfall wieder der EuGH aus. Eine Ausnahme gilt also nur so weit, wie das Gericht der Gegenseite sie gelten lässt.

Es geht nicht um Juristerei, sondern um unsere Zukunft.

Das eigentliche Problem sind nicht die Regeln der EU, also nicht die einzelnen EU-Verordnungen, EU-Richtlinien und EU-Beschlüsse. Diese mögen für die EU sinnvoll sein. Es ist vielmehr ihre Wirkung auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und das Leben jedes Einzelnen, für uns alle hier in der Schweiz. Weil diese Regeln unsere Besonderheiten als Nichtmitglied logischerweise ungenügend berücksichtigen.

Es geht auch nicht um einzelne technische Handelshemmnisse oder Konformitätserklärungen, wie uns die jeweiligen Interessenvertreter glauben machen wollen. Hier hören wir die Befürworter vor allem zu MRA und MedTech. Ihre als Teilinteresse berechtigten Anliegen sind für das Gesamte nicht matchentscheidend.

Denn es geht um die Frage, ob unsere Jugend mit all diesen neuen umfassenden Rahmenbedingungen der EU einmal schlechter dastehen wird als wir.

Es ändern sich nicht einfach ein paar Gesetze. Es ändert sich unsere Zukunft. Die Zukunft der Schweiz.

Was eine Integration ist, nennt der Bundesrat eine Fortsetzung.

Vielleicht kommt es schrittweise. Vielleicht trifft es nicht alle von uns auf einmal. Aber stetig mehr, tiefer und dauerhafter. So ist auch die bisherige Entwicklung. Doch die «Bilateralen III» sind eine Weichenstellung, von der es kein einfaches Zurück gibt, wenn man ehrlich ist. Für die Schweiz wäre diese konsequente Systematik der Integration in die EU eine Zäsur.

Und im entscheidenden Punkt sind sie schlechter als ein EU-Beitritt: Ein Mitglied schreibt die Regeln wenigstens mit. Die Schweiz müsste sie übernehmen, ohne mitzubestimmen.

Die Schweiz verliert in diesen Bereichen natürlich ihre volle Souveränität. Weil wir hier nicht mehr uneingeschränkt bestimmen können, verlieren wir den wesentlichen Teil unseres Stimmrechts und damit eines der zentralsten Bürgerrechte: Frei und ohne Druck über unsere eigenen Regeln entscheiden zu können.

Wer das versteht, versteht den springenden Punkt. Es geht nicht nur um Strom. Es geht um die Frage, ob die Schweiz in wichtigen Bereichen künftig eigene Regeln noch setzt oder die Regeln der EU nur noch systematisch nachvollzieht.

Sie sind relevant, denn es geht um Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Elektrizität und Gesundheit. Es geht um Beitragszahlungen der Schweiz an die EU, um Programmteilnahmen, Weltraum sowie Zusatzabkommen zum Paket (Zusammenarbeit, Dialog und Entwicklung).

Und hier beginnt die Berner Scharade.

«Bilaterale III» ist in Wahrheit die systematische Integration der Schweiz in die EU.

Der Bundesrat unterstützt die vom EDA ausgehandelten «Bilateralen III» praktisch vorbehaltlos. Der Begriff «Bilaterale III» stellt eine Integration als blosse Fortsetzung des «bilateralen Wegs» dar. Als Fortsetzung von etwas, das es seitens der EU so nicht mehr gibt.

Schon 2012 hat die EU offiziell festgehalten, der bisherige Weg habe seine Grenzen erreicht und müsse revidiert werden. Sie verlangte einen festen institutionellen Rahmen für die weitere Integration der Schweiz in die EU. Die weitere Integration soll systematisch und verlässlich, also unumkehrbar werden. Das versteht die EU aus unserer Sicht unter Rechtssicherheit.

Die Verhandlungen für den dafür vorgesehenen institutionellen Rahmen, das Rahmenabkommen («InstA»), hat der Bundesrat 2021 abgebrochen. Für die «Bilateralen III» wurden die institutionellen Protokolle in die einzelnen Abkommen eingefügt statt in ein gemeinsames Rahmenabkommen. Im Wesentlichen ändert das aus unserer Sicht nichts. Die dynamische Rechtsübernahme und der EuGH gelten so oder so. Und die EU wird in jedem Fall bei jedem künftigen Abkommen darauf bestehen oder halt auf das Abkommen verzichten.

Der Begriff «Bilaterale III» verdeckt die Grundsubstanz der Sache, und das ist unredlich. Systematische Integration ist keine Fortsetzung des bisherigen bilateralen Wegs, der in der Wahrnehmung des Souveräns auf Kooperation setzte. Darum bezeichnen wir die «Bilateralen III» als das, was sie sind: Integrationsverträge.

Das Problem ist nicht die EU. Es ist der Bundesrat.

Die EU will, dass sich etwas in den Beziehungen zwischen ihr und der Schweiz ändert. Ihr Interesse ist letztlich ein europaweiter zentral gesteuerter Binnenmarkt. Ein weisser Fleck in der Mitte Europas kann es angesichts dieser grossen Idee nicht sein.

Also setzt die EU die Schweiz seit Längerem unter Druck. Und zwar durchaus handfest und nachdrücklich. Auch mit gezielten Nadelstichen, welche die Schweiz sichtbar irritieren. Angesichts der vorliegenden Abkommen tut die EU das offensichtlich mit Erfolg.

Ihre Absicht liegt auf der Hand: Die EU will offensichtlich die Lücke schliessen, indem die Schweiz zumindest teilweise ein Teil der EU wird. Konkret soll dies in einem ersten Schritt in mehreren Sektoren des EU-Binnenmarktes erfolgen.

Wir sprechen hier praktisch über alle Abkommen der Bilateralen I sowie über neue Abkommen aus wichtigen Lebensbereichen wie Gesundheit, Lebensmittelsicherheit oder Elektrizität. Noch nicht die ganze Integration, aber weitreichend und insbesondere systematisch genug, mit dem Effekt, dass es für die Schweiz irgendwann kein Zurück mehr gibt.

So würde die EU denken. Das ist kein Vorwurf an die EU. Sie verhandelt konsequent für ihre Interessen. Wir täten an ihrer Stelle dasselbe. Unser Vorwurf gilt dem Bundesrat.

Der Bundesrat setzt das Erfolgsmodell Schweiz aufs Spiel.

Gegen internationale Kooperation spricht nichts, im Gegenteil. Handel ist ein Wachstumstreiber und für ein kleines Land wie die Schweiz erfolgsentscheidend.

Bisher konnte die Schweiz ihre System- und Standortvorteile in eigener Regie absichern. Sie verhandelte souverän und vertrat ausschliesslich ihre eigenen Interessen. Wenn der bilaterale Weg ein Erfolg war, dann wegen dieser partnerschaftlichen Kooperation auf Augenhöhe, weil die Schweiz ihre Interessen wirksam einbringen konnte.

Mit den «Bilateralen III» gibt die Schweiz diese entscheidende Verhandlungsposition auf. Denn die EU neutralisiert die Vorteile einzelner Länder durch ihre einheitlichen Regeln. Das ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar: Sie optimiert für das Ganze und legt die Regeln auf die grossen Mitgliedstaaten aus. Die Interessen kleiner Länder werden zweitrangig.

Für die Schweiz wäre die Lage doppelt nachteilig. Sie müsste die Vereinheitlichung mittragen, sässe aber als Nichtmitglied nicht am Tisch. Aus eigener Gestaltung würde blosses Nachvollziehen. Aus Aktion würde Reaktion. Und das ist der Anfang vom Ende des Erfolgsmodells Schweiz.

Warum gibt der Bundesrat so viel preis?

Das alles klingt unglaublich? Es ist tatsächlich schwer zu verstehen, wie das EDA derartige Abkommen eingehen konnte. Lautete das Briefing der politischen Führung für diese Verhandlungen tatsächlich so? Teilweise Aufgabe der Souveränität?

Denn die Schweiz hätte eigentlich nicht aus einer Position der Schwäche verhandeln müssen. Die EU exportiert seit 35 Jahren mehr in die Schweiz als umgekehrt, und die Schweiz sorgt für Wohlstand in den Grenzregionen ihrer Nachbarländer. Zur Vertiefung verweisen wir auf unseren Artikel («Bilaterale. Wann ist wieder Erntezeit?»).

Wirtschaftlich bestand für die Schweiz also kein Zwang, der diese Zugeständnisse erklären würde. Umso weniger verständlich, weshalb das EDA der EU so weit entgegenkam.

Offen gesagt: Wir hätten es nie für möglich gehalten, dass die Schweiz wesentliche Teile ihrer Souveränität freiwillig aufgeben würde. Das war der Anlass, dem Bundesrat unsere Haltung offiziell in unserer Vernehmlassungsantwort mitzuteilen.

Dahinter steht eine unausgesprochene Annahme des Bundesrates: dass wir es allein nicht mehr schaffen würden. Dass Kooperation nicht mehr reiche, sondern Annäherung nötig sei, ja Integration, und zwar systematisch.

Aber was genau soll die Schweiz nicht mehr allein schaffen? Und warum sollte ausgerechnet die EU es für sie besser richten?

Warum soll das erfolgreichste Land der Welt künftig nicht mehr Herr seiner Lage sein? Das ist die Schlüsselfrage, welche die «Bilateralen III» aufwerfen.

Darauf bleibt die Landesregierung die Antwort schuldig.

Der Bundesrat will keine Grundsatzdebatte.

Der Bundesrat verhindert die dazu nötige Grundsatzdiskussion. Welche Europapolitik bewahrt das schweizerische Erfolgsmodell am besten? Freihandel, «Bilaterale III», EWR, EU-Beitritt oder ein bewusst reduzierter Drittstaatenkurs? Diese offene Systemdebatte vermeidet der Bundesrat, obwohl das Paket sie tatsächlich provoziert.

Gewiss, der Bundesrat hat sich vom Parlament ein Verhandlungsmandat geben lassen. Das war korrekt. Aber ein Verhandlungsmandat ist das Instrument für ein gewöhnliches Abkommen. Für eine Weichenstellung dieser Tragweite genügt es nicht.

Der Bundesrat müsste uns erklären, warum die Bürgerrechte eingeschränkt werden sollen und wie das neue Zielbild aussieht. Und zwar greifbar. Was wird aus unserem Lebensstandard? Was ist künftig die Rolle der Bürger im Staat? Was wäre das neue Staatsmodell?

Diese Vorlage gehört vor Volk und Stände.

Und jetzt wird es glasklar: Eine Vorlage dieser Tragweite, mit Übernahme von fremdem Recht und dem EuGH als massgebender Instanz, berührt das Fundament unserer staatlichen Ordnung. Aus diesem Grund kommen wir zum Schluss, dass diese Vorlage Verfassungscharakter hat und zwingend dem obligatorischen Referendum unterstellt werden muss, mit Volks- und Ständemehr.

Der Bundesrat aber will nur das fakultative Referendum. Damit ist eine Volksabstimmung nicht garantiert. Sie käme nur zustande, wenn die Gegner erst 50'000 Unterschriften sammeln (Art. 141 BV). Und selbst dann entschiede nur das Volk, ohne die Stände.

Bei einer Frage von Verfassungsrang überlässt es der Bundesrat dem Zufall, ob der Souverän abstimmen darf oder nicht.

Diese Scharade muss aufhören.

Wenn der Bundesrat die Schweiz tatsächlich in supranationale Organisationen integrieren will, sollte er zuerst die Legitimation des Souveräns einholen. Eine Komplettrevision der Bundesverfassung wäre dazu der ehrliche Weg, denn um nichts Geringeres geht es hier.

Die Integration in die EU ist bereits weit fortgeschritten. Darüber dürfen wir uns keine falschen Vorstellungen machen. Die Mehrheit der politischen Führung und ihre Verwaltung arbeiten seit 35 Jahren an dieser Verzahnung. Unzählige Gesetze hat die Schweiz bereits übernommen und das eigene Recht mit EU-Recht kompatibel gemacht.

Der entscheidende Unterschied mit den «Bilateralen III» ist nun die konsequente Systematik, mit der diese Integration institutionell vollzogen werden soll. Und zwar sowohl mit den vorliegenden als auch künftigen Abkommen. Was bisher Schritt für Schritt entschieden wurde, läuft künftig automatisch.

Es ist diese konsequente Mechanik einer bürgerfernen Bürokratie, die uns beunruhigt, weil sie nicht zu unserer Kultur passt. Die «Bilateralen III» stellen einen Teilbeitritt der Schweiz in die EU dar. Jedoch ohne Mitbestimmung. Nicht mehr und nicht weniger.

Damit haben unseres Erachtens Bundesrat und Verwaltung die rote Linie überschritten. Dass der Bundesrat diesen Vorgang nicht offen benennt, ist eine traurige Scharade von Bundesbern. Unsere Landesregierung überstrapaziert damit das Vertrauen des Souveräns.

Und eine Frage drängt sich uns immer deutlicher auf: Warum ist dieses jahrelange politische Theater überhaupt nötig? Was passt da nicht?

Mehr dazu in Episode 3.

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Episode 3.

Episode 3 | 8.7.2026
Passt nicht.

Oder warum die Schweiz die Menschen mehr bewegt als die EU.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Ein Bauchgefühl soll uns in diesem Thema nicht leiten.

Unsere kritische Meinung gegenüber dem Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») wächst. Je mehr wir in den Primärquellen lesen, umso weniger überzeugt uns die befürwortende Argumentation. Weil sie zu einfach ist, weil sie nicht im Einklang mit der Komplexität der Abkommen ist. So gesehen sind die beiden Dinge widersprüchlich.

Klar ist, dass unsere Haltung keine Absage an Europa ist. Auch nicht an das einmalige Friedensprojekt, als welches die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 ins Leben gerufen wurde. Selbst die 1992 mit den Maastrichter Verträgen gegründete politische Union (EU) betrachten wir durchaus differenziert. Ihre Machtpolitik erachten wir aber zumindest als fragwürdig, ihre Regulierungen als gefährlich, doch ihr ursprünglicher Gemeinschaftsgedanke für die verschiedensten europäischen Länder ist wertvoll.

Im Folgenden begründen wir dazu unsere Wahrnehmung, damit unsere Kritik nicht bloss ein Bauchgefühl bleibt. 

In der Schweiz funktioniert Demokratie von unten nach oben.

Das Demokratiemodell der Schweiz ist darauf ausgelegt, dass die Entscheidungen am Ort des Geschehens erfolgen. Die Grundidee ist, dass jene vor Ort am besten beurteilen können, was am besten für sie ist.

Nur jene Aufgaben und Kompetenzen, die der Kanton besser als seine Gemeinden machen kann, werden ihm übertragen. Die Kompetenzen werden von «unten nach oben» delegiert: vom Bürger und von der Bürgerin zur Gemeinde, von der Gemeinde zum Kanton, vom Kanton zum Bund. 

Der Bund erhält auf seiner Stufe nur Kompetenzen, die ihm ausschliesslich mit Volks- und Ständemehr übertragen wurden. Also Bürger und Kantone müssen einverstanden sein. Beispiele für Aufgaben auf Bundesebene sind die Aussenpolitik, Armee, Zoll, nationale Strassen und Schienen, Energie, Währung, AHV, IV und Zivil-, Straf- und Bundesrecht.

Mit dem Paket Schweiz-EU würden nun erhebliche Kompetenzen an die EU übertragen. An eine der Schweiz übergeordnete Stufe. Und zwar nicht nur vom Bund, sondern je nach Abkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Stufen wären neu Bürger – Gemeinde – Kanton – Bund – EU. 

Die betroffenen Lebensbereiche sind durchaus relevant für die Schweizerinnen und Schweizer. Die Abkommen des Pakets Schweiz-EU sind gewichtig und weitreichend: Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, Technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Elektrizität und Gesundheit greifen tief ins Schweizer Selbstverständnis ein. 

Die EU will einen Binnenmarkt.

Die EU denkt vom Ganzen her. Ihr Ziel ist ein einheitlicher Raum, in dem für alle dieselben Regeln gelten: Der EU-Binnenmarkt. Die erwähnten Abkommen für die Schweiz betreffen somit einzelne Sektoren dieses EU-Binnenmarktes. 

Ein grosser Binnenmarkt mit 450 Millionen Menschen soll für alle vorteilhafter sein als die nationalen Märkte für sich alleine. Das ist nachvollziehbar, könnte aber auch mit einer grossen Freihandelszone erreicht werden. Mit dem Freihandelsabkommen von 1972 gehört die Schweiz bereits in diese grosse «EU-Freihandelszone für Industriegüter». 

Damit kommen wir zum Charakter der zur Diskussion stehenden «Bilateralen III». Sie ermöglichen also nicht den Marktzugang, denn diesen hat die Schweiz bereits. Vielmehr geht es darum, sogenannte Handelshemmnisse abzubauen.

Es ist so: Ein Produkt darf in der Schweiz verkauft werden, wenn es den Schweizer Zulassungsbedingungen entspricht. Soll es auch in der EU verkauft werden können, dann muss es die EU-Zulassungsbedingungen erfüllen.

Die Lösung wäre einfach und könnte problemlos umgesetzt werden, indem die EU und die Schweiz gegenseitig ihre Zulassungsbedingungen anerkennen. 

Die EU will über die Schweiz bestimmen.

Doch die EU will mehr. Sie will, dass die Schweiz die EU-Zulassungsbedingungen erfüllt.

Warum will sie das? Eine gegenseitige Anerkennung würde auf Kooperation und Vertrauen basieren. Einheitliche Regeln lassen jedoch keinen Interpretationsspielraum mehr offen. Und für die Schweiz kritisch: Die EU schafft in den betroffenen Sektoren mit ihren Regeln nicht weniger als die Unterordnung der Schweiz.

Wir fragen allerdings, ob dieses Misstrauen der EU gegenüber der Schweiz gerechtfertigt ist, denn immerhin ist die Schweiz ein zentraler und verlässlicher Handelspartner. Sie stimuliert zusätzlich substanziell die EU-Grenzregion rund um die Schweiz.

Doch die EU hat mit dem Auslaufen des MRA-Abkommens beispielsweise bei MedTech Fakten geschaffen. Sie will das Abkommen nicht mehr kooperativ wie bisher weiterführen.

Sie will offensichtlich, dass die Schweiz in den betroffenen Bereichen wie ein Teil des EU-Binnenmarktes funktioniert, ohne dass sie als Nichtmitglied mitbestimmen kann. Das ist letztlich die politische Botschaft, die diese Abkommen uns mitteilen. 

Die Schweiz kann mit dem Machtanspruch der EU nicht umgehen.

Natürlich ist das aus Sicht der EU vorteilhaft, weil sie dann ihre Regeln und deren künftige Versionen auch in der Schweiz durchsetzen kann, ohne dass die Schweiz mitbestimmen kann. Dass die Schweiz erhebliche finanzielle Beiträge leisten müsste, ist absehbar und ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil für die EU.

Die EU hat also einen Machtanspruch gegenüber der Schweiz. Ob es uns nun gefällt oder nicht. Das Verhalten der EU ist aus ihrer Sicht verständlich, weil sie ihren Binnenmarkt nach ihren Regeln sichern und europaweit durchsetzen will.

Der Schluss daraus: Die Schweiz muss mit diesem Machtanspruch umgehen können. Das Paket Schweiz-EU ist unseres Erachtens Ausdruck davon, dass sie das nicht kann.

Wir bringen es so auf einen Nenner: Die «Bilateralen III» sind vorteilhaft für die EU und nachteilig für die Schweiz.

Die EU regiert ohne Volk und nennt es Rechtssicherheit.

Vollständige Rechtssicherheit gibt es für eine Regierung dann, wenn sie die Regeln in eigener Regie bestimmen kann. Das ist die Grundüberlegung in dieser Sache. Rechtssicherheit besteht auch dann, wenn die Regeln unverrückbar bleiben und wenn Änderungen nur mit eigenem Einverständnis oder gar ausschliesslich auf eigene Veranlassung erfolgen.

Die EU-Gesetzgebung funktioniert ohne direkte Interventionsmöglichkeit des Volkes. Diese Rückkopplung ist nicht vorgesehen. Als Quintessenz versteht die EU Rechtssicherheit also so, dass das Volk nicht intervenieren kann. Das ist die Grundidee einer rein repräsentativen Demokratie: Das Volk wählt Vertreter, entscheidet aber nicht selbst über einzelne Gesetze und lässt den Regierenden faktisch freie Hand. Unseres Erachtens erzeugt dies eine elitäre Haltung der Regierenden gegenüber den Bürgerinnen und Bürger. Es ist Ausdruck der Grundhaltung, dass eine Elite die Menschen besser regieren kann, als die Menschen selbst.

Die Macht bleibt denn auch in der EU in einem engen Zirkel. Neue Gesetze vorschlagen kann nur die Kommission, die vom Volk nicht gewählt wird. Beschlossen werden sie dann vom Parlament, das die Bürger wählen, und vom Ministerrat, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten sitzen. Das Volk ist also beteiligt, aber nur indirekt: Es wählt Vertreter, die in seinem Namen entscheiden. Ein einzelnes Gesetz selbst annehmen oder stoppen kann es nicht.

Die Schweiz kennt die Volksrechte Referendum und Initiative und damit eine direkte Korrekturmöglichkeit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Sie werden so zum Souverän, denn sie, das Volk, haben die letzte Entscheidungskompetenz in der Schweiz.

In der Schweiz regiert das Volk, und das macht sie für die EU inkompatibel.

Damit sind wir beim Kern der Sache, dem grossen Unterschied zwischen der EU und der Schweiz: Das Schweizer Volk kann falsche Entscheide selbst wieder ändern. Das macht das Schweizer System widerstandsfähiger oder eben «resilienter».

In der EU ist das praktisch unmöglich, weil die Einflussmöglichkeiten des Volkes auch bei den Wahlen nur bedingt und indirekt wirksam sind. 

Das ist unbequem für Regierung und Parlament in der Schweiz, denn die Wahl genügt nicht. Vielmehr muss ihre Arbeit das Volk in der Sache selbst überzeugen.

Wir gehen davon aus, dass es möglicherweise auch für Schweizer Bundesräte und Parlamentarier (nicht zu vergessen die Verwaltung) verlockend sein kann, wenn dieser potenzielle Druck eines Referendums oder einer Initiative durch die EU reduziert werden kann.

Damit sind die Schweiz und die EU im entscheidenden Punkt inkompatibel. Wir finden, sie passen nicht zueinander. Auch wenn oft Gegenteiliges beteuert oder der Punkt abgewiegelt wird. Ähnlich wie die EU funktionieren jedoch die repräsentativen Demokratien der Mitgliedstaaten, und daher fügen sie sich besser in das übergeordnete EU-Konstrukt ein. 

Die EU soll mehr Schweiz wagen.

Spätestens an diesem Punkt fragen wir uns, warum die Schweiz mehr EU wagen soll. Sie ist der perfekte Tatbeweis, wie sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie die unterschiedlichsten Interessen unter einen Hut gebracht werden.

Nicht als Kompromiss. Sondern, ohne zu übertreiben, als eindrückliche Erfolgsgeschichte. Sie lässt ihre Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Kantone ihre Probleme selbst lösen.

Sie folgt dem Motto «so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig», und die zentralen Instanzen konzentrieren sich ausschliesslich auf die Dinge, wo sie der Gemeinschaft einen Vorteil verschaffen können.

Die EU versucht dieselbe Vielfalt durch eine sogenannte «Harmonisierung» zu erreichen, und zwar in immer weiter reichende Lebensbereiche und beabsichtigt so, der zunehmenden technischen und kulturellen Komplexität durch Regulierung Herr zu werden.

Zentralismus erstarkt in diesem Bestreben und verzichtet damit systematisch auf das Wissen und die Initiative von fast einer halben Milliarde Menschen. Wahrscheinlich besteht tatsächlich hier der grösste Handlungsbedarf in der EU.

Die EU verschenkt die Kraft der Vielen, und zwar zunehmend und systematisch.

Denn so arbeitet die EU machtgetrieben gegen ihre eigene Stärke. Solange diese Unwucht besteht, wird die EU ihrem eigenen Erfolg selbst im Wege stehen.

Warum soll ein hierarchisches System für die Schweiz plötzlich erstrebenswert sein, wenn längst erwiesen ist, dass Vernetzung und geschickte Ressourcen-Kopplung ein Mehrfaches zu leisten imstande sind als eine Tausendschaft von Stäben und Gremien, die zusätzlich von Eigeninteressen geleitet sind? Und wenn tatsächlich die Schweiz der lebende Beweis dafür ist?

Wo Menschen sich mit ihrer Gemeinschaft identifizieren, entsteht eine Motivation und ein Zusammenhalt, die sich zentral nicht verordnen lassen. Deutschland etwa hat die eigene Wiedervereinigung gestemmt und ist zugleich mit Abstand grösster Nettozahler der EU. Das Land hat damit einen ungeheuren Kraftakt geleistet.

Auf diese konstruktive Kraft identitätsstarker Nationen verzichtet die EU, je mehr sie auf zentrale Harmonisierung statt auf die Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder setzt. Dazu kommt ein zweiter, schleichender Effekt. Je mehr Zuständigkeiten nach Brüssel wandern, desto bequemer lässt sich eigenes Versagen dorthin abschieben.

Nationale Regierungen verweisen auf die Vorgaben aus Brüssel, wenn zu Hause etwas misslingt, und Brüssel wird zum Sündenbock auch für Probleme, die es gar nicht verursacht hat. Das untergräbt das Vertrauen in die EU zusätzlich. So wird aus einer strukturellen Schwäche eine zunehmend destruktive Dynamik.

Wir befürchten, dass dies bereits heute einen spürbaren negativen Einfluss auf die Schweiz hat. Mit dem Paket Schweiz-EU würde dieser Effekt aus unserer Sicht existenziell verstärkt. Möglicherweise ist gerade die direkte Demokratie an sich davon bedrohter als die abgeklärten repräsentativen Demokratien der EU-Mitgliedstaaten. 

Die Schweiz soll einen Teil ihrer Souveränität aufgeben. Doch wozu?

Das Best Countries Ranking von U.S. News führt die Schweiz auch 2026 auf Rang 1, wie schon wiederholt in den Jahren zuvor. Dieses Ranking beruht auf einem neu überarbeiteten, rein datenbasierten Modell mit 100 Indikatoren über acht Kategorien. Bemerkenswert ist, dass die Schweiz auch unter dieser neuen, strengeren Methodik den ersten Platz hält.

Die am stärksten gewichtete Kategorie ist die Regierungsführung. Dort steht die Schweiz an der Spitze, ebenso bei der wirtschaftlichen Entwicklung und der politischen Stabilität.

In seiner Begründung nennt U.S. News ausdrücklich das dezentrale föderale System und die direkte Demokratie, die den Bürgern wiederkehrenden, direkten Einfluss auf öffentliche Entscheide gibt.

Also die Frage bleibt: Warum soll sich die Schweiz auf die «Bilateralen III» einlassen? Was rechtfertigt also, dass wir bewusst durch die Integration in die EU einen Teil unserer Souveränität und damit unseres Erfolgsmodells aufgeben? Was rechtfertigt, dass wir mit offenen Augen unseren hohen Lebensstandard gefährden, weil er eben massgebend das Ergebnis unseres Erfolgsmodells ist?

Dieser Frage gehen wir in Episode 4 nach. Dort analysieren wir den materiellen Nutzen der «Bilateralen III».

  

Ein persönlicher Epilog.

Die Schweiz hat gestern Abend nach 72 Jahren wieder den Einzug ins Viertelfinale der Fussball-Weltmeisterschaft geschafft! Nach dem alles entscheidenden Elfmeter von Rubén Vargas.

Die Schweiz steht damit gemeinsam mit Frankreich, Marokko, Spanien, Belgien, Norwegen, England und Argentinien in der nächsten Ausscheidungsrunde und wird am Sonntag auf Argentinien treffen.

Eine unglaublich wunderbare Leistung eines kleinen Landes. Einer Nation der ehrlichen und gelebten Vielfalt. Von Genf bis St. Gallen, von Basel bis Lugano, von Zürich bis Bern ist die Freude grenzenlos.

Egal, welche Sprache. Egal, ob Stadt oder Land. Egal, ob alt oder jung. Heute gehören wir alle zur selben Schweiz!

Hopp Schwiiz! Allez la Suisse! Forza Svizzera! Hopp Svizra!

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Episode 4.

Episode 4 | 14.7.2026
Immer dasselbe.

Oder warum es für die Mehrheit nicht besser wird.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Die «Bilateralen» waren für die Schweiz ein Rettungsanker.

Aus einem bundesrätlichen Fiasko sind die «Bilateralen» entstanden. Am 6. Dezember 1992 hat das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR äusserst knapp mit 50.3 % Nein-Stimmen sowie einer Mehrheit von 16 der 23 Standesstimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung war mit 78.7% so hoch wie seither nie mehr.

Die «Bilateralen» waren der Rettungsanker. Die Idee kam aus Bern: Der konsternierte Bundesrat schlug der EU sektorielle Verhandlungen in rund 15 Bereichen vor. Die EU gewährte den Weg Ende 1993 zu ihren Bedingungen: sieben Dossiers, Personenfreizügigkeit inklusive, verbunden mit der Guillotine-Klausel. Beide Seiten verstanden ihn damals als Zwischenlösung auf dem Weg in die EU. Daher blieb das Beitrittsgesuch von 1992 bis 2016 in Brüssel hängig.

Die Schweiz suchte ihren Platz in den supranationalen Organisationen nach dem Ende des Kalten Krieges. Denjenigen im EWR hatte der Souverän haarscharf verworfen. 

Die Annäherung der Schweiz an die EU ist noch heute der unveränderte Plan.

Das war vor 34 Jahren. Es folgten die Weiterentwicklungen des «bilateralen Weges». Zuerst die «Bilateralen I» (1999), später die «Bilateralen II» (2004), dann der Abbruch des institutionellen Rahmenabkommens («InstA», 2021), weil es vom Bundesrat als chancenlos vor dem Souverän taxiert wurde.

Vor einem Jahr begann der Neustart der Diskussion, diesmal zum Paket Schweiz-EU (2025), darin die institutionelle Anbindung des «InstA» neu verpackt.

Wir haben dazu geschrieben. Einerseits aus einer aussenpolitisch-globalen Handelsperspektive und andererseits aus einer datenbasierten Betrachtung, wie sich die «Bilateralen» konkret auf den Wohlstand der Bevölkerung ausgewirkt haben.

Der «bilaterale Weg» war zumindest für eine Minderheit sehr erfolgreich.

Die Grafik mit der Wohlstandsentwicklung über die letzten Jahrzehnte zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung gegenüber 1990 stark gewachsen ist (bis 2025 plus 35%). Gleichzeitig ist das BIP ausserordentlich stark um 132 % gestiegen. Es hat sich weit mehr als verdoppelt.

Das ist gut so: Nur eine gut laufende Wirtschaft kann Wohlstand für alle bringen und nachhaltig einen hohen Lebensstandard sichern. Denn alleine sie schafft die dazu nötige Wertschöpfung.

Allerdings kommt dieser wirtschaftliche Erfolg seit 10 Jahren nicht mehr bei den Menschen an, also in der Mehrheit der Gesellschaft. Ihre Realeinkommen stagnieren weitgehend. Brachte der «bilaterale Weg» viel Wachstum für die Gesamtwirtschaft, war das jedoch für die Einzelnen nicht mehr der Fall.

Das ist die nüchterne Bilanz des offiziellen Erfolgs des «bilateralen Weges». Jene Minderheit, die direkten Nutzen aus der Gesamtwirtschaft zieht, wurde auch durch die «Bilateralen» überdurchschnittlich begünstigt.

Unsere These ist, dass in den letzten Jahren wenige überdurchschnittlich viel profitierten und diese Interessengruppen heute somit auch die massgebenden Befürworter des Pakets Schweiz-EU sind.

Es ist erst erfolgreich, wenn es für alle gut ist.

Der Schweiz geht es gut. Es herrscht keine wirtschaftliche Not. Stellen wir uns also aus Sicht der Mehrheit die Frage, warum die Schweiz mit den «Bilateralen III» den Status quo ändern soll.

Die Abkommen streben eine vertiefte Integration der Schweiz in die EU an. Das ist eine erhebliche Veränderung eines souveränen Landes mit direkter Demokratie. Der Schritt muss also nicht nur gut begründet, sondern für alle vorteilhaft sein.

Wir sähen aus Bürgersicht nur einen überzeugenden Grund: eine spürbare Verbesserung für alle Menschen in der Schweiz. Diese müsste sich beispielsweise darin zeigen, dass ihre Realeinkommen nachhaltig steigen und sie am wirtschaftlichen Wachstum mehr teilhaben würden.

Geld allein ist zwar nicht alles, aber finanzielle Sicherheit ist eine wesentliche Grundlage für unsere Zufriedenheit.

Wir bezeichnen diese Entwicklung als «qualitative Verbesserung» für alle, also auch für die einzelnen Menschen. Sie steht in Ergänzung zum bisherigen erfolgreichen «quantitativen Wachstum» der Schweiz als Ganzes.

Was soll dieses Riesenpaket der Mehrheit bringen?

Für ein derart grosses Paket ist erstaunlich schwer zu erkennen, was sich für die Mehrheit der Bevölkerung konkret verbessern soll.

Für die Menschen ist der Wettbewerbsdruck entscheidend. Also betrachten wir das Paket aus dieser Perspektive: Wir suchen die materiellen Vorteile für die Menschen, die sich in höheren Realeinkommen niederschlagen könnten.

Dazu müssen wir spezifischer werden. Löhne kommen unter Druck, wenn mehr Wettbewerb besteht. Wenn die Menschen vermehrt unter Druck geraten, wird ihre Lebenssituation erfahrungsgemäss unangenehmer und damit schlechter.

Wir suchen die materiellen Vor- und Nachteile des Pakets, also die qualitativen Veränderungen gegenüber heute und beantworten die Frage, wie diese den Wettbewerbsdruck für die Schweizerinnen und Schweizer verstärken oder mindern könnten. 

Mehr Menschen erzeugen mehr Druck.

Seit 1990 ist die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz um rund 2.5 Millionen Menschen gewachsen. Am 1. Januar 1990 lebten 6’673’850 Menschen in der Schweiz. Bis Mai 2026 ist die Bevölkerung um 37 Prozent gewachsen (Quelle: BFS). Wir verweisen für vertiefte Informationen an unsere Faktenlage zur Zuwanderung.

Die «Bilateralen III» bringen hier keine Entlastung. Erwerbstätige aus der EU können nach fünf Jahren ein gefestigtes Daueraufenthaltsrecht erhalten, der Familiennachzug wird ausgeweitet, und Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen länger bleiben. Das erhöht den Druck auf Wohnraum, Sozialhilfe, öffentliche Leistungen und Infrastruktur.

Das Gemeinwesen muss mehr leisten, und die Einzelnen müssen um diese Leistungen mehr kämpfen. Ohne zu dramatisieren, sehen wir hier eine Zunahme des klassischen Verteilkampfes um die Ressourcen der Allgemeinheit. Damit kommen auch die Löhne unter Druck.

Die Schweiz befürchtet Lohndruck und damit Druck auf den Lebensstandard der Mehrheit.

Die Hürden für ausländische Betriebe werden gelockert. In Risikobranchen sinkt die Voranmeldefrist für Arbeitseinsätze, Kautionen werden weniger streng gehandhabt und für Spesen gelten grundsätzlich die Vorgaben des Herkunftslandes.

Dies führt zu mehr Konkurrenz für die inländischen KMU und damit für das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Unserer Ansicht nach ist dieser Effekt mindestens genauso sorgfältig abzuwägen wie der Druck auf die Löhne der Arbeitnehmenden.

Letztlich sind es die 624’000 KMU in der Schweiz, die diese Löhne überhaupt erst ermöglichen. Sie beschäftigen rund zwei Drittel aller Arbeitnehmenden in der Schweiz. Ihr mediales Gewicht entspricht nicht ihrer Bedeutung. Wir gehen davon aus, dass auch ihr Einfluss in Bern begrenzt ist. Der Schweizerische Gewerbeverband steht einer grossen Anzahl von Verbänden und Lobbyorganisationen gegenüber.

Die öffentliche Diskussion dreht sich primär um den Lohnschutz. Die 14 inländischen Massnahmen sollen das heutige Schweizer Lohnschutzniveau sichern. Die politische Führung anerkennt die Gefahr dahinter.

Doch da diese Massnahmen grundsätzlich dem EU-Rahmen entsprechen müssen, sind sie aus unserer Sicht mehr Beruhigung als Wirkung. Sie sind reaktiv und entwickeln damit jeweils nur punktuelle Wirkung.

Mehr Wettbewerb beinhaltet das Risiko eines tieferen Lebensstandards.

Mehr Wettbewerb führt erfahrungsgemäss zu tieferen Preisen. Doch mehr Markt wird dadurch nicht zwingend besser. Beim Strom bedeutet mehr Wettbewerb eine stärkere Abhängigkeit von der europäischen Marktlage und damit weniger Preissicherheit.

Es könnten also auch höhere Strompreise die Folge sein. Bei einem volatilen Markt, wie sich der europäische Strommarkt heute präsentiert, ist das gut vorstellbar. Wir empfehlen zur Vertiefung unseren Diskurs zum Stromabkommen der «Bilateralen III».

Das hohe Preisniveau ist Teil der hohen Schweizer Kosten und damit auch der Löhne. Sie koppeln hohes verfügbares Einkommen, gute Sozialleistungen und damit einen hohen Lebensstandard.

Ein intensiverer Wettbewerb weist also Risiken für den heutigen Lebensstandard auf.

Beihilfen geraten unter Druck.

Mit dem Stromgesetz hat der Souverän die Grundlage für Mindestvergütungen geschaffen. Der Bundesrat hat diese für kleine Photovoltaik-Anlagen anschliessend auf minimal 6 Rappen festgelegt.

Mit den «Bilateralen III» übernimmt die Schweiz im Strombereich die Regeln der EU über staatliche Beihilfen. Im entsprechenden Bundesbeschluss der «Bilateralen III» sind diese 6 Rappen Mindestvergütung nicht mehr enthalten. Der Bundesrat stuft diese staatliche Beihilfe als nicht mehr konform mit dem Stromabkommen ein.

Die Geschichte hat ihre Fortsetzung. Besitzer privater PV-Anlagen sehen sich potenziell damit konfrontiert, dass sie für die Einspeisung ihrer Stromproduktion zukünftig bezahlen müssen.

Damit werden die Spielregeln deutlich geändert. Wer dem Bundesrat und seiner Energiewende gefolgt ist und investiert hat, hat den Kürzeren gezogen. Wir erachten einen Bruch solcher Versprechungen des Staates gegenüber dem Souverän als problematisch.

Subventionen werden potenziell kritisch unter dem EU-Regime.

Die Einspeisevergütung ist vielleicht bloss ein Kollateralschaden in dieser Diskussion, doch es werden früher oder später weitere Subventionen in den Fokus geraten, wenn sie den EU-Vorgaben zuwiderlaufen.

Über die Hälfte der gesamten Bundesausgaben fliesst jährlich in Subventionen. Sie erreichten 2025 rund 50 Milliarden Franken pro Jahr. Die Hälfte des Bundeshaushalts wird also umverteilt. Die Subventionen übersteigen damit sämtliche Einnahmen aus der direkten Bundessteuer von rund 32 Milliarden Franken. Selbst wenn jeder Franken dieser Steuer in Subventionen flösse, würde es nicht reichen. 

Es liegt auf der Hand, dass die Nutzniessenden staatlicher Beihilfen mit der Teilintegration in die EU potenziell vermehrt in Probleme geraten werden.

Wie der Frosch im Kochtopf.

Dieses Muster der weiteren Marktöffnung beobachten wir in allen Abkommen. Gerade so, dass sie als einzelne Massnahme noch unter der Schmerzschwelle in der politischen Diskussion durchgehen.

Das Wasser wird langsam erhitzt, und wir sitzen drin. Wer kennt sie nicht, die Geschichte vom Frosch im Kochtopf?

Dieses Vorgehen hat unseres Erachtens System. Keine einzelne Veränderung soll gross genug sein, um das Paket zu Fall zu bringen. Erst in der Summe wird sichtbar, wie stark sich die Schweiz verändert.

Weitere Beispiele gefällig?

EU-Bahnunternehmen dürfen neu eigenständig grenzüberschreitende Verbindungen in die Schweiz anbieten und dabei auf Schweizer Teilstrecken auch Passagiere aufnehmen. Die Konkurrenz für die SBB nimmt zu. Dass zusätzliche Angebote für Reisende entstehen, ist nicht garantiert.

Im gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum bestimmt künftig das EU-Recht, was in der Schweiz in den Verkauf gelangt und wie es deklariert wird. Zusammen mit der Übernahme des EU-Umweltrechts steigen die Auflagen entlang der ganzen Wertschöpfungskette. Diese Kosten bezahlt am Ende die Kundschaft an der Kasse.

Das Wegfallen bisheriger Absprachen mit Frankreich zur Kompensation von Winterstromlücken wird die Schweizer Energieversorgung gerade während der produktionsschwachen Wintermonate gefährden.

Der Kohäsionsbeitrag wird zu einer dauerhaften vertraglichen Verpflichtung in Siebenjahresperioden. Für 2030-2036 sind 350 Millionen Franken jährlich vorgesehen. Einschliesslich der Programmteilnahmen rechnet der Bundesrat ab etwa 2035 mit zusätzlichen Bundesausgaben von rund 1.4 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Programme nützen dabei klar umrissenen Gruppen, etwa Hochschulen und der Forschungsindustrie. Der Nutzen konzentriert sich auf wenige, die Kosten tragen alle. Aus unserer Sicht ist dies das Muster des ganzen Pakets:

Die Profite für wenige, die Kosten für alle. Es ist immer dasselbe.

Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes werden dafür die Steuern erhöht werden müssen.

Materiell sind die «Bilateralen III» mehr vom Gleichen.

Und was fehlt? Der eine EU-Vorteil, den jede Bürgerin und jeder Bürger sofort spüren würde, ist nicht Teil des Pakets: das regulierte Roaming, also Telefonieren und Surfen in der EU ohne Zusatzkosten. Ein Instrument gegen die Hochpreisinsel ebenso wenig.

Ausgerechnet dort, wo die Mehrheit einen Nutzen unmittelbar erkennen würde, bietet das Paket nichts.

Die Liste der Veränderungen ist lang. Der erkennbare Nutzen für die Mehrheit bleibt dünn. Für ein derart grosses Paket ist erstaunlich schwer zu erkennen, was sich für die Bevölkerung konkret verbessern soll. Einfach mehr vom Gleichen?

Der wirtschaftliche Effekt der «Bilateralen» ist aus Bürgersicht bescheiden.

Der Bundesrat hat zur Vernehmlassung eine volkswirtschaftliche Studie vorgelegt (Ecoplan, Juni 2025). Sie geht vom unwahrscheinlichen vollständigen Wegfall der Bilateralen I samt Rückstufung bei den EU-Forschungsprogrammen aus, wirksam ab 2028.

Ohne die bestehenden Verträge läge das BIP im Jahr 2045 um 4.9 Prozent tiefer. Pro Kopf entspricht das rund 2’500 Franken, allerdings erst im Jahr 2045. Der Verlust fällt nicht ab heute in dieser Höhe an, sondern baut sich ab dem Wegfall über 17 Jahre auf; in den ersten Jahren beträgt er einen Bruchteil davon. Wir denken, dass dieser «Worst Case» verkraftbar wäre.

Die Wirtschaft rechnet höher. Eine von economiesuisse bestellte Studie (BAK Economics 2025) kommt beim Wegfall auf 5’200 Franken pro Kopf im Jahr 2045. Für das erste Jahr beziffert BAK den Verlust selbst auf knapp 200 Franken pro Kopf.

Die Studie von autonomiesuisse (Swiss Economics, März 2026) relativiert zusätzlich die Bundesrechnung: Bereinigt um deren methodische Inkonsistenzen, gebe es «keinen oder höchstens einen marginalen Einkommenseffekt für die Bevölkerung pro Kopf».

Beide Rechnungen (Ecoplan und BAK Economics) messen den Wert der bestehenden Verträge bei Totalausfall, einem Szenario, das ein Nein zu den «Bilateralen III» gar nicht auslöst. Die Bundesstudie klammert die neuen Abkommen ausdrücklich aus.

Eine Zahl, die einen spürbaren Zusatznutzen der «Bilateralen III» für die Bevölkerung ausweist, hat der Bund nicht vorgelegt.

Es ist erstaunlich, dass die Schweiz einem Paket zustimmen soll, ohne dass sein bezifferter Nutzen klar ist. Kein Investor würde einem Geschäft zustimmen, ohne es quantifiziert beurteilen zu können.

Viel Veränderung. Wenig erkennbarer Nutzen. Mehr Druck.

Materiell setzen die «Bilateralen III» den bisherigen Weg fort: mehr Öffnung, mehr Wachstum, mehr Menschen, mehr Wettbewerb und mehr Druck.

Die verschiedenen Punkte sind gerade noch so weit verträglich, dass die Opposition sie in der politischen Diskussion nicht zu Fall bringen kann. Das scheint uns zumindest das Kalkül der Befürworter und der politischen Führung zu sein.

Letztlich geht es um die Mehrheitsfähigkeit, und die «Bilateralen III» scheinen zumindest materiell und vordergründig keine entscheidenden Veränderungen mit sich zu bringen.

Fortgesetzt wird der zunehmende Druck auf die Menschen. Die eingangs gezeigte Grafik wird in der Tendenz gültig bleiben. Die weitere Öffnung wird jedoch das Auseinanderklaffen zwischen BIP und Reallöhnen weiter vergrössern.

Die «Bilateralen» sind aus der Zeit gefallen.

Also im Westen nichts Neues? Die Tragik am Paket Schweiz-EU liegt anderswo. Obwohl die politische Führung jahrzehntelang darauf hingearbeitet hat, zeigen sich im Zielbild Risse.

Denn der «bilaterale Weg» ist in die Jahre gekommen. Er entspricht einem Gesellschaftsmodell der 1990er-Jahre. Dies ist nachvollziehbar, weil seine Idee in einer Zeit geboren wurde, wo andere Herausforderungen zu bewältigen waren.

Für die Schweiz ist er auf quantitatives Wachstum ausgerichtet. Er soll unter anderem die Ursachen der Alterung der Bevölkerung mit Zuwanderung lösen.

Dies im Wissen, dass die grundlegenden Probleme laufend zunehmen und für zukünftige Generationen zunehmend unlösbarer werden.

Hinzu kommt, dass dieses Wachstum selbst wieder Ressourcen benötigt, die eigentlich entlastet werden sollten, weil sie für andere Grössen geplant und gebaut wurden.

Wir haben dieses Riesenpaket nicht bestellt. Sie etwa?

Es besteht Handlungsbedarf für eine Veränderung hin zu qualitativem Wachstum. Nicht für mehr vom Gleichen. Schon gar nicht ohne quantifizierten wirtschaftlichen Nutzen.

Daher verstehen wir diese fatalistische Grundhaltung nicht. Wie kann die Schweiz ernsthaft einen Weg mit Ausbau der Zuwanderung weiter beschreiten, wenn sich in ein paar Jahren der Arbeitsmarkt aufgrund von KI und globaler Migration radikal ändern wird?

Wir erachten diese Politik als veraltet und problematisch, weil sie aus Bürgersicht nicht zukunftsfähig ist. Sie wird den bevorstehenden fundamentalen Veränderungen nicht wirkungsvoll genug entgegentreten können.

Warum also dieses Riesenpaket? Warum so wenig materieller Nutzen für die Menschen im Land? Weshalb soll die Bevölkerung dafür noch mehr Druck in Kauf nehmen? Und wer hat dieses Riesenpaket eigentlich bestellt?

Dem gehen wir in Episode 5 nach. Wir wollen wissen, wer diesen endlosen Eiertanz erneut aufführt, wer dabei am Tisch sitzt und was vom Souverän verlangt wird.

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Episode 5.

Episode 5 | 17.7.2026
Nicht unser Deal.

Oder warum unsere Freiheit nicht verhandelbar ist.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Der Personenfreizügigkeit gilt ein besonderes Augenmerk.

Wir haben das Bild zum Paket Schweiz-EU in unserer Serie weitgehend gezeichnet. Einen Aspekt wollen wir an dieser Stelle vertiefen. Er wirkt langfristig und muss deshalb besonders sorgfältig behandelt werden. Er ist für die politische Einordnung des Pakets entscheidend.

Nehmen wir dazu etwas Abstand von der leidenschaftlich geführten Diskussion über die Personenfreizügigkeit. Auch deshalb, weil wir uns in unserer Faktenlage zur Zuwanderung ausführlich und kritisch mit ihr auseinandersetzen.

Die starke Zuwanderung zeigt zunächst einmal, wie attraktiv die Schweiz ist. Und das ist grundsätzlich etwas Positives. Menschen wählen die Schweiz, weil sie hier auf ein besseres Leben hoffen.

Diese aussergewöhnliche Integrationsleistung muss gehegt und gepflegt werden.

Eigentlich ist es die grösste Auszeichnung, die ein Land erhalten kann, wenn Menschen in ihm ein neues Zuhause suchen und finden. Sie haben die Schweiz gewählt, weil das Land erfolgreich ist und weil es die Dinge auf seine eigene Art anpackt und löst. Diese Menschen haben das grösste Interesse daran, dass dies so bleibt. Heute haben über 40 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz einen «Migrationshintergrund».

Den Erfolg der Schweiz haben zweifellos alle gemeinsam geschaffen. Gleichzeitig ist die Integrationsleistung ausserordentlich. Oder welches andere Land kann eine vergleichbare Bilanz vorweisen, ohne die andernorts sichtbaren gesellschaftlichen Verwerfungen?

Trotzdem, oder gerade deshalb, erachten wir es als zwingend, die Integration in die politischen und gesellschaftlichen Spielregeln der Schweiz von allen einzufordern. Sonst geht jener Nährboden verloren, auf dem der Erfolg der Schweiz gewachsen ist.

Diese Forderung richtet sich nicht allein an die Wahlschweizer, sondern gerade auch an die Einheimischen. Denn sie könnten mit den «Bilateralen III» jene Besonderheiten preisgeben, die für viele Zugezogene ein Grund waren, die Schweiz zu wählen.

Damit kommen wir zu den Schlüsselfragen dieser Episode: Wo liegt die heikle Bruchstelle des Pakets, wer treibt es dennoch voran, und welche Rolle spielt der Souverän bei diesem Prozess?

Nichts Neues vom Bundesrat.

Der Bundesrat macht nichts anderes als das, was er schon immer wollte: Er legt eine Vorlage für ein institutionelles Rahmenabkommen vor. Diesmal ist es allerdings nicht mehr als eigenständiges Abkommen erkennbar und auch nicht mehr separat verhandelbar.

Vielmehr verteilt er die institutionellen Elemente auf die vorliegenden und künftigen Abkommen. Das Paket Schweiz-EU «packt» im wahrsten Sinne des Wortes das Rahmenabkommen «InstA» von 2021 um und «verpackt» es zusammen mit weiteren Abkommen neu.

Wie wir in der letzten Episode gesehen haben, ist der materielle Gesamtnutzen aus Bürgersicht bescheiden. Im Kern läuft das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») damit tatsächlich auf einen «Mini-Beitritt» der Schweiz zur EU hinaus, wie es Thierry Burkart treffend beschreibt. Jedoch ohne Mitbestimmung der Schweiz.

Ja, durchaus angereichert mit dem Lebensmittelsicherheitsabkommen, dem Stromabkommen, dem Gesundheitsabkommen und weiteren administrativen Abkommen.

Aber mit mehr Regulierungsdruck, weniger Selbstbestimmung und weniger auf die Schweiz zugeschnittenen Lösungen. Und immer dasselbe: gut für wenige, wenig Nutzen für die Mehrheit.

Der Zündstoff ist die institutionelle Anbindung.

Der wahre Zündstoff des Pakets Schweiz-EU («Bilaterale III») liegt in der institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU. Dort ist unseres Erachtens die Bruchstelle des Pakets und deshalb auch unser Fokus.

Der springende Punkt ist: Die materiellen Bestimmungen können sich verändern. Die Abkommen sind nicht statisch, sondern entwickeln sich mit dem entsprechenden EU-Recht weiter.

Ausgelöst werden diese Änderungen einseitig durch die EU. Denn mit den «Bilateralen III» würde sich die Schweiz teilweise in den EU-Binnenmarkt integrieren und damit die reaktive Rolle übernehmen.

Das schafft Rechtssicherheit für die EU. Für die Schweiz schafft es Anpassungsdruck nach dem Takt der EU.

Was heute gilt, kann morgen fallen. Und was heute innerhalb des Anwendungsbereichs noch nicht gilt, kann morgen durch neue EU-Regeln verbindlich werden. Für die Schweiz ergibt sich daraus keine Verbesserung der Rechtssicherheit. Sicher bleibt bei diesem Paket einzig seine Unsicherheit.

Die Änderungen erfolgen nicht automatisch, sondern nach dem vertraglich festgelegten Verfahren und unter politischem Druck. Die Nadelstich-Politik der EU hat sich in der Schweiz als wirksam erwiesen. Das weiss die EU.

Und wenn die Schweiz nicht will? Richtig, dann folgen sogenannte Ausgleichsmassnahmen, also Sanktionen. Und das unter «Partnern» auf gleicher Augenhöhe?

Der materielle Nutzen ist nicht ausschlaggebend.

Die heute ausgehandelten materiellen Punkte sind aus Bürgersicht nicht entscheidend. Der primäre Effekt des Pakets liegt vielmehr darin, dass die Schweiz schrittweise in die EU eingepasst und in wesentlichen Bereichen institutionell integriert, ja geradezu vereinnahmt wird.

Die «Bilateralen III» wären damit ein passender erster Schritt in Richtung EU-Beitritt. Gleichzeitig käme die EU ihrem Ziel eines möglichst geschlossenen europäischen Binnenmarkts deutlich näher, während sich die Schweiz erstmals bewusst von eigenen Erfolgspositionen entfernt.

Das alles haben wir nun verstanden. Aber was bedeutet es konkret für uns?

Was der Souverän dafür preisgeben soll.

Rekapitulieren wir das Paket Schweiz-EU aus Sicht der Mehrheit der Menschen in der Schweiz. Halten wir uns vor Augen, dass die jeweiligen EU-Regeln in den erfassten Bereichen für alle Betroffenen in der Schweiz gelten, egal ob Unternehmen oder Private, egal ob Bund, Kantone oder Gemeinden. Wir fügen hier an, dass der Bundesrat dazu erstaunlicherweise gegenteilige Aussagen macht.

Aus Bürgersicht stellt die politische Führung damit folgende Erwartungen an uns alle und damit an den Souverän, die Mehrheit in diesem Land:

  1. Wir sollen ohne Not einem Riesenpaket zustimmen, das wir nicht bestellt haben und dessen Konsequenzen letztlich niemand verlässlich abschätzen kann.

  2. Wir sollen die Schweiz systematisch in die EU teilintegrieren und dafür jene Standort- und Systemvorteile gefährden, auf denen unser dezentrales Erfolgsmodell der Selbstbestimmung beruht.

  3. Wir sollen einen Teil unserer Souveränität aufgeben und neue Regeln der EU übernehmen, ohne diese mitzubestimmen, obwohl wir ihre Folgen unbesehen selbst tragen müssen und mit Sicherheit besser beurteilen können, was für uns gut ist und zur Schweiz passt.

  4. Wir sollen uns mit einem bescheidenen Gesamtnutzen begnügen, damit eine Minderheit weiterhin überdurchschnittlich profitieren kann. Dafür sollen wir mehr Druck auf unseren Lebensstandard und weitere Einschränkungen unserer individuellen Freiheit akzeptieren.

  5. Wir sollen akzeptieren, dass der EuGH und damit das Gericht der EU alle Fragen des EU-Rechts verbindlich für uns auslegt, und gleichzeitig Sanktionen in Kauf nehmen, wenn wir eine neue Regel nicht übernehmen wollen.

  6. Wir sollen unsere politische Handlungsfähigkeit ausgerechnet in einer Zeit einschränken, in der technologische Umbrüche wie KI möglichst viel Eigenständigkeit und Flexibilität verlangen, weil die damit verbundenen Konsequenzen gerade im Arbeitsmarkt heute noch nicht abschätzbar sind.

  7. Wir sollen unseren Jungen weniger politische Handlungsfreiheit hinterlassen, als wir selbst übernommen haben, und ihnen damit eine Perspektive eröffnen, die sich eintrübt.

Erwartet der Bundesrat von uns tatsächlich diese Selbstaufgabe?

Der Bundesrat unterbreitet uns ein Paket, mit dem wir einen massgeblichen Teil unserer Selbstbestimmung aufgeben sollen. Nicht kurzfristig und begrenzt, sondern dauerhaft, in wesentlichen Lebensbereichen und mit einer Dynamik, die jeweils durch die Rechtsentwicklung der EU ausgelöst wird.

Wir gehen davon aus, dass dieser fragwürdige Kurs nicht zuletzt durch die Bundesverwaltung geprägt und über Jahre vorangetrieben wurde. Warum die politische Führung diese Ausrichtung verfolgt, lässt sich mit dem bescheidenen materiellen Nutzen für die Mehrheit nicht erklären. Deshalb betrachten wir genau, wer an der Entstehung des Pakets beteiligt war und welche Interessen dabei vertreten wurden.

Die politische und administrative Vorbereitung, mit der die Führung dem Paket zum Durchbruch verhelfen will, ist ungewöhnlich umfassend, langfristig und bis ins Detail angelegt.

Der Bund überlässt für einmal nichts dem Zufall.

In der Medienmitteilung zur Botschaft vom 13. März 2026 teilt der Bundesrat mit, dass das Verhandlungsmandat «mit den parlamentarischen Kommissionen, den Kantonen und den Sozialpartnern ausführlich konsultiert» worden sei.

Die Verhandlungen seien «unter aktiver Beteiligung von sechs Departementen und rund 20 Bundesämtern sowie den Kantonen geführt» worden. Auch die Umsetzungsarbeiten seien «unter engem Einbezug der Kantone und der von den einzelnen Paketbereichen betroffenen Dachorganisationen» erfolgt.

Bereits im November 2023 bestätigte das EDA gegenüber SRF, dass parallel zu den Sondierungen «alle wichtigen Interessengruppen einbezogen» worden seien, «insbesondere die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments, die Kantone, die Sozialpartner und die Wirtschaft».

Wer nach dem Abbruch des institutionellen Rahmenabkommens 2021 als politisch besonders einflussreich oder sogar vetofähig galt, wurde ab Dezember 2022 an den Tisch geholt, noch bevor die formellen Verhandlungen mit der EU begannen. 

Der Zugang war organisiert und auf ausgewählte Akteure beschränkt. Die Dachorganisationen der «betroffenen Paketbereiche» sassen mit am Tisch. 

Eine Stimme bleibt aussen vor: der Souverän.

Der Souverän muss sich bei Verhandlungen durch Bundesrat, Parlament und Kantone vertreten lassen. Gerade deshalb ist entscheidend, ob diese Vertreter seine politischen Rechte schützen oder sie zum Verhandlungsgegenstand machen.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie kritische Stimmen kamen erst mit der Vernehmlassung zum Zug, als nicht nur die Grundzüge des Pakets, sondern auch der fertig verhandelte Wortlaut der Abkommen bereits feststanden. Und auch dort wurden ihre Stimmen ignoriert.

Denn bei der Vernehmlassung blieb die Rückmeldung der Bevölkerung weitgehend unberücksichtigt. Insgesamt gingen 1’377 Antworten ein. Inhaltlich ausgewertet wurden jedoch nur 318 Stellungnahmen. Die zusätzlich eingereichten 1’059 Einzeleingaben von Privatpersonen nahm der Bund lediglich zur Kenntnis, erfasste sie statistisch und veröffentlichte sie. Er verzichtete darauf, sie umfassend zu analysieren. Die kommunizierten Mehrheitsverhältnisse beruhen damit auf weniger als einem Viertel aller Eingaben.

Während Verbände, Sozialpartner und Kantone frühzeitig und organisiert einbezogen wurden, fehlte im Entstehungsprozess neben einer eigenständigen Vertretung der übergeordneten Interessen des Souveräns auch eine systematische Auswertung der Vernehmlassungsantworten.

Der Bundesrat führt die «Bilateralen» bürgerfremd in die Sackgasse.

Aus unserer Sicht ist die Ausrichtung der politischen Führung in drei Punkten fundamental falsch:

  1. Der Bund agiert in höchstem Mass bürgerfremd, indem er die politische Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränken will und darüber mit einer supranationalen Organisation wie der EU verhandelt, ohne den Souverän in geeigneter Form in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das gewählte Vorgehen ist aufgrund der Tragweite des Pakets unverhältnismässig und befremdlich.

  2. Der Bund verhandelt über föderale Zuständigkeiten und Infrastrukturen, die Kantone, Gemeinden und Bevölkerung über Jahrzehnte beschlossen, aufgebaut und finanziert haben. Formell mag das zulässig sein. Ethisch betrachtet darf er sie nicht wie eigene Verhandlungsmasse behandeln und letztlich dieses «Volksvermögen» defacto mit Abschluss der Verhandlungen an die EU veräussern. Verhandlungsmandat hin oder her, dieser weitreichende Vorgang ist vom Souverän so nicht legitimiert.

  3. Der Bund stellt diese Rechte für eine institutionelle Anbindung zur Disposition, deren Nutzen für die Mehrheit den verlangten politischen Preis weder materiell noch ethisch rechtfertigt. Dass der materielle Nutzen weder in verständlicher Form dargestellt noch quantifiziert wird und die institutionellen Konsequenzen für die Bürgerrechte nicht tadellos aufgezeigt werden, ist unprofessionell und demokratiepolitisch unethisch.

Mit dem Paket Schweiz-EU hat die politische Führung den «bilateralen Weg» in eine Sackgasse geführt. Sie gefährdet jene System- und Standortvorteile, auf denen das Erfolgsmodell Schweiz beruht.

Dasselbe Muster zeigt sich auch beim Lohnschutz.

Aufschlussreich ist der Ablauf des SECO-Verhandlungstischs. Dabei ging es um die inländische Absicherung des bisherigen Lohnschutzniveaus. Dazu das Faktenblatt.

An den über 80 Gesprächsrunden nahmen auf Arbeitgeberseite der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) teil. Die Arbeitnehmerseite vertraten der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse. Hinzu kamen die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK).

Das Ergebnis war eine Einigung auf 13 Massnahmen. Der Bundesrat schlug zusätzlich eine 14. Massnahme vor, die den Gewerkschaften weitere Rechte in den Betrieben einräumt. Das Ergebnis bleibt politisch umstritten. Und wir fragen uns, was diese 14. Massnahmen in einem Lohnschutz-Paket zu suchen hat.

Für unseren Befund ist jedoch Folgendes entscheidend: Die organisierten Interessengruppen sassen am Tisch und handelten ihre eigenen handfesten Anliegen aus. Der Souverän nicht.

Der Souverän hat keine Lobby. Er sitzt nicht am Tisch.

Natürlich kann der Souverän nicht selbst am Verhandlungstisch sitzen. Eine Vertretung ist zweckmässig und praktisch nicht anders möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vertrauen, dass die politische Führung seine Rechte und Interessen schützt.

Beim Paket Schweiz-EU stellt sich deshalb die grundlegende Frage: Wer vertritt eigentlich den Souverän? Die Parteien? Die Kantone? Die Interessengruppen?

Und was geschieht, wenn die politische Führung gemeinsam mit den organisierten Interessengruppen ausgerechnet die Selbstbestimmung jener Menschen einschränken will, in deren Geist, Sinn und Auftrag sie arbeiten soll?

Hat das politische System der Schweiz das bisher Unvorstellbare schlicht nicht vorgesehen: dass seine eigenen Institutionen mit der Einschränkung von Souveränität und Bürgerrechten das grundlegendste Fundament des Landes zur Disposition stellen?

Die Wirtschaftsverbände fahren ihre Kampagnen hoch.

Diese deutliche Schieflage zulasten des Souveräns soll offenbar mit einer breit angelegten und konzertierten Kampagne überdeckt werden.

So verstärken die Wirtschaftsverbände parallel zu den politischen Meilensteinen des Bundesrates ihre Öffentlichkeitsarbeit gezielt und kraftvoll.

Mit einer Dreiviertelmehrheit beschliesst der Vorstand von economiesuisse am 5. September 2024, seine Kampagne für die Weiterentwicklung der «Bilateralen» zu verstärken. Damit wird die Plattform «stark+vernetzt» ausgebaut (rund 100 Organisationen) und eine systematische Kampagnentätigkeit für die «Bilateralen III» lanciert.

Hinzu kommen Studien und Umfragen im Sinne der Befürworter: von economiesuisse (BAK-Economics-Studie und Sotomo-Studie Juni 2026), von Interpharma (gfs.bern-Umfragen) sowie von Progresuisse (Ständemehr-Umfrage).

Sowohl economiesuisse als auch der Schweizerische Arbeitgeberverband positionieren sich bereits wenige Tage nach Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses positiv zu den «Bilateralen III».

Die Wirtschaft beschränkt sich nicht auf Stellungnahmen, sondern baut frühzeitig eine breit abgestützte und professionell vorbereitete Kampagne auf. In Kombination mit dem Bund dominiert sie die öffentliche Meinung zumindest aus Reichweitensicht.

Dieses Mal überspannt die Wirtschaft den Bogen.

Wir geben der Wirtschaft viel Kredit. Sie ist der Motor unseres Wohlstands.

Doch bei den «Bilateralen III» überschreitet sie eine Grenze.

Für exportorientierte Branchen geht es um einen erleichterten Marktzugang, die gegenseitige Anerkennung von Produktezulassungen, mehr Planungssicherheit und tiefere Kosten. Diese Interessen sind legitim. Nicht legitim ist jedoch die Erwartung, dass der Souverän dafür einen Teil seiner politischen Selbstbestimmung preisgibt.

Diese Forderung ist unverhältnismässig. Um es unverblümt zu sagen: Wo Unternehmen vom Zugang zum EU-Markt profitieren, sollen sie auch die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Unsere Bürgerrechte sind kein Mittel zur Senkung privater Kosten.

Es ist auch nicht so, dass die betroffenen Branchen ohne diese Erleichterungen nicht bestehen könnten. Selbst die MedTech-Branche hat sich behauptet, seit die EU die gegenseitige Anerkennung der Produktezulassungen einseitig nicht mehr aktualisiert. Allerdings mit höheren Kosten und zusätzlichem Aufwand.

Bei aller Sympathie für Kapitalismus und Marktwirtschaft: Hier ist die Grenze erreicht. Unsere Bürgerrechte und die demokratische Selbstbestimmung der Schweiz sind nicht verhandelbar. Es muss andere Wege geben.

Das ist nicht unser Deal.

Tief involviert sind die Kantonsregierungen.

Dass die Konferenz der Kantonsregierungen bei den «Bilateralen III» praktisch als Mitautorin auftritt, muss man erst einmal wissen. Entsprechend unterstützt die KdK auch das Ergebnis und somit die eigene Arbeit.

Vertreter der Kantone sassen in 8 von 14 Verhandlungsgruppen mit am Tisch und nahmen an über 150 Verhandlungsrunden teil. Das institutionelle Verhandlungsergebnis entspricht nach Angaben der KdK in allen Punkten ihrer Stellungnahme vom Februar 2024 zum damaligen Verhandlungsmandat.

Gleichzeitig sprach sich die KdK mit 15 zu 10 Stimmen gegen das obligatorische Referendum und damit gegen ein zwingendes Volks- und Ständemehr aus. Womit wir uns gleichzeitig fragen, wer oder was ein koordinierendes Gremium legitimiert, innerhalb der verfassungsmässigen Institutionen der Schweiz machtpolitisch aktiv zu werden.

In ihrer Vernehmlassungsstellungnahme vom 24. Oktober 2025 hielt sie schliesslich fest: «Die Ergebnisse entsprechen den Erwartungen.» Das überrascht kaum, wenn die KdK an der Entstehung der «Bilateralen III» selbst so intensiv beteiligt war.

Die Rolle der Kantonsregierungen ist, pardon, grotesk.

Unverständlich bleibt für uns, weshalb die Kantonsregierungen an ihrer eigenen Selbstdemontage mitgewirkt haben. Sie haben das Paket mitverhandelt und beurteilen in der Vernehmlassung anschliessend ihr eigenes Werk. Das ist allerhand.

Ausgerechnet jene Regierungen, die die Interessen der Stände und den Föderalismus vertreten sollen, haben an einem Paket mitgewirkt, das staatliche Gestaltungsmacht nach oben verlagert und die Kantone zunehmend in eine reaktive Rolle drängt. Sie gefährden damit die Dezentralität, die zur Grund-DNA der Schweiz gehört.

Die KdK hat intensiv an den «Bilateralen III» mitgewirkt. Herausgekommen ist ein Ergebnis, das dem föderalen Selbstverständnis der Schweiz zuwiderläuft. Ihre Begründungen erklären für uns nicht, weshalb sie diesen Widerspruch akzeptiert. Das macht uns ratlos.

Auch das obligatorische Referendum und damit das zwingende Volks- und Ständemehr hielt eine Mehrheit der Kantonsregierungen nicht für nötig. 15 Kantone sprachen sich für das fakultative Referendum aus, 10 für das obligatorische, der Kanton Bern enthielt sich.

Doch inzwischen beginnt das Parlament, die Tragweite zu erkennen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat einen Verfassungsentwurf ausgearbeitet, mit dem die Stabilisierungsabkommen Volk und Ständen unterbreitet würden. Sie verabschiedete die Vorlage am 29./30. Juni 2026 mit 7 zu 6 Stimmen zuhanden des Ständerates und unterbreitete sie gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme. Die Behandlung im Ständerat ist für die Herbstsession 2026 vorgesehen. Der definitive Entscheid der Räte steht noch aus.

Zusätzlichen Druck erzeugt die zustande gekommene Kompass-Initiative.

Wir könnten uns vorstellen, dass die Diskussion um das Volks- oder Ständemehr auch vorgeschoben ist. Sie soll die Diskussion und Energie auf das Verfahren konzentrieren und nicht auf das Paket. Solche Auseinandersetzungen führen erfahrungsgemäss zu jenen Abnützungs- und Ermüdungserscheinungen, die nötig sind, um umstrittene politische Geschäfte irgendwann durchrutschen zu lassen. Nun, wir werden sehen.

Gut gemacht, liebe EU.

Der EU sagen wir: «Gut gemacht. Gut verhandelt. Chapeau!»

Doch hoffentlich vergebens.

Denn die EU hat möglicherweise unterschätzt, wer in der Schweiz das letzte Wort hat. Nicht der Bundesrat, nicht die Verwaltung, nicht die Verbände und nicht die Kantonsregierungen entscheiden abschliessend. Es sind die Menschen dieses Landes.

Jeder gute Verhandler weiss, dass er keine Forderungen stellen darf, die der Entscheider der Gegenseite nicht eingehen kann. Mit der institutionellen Teilintegration der Schweiz und der damit verbundenen Perspektive einer weiteren Annäherung steht die EU diametral zum Selbstverständnis der Willensnation im Herzen Europas.

Die EU muss verstehen, dass sie vermutlich einfacher mit Ausserirdischen verhandelt als mit dem Schweizer Volk über diese Sache. Denn sein Wille zur Selbstbestimmung schlägt alles. Die Schweiz ist ein Sonderfall. Nicht aus Eitelkeit, sondern aufgrund ihrer über Jahrhunderte gewachsene politischen Selbstbestimmung.

Und was jetzt?

Nach einem Jahr intensiver Begleitung des Pakets Schweiz–EU («Bilaterale III») sehen wir nicht weniger als eine grundlegende strategische Auseinandersetzung über die Zukunft der Schweiz. Zugleich zeigt sich eine fundamentale Entfremdung zwischen der politischen Führung und ihrem Auftraggeber, dem Souverän.

Es geht nicht um Bewahren gegen Fortschritt. Es geht um zwei grundsätzlich verschiedene politische Richtungen: die Schweiz eigenständig erneuern oder sie institutionell in die EU integrieren.

Diese Entscheidung reicht weit über einzelne Abkommen und wirtschaftliche Vorteile hinaus. Die politische Führung legt ein Paket vor, dessen institutioneller Nutzen für die EU klarer ist als der erkennbare Nutzen für die Mehrheit der Menschen in der Schweiz. Die langfristigen Risiken tragen dagegen wir alle. Nicht nur der stimmberechtigte Souverän, sondern die ganze Bevölkerung.

Für uns grenzt das an einen Bruch des schweizerischen Gesellschaftsvertrages. Womöglich in einer Weise, wie ihn die Schweiz bisher noch nie gesehen hat. Die politischen Institutionen sollen die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger schützen. Mit diesem Paket stellen sie die Selbstbestimmung selbst zur Disposition, was mit unserem Demokratieverständnis nicht mehr vereinbar ist.

Es geht um die Menschen in der Schweiz. Um die Mehrheit. Um uns alle.

Warum die politische Führung diesen Weg wählt, können wir nicht abschliessend erklären. Über Motive zu spekulieren, bringt uns nicht weiter. Wie wir dieses Vorgehen einordnen, wollen wir aber in Episode 6 betrachten.

Heute fragen wir uns: «Wer will Teil der Generation sein, die das Recht der Schweiz preisgibt, ihre Regeln selbst zu bestimmen?»

Wir nicht.

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Episode 6.

Episode 6 | 23.7.2026
Freiheitsmüde?

Oder warum wir unsere Selbstbestimmung riskieren.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

Jetzt schreiben wir über ein schwer verständliches Phänomen.

Ich wurde gefragt, warum wir über die «Bilateralen III» schreiben. Es sei doch alles klar. Ein üblicher Dialog hat sich darauf entwickelt. Doch die Frage ist bei mir hängen geblieben: Warum investieren wir derart viel Zeit in dieses Thema?

Tatsächlich gibt es darauf eine einfache Antwort. Wir wollen verstehen, warum es überhaupt so weit kommen konnte, dass ein Land wie die Schweiz, also wir alle zusammen, ernsthaft darüber nachdenkt, einen Teil seiner Selbstbestimmung aufzugeben. Wir tun dies, weil Selbstbestimmung der Kern der Schweizer DNA ist. Wir suchen damit für die Vorgänge rund um die «Bilateralen III» eine Erklärung.

Dieses Phänomen ist schwer verständlich. Naheliegend wäre eine Erklärung, die man Dekadenz nennen und mit dem Niedergang früherer Hochkulturen vergleichen könnte. Ist es tatsächlich bereits so weit mit uns gekommen? Wir glauben das nicht. Die Antwort wäre wohl zu einfach, denn unsere Zeit ist eine andere.

Allerdings stellen wir uns die Frage, ob der Mensch die Bodenhaftung verliert, wenn es ihm eine Zeit lang «zu gut» geht. Und, ob uns im Gegenzug die Freiheit zu anstrengend wird.

Unsere Bequemlichkeit hat ihren Sündenfall.

Wenn die EU die Eva ist und die Schweiz ihr Adam, dann ist die Personenfreizügigkeit der Apfel der Sünde.

Wir verwenden dieses Bild im Wissen, dass auch wir in die verbotene Frucht gebissen, sie genossen haben und es übrigens immer noch tun. Wir profitieren wie alle hier.

Die Personenfreizügigkeit steht im Zentrum dieser Geschichte. Sie hat eine tiefgreifende Veränderung unserer Gesellschaft ermöglicht und verstärkt. Wir rücken dabei nicht die unmittelbaren Folgen der Zuwanderung in den Vordergrund, auch wenn sie spürbar sind und gelöst werden müssen.

Wir müssen über uns selbst sprechen, denn wir entscheiden bis jetzt selbst über uns und unsere Zukunft. Wieder sind es nicht die Zugezogenen, die also die Hauptrolle spielen. Sondern wir, die Einheimischen. Die Stimmberechtigten.

Die Personenfreizügigkeit hat uns genützt und uns eingespurt.

Wenn eine wertvolle Ressource praktisch unbegrenzt zur Verfügung steht, dann ist das ein grosses Glück. Das ist bei gut ausgebildeten und motivierten Menschen ohne Frage der Fall. Sie sind Treiber der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Wohlstands. Sie sind heute unverzichtbar.

Die Schweiz hat sich diese Quelle des Wachstums durch die Personenfreizügigkeit mit der EU erschlossen. Sie hat ihren Arbeitsmarkt für 450 Millionen Menschen in der EU geöffnet. Dessen bisherige Grenzen wurden ähnlich wie zwischen Kantonen aufgelöst. Die mit der EU vereinbarte Personenfreizügigkeit war der entscheidende Wendepunkt für die Schweiz anfangs dieses Millenniums.

Im Gegenzug wurde der Zugang für Menschen aus Drittstaaten umso restriktiver gehandhabt und systematisch benachteiligt. Die Personenfreizügigkeit war das entscheidende Instrument der schrittweisen Integration der Schweiz in die EU. Diese Weiche wurde 1999 mit den Bilateralen I gestellt. Heute, rund ein Vierteljahrhundert später, sollen die «Bilateralen III» die Personenfreizügigkeit weiter ausbauen und die Integration ins Regelwerk der EU auch institutionell vollziehen. Aus Sicht unserer politischen Führung ist das ein logischer Folgeschritt. Für uns ist dieser systemische Vollzug vielmehr die massgebende Irritation.

Die Personenfreizügigkeit macht für uns vieles leichter. Und wir haben uns daran gewöhnt.

Die Situationsanalyse hat einen bitteren Unterton. Wir haben mit diesem praktisch unendlichen Reservoir an Arbeitskräften verlernt, für uns selbst zu sorgen. Das ist die tiefere Erkenntnis, wenn man genauer hinschaut. Wir lernen nicht mehr selber, wir lassen lernen. Wir arbeiten nicht mehr selber, wir lassen arbeiten. Das ist die Charakteristik, wenn wir ausländische Fachkräfte nützen.

In der Tendenz verlernen wir, selbst Fachkraft zu sein. In der Folge verlieren wir Können und die Kenntnis darüber, was Fachkräfte eigentlich leisten. Damit kommt uns zunehmend die Fähigkeit abhanden, selbst etwas zu reparieren oder selbst unsere Alten zu pflegen. Wir erbringen selbst immer weniger Innovation, Wertschöpfung und vitale Dienstleistung, sondern lassen andere das tun.

Die Zuwanderung spielt dieser Entwicklung in die Hand. Andere wollen die Arbeiten machen, die uns nicht mehr gefallen. Also lassen wir andere für uns arbeiten, obwohl wir damit unsere Unabhängigkeit verlieren und dafür auch zunehmend mehr bezahlen müssen. Wir haben uns rasch daran gewöhnt, denn es ist bequem.

Unser Weltbild beginnt sich zu verändern und damit seine Werte. Bequemlichkeit hat ihren Platz in unserer Gesellschaft eingenommen. Sie konkurriert mit Selbstbestimmung.

Dazu wird das effektive Problem der Demographie sichtbar.

Gewinnt Bequemlichkeit diesen Wettbewerb? Wir haben zuvor in der letzten Episode die Generationenfrage gestellt («Wer will Teil der Generation sein, die das Recht der Schweiz preisgibt, ihre Regeln selbst zu bestimmen?»). Dazu fügen wir hier einen aus unserer Sicht entscheidenden handfesten Aspekt bei.

Die Boomer verlassen die Arbeitswelt, und damit geht kritisches Wissen verloren. Vor diesem Hintergrund ist der Abgang dieser Generation (Jahrgänge 1946 bis 1964) und der nachfolgenden Generation X (1965 bis 1980) zu verstehen. Das eigentliche Problem liegt weniger in der Finanzierung ihrer Renten als im Verlust des Know-hows dieser Menschen.

Sie haben die moderne Schweiz massgeblich aufgebaut, die Computerisierung vorangetrieben und später die Digitalisierung realisiert. Sie hinterlassen ein zweischneidiges Erbe.

Die Digitalisierung von Prozessen bedeutet im Grunde eine Sicherung des Wissens über die Verfahren. Die heutige Gesellschaft wäre ohne Digitalisierung nicht mehr vorstellbar und leistbar. Das ist der positive Aspekt. Unternehmen sind dadurch weniger vom Wissen einzelner Mitarbeitender abhängig. Das stärkt ihre Widerstandskraft und senkt ihre Verletzlichkeit.

Die angehenden Rentner hinterlassen der Gesellschaft ein kritisches Erbe.

Kritisch ist allerdings, dass viele Prozesse unoptimiert übernommen, entscheidende Prozessstrukturen manuell belassen und viele neue Systeme fehler- und schwerfällig wurden. Sie wurden unüberblickbar und komplex.

Oft können sie nur langjährige Experten reparieren und Fehler mit improvisierten Behelfslösungen überbrücken. Hier bleibt der Faktor Mensch unverzichtbar, wenn es darum geht, den Betrieb dieser Geschäftslösungen aufrechtzuerhalten, geschweige denn, sie weiterzuentwickeln. Was wir als «IT-Krise» bezeichnen, beschreibt diesen seit Jahrzehnten bestehenden Zustand.

Jetzt verlassen diese Schlüsselmitarbeitenden die Arbeitswelt. In drei Jahren ist der letzte Baby-Boomer von Bord gegangen und 16 Jahre später ist auch die ganze Generation X in Pension. Ein Vorgang, der nicht gerade erst begonnen hat, sondern unaufhaltbar in vollem Gange ist.

Doch die Systeme und ihre Unzulänglichkeiten bleiben. Das zeigen unsere Einblicke in diverse Mandate und unsere eigene langjährige Erfahrung aus der Arbeitswelt.

Der Wohlstand hat unser Verhältnis zur Arbeit verändert.

Dann folgen jene Generationen, die ein neues Lebensverständnis gelernt und verinnerlicht haben. Sie sind die Kinder der Baby-Boomer und der nachfolgenden Generationen.

Sie bauen unbeschwert auf einem gesicherten Wohlstand auf. Verzicht und Verteilkampf gehören der Vergangenheit an. Das ist gut so.

Doch ohne diese Erdung wächst auch die Gefahr der Fehleinschätzung. Die Bodenhaftung zum Realen geht in einer virtuellen Welt tendenziell verloren. Der heutige Lebensstandard wird vorausgesetzt, als unumkehrbar erachtet und kaum hinterfragt.

Und wenn, dann von Aktivisten mit anklagenden Botschaften, ohne aber die unbequemen Konsequenzen daraus selbst tragen zu wollen geschweige denn zu können. Diese Agitation macht uns mehr den Eindruck von sinngebender Rebellion gegen das Establishment als von Sorge um die Sache selbst. Wittern diese Leute hier ihre Lebenschance, ihre Berufung?

In der Mehrheit ist ein gut erkennbarer Arbeitskulturwandel die Folge. Beispielsweise ist der Trend zur Teilzeit anhaltend. Die Teilzeitpensen verändern sich zwischen den klassischen Geschlechterrollen, wobei der Gesamtbeschäftigungsgrad konstant bleibt.

Wir verabschieden uns quasi immer früher in Rente, zuerst möglicherweise gedanklich? Gleichen daher bei Google einige Zonen, als wären sie Freizeitparks? Die Arbeitswelt öffnet auch konkrete Schranken, wie es vor Jahren noch nicht vorstellbar war, Home-Office ist das Stichwort dazu.

Ja, diese Fragen sind kontrovers, aber begründet, und wir müssen darüber nachdenken, wenn wir gleichzeitig im Begriff sind, unsere Selbstbestimmung aufzugeben. 

Werden wir zu einer Gesellschaft von Frührentnern?

Natürlich arbeiten wir noch. Arbeit ist in erster Linie Mittel zum Zweck. Das war sie schon immer. Aber ihr Stellenwert ist nicht mehr derselbe.

Verändert hat sich jedoch, dass Arbeit nicht automatisch Lebensinhalt oder Profilierungsfeld ist. Sie ist das notwendige Übel, dessen Aufwand zu minimieren und dessen Ertrag gleichzeitig zu maximieren ist. Die heutigen Generationen haben das erste Mal überhaupt die Chance, dies tatsächlich zu tun.

So sorgen wir uns mehr um unsere Work-Life-Balance als um unsere eigene Schaffenskraft, also um die materiell verwertbaren Ergebnisse unseres Tuns. Verlieren wir zunehmend die Orientierung, weil alles verhandelbar scheint?

Vielleicht werden wir trotz unseres Überflusses auch zunehmend unglücklich, weil uns der einfache Sinn erkennbarer Ergebnisse aus der eigenen Arbeit abhandenkommt. Die Eröffnung eines Eisenbahntunnels lässt sich besser feiern als der Go-Live einer neuen Software.

Auch, weil so die Anerkennung unserer Kolleginnen und Kollegen für unseren immer bescheideneren Beitrag auch spürbar weniger wird?

Die Bildung passt sich dem Zeitgeist an.

Sie glauben, dass dieser Befund übertrieben ist? Dass die Schweiz zunehmend «Leistung einkauft», statt die Fachkräfte selbst hervorzubringen?

Wenn in der Schweiz 30-40% der Ärzte und Ingenieure Ausländer und rund 95% der Angestellten in der Bundesverwaltung Schweizer sind, dann ist dies der Ausdruck eines bemerkenswerten Wandels der letzten 35 Jahre.

Das hat sachliche Gründe. Einfach gesagt hat eine Verwaltungstätigkeit Vorzüge gegenüber dem Ingenieurwesen und der Medizin. Die materiellen Anforderungen sind bei Letzteren ungleich höher und das Prestige nicht per se besser. Verdienst und Sozialleistungen sind beim Staat oder staatsnahen Betrieben jedoch besser als in der Privatwirtschaft. Entscheidend ist die Tragweite. Was kann in der Verwaltung schon wirklich schief gehen?

Kritisch sehen wir, dass die Schweizer die Matura der Lehre vorziehen und damit eine Akademikerklasse erzeugen, die aufgrund der einsetzenden «Inflation» an Studierten in die Mittelmässigkeit abrutschen kann. Die hungrige Konkurrenz aus dem Ausland wird sie zügig überholen.

Dabei steuerte die Wirtschaft mit der Berufslehre bisher sehr erfolgreich und gezielt ihren eigenen Fachkräftenachwuchs. Das ist es, was dieses duale Bildungssystem für die Schweiz ausmacht. Es wäre falsch verstanden, sie in erster Linie als «günstige» Arbeitskräfte für Unternehmen mit Kostenproblemen einzusetzen.

Unternehmen nutzen verständlicherweise die Personenfreizügigkeit zu ihrem Vorteil.

Doch versteht das ausländische Management überhaupt die Bedeutung und den Stellenwert dieser Berufsausbildung? Wir befürchten, dass dies immer weniger der Fall ist, weil diese Form der Nachhaltigkeit nicht ausschliesslich auf das Firmenkonto einzahlt, sondern massgebend auch auf jenes der Allgemeinheit.

Für die Wirtschaft ist es rational, aus dem quasi unbegrenzten EU-Reservoir an Arbeitskräften zu schöpfen, statt ihre Nachwuchsprobleme selbst zu lösen. Also selbst für inländische Problemlöser zu sorgen.

Auf der anderen Seite spüren ältere Arbeitnehmende diese Entwicklung, wenn sie keine neue Stelle mehr finden oder vom Aufwand der Stellensuche entmutigt werden. Die Schweiz hat dieses Thema nicht gelöst. Anders ist die Widersprüchlichkeit der gleichzeitigen Forderung von höherem Rentenalter und Verhinderung von Altersdiskriminierung bei der Stellenvergabe nicht zu erklären.

Daraus entstehen gesellschaftliche Konflikte, welche die Wirtschaft der Allgemeinheit überlässt. Aus diesem Grund sind einseitig interessengesteuerte politische Vorlagen für die Gesellschaft problematisch.

Die «Bilateralen III» folgen diesem Muster. Die Wirtschaftsverbände befürworten sie nicht zuletzt im Wissen, dass sie für die daraus entstehenden Probleme nicht geradestehen müssen.

Auch die innere Abhängigkeit wird verstärkt. Und zwar vom Staat.

Mit Subventionen, heute 50% des Bundeshaushalts, werden grosse Teile der Gesellschaft direkt vom Staat abhängig. Nicht nur die bekannten Akteure wie die Landwirtschaft, NGOs oder die Sozialindustrie sind direkt vom Staat abhängig, sondern selbst Unternehmen können ihre Unabhängigkeit verlieren.

Ein Beispiel dafür ist die Solarindustrie, die von staatlicher Förderung profitiert. Die Aktienkurse solcher Unternehmen steigen, und viele Aktionäre verdienen folglich Geld damit. Sie spekulieren eigentlich auf den Staat. Private ziehen ihre Gewinne aus Firmen, die staatlich unterstützt werden. Fallen Subventionen weg oder werden sie nicht wie erhofft gewährt, geraten die Unternehmen in Schieflage. Mit strukturellen Folgen für ganze Wirtschaftszweige.

Nachdem die Förderung eingeschränkt und die Vergütungssätze gesenkt worden waren, ging der jährliche Schweizer Photovoltaik-Zubau von 337 Megawatt im Jahr 2015 auf 241 Megawatt im Jahr 2017 zurück.

Letztlich sind staatliche Eingriffe aus unserer Sicht praktizierte Planwirtschaft. Als «Lenkung» verkauft, führen sie zu einer Marktentfremdung und damit zum Verlust der Selbstreinigungsfähigkeit einer freien Marktwirtschaft. Fallen anfänglich gewährte staatliche Beihilfen weg, kann das für Unternehmen existenzielle Schattenseiten haben. So zeigt es das Schweizer Beispiel Meyer Burger.

Aus der Erleichterung wird Bequemlichkeit und schliesslich Abhängigkeit.

Das alles baut die Schweiz grundsätzlich um. Damit verliert die Schweiz ihre eigenen Wertschöpfungs- und Lösungsfähigkeiten und koppelt sich zunehmend und schliesslich unwiderruflich ans Ausland. Sie macht sich abhängig.

Die Personenfreizügigkeit zeigt so ihre Kehrseite. Und die Schweiz gerät in eine Spirale, weil die Zuwanderung neue Infrastrukturen und einen Ausbau des Gemeinwesens erfordert. Daraus entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Fachkräften, der wiederum weitere Zuwanderung erfordert.

Die Folge ist eine zunehmende Abhängigkeit von anderen. Denn wenn wir es nicht mehr selber machen, dann können wir auch nicht mehr selber entscheiden.

Dazu ein Beispiel: Sie haben einen Handwerker, der bei Ihnen noch eine Arbeit erledigen soll und dies nicht tut. Welche Mittel haben Sie tatsächlich, wenn Sie die Arbeit nicht selbst erledigen können? Sie können nur andere bitten, das Problem für Sie zu lösen.

Diese Abhängigkeit ist unangenehm. Sie zeigt einem die eigenen Grenzen auf. Und die damit verbundene Ohnmacht.

Die Alternative soll also die schrittweise Integration in die EU sein?

Bewegen wir uns nicht zunehmend auf dünner werdendem Eis? Glauben wir tatsächlich, Deutschland werde noch lange unsere Fachkräfte ausbilden können, von denen wir letztlich profitieren? Und selbst wenn Deutschland dies tun wollte, wird es dazu aufgrund seiner eigenen schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung je länger, desto weniger in der Lage sein.

Oder wie sollen ausländische Arbeitskräfte nachhaltig unsere AHV bezahlen? Wie lange glauben wir hier in der Schweiz, unsere Probleme quasi exportieren zu können? Dass die Personenfreizügigkeit die Lösung für alle Probleme der Schweiz sei? Dass die Schweiz mit diesem «bilateralen Weg» und seiner «Fortführung» in den «Bilateralen III» quasi einen Jungbrunnen gefunden habe?

Wir glauben, dass in den nächsten 25 Jahren eine grobe Ernüchterung eintreten wird. Uns scheint dieses Rezept, mehr vom Gleichen, also die «Fortsetzung der Bilateralen», nicht der richtige Weg, weil er nicht an die Ursachen geht, sondern die Lösung gesellschaftlicher Probleme auf später verschiebt.

Abhängigkeit ist der Beginn des Endes der Selbstbestimmung.

Schält man die «Bilateralen III» sorgfältig auseinander, sind sie aus unserer Sicht Ausdruck davon, dass die offizielle Schweiz vermehrt nicht mehr an ihre eigene Kraft und jene ihrer Menschen glaubt. Sie ist freiheitsmüde geworden. Wir sind bequem geworden.

Die «Bilateralen III» wirken wie eine vorauseilende Kapitulation vor den Herausforderungen der eigenen Zukunft, obwohl die Schweiz weltweit die besten Voraussetzungen für eine positive und nachhaltige Veränderung hätte.

Das zeigt die tatsächliche Tragweite des Spannungsfeldes. Kurz gefasst zeigt sich das Dilemma so:

  1. Zuerst das «Weiter so». Die Perspektive auf substanzielle Besserung bietet diese Variante nicht. Sie ist dafür bequemer. Wir erkaufen uns mit der Teilintegration in die EU die Zeit, um die anstehenden Probleme noch nicht lösen zu müssen. Später werden sie umso kritischer, aber dann könnte die Schweiz der EU-Abhängigkeit die Schuld dafür geben.

  2. Oder der «Neuanfang». Mit der Besinnung auf die eigenen Stärken und der Konzentration auf wenige sinnvolle Abhängigkeiten könnte die Schweiz ihre Lösungs- und Schaffensfähigkeiten wieder aufbauen, robust stärken und eine nachhaltige Perspektive schaffen. Sie würde ihr System systematisch auf Resilienz trimmen..

Damit kommen wir zur Frage nach dem Gegenentwurf der Schweiz. Auf welchen Grundsätzen soll er beruhen, und welche Richtung ergibt sich daraus? Diesen Fragen gehen wir in Episode 7 nach.

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Episode 7.

Episode 7 | 28.7.2026
Mehr Freiheit, weniger Staat.

Oder warum Selbstbestimmung unser Weg ist und bleiben soll.

#Bilaterale3Nein #Sommerserie2026

«Weniger Freiheit, mehr Staat» ist verdreht und unvernünftig.

Zugegeben, den Titel dieser Episode haben nicht wir erfunden. Es war die FDP im Wahljahr 1979. Doch er bringt perfekt auf den Punkt, worum es heute in der aktuellen Europadiskussion im Grunde geht.

Denn dessen Umkehrung zeigt die verdrehte Grundhaltung, welche die politische Führung mit den «Bilateralen III» verfolgt. Sie will, nüchtern betrachtet, mit der Teilintegration in die EU «Mehr Staat, weniger Freiheit.» Denn das bedeutet es in der wahren Essenz, nichts anderes. Mehr Regulation und mehr Einschränkung. Wir alle würden in den Bereichen der Abkommen künftig durch die EU getaktet.

Die politische Führung und die Befürworter des Pakets Schweiz-EU («Bilaterale III») tun das für einige Erleichterungen unserer Exporteure. Sie tun das unter anderem auch für einige wenige Bildungsstätten, damit diese einfacher an Fördermittel der EU herankommen. Sie tun das, ohne einen relevanten wirtschaftlichen Vorteil nachweisen zu können. Das ist unseres Erachtens unvernünftig.

Die Selbstbestimmung ist der bodenständige Ausdruck der Schweizer Vernunft.

Dafür setzen sie die Bevölkerung einem stärkeren Wettbewerbsdruck aus. Am Arbeitsplatz, unterwegs, beim Wohnen, beim Nutzen von Infrastrukturen, im Gemeinwesen, in allen Lebensbereichen dieser Abkommen. Sie gehen finanzielle Verpflichtungen ein, die in der Regel höheren Steuern bedeuten und einer Umverteilung des Schweizer Wohlstands nach Europa gleichkommen. Ihre Unvernunft ist exakt das Gegenteil jener Selbstbestimmung, welche das Fundament des Erfolgsmodells der Schweiz ist.

Es geht nicht trotzig um «Eigenständigkeit» um jeden Preis. Nicht quasi einfach aus Prinzip. Es ist keine Beschwörung und Verklärung der Vergangenheit. Es geht nicht um gern genutzte Parolen anlässlich des Schweizer Nationalfeiertags am 1. August. Es geht nicht um Tell und Walterli, nicht um Vögte und die Habsburger.

Es geht um Vernunft. Es geht um unsere Zukunft. Bodenständig und realitätsnah. Die Erfolgsgeschichte der Schweiz zeigt unmissverständlich, dass Selbstbestimmung ihr wichtigster Antrieb ist. Handlungsfreiheit ist der Motor unserer Gesellschaft. Sie ist die Motivation für die Menschen, mehr zu leisten, als nötig wäre. Das bringt die Gesellschaft gemeinsam weiter, als es in anderen Ländern der Fall ist.

Im quantitativen Vergleich der Weltbank positioniert sich die Schweiz überdurchschnittlich gut zu ihren Nachbarn Deutschland und Österreich. Wir kommen zum gleichen Befund auch aufgrund unserer eigenen Analysen (siehe «Mehr EU bringt nicht mehr. Ausser mehr Unvernunft»).

Der Rahmen fixiert die Freiheit.

Die Schweiz macht es also in vielen Dingen besser als ihre Nachbarn. Der wichtigste Unterschied liegt in der Selbstbestimmung und darin, wie die Schweiz damit umgeht.

Individuelle Freiheit ist nicht grenzenlos. Sie hört dort auf, wo die Einschränkung anderer beginnt. Es ist nicht das Ego, das unbeschränkt Platz für sich beansprucht, sondern der möglichst grosse und trotzdem faire eigene Freiraum, der die Menschen individuell und gemeinsam glücklich macht. Es ist eine Optimierung der Ansprüche von Individuum und Gemeinschaft.

Wir wissen alle, dass es dazu Regeln benötigt. Was nicht geregelt ist, verbleibt in der Schweiz auf der tiefst möglichen Stufe. Das ist das Grundverständnis von Freiheit in der Schweiz.

Im Militär haben wir uns in der Auftragsanalyse jeweils gefragt: „Wo bin ich frei? Wo bin ich gebunden?“ Die übergeordnete Stufe definiert den grösstmöglichen Rahmen. Darin erhält die untergeordnete Stufe den maximal möglichen Handlungsspielraum, um Probleme eigenständig zu lösen.

Und hier kommt Erfolg ins Spiel. Man gibt so der ausführenden Stufe die bestmögliche Voraussetzung für das Gelingen des Auftrags. Denn dieser maximierte Freiraum ist der entscheidende Erfolgsfaktor jedes Vorhabens. Er begründet somit auch das eingangs erwähnte schweizerische Erfolgsmodell.

Die EU ist oben und denkt von oben. 

Im System EU ist die Grundhaltung die klassische: Alles, was nicht definiert ist, liegt auf der obersten Stufe. Es ist wie früher: Wenn etwas nicht geregelt ist, fragt man den Herrscher. Wenn etwas nicht festgeschrieben ist, gelangt es früher oder später in die Sphäre der Gerichtsbarkeit der EU, also des EuGH.

Wenn in der Schweiz etwas nicht geregelt ist, dann tut man es in eigenem Ermessen und trägt gegenüber der Allgemeinheit dafür die Verantwortung. Hier entsteht die Mündigkeit der Bürgerin, des Bürgers.

Im System der EU gilt zwar formal das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Innerhalb der übertragenen Zuständigkeiten werden offene Begriffe und auslegungsbedürftige Regelungen vom EuGH jedoch im Licht der Ziele und der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechtsausgelegt. Im Konfliktfall beansprucht unmittelbar wirksames EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht.

Mit den «Bilateralen III» ergibt sich daraus für die Schweiz und letztlich auch für ihre Bürgerinnen und Bürger eine fundamentale Veränderung: weg von Freiheit und Selbstbestimmung, hin zur Abhängigkeit von einer übergeordneten Ebene.

Die erste Vorgabe des Souveräns an die politische Führung ist «Selbstbestimmung».

Über diese grundlegenden Gedanken sollte sich die Mehrheit einig sein. Es ist irritierend, dass sie es nicht ist. Und mit ihr die politische Führung. In Episode 6 haben wir die Ursache zu ergründen versucht.

Für uns ist die Grundlinie klar. «Mehr Freiheit, weniger Staat» ist das Ziel. «Weniger Freiheit, mehr Staat» ist inakzeptabel. Dies würde langfristig, konsequent weitergedacht, das Erfolgsmodell und mit ihm die Schweiz demontieren. Wir würden Gefahr laufen, unser Erfolgsmodell gegen europäische Mittelmässigkeit einzutauschen. 

Für eine Zukunftsperspektive ist Selbstbestimmung unverhandelbar. «Selbstbestimmung» ist also die feststehende erste Vorgabe des Souveräns an die politische Führung. Soll die Schweiz weiterentwickelt werden, dann muss «Mehr Freiheit, weniger Staat» stets das Ziel sein und bleiben. Es stellt die konstruktive Perspektive dar.

Wir denken, dass andere Ausrichtungen Gefahr laufen, destruktiv zu werden, weil sie als Abbau der Schweiz zu werten wären. Unseres Erachtens gehören die «Bilateralen III» tatsächlich in wesentlichen Teilen in diese Kategorie, weil sie systematisch die Selbstbestimmung der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger einschränken.

Die zweite Vorgabe des Souveräns an die politische Führung ist «Konsequenz».

Wenn die Grenzen der Freiheit möglichst weit gezogen werden, dann ist das Einhalten der wenigen verbleibenden Regeln unabdingbar. Denn es sind folglich weniger, aber umso wichtigere Regeln, die das Zusammenleben definieren. Regeln sind da, um eingehalten zu werden. Es ist ein Gemeinschaftsvertrag unter den Menschen, der dies einfordert und ihnen die lebenswichtige Sicherheit in der Gemeinschaft gibt.

Wenn Regeln ohne Folgen übertreten werden, sind sie höchstwahrscheinlich unnötig. Wenn Gesetze gebrochen werden, werden die Fälle vor Gerichten verhandelt. Richter entscheiden dann über den Einzelfall. Es verschiebt sich das Machtzentrum weg vom Gesetzgeber hin zum Richter. Also von der Gemeinschaft hin zu Einzelnen, die unter Respektierung der geltenden Gesetze ihre Erwägungen nach eigenem Ermessen anstellen und eine Entscheidung treffen.

Problematisch wird es, wenn in der direkten Demokratie diese Mechanik auf Verfassungsstufe läuft. Dann, wenn ein Verfassungsauftrag des Volkes nicht umgesetzt wird. Daraus folgt eine Rechtsunsicherheit, die für die Schweiz eigentlich nicht grösser sein kann, denn plötzlich wird die Verfassung und damit der Auftrag des Souveräns an die staatlichen Gewalten scheinbar nicht mehr bindend. Daraus folgt, dass die zweite Vorgabe die konsequente Umsetzung der demokratisch beschlossenen Regeln sein muss.

Die dritte Vorgabe des Souveräns an die politische Führung ist «Verantwortung».

Selbstbestimmung erfordert «Verantwortung». Sie ist die dritte Vorgabe. Wer entscheidet, muss für die Folgen seines Entscheids einstehen. Und wer die Folgen trägt, muss auch entscheiden können.

Werden Entscheidungsrecht und Verantwortung voneinander getrennt, entsteht auf der einen Seite Macht ohne Haftung und auf der anderen Abhängigkeit ohne Einfluss. Beides widerspricht dem schweizerischen Grundverständnis. Die Schweiz findet dazu bei ihren Nachbarn treffende Beispiele.

Das gilt für den Einzelnen genauso wie für Unternehmen, Gemeinden, Kantone und den Bund. Was auf einer tieferen Stufe entschieden und gelöst werden kann, soll dort verbleiben. Dies deshalb, weil Verantwortung dort am besten wahrgenommen wird, wo die Folgen unmittelbar spürbar sind. «Subsidiarität» ist damit die praktische Umsetzung dieses in der Bundesverfassung festgehaltenen Gedankens (Art. 5a BV).

Es bedeutet im Umkehrschluss, dass die Repräsentanten des Souveräns, also die Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, auch tatsächlich in dessen Sinn und Geist handeln. Beim Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») ist dies aus unserer Sicht nicht der Fall, weil Bürgerrechte eingeschränkt werden.

Damit wird dieses Paket seinem Wesen nach eigentlich «tabu». Wir können diesem Paket spätestens an diesem Punkt nicht mehr vertrauens- und verantwortungsvoll zustimmen.

Die Schweizer Rechtssicherheit hat ein starkes Fundament.

Selbstbestimmung, Konsequenz und Verantwortung sind unseres Erachtens das entscheidende Grundgerüst der Schweizer Rechtssicherheit. Sie stehen für Zuverlässigkeit und sind das Fundament für den überdurchschnittlichen Erfolg der Schweiz und ihre Zukunftsfähigkeit. Sie ermöglichen den dafür nötigen Handlungsspielraum für motivierte Menschen und innovative Unternehmen. Hohe Zufriedenheit und nachhaltiger Erfolg sind das Ergebnis davon.

Die «Bilateralen III» erzeugen mit der Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung, mit der Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH und mit der Androhung von Ausgleichsmassnahmen eine neue Abhängigkeit, wie sie die Schweiz seit Jahrhunderten nicht mehr gekannt hat. Wir haben den Sachverhalt in der Episode 2 dargelegt.

Man kann diese schrittweise Selbstaufgabe dennoch wollen. Dann aber im Wissen, dass die Rechtssicherheit und in der Folge das Erfolgsrezept der Schweiz früher oder später Geschichte sein werden. Dies auch im Wissen, dass der wirtschaftliche Nutzen kurzfristig überschaubar ist, sich aber der Lebensstandard langfristig zumindest aus unserer Sicht dem Niveau der umliegenden Länder angleichen wird (siehe Episode 4).

Die EU kann der Schweiz die ersehnte Sicherheit nicht bieten.

Dabei ist die Situation von Deutschland mit seiner Deindustrialisierung und der gescheiterten Energiewende mit gravierenden Risiken zu besorgniserregend. Dasselbe gilt für Frankreich mit seiner Schuldensituation und Gebieten, die der Staat selbst als Quartiere der «republikanischen Rückeroberung» bezeichnet. Gerade die beiden wichtigsten Zugpferde der EU sind in Schwierigkeiten, und sie werden sich davon auch nicht in nächster Zukunft erholen können.

Mit der Gründung des E6-Machtzentrums (D, F, PL, IT, ESP, NL) Ende Januar 2026 hat sich die Geschäftsgrundlage der Schweizer Europapolitik zusätzlich fundamental verschoben. Die Aktion unter Leitung von Deutschland und Frankreich hat EU-Spaltpotenzial. Dieses Machtzentrum verschiebt in unserer Analyse die Schweiz ohne Mitspracherecht ans Ende der Nahrungskette in der EU.

Das alles sind für uns keine Perspektiven für die Schweiz in ihrem Verhältnis zur EU. Dafür lohnt sich keine vertiefte Abhängigkeit und der damit einhergehende Beginn einer unnötigen Selbstaufgabe.

Ja, man kann die «Bilateralen III» trotzdem wollen. Dann erwarten wir allerdings eine korrekte Kommunikation der politischen Führung und der Befürworter, die heute zu einseitig und für die demokratische Meinungsbildung nicht hilfreich ist.

Wir erwarten die vollständige Darlegung der Konsequenzen und der Beweggründe dafür, weshalb man diesen Schritt zurück dennoch tun will. Wir erwarten eine professionelle Entscheidungsgrundlage, die der Tragweite der Vorlage gerecht wird und dem Zielpublikum entspricht. 

Die künftige Ausrichtung der Schweiz soll auf Resilienz zielen.

Wenn der amerikanische Präsident willkürlich die Zölle gegenüber der Schweiz erhöht, wie er es letzte Woche getan hat, dann muss die Schweiz damit umgehen können. Wenigstens ist die Erhöhung im Vergleich zu jener vor einem Jahr nur marginal.

Der Vorgang ist dennoch nachteilig für die Schweiz. Vordergründig hat die EU gegenüber der Schweiz geringfügige Vorteile. Handelsgewichtet zeigt sich allerdings ein anderes Bild: Der effektive US-Zoll auf Schweizer Waren liegt gemäss PNC bei rund 5 Prozent und damit deutlich tiefer als die gut 10 Prozent auf deutschen Waren. 

Wenn die EU die Stahlzölle beziehungsweise die Kontingente gegenüber der Schweiz willkürlich verschärft, dann verletzt sie unseres Erachtens Sinn und Geist des Freihandelsabkommens von 1972 und missachtet grundlegende Abmachungen gegenüber ihrer Nachbarin und Wirtschaftspartnerin, mit der sie seit 35 Jahren einen konstanten Handelsüberschuss realisiert. Da besänftigt uns auch eine Bevorzugung der Schweiz gegenüber Staaten ohne Freihandelsabkommen nicht.

Wir sehen daher keinen Unterschied im Verhalten der USA und der EU. Beide tun, was sie für sich richtig halten, und nehmen letztlich wenig Rücksicht auf die Schweiz. So funktioniert Weltpolitik, und so hat sie im Grunde schon immer funktioniert. Die Worte und Phrasen mögen sich ändern, der Zweck bleibt gleich. 

Ein konkreter Rahmen für den Gegenentwurf der Schweiz.

Wir ziehen daraus eine Lehre für die Schweiz in der Aussenpolitik: Eine konsequente und prioritäre Stärkung der eigenen Widerstandskraft («Resilienz») gegenüber den unberechenbaren ausländischen Kräften muss die Leitlinie der Zukunft sein. Alles andere ist zweitrangig.

Die Inkompatibilität im Verständnis von Selbstbestimmung zwischen der Schweiz und der EU führt für die Schweiz zu einem Gegenentwurf zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III»). Dessen Rahmen könnte folgende Punkte umfassen:

  1. Abschliessen weiterer Freihandelsabkommen in der ganzen Welt.

  2. Ausbau der Freihandelsabkommen auf Dienstleistungen inklusive Finanzen.

  3. Anerkennung von Standards anderer Handelspartner, solange es vorteilhaft für die Schweiz ist. Damit grundsätzliche Zulassung von Produkten, die in der EU oder in den USA verkauft werden dürfen.

  4. Vertiefung bilateraler Beziehungen, wo möglich, jedoch ohne institutionelle Anbindungen.

  5. Weiterführen der bestehenden Bilateralen I + II, so lange wie möglich.

  6. Konsequente neutrale Haltung beibehalten.

  7. Alternativen für Abkommensbereiche der «Bilaterale III» entwickeln. Beispiel Stromabkommen: Systematisierung eines Energieplanes mit Verankerung in Bundesverfassung.

  8. Verstärkung der gutnachbarschaftlichen regionalen Kooperation, insbesondere mit Baden-Württemberg, der Lombardei und Bayern, konkret:

    1. Öffnung des dualen Bildungssystems der Schweiz für junge Menschen und Lehrbetriebe.

    2. Schweizer Förderung des öffentlichen Verkehrs für Grenzgänger.

    3. Schweizer Mitfinanzierung von Terminals für den Schwerverkehr.

    4. Gemeinsame Entwicklung von Projekten für erneuerbare Energien und Speicherlösungen, die beiden Seiten zugutekommen.

Die EU möchte den «bilateralen Weg» mit der Schweiz ohne Teilintegration der Schweiz in die EU offenbar nicht mehr weiterführen. Die Schweiz kann diese Teilintegration jedoch nicht eingehen, weil sie im Gegenzug mit der Teilaufgabe ihrer Selbstbestimmung den Fortbestand des Schweizer Erfolgsmodells gefährden würde.

Diese Positionen sind nicht vereinbar. Das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») stellt somit keinen gangbaren Zukunftsweg für die Schweiz dar. Es ist für die EU vorteilhaft und nachteilig für die Schweiz.

Wir haben hier aus Sicht des Souveräns einen einfachen Rahmen für einen Gegenentwurf skizziert. Es wäre jetzt an der Regierung, zuerst die nötige Grundsatzdiskussion zu führen, damit sie im Anschluss einen gangbaren Weg vorlegen kann, der diesen Rahmen respektiert, vom Parlament beraten und schliesslich dem Souverän zur Entscheidung vorgelegt werden kann. 

Kommen wir zum Schluss.

Wir haben in dieser Serie dargelegt, warum das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») für die Schweiz nicht der richtige Weg ist. Auch unsere Empfehlung, also die konsequente Stärkung der Resilienz der Schweiz, ist zunächst kein einfacher «Königsweg», denn er benötigt Veränderung, und Veränderung verlangt von allen Beteiligten viel ab.

Doch die Perspektive stimmt. Langfristig würden wir auf unseren Stärken die neue Zukunft bauen. Wir würden sie nützen und stärken. Die Ausrichtung wäre eine klare Ansage und ein Bekenntnis zur Selbstbestimmung nicht aus Tradition, sondern aus Vernunft, und dies, weil nur starke Partner ihre Interessen wirksam vertreten können und überall willkommen sind.

Eine Frage bleibt zum Schluss: Was war zuerst, die Selbstbestimmung oder der Wohlstand?

Die Befürworter meinen, dass das Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») für die Wirtschaft wichtig sei. Es könne damit unser hoher Wohlstand weiter sichergestellt werden. Es gäbe mit dem wichtigsten Partner jene Rechtssicherheit, nach der sich die Schweiz so sehnt. Dafür lohne es sich, einen Teil der Selbstbestimmung aufzugeben.

Doch zuerst war die Selbstbestimmung. Nicht der Wohlstand. Sondern unsere erlangte Freiheit.

Wer würde jetzt noch auch nur einen kleinen Teil davon aufgeben wollen?

Die Antwort ist einfach. Aber nicht leicht.

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Die Auszeit des Tessiner Commissarios Francesco Bernardi im Sottoceneri hätte ruhig und erholsam werden sollen. Doch dann geschieht ein verstörender Mord.

#Kriminalroman #Sommer2026

be free. stay free. stay tuned.

Hier die Inhaltsangaben zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III») aus der Recherchenarbeit von smartmyway.

(c) 2018: Jurapark, Gisliflue, Auenstein, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser

Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.

Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit neun Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit.

Unser Schluss aus Bürgersicht: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.

(c) 2019: San Salvatore, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser