Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.

Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit vier Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit. Unser Schluss: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.
Es steht ausser Frage, dass stabile Beziehungen mit der EU und die Weiterentwicklung des bilateralen Weges für die Schweiz von grosser Bedeutung sind. Der Bundesrat empfiehlt dazu das Paket Schweiz-EU als erfolgsversprechenden nächsten Schritt.
Natürlich enthält dieses Paket sowohl positive als auch negative Aspekte. Über diese kann man diskutieren, sich uneinig sein, einen Konsens anstreben und am Ende gemeinsam einen Mehrheitsentscheid mittragen.
Doch das vorliegende Paket Schweiz-EU geht weiter. Es ist keine gewöhnliche Fortsetzung der Bilateralen I und II. Es verändert mit der neuen sektoriellen Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt die Beziehung mit der EU grundsätzlich und ebenso das Selbstverständnis der Schweiz.
Die Geheimniskrämerei anfangs Jahr war fragwürdig. Doch die unausgewogene Kommunikation des Bundesrates und seiner Fachstellen in den Vernehmlassungsunterlagen sowie die Komplexität und der Umfang der Vorlage haben uns stark verunsichert. Daher lag unser Augenmerk vermehrt auf den Risiken und weniger auf den zweifellos auch vorhandenen Chancen des Pakets.
Das Paket hat grosse Relevanz für die Jugend und damit die Zukunft des Landes. Diese Tragweite veranlasst uns, das Paket unter Abwägung der Risiken in der aktuellen Form abzulehnen. Alles andere wäre unklug und ausschliesslich auf Vorteile der heute Etablierten und wohl einiger weniger Profiteure ausgerichtet.
Das wollen wir so nicht und sagen doppelt Nein. Nein zum Paket Schweiz-EU in der vorliegenden Version und Nein zu dieser Art und Weise der Vernehmlassung und zum Vorgehen des Bundesrates.
Im Folgenden überlassen wir Ihnen den Wortlaut unserer Vernehmlassungsantwort, die wir dem Bundesrat zukommen lassen. Mit diesem 15. Artikel schliessen wir unsere Artikelserie zum Paket Schweiz-EU während der Vernehmlassungsphase ab. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.
Roland Voser & Maurizio Vogrig, 26. September 2025
EINSCHREIBEN
An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Bundeshaus
3003 Bern
28. September 2025
Sehr geehrte Frau Bundespräsidentin,
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
vielen Dank für die Möglichkeit der Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Wir erlauben uns, Ihnen im Folgenden unsere Stellungnahme zukommen zu lassen. Wir tun dies aus Bürgersicht, weil diese Interessen während der Vernehmlassung ungenügend einfliessen. Dazu äussern wir als Bürger dieses Landes frei unsere Meinung, tun dies aus eigener Motivation, unabhängig und auf eigene Kosten. Wir stellen Ihnen unsere Erkenntnisse unentgeltlich zur Verfügung, obwohl sie erhebliche Kosten verursacht haben. Wir hoffen damit, einen konstruktiven Beitrag zu leisten.
Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass die Arbeit des Bundesrates bzw. der involvierten Stellen des Bundes für die Vorlage Paket Schweiz-EU unzureichend ist. Wir begründen dies wie folgt:
Der Bundesrat stellt nicht bloss eine Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zur Diskussion, sondern vielmehr eine sektorielle Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt. Dies erfolgt in den 5 Sektoren Freizügigkeit, Luftverkehr, Lebensmittelsicherheit, Elektrizität und Gesundheit.
Damit haben diese Abkommen aus unserer Sicht den Charakter von Integrationsverträgen. Es sind völkerrechtliche Assoziierungsabkommen, die das Nichtmitglied Schweiz an die supranationale Gemeinschaft der EU binden, ohne dass die Schweiz Vollmitglied wird.
Das Konzept der Gültigkeit von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien in der Schweiz ist eine zentrale Veränderung der bisherigen Praxis (Ausnahme Luftverkehr), die bisher auf der Äquivalenz des EU-Rechts und des Schweizer Rechts basiert, also der gegenseitigen Anerkennung und Gleichwertigkeit. Sie ist somit Ausdruck einer partnerschaftlichen Kooperation. Doch mit dem Paket weicht in den erwähnten Sektoren die bisherige Kooperation einer neuen Integration.
Damit werden künftig EU-Verordnungen in der Schweiz unmittelbar gelten, ohne zuvor in ein Schweizer Gesetz aufgenommen zu werden und ohne dass die Schweiz ihre Entstehung final mitbestimmen kann. In den erfassten Bereichen treten sie an die Stelle bestehender nationaler Regelungen oder erweitern diese durch supranationale Vorgaben verbindlich. Die Gesetzgebungsarbeit verlagert sich faktisch in die EU. Zugleich kann der Druck möglicher EU-Sanktionen innerhalb der verbleibenden oder nachvollziehenden Schweizer Gesetzgebung letztlich die freie Willensäusserung in den Volksrechten beeinträchtigen.
Hinzu kommen EU-Richtlinien, die in Schweizer Gesetze in der Weise übersetzt werden müssen, dass ihre Wirkung exakt der Richtlinie entspricht. Es ist eine zwingende technische Integration ohne relevanten Gestaltungsraum seitens der Schweiz.
EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sind die sogenannten EU-Rechtsakte, die auch für EU- sowie EWR-Mitglieder gelten. Damit wird die Einheitlichkeit im EU-Rechtsraum sichergestellt. Die EU als Organisation ist also die Regelgeberin für den EU-Raum bzw. den EU-Binnenmarkt.
Will die Schweiz am EU-Binnenmarkt partizipieren, muss sie logischerweise auch dessen Regeln übernehmen. Das ist der eigentliche, aber nicht offen kommunizierte Kern des Pakets. Denn es schränkt die Souveränität der Schweiz stärker ein, als es bei den Bilateralen I und II der Fall war. Die Schweiz wird nicht als Drittland mit den Ländern des EU-Binnenmarktes handeln, sondern sie und ihr Hoheitsgebiet werden in den jeweiligen Sektoren selbst Teil des Binnenmarktes. Dieser Unterschied ist matchentscheidend. Die EU gibt dort den Takt an, dem die assoziierte Schweiz künftig zu folgen hat. In entscheidenden Sektoren wird die Rolle der Schweiz passiv oder erschwert reaktiv werden, ähnlich wie es in einer Passivmitgliedschaft der Fall ist.
Im Streitfall über EU-Verordnungen entscheidet für die Schweiz nicht länger das Bundesgericht, sondern der EuGH abschliessend. Zugleich sollen die EU-Verordnungen trotz noch laufender Verfahren vorläufig angewendet werden. Damit stellt sich unseres Erachtens die Frage, ob während der Übergangsphase das bisherige oder das neue Recht massgeblich ist; das schafft Rechtsunsicherheit. Ferner kann die EU gegen die Schweiz Ausgleichsmassnahmen vorsehen und verhängen, wenn die Schweiz diesen Verordnungen nicht Folge leistet. Dies geschieht mit Einverständnis der Schweiz, weil sie die entsprechenden institutionellen Protokolle unterzeichnet hat. Die im Erläuternden Bericht verwendeten Schwellenwörter wie «relevant» und «notwendig» sind in der Praxis keine Schranke, sobald EU- oder inhaltsgleiches Recht berührt ist, liegt die Auslegung beim EuGH.
Der Paket-Ansatz führt dazu, dass Retorsionsmassnahmen jeden Sektor betreffen können, nicht nur den Ursprungssektor. Wenn die Schweiz beispielsweise im Stromabkommen einem EU-Rechtsakt nicht Folge leisten will, kann die EU ihre Sanktionen im MRA-Abkommen umsetzen, unabhängig vom Ursprungssektor. Das hat sich bereits gezeigt, etwa beim Ausschluss aus Horizon oder dem Entzug der Börsenäquivalenz.
Die Asymmetrie der Grösse der EU im Vergleich zur Schweiz setzt letztere in jedem Fall überdurchschnittlich unter Druck. In diesem Punkt unterscheidet sich die künftige Situation auch von den EWR-Ländern, denn diese haben für den Streitfall mit dem EFTA-Gerichtshof eine eigene und vom EuGH unabhängige Rechtsprechung. Eine solche unabhängige Säule fehlt im Paket Schweiz-EU vollständig.
Über die Bedeutung dieser Einschränkung der Souveränität aufgrund des Pakets kann diskutiert werden. Als Bürger können wir nur Seiten zählen und damit den Umfang abschätzen. Wir tun dies in der Annahme, dass EU-Gesetze grundsätzlich sinnvoll und nötig sind, also inhaltlich nicht zur Diskussion stehen. Wir haben 96 EU-Verordnungen gezählt und im EU-Portal CELEX dazu 3'778 Seiten für die jeweiligen Gesetze erhoben, die im Paket Schweiz-EU referenziert werden. Dabei haben wir ihre Änderungen nicht mitgezählt. Wir haben 38 EU-Richtlinien gezählt, die einen Umfang von 610 Seiten aufweisen. Wir haben im Freizügigkeitsabkommen weitere 34 EU-Rechtsakte im Umfang von 130 Seiten gefunden, die Schweizer Gerichte künftig in ihrer Rechtsprechung berücksichtigen müssten. Im gleichen Abkommen finden sich weitere 7 EU-Rechtsakte im Umfang von 21 Seiten, die unverbindlich zur Kenntnis genommen werden. Das ist zweifellos eine grosse Menge importiertes Recht. Im Streitfall entscheidet die EU über die Auslegung.
Weitere EU-Rechtsakte, die gemäss den Abkommen in der Schweizer Gesetzgebung beachtet werden müssen, finden sich beispielsweise im Stromabkommen in den Anhängen III und IV (staatliche Beihilfen), Anhang V (Umwelt) oder Anhang VI (Erneuerbare Energien). Dies bedeutet faktisch die Angleichung der Schweizer Gesetze ans Umweltrecht der EU. Dasselbe gilt bei staatlichen Beihilfen und erneuerbaren Energien. Zudem setzt der Anhang II (Übergangsregelungen für bestehende langfristige Einspeisevorränge bzw. exklusive Rechte zur Nutzung von Grenzkapazitäten auf bestimmten Stromleitungen zwischen Schweiz und Frankreich) die bisherige Sicherstellung der Energielieferungen von und nach Frankreich während den Winterlücken in den nächsten Jahren ausser Kraft. Die Auswirkungen auf die Schweiz all dieser Bestimmungen sind weitreichend und werden die Souveränität der Schweiz empfindlich einschränken. Um dies zu erkennen, müssen wir keine Rechtsexperten sein. Dies sind Beispiele aus dem Stromabkommen. Auf weitere Aufzählungen verzichten wir, doch die kumulative Wirkung all dieser Bestimmungen in den vorliegenden Abkommen kann unserer Ansicht nach heute niemand verlässlich abschätzen. In dieser Kumulation liegt ein erhebliches staatspolitisches Risiko für die Schweiz.
Wir stellen fest, dass beispielsweise das Freizügigkeitsabkommen nicht in seiner ganzen Form vorliegt, sondern bloss als Änderungsprotokoll. Es ist praktisch unmöglich, die Freizügigkeit in ihrem wahren Umfang im vollständigen Wortlaut vor sich zu haben. Die gleiche Situation herrscht beim Landverkehr, der Konformitätsanerkennung und der Landwirtschaft. Damit stehen die notwendigen Entscheidungsgrundlagen in entscheidenden Sektoren nicht zur Verfügung und verunmöglicht eine freie Willensbildung.
Zum Vergleich haben wir auch die 55 wichtigsten Bundeserlasse im Schweizer Portal Fedlex gesucht und ihre Seitenzahl gerechnet: Die 55 wichtigsten Bundeserlasse (BV, OR, StGB, StPO, ZGB, ZPO, ArG, AIG, BVG, BGG, DSG, DBG, KVG, MWSTG, OBG, SchKG, ATSG, SVG, UVG, VTS, VRV, ParlG, RVOG, FHG, KG, EnG, EleG, KEG, USG, RPG, AHVG, IVG, AVIG, BetmG, WG, AsylG, LwG, LMG, VGG, LFG, PüG, AVG, FZG, ETHG, HFKG, EBG, BöB, MedBG, StromVG, TSchG, TSG, REMIT-Gesetz, BHÜG, KBG sowie Bundesgesetz Friedensförderung/Menschenrechte) umfassen 4'144 Seiten. Die Übernahme von 96 EU-Verordnungen und 38 EU-Richtlinien sowie der zusätzlichen Bestimmungen führt zu einer erheblichen Ausweitung des in der Schweiz geltenden Rechtsbestands. In der Summe ergibt das gut das Doppelte der Seitenzahl im Vergleich zu den 55 wichtigsten Bundeserlassen. Dies geht weit über das normale Mass hinaus, das bisher in Vorlagen präsentiert wurde. Die Grundlagen sind ausgewiesen und nachprüfbar: https://www.smartmyway.ch/paketeuch-lh (beinhaltet Links zu den Primärquellen).
Dieses neue EU-Recht betrifft künftig mit den erwähnten 5 Sektoren vitale Lebensbereiche der Schweiz und ihrer Menschen und Firmen, die entscheidend für die Schweizer Standort- und Wettbewerbsvorteile sind. Diese Vorteile sind für die nachhaltige Erfolgsposition der Schweiz im Allgemeinen von fundamentaler Bedeutung und sind unserer Ansicht nach jetzt in besorgniserregender Weise gefährdet.
Es bedeutet, dass dieses Recht für alle Menschen und Firmen in der Schweiz gilt, egal ob sie nur in der Schweiz tätig sind oder auch in der EU oder im Rest der Welt. Die Übernahme technischer EU-Verordnungen führt in der Praxis zu einem einheitlichen Standard für den Schweizer Markt. Das gilt auch für Produkte, die ausschliesslich in der Schweiz verbleiben. Zwei unterschiedliche Rechtsordnungen können nicht gleichzeitig auf denselben Sachverhalt angewendet werden. Die andernfalls nötigen Ausnahmebestimmungen sind uns nicht bekannt. Wie sollen kleine und mittlere Unternehmen hier den Durchblick behalten? Müssen diese Unternehmen nun mit rechtlichen Unsicherheiten oder Verfahren rechnen, wenn sie EU-Vorgaben nicht befolgen? Zwar sind primär Schweizer Behörden zuständig, doch diese müssen sich an EU-Recht orientieren. Und bei Differenzen mit der EU greift das gesamte Streitbeilegungssystem des Pakets bis hin zu Ausgleichsmassnahmen.
Freihandelsabkommen mit Drittstaaten koppeln sich faktisch an EU-Standards, sobald die Schweiz diese im Binnenmarktbereich übernimmt. Das kann zu Wettbewerbsnachteilen führen. Aus Rücksicht auf EU-Kompatibilität haben wir im US-Zollfall eine strategische Zurückhaltung der Schweiz beobachtet und damit hat die Schweiz Vorteile verspielt. Ohne solche EU-Vorgaben entscheidet ein Unternehmen selbständig, ob es sich an Binnenmarktregeln anlehnt oder nicht. Eine Erleichterung für einzelne darf in diesem Fall unserer Ansicht nach nicht zulasten vieler anderer gehen.
Hinzu kommen die Bestimmungen der 13 Abkommen im Umfang von 1'117 Seiten (EU-Originale), die ebenfalls in die Schweizer Gesetze wie bisher bei den Bilateralen I und II überführt werden müssen. Dies gilt insbesondere auch für die weiteren Abkommen Landverkehr, Konformitätsanerkennung, Landwirtschaft. Dasselbe gilt für die nichtsektoriellen Abkommen (finanzieller Beitrag, Programme, Weltraum und flankierende Begleitmassnahmen). Dazu sind insgesamt 9 Bundesbeschlüsse im Umfang von 164 Seiten nötig.
Damit übernimmt die Schweiz insgesamt in erheblichem Masse supranationales Recht und gibt damit einen wesentlichen Teil ihrer Souveränität an die EU ab. Dies widerspricht den Entscheiden des Volkes gegen den EWR im Jahre 1992 und ebenso dem Abbruch des InstA durch den Bundesrat im Jahre 2021. Ausschlaggebend für beide Entscheidungen war die Ablehnung einer solchen Rechtsübernahme.
Dieses Paket verschiebt Gesetzgebungskompetenz in die EU. Dies unterläuft die Erfolgsfaktoren der Schweiz, die sich nur agil und opportunistisch in dieser Welt behaupten und den hohen Wohlstand halten kann. Direkte Demokratie, Neutralität und Föderalismus sind die tragenden Säulen des Erfolgsmodells Schweiz. Genau diese werden durch das Paket Schweiz-EU langfristig in Frage gestellt.
Die Konsequenzen sind nicht absehbar. Benötigt es beispielsweise Entlastungspakete, die Einsparungen in der Schweiz vornehmen, damit der erhebliche jährliche finanzielle Beitrag an die EU geleistet werden kann, und mit welchen Folgen? Hilft das Paket Schweiz-EU die Wohnungsnot zu lindern, die überlastete Infrastruktur zu entlasten, die Krankenkassenprämien zu reduzieren? Was bedeutet der absehbare Wegfall der Boomer-Fachkräfte oder die Substitution von Arbeitsplätzen durch KI? Unserer Ansicht nach adressiert das Paket Schweiz-EU die grossen Herausforderungen der Schweiz nicht oder ungenügend.
Das Paket löst diese Probleme nicht, weil es nicht zukunftsgerichtet ist. Bereits die Bilateralen I und II haben den Bedürfnissen der Bevölkerung offensichtlich nicht entsprochen. Zwar wuchs das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf, doch das verfügbare Haushaltseinkommen pro Kopf stagnierte (Quellen Weltbank und BfS). Der Erfolg der Bilateralen kommt also nicht wie gewünscht bei den Menschen an. Das Paket Schweiz-EU gibt ihnen keine neue starke Perspektive.
Das Paket könne nicht nachverhandelt werden, wird von Befürwortern behauptet. Damit ist im Umkehrschluss einer korrekten Vernehmlassung die Grundlage entzogen. Denn so ist eine konstruktive Rückmeldung obsolet und reduziert die Antwort auf ein einfaches Ja oder Nein. Damit wird die parlamentarische Diskussion vorweggenommen und der Abstimmungskampf faktisch in die Vorphase verlagert. Das ist für die demokratische Willensbildung äusserst problematisch.
Nicht zuletzt schiesst das Paket über das Ziel hinaus. Es bleibt unklar, welches konkrete Problem der Bundesrat mit diesem Paket eigentlich lösen will. Es ist überdimensioniert und seine Regulierungen unpassend für die Menschen und insbesondere die kleinen und mittleren Firmen, die das Rückgrat der Schweiz darstellen. Regulierung ruft nach mehr Regulierung, weil sie niemand mehr versteht. Das wäre eine verheerende Entwicklung. Denn dabei geht die Bürgernähe systematisch und unumkehrbar verloren.
Diese einseitige Aussenpolitik vermittelt den Eindruck von Unsicherheit und fehlender Gestaltungskraft. Stabilität und Sicherheit können für ein kleines Land nicht mit Integration und Regulierung in supranationalen Organisationen erreicht werden. Vielmehr ist dies mit möglichst unbehinderter Innovations- und unabhängiger Schaffenskraft möglich. Dies erfolgt zuerst mittels weltweiter und bester Handelsbeziehungen mit den USA, China, Indien bis zu den nächsten Nachbarn Baden-Württemberg oder der Lombardei, also mit unseren wichtigsten Handelspartnern. Diese massgeschneiderte Vielfalt ist die Ursache für die nach wie vor unangefochtene weltweite Spitzenposition der Schweiz.
Unser Nein zu diesem Paket ist kein Nein zur Zusammenarbeit mit der EU. Es ist ein Nein zur institutionellen Anbindung ohne Mitbestimmung und ohne erfolgsversprechende Perspektive für kommende Generationen. Für Kooperation braucht es Souveränität und nicht deren Aufgabe.
Dies gilt für ein kleines und erfolgreiches Land umso mehr. Aus diesem Grund lehnen wir die im Paket enthaltene Grundidee «Integration statt Kooperation» ab. Die effektiv rote Linie sind für uns EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, die in der Schweiz gelten, aber nicht von der Schweiz gestaltet, verändert oder entschieden werden. Dieser Umstand ist im Paket Schweiz-EU zu streichen. Ohne Wenn und Aber.
Die Gesamtheit der aufgezeigten Sachverhalte und das bundesrätliche Vorgehen verletzen unserer Ansicht nach
Art. 2 BV Abs. 1 («Die Schweizerische Eidgenossenschaft [...] wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes»),
Art. 121a BV Abs. 2 («Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen») und
Art. 140 BV Abs. 1 b («Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: der Beitritt [...] zu supranationalen Gemeinschaften»).
Wir wollen Ihre Arbeit nicht schmälern. Doch hätten wir vom Bundesrat und den Fachstellen im Sinne einer ausgewogenen Information mindestens den hier vorliegenden Gehalt in geeigneter Form als erste minimale Lesehilfe erwartet. Ohne eine solche Unterstützung und Orientierung ist eine fundierte Entscheidungsfindung während der Vernehmlassung für Interessengruppen und Parlamentarier sowie später für den Souverän unrealistisch. Damit verhindert der Bundesrat letztlich eine offene und transparente Diskussion und Entscheidungsfindung.
Als kleiner Verlag wissen wir, dass es unmöglich ist, die Vernehmlassungsunterlagen in der vom Bundesrat zur Verfügung gestellten Vernehmlassungszeit zu lesen, geschweige denn zu verstehen oder die weitreichenden Konsequenzen recherchieren und abschätzen zu können.
Die widersprüchlichen Aussagen von Bundesräten, Fachleuten und Politikern sowie die in Medien herrschende Verwirrung und die oft unsachliche Diskussion in den sozialen Medien sind das Ergebnis dieser Situation.
Der Bundesrat läuft damit Gefahr, das Land zu spalten und verletzt unseres Erachtens daher
Art. 34 BV Abs. 2 («Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung»).
Wir legen die Bundesverfassung als Bürger aus und machen damit unser verfassungsrechtliches Verständnis transparent. Wir kommen zum Schluss, dass diese Vernehmlassung den Vorgaben von Art. 2, Art. 34, Art. 121a und Art. 140 BV nicht genügt. Falls eine grundsätzliche Änderung wie im Paket enthalten tatsächlich gewollt ist, ist sie als Verfassungsänderung offen vorzulegen. Für eine unverfälschte Willensbildung gemäss Art. 34 BV und die Prüfung des Ständemehrs nach Art. 140 BV erwarten wir eine offene und vollständige Kommunikation über die tatsächliche Architektur der Streitbeilegung. Zusätzlich erwarten wir eine unmissverständliche Darstellung der Wirkung von Art. 190 BV, der Völkerrecht über nationales Recht stellt und was die Konsequenzen daraus aus dem Paket Schweiz-EU sind.
Nur so wird erkennbar, welche Machtverschiebung das Paket konkret bedeutet. Es wird transparent, wer künftig über zentrale Bereiche entscheidet, nach welchem Recht das geschieht und welche Auswirkungen dies auf die Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz als souveräner Staat sowie für die Kantone, die Unternehmen und letztlich die Menschen hat.
Wir bitten Sie, unsere Anliegen nach einer fairen und offenen Entscheidungsfindung im Paket Schweiz-EU tatkräftig zu unterstützen und das weitere Vorgehen im Sinne einer weiterhin erfolgreichen und eigenständigen Schweiz entsprechend zielführend anzupassen.
Eine Kopie dieses Schreibens schicken wir an vernehmlassung.paket-ch-eu@eda.admin.ch.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
smartmyway ag
Roland Voser & Maurizio Vogrig
Teilhaber, Bürger von Neuenhof/AG bzw. Busswil/TG
Mehr EU bringt nicht mehr. Ausser mehr Unvernunft.
Das Paket Schweiz-EU ermöglicht künftig, dass EU-Recht für relevante Lebensbereiche direkt in der Schweiz gilt. Die EU steuert sektoriell die Handelsbeziehungen der Schweiz mit den EU-Mitgliedsländern. Hält sich die Schweiz nicht an die EU-Regeln, kann die EU sie sanktionieren. Das alles ist neu und heikel. Dabei wäre andernorts mehr Handlungsbedarf vorhanden.
(c) 2017: Lugano, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieser Integrationsvertrag ändert zu viel.
Mit der Paket-Annahme würden 4388 Seiten EU-Gesetze direkt in der Schweiz gelten. Ohne Mitbestimmung. Die Verordnungen im Umfang von 86% gelten direkt ohne Abbildung in einem Schweizer Gesetz. Die Richtlinien werden mechanisch und direkt ins CH-Recht übersetzt.
(c) 2016: Schartihöreli, Kanton Uri, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Schweizsicht.
Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.
(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.
Das BIP pro Kopf hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, in den letzten zehn Jahren stagnierte aber das verfügbare Einkommen pro Kopf. Der Wohlstand der Schweiz wächst nicht im Portemonnaie der Menschen. Das ist nicht zukunftsfähig.
(c) 2016: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Was Sie sagen müssten, wenn Sie Bundesrat wären.
Mit dem Paket Schweiz-EU will Brüssel gleiche Regeln für alle. Wenn Sie Bundesrat wären, müssten Sie erklären, dass dies für die Schweiz zwar Marktzugang und planbare Kooperation bringt, aber auch Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung. Ihnen wird klar: Das ist eine Zäsur mit Folgen für Demokratie und Wohlstand.
(c) 2019: Monte Boglia, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Freizügigkeit ohne Kompass.
Die Schweiz funktioniert. Sehr gut sogar. Warum funktioniert das Paket Schweiz-EU aus unserer Sicht nicht überzeugend? Wir sagen: Erst das Ziel, dann die Regeln.
(c) 2023: Lago di Lugano, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?
Mit dem Paket Schweiz-EU schlägt der Bundesrat einen Weg ein, der langfristig zur Anpassung ans europäische Mittelmass führen könnte. Dabei wäre das Gegenteil sinnvoll. Nicht die Schweiz sollte sich der EU angleichen. Europa sollte sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.
(c) 2023: Luganese, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?
Das Stromabkommen aus dem Paket Schweiz-EU stellt Importgarantie und Souveränität zueinander ins Spannungsfeld. Nach der institutionellen Betrachtung prüfen wir, wie es aus Bürgersicht inhaltlich abschneidet. In unserem Fazit fragen wir uns, wie so eine Vorlage entstehen konnte.
(c) 2017: Lisone, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.
Das Paket Schweiz-EU stellt die direkte Demokratie der Schweiz in Frage. Nach dem EWR-Nein und dem Abbruch des Rahmenabkommens soll mit dem Paket Schweiz-EU jetzt alles anders sein. Wir sehen das nicht so und sagen: Es reicht! Und wir erklären, warum.
(c) 2015: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Paket Schweiz-EU: Time-out bitte.
Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU ist angelaufen. Ein positives Zeichen, denn die Diskussionen sind engagiert und erzeugen Resonanz. Die institutionelle Anbindung rückt ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Eine Klärung würde der Vernehmlassung gut tun. Der vorliegende Artikel liefert den Anstoss dazu.
(c) 2013: Monte Generoso, Capolage, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Dieses Paket zerreisst nicht nur die FDP. Es zerlegt die Schweiz.
Das Paket Schweiz-EU würde unser Land grundlegend und unwiderruflich verändern. Es geht um die Frage wer künftig unser Recht bestimmt, Brüssel oder wir. Zum 1. August 2025 mein Appell: Mischen Sie sich ein. Unsere Heimat gehört den Menschen nicht der Politik. Ein Blick auf die FDP zeigt warum.
(c) 2017: Capanna Monte Bar, Capriasca, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit.
Das neue Stromabkommen (Elektrizität) im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit ist ein zentrales Element des Pakets Schweiz–EU. Es offenbart im Perspektivenwechsel ein unerwartetes Ausmass an gegenläufigen Erwartungen der Vertragspartner. Wer eintauchen will, dieser Artikel ist die richtige Gelegenheit dazu.
(c) 2019: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Orginalwortlaut Stromabkommen - hier online verfügbar.
Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen? Wir haben die 163 Seiten des Stromabkommens ordentlich strukturiert und im Originalwortlaut der EU auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Wir leisten damit einen Beitrag zur Lesbarkeit dieses Abkommens. Wir hoffen, dass viele so einen einfacheren Zugang dazu finden und unser Angebot nützlich ist.
Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.
Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.
(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.
Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung.
(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
smartmyway unterwegs.
(c) 2019: Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management