Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.

Rückmeldung für Vernehmlassung an den Bundesrat: Wir sagen Ja zu Europa, aber Nein zu diesem Paket. Hier finden Sie die Begründung von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung. Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.

Das neue Vertragspaket Schweiz–EU verändert die Spielregeln fundamental: In zentralen Bereichen übernimmt die Schweiz künftig automatisch EU-Recht, gibt die Kontrolle an EU-Institutionen ab und verliert damit faktisch ihre demokratische Steuerung und Souveränität. Das Paket greift in sämtliche Schlüsselsektoren der Schweiz ein – von der Wirtschaft über die nationale strategische Infrastruktur bis hin zu Gesellschaft, Innovation und staatlicher Steuerung. Die Regelungen betreffen nicht nur einzelne Politikfelder, sondern die gesamte staatliche und gesellschaftliche Handlungsfähigkeit der Schweiz. Einseitige Rechtsübernahme, Bindung an den EuGH und automatische Zahlungsverpflichtungen machen die Schweiz zum passiven EU-Mitglied – ohne Stimmrecht, aber mit allen Pflichten.

Die Schweiz steht weiterhin für eine enge Partnerschaft mit Europa, für stabile bilaterale Beziehungen und einen fairen, offenen Dialog – aber nicht um den Preis eines unterschwelligen Systemwechsels. Die Gratwanderung ist labil: Was zunächst als Fortschritt erscheint, entpuppt sich als Bruch mit dem Schweizer Erfolgsmodell – und verletzt die Verfassung in ihrem Kern, insbesondere Artikel 2. Damit wird nicht nur eine formale, sondern auch eine demokratische und ethische Grenze überschritten – und damit eine gravierende Zäsur eingeleitet. Die institutionelle Anbindung ist somit ein klassischer Show Stopper: Ein Systemwechsel ohne demokratische Rückversicherung ist für die Schweiz nicht tragbar. Nachverhandlungen unter der Leitung einer Taskforce sind zwingend notwendig.

Wenn der deutsche EU-Parlamentarier Andreas Schwab (Vorsitzender der EU-Schweiz-Delegation des Europäischen Parlaments) bereits heute gegenüber SRF offen von der zukünftigen 4-Spurigkeit des Gotthard Strassentunnels spricht, dann zeigt das eines: Die Begehrlichkeiten seitens der EU an die Schweiz gehen deutlich weiter, als bisher angenommen und beschränken sich nicht auf eine freundlich-formelle Harmonisierung der gegenseitigen Beziehung. “Willkommen im Leben der EU!” ruft man spontan den Damen und Herren im Bundesrat zu, die Lage ist ernst (aber nicht hoffnungslos).

Die Grundlage für diese Erkenntnis sowie die fundierte Detailanalyse mit Motivation und Belegstellen finden Sie im Artikel „Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint“ (Link).

Unsere Vernehmlassungsantwort finden Sie im Anhang dieses Artikels.

Lesen Sie hier unsere Medienmitteilung vom 11. Juli 2025 (Link).

5. Juli 2025, Roland Voser

Inhalt.

 

1. Was ist die einzig verbindliche formelle Grundlage für die Diskussion?

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Der Originaltext der EU umfasst deren Erläuterung (62 Seiten) und 13 Änderungsprotokolle. Diese beinhalten, was verbindlich zu den bestehenden bilateralen Abkommen geändert werden soll. Die Änderungsprotokolle mit ihren Vertragstexten umfassen 1’117 Seiten in Deutsch. Einzig diese Dokumente sind in Ergänzung zu den heute bestehenden Verträgen relevant, weil sich die Gegenseite - die EU - daran orientieren wird.

2. Was ist die inhaltliche Grundlage für die Diskussion?

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Die Schweiz steht aktuell aufgrund ihres heute gelebten Systems da, wo sie ist. Eine soziale Marktwirtschaft kombiniert mit einer direkten Demokratie und einer pragmatischen Neutralität haben Wohlstand, sozialen Frieden und stetige Weiterentwicklung insbesondere über die letzten 50 Jahre gebracht. Eine positive Entwicklung für alle, die weltweit einmalig ist: Die Menschen in der Schweiz sind die Glücklichsten auf der ganzen Welt.

Es ist jener Massstab, an dem sich das vorliegende Paket Schweiz-EU zu messen hat.

3. Entscheidend ist, wie die EU auf die Schweiz Einfluss nehmen kann.

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Es geht also darum, ob die EU dieses Erfolgsmodell verändern kann. Zum Guten oder zum Schlechten. Daher muss der Fokus auf die institutionellen Konsequenzen gerichtet sein, weil diese – je nach Übertragung der Entscheidungskompetenz an die EU – alle für die Schweiz vorteilhaften Punkte in den Einzelabkommen im Nachgang einseitig durch die EU geändert oder aufgehoben werden können. Was heute als Vorteil erscheint, kann morgen zum Nachteil werden – ohne die gewohnte demokratische Mitsprache der Schweiz.

Dies stimmt umso mehr, falls die Abkommen nicht nur die Schnittstelle freundschaftlicher Beziehungen benachbarter Länder betrifft, sondern massgeblich die inneren Angelegenheiten der Schweiz betreffen und diese spürbar verändern.

Deshalb sind die heutigen Detailregelungen nur eine Momentaufnahme: Entscheidend ist vielmehr, wer künftig die Spielregeln bestimmen kann. Die Substanz der Abkommen steht mit dem vorgeschlagenen institutionellen Rahmen also ebenfalls selbst zur Disposition.

4. Die Abkommen und ihre Konsequenzen.

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Das neue bilaterale Paket zwischen der Schweiz und der EU ergänzt die bestehenden Verträge und umfasst 13 Einzelabkommen, die alle strategisch relevanten Lebensbereiche der Schweiz betreffen. Eine genaue Analyse der einzelnen Teile zeigt, dass die Vorteile bei genauerem Hinsehen fast immer mit schwerwiegenden Risiken, Kontrollverlust und strukturellem Souveränitätsverzicht verbunden sind. Im Folgenden werden die Abkommen in dieser Hinsicht kurz beleuchtet.

4.1 Freizügigkeit.

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Künftig entscheidet Brüssel über die Regeln in der Personenfreizügigkeit, und die Schweiz muss diese automatisch übernehmen, unabhängig davon, ob es ihrem Interesse oder dem Willen der Bevölkerung entspricht. Dies betrifft insbesondere den Lohnschutz, die Kontrolle der Zuwanderung, flankierende Massnahmen, den Zugang zu Sozialleistungen und den Familiennachzug. Damit verliert die Schweiz die Möglichkeit, die Zuwanderung nach eigenen Kriterien zu steuern, den Arbeitsmarkt gezielt zu schützen und ihre Sozialwerke eigenständig abzusichern. Ein Beispiel: Würde die EU künftig den Familiennachzug oder den Anspruch auf Sozialleistungen lockern, müsste die Schweiz dies automatisch übernehmen –  selbst wenn eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer dagegen wäre.

Das Risiko: Steigender Druck auf Löhne, Arbeitsmarkt und Wohnraum, wachsende Belastung der Sozialwerke, stärkere Konkurrenz für Schweizer Arbeitnehmer und weniger demokratische Mitsprache bei künftigen Änderungen. Auch die Integration und das kulturelle Gleichgewicht könnten aus dem Lot geraten. Mit diesem Änderungsprotokoll verliert die Schweiz ihre Souveränität im Bereich Personenfreizügigkeit und gibt zentrale Instrumente für Arbeitsmarkt, Sozialpolitik und Integration aus der Hand. Die Folgen aus diesem Abkommen sind für die Schweiz letztlich unabsehbar, weil dieses Abkommen indirekt die gesellschaftliche Grundstruktur und in der Folge die Grundwerte der Schweiz grundlegend verändern kann.

4.2 Luftverkehr.

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Künftig entscheidet Brüssel mit über den Schweizer Luftraum: Das betrifft nicht nur die Fluggesellschaften, sondern auch das Nachtflugverbot, Lärmschutzmassnahmen für Anwohner, die Sicherheit im Flugverkehr sowie die staatliche Unterstützung von Airlines und Flughäfen. Die Schweiz muss alle künftigen EU-Regeln automatisch übernehmen – selbst dann, wenn sie den Interessen der Schweizer Bevölkerung, der Flughäfen oder der Umwelt widersprechen. Der EU-Binnenmarkt darf nicht behindert werden. So könnte beispielsweise das heute geltende Nachtflugverbot am Flughafen Zürich durch eine EU-Regelung gelockert oder aufgehoben werden, auch gegen den Widerstand der lokalen Bevölkerung.

Die Kontrolle über zentrale Fragen wie Flugzeiten, Lärmschutz, Sicherheit im Luftraum und staatliche Unterstützung für die Luftfahrt geht verloren. Die Schweiz riskiert, dass eigene Standards geschwächt und die Entscheidungsfreiheit über den eigenen Luftraum stark eingeschränkt werden. Mit diesem Änderungsprotokoll verliert die Schweiz ihre Eigenständigkeit im Bereich Luftverkehr und kann ihre Interessen bei Fluglärm, Sicherheit und Krisenmanagement nicht mehr eigenständig verteidigen.

4.3 Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse.

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Künftig verlieren die Schweiz und ihre Bürger die Kontrolle über den Bahn- und Strassenverkehr: Alle EU-Unternehmen erhalten denselben Zugang zum Schweizer Schienennetz wie die SBB – inklusive zentraler Infrastrukturen wie dem Gotthard-Basistunnel. Vorrangregeln für den Service Public, regionale Besonderheiten oder strengere Schweizer Schutzvorschriften könnten nicht mehr einseitig durchgesetzt werden.

Im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme müsste die Schweiz neue EU-Regeln zu Infrastruktur, Technik und Marktzugang automatisch übernehmen. Selbst der Alpenschutz und das Schweizer Taktfahrplansystem wären nicht mehr garantiert, wenn sie dem EU-Binnenmarkt widersprechen. Im Extremfall könnte die EU – wie von EU-Parlamentarier Andreas Schwab aus Südbaden im Gespräch mit SRF deutlich signalisiert (Samstagsrundschau vom 14.6.2025 ab 22:30, “… weil der Gotthard dann 4 Spuren hat …”) – einen vierspurigen Ausbau des Gotthard-Strassentunnels fordern, auch gegen die bisherige Schweizer Haltung.

Auch im Strassenverkehr müsste die Schweiz künftige EU-Standards, Durchgangsrechte, Gebühren- und Umweltregeln ohne Vetorecht übernehmen. Mit diesem Änderungsprotokoll gibt die Schweiz die Steuerung und den Schutz ihrer Verkehrs- und Alpeninfrastruktur weitgehend aus der Hand. Souveränität, Sicherheit und Service Public geraten so in zentrale Abhängigkeit von Brüssel.

4.4 Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.

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Künftig verliert die Schweiz die Kontrolle über wesentliche ihrer Produkt- und Sicherheitsstandards: Alle technischen Normen, Produktanforderungen und die Anerkennung von Prüfstellen werden automatisch nach EU-Recht geregelt. Die Schweiz darf keine eigenen, strengeren Vorschriften mehr einführen oder durchsetzen – selbst dann nicht, wenn der Schutz der Konsumenten oder der kritischen Infrastrukturen auf dem Spiel steht.

Das kann gravierende Folgen haben: Nach dem Achsbruch eines italienischen Güterwagens im Gotthard-Basistunnel 2023 wurde der Tunnel für Monate gesperrt. Das Bundesamt für Verkehr bestätigt: „Mit den früheren Schweizer Vorgaben hätte die Achse möglicherweise rechtzeitig ausgetauscht werden können.“ Mit dem neuen Abkommen wäre die Schweiz künftig gezwungen, solche Risiken zu akzeptieren, selbst wenn die eigenen Behörden Bedenken anmelden. Eigene Standards für Bahnsicherheit, Medizintechnik, Chemie oder Lebensmittel wären faktisch ausgeschlossen.

Die Folge: Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherschutz geraten unter Druck. Schweizer Prüfstellen und Zertifizierer werden durch EU-Institutionen verdrängt, Unternehmen müssen alle EU-Änderungen übernehmen – auch wenn sie für den Schweizer Markt wenig Sinn machen oder hohe Kosten verursachen. Im Streitfall entscheidet der Europäische Gerichtshof, nicht mehr Schweizer Gerichte. Die Schweiz verliert damit ihr Vetorecht.

Mit diesem Änderungsprotokoll gibt die Schweiz die Souveränität über Produktsicherheit, technische Entwicklung und die Qualität ihrer Waren und Infrastruktur aus der Hand.

4.5 Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

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Künftig gibt die Schweiz die Kontrolle über ihre Lebensmittel- und Agrarpolitik weitgehend ab: Alle neuen EU-Regeln für Lebensmittelsicherheit, Pestizide, gentechnisch veränderte Produkte, Zulassung und Tierhaltung müssen automatisch übernommen werden – selbst wenn diese Standards deutlich tiefer liegen als heute in der Schweiz. Bewährte Schweizer Vorgaben für Herkunft, Bio-Label, Rückverfolgbarkeit oder Tierwohl könnten nicht mehr eigenständig gesetzt oder weiterentwickelt werden. Damit besteht das reale Risiko, dass „Quälfleisch“, hormonbehandeltes Fleisch, Produkte mit mehr Pestiziden oder gentechnisch veränderte Lebensmittel in der Schweiz zugelassen und verkauft werden – auch gegen den Willen von Politik und Bevölkerung.

Die Folge: Schweizer Konsumenten hätten weniger Schutz, die Bauern gerieten durch billigere EU-Produkte unter massiven Preisdruck, und regionale wie nachhaltige Landwirtschaftsmodelle würden an Bedeutung verlieren. Entscheide über Grenzwerte, Kennzeichnung, Subventionen und Produktionsvorgaben werden künftig in Brüssel getroffen – die Schweiz verliert ihre Ernährungssouveränität und ihren Einfluss auf Umwelt- und Konsumentenschutz. Mit diesem Änderungsprotokoll verliert die Schweiz die Hoheit über Lebensmittelqualität, Landwirtschaft und die Bedingungen für Konsumenten – und riskiert, dass im Interesse des EU-Binnenmarkts Schweizer Standards dauerhaft gesenkt werden und kann auch hier auf die damit verbundene Gesetzgebung seitens der EU keinen Einfluss darauf nehmen.

4.6 Elektrizität.

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Künftig gibt die Schweiz die Kontrolle über ihre Energieversorgung und Strompreise weitgehend ab: Die EU erhält mit dem neuen Abkommen das Recht, die grenzüberschreitende Nutzung von Schweizer Strom-Infrastruktur und Wasserkraft nach ihren Regeln zu steuern. Im Krisenfall müsste die Schweiz ihre Stauseen entleeren oder ihre Netze öffnen, selbst wenn das die Versorgung im eigenen Land oder die Preise für Haushalte und Unternehmen verschlechtert. Die Schweiz verliert damit den Einfluss auf strategische Entscheidungen: Kantonale und kommunale Energieversorger – also die Eigentümer der meisten Schweizer Stromwerke – hätten künftig kaum noch Mitsprache bei Preisgestaltung, Gewinnverwendung oder Netzmanagement. Die Gewinne aus Wasserkraft, die bisher in den Regionen bleiben, könnten abfliessen. Die Versorgungssicherheit, ein zentrales Element der Schweizer Energiepolitik, wäre künftig abhängig von EU-Beschlüssen, auf die die Schweiz keinen Einfluss hat.

Ein weiteres Risiko: Die EU könnte neue Kraftwerkstypen, wie etwa Atomkraftwerke oder neue Stromleitungen, politisch einfordern oder sogar vorschreiben (oder verbieten), dass die Schweiz deren Bau ermöglicht oder fördert – auch wenn das der Bevölkerung oder dem Gesetz widerspricht. Mit diesem Änderungsprotokoll verliert die Schweiz ihre Souveränität über die Energiepolitik, Versorgungssicherheit und Preisgestaltung – und riskiert, dass regionale Interessen und die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft dem EU-Binnenmarkt geopfert werden.

4.7 Gesundheit.

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Künftig übernimmt die Schweiz automatisch sämtliche EU-Regeln und Programme im Gesundheitsbereich – von der Arzneimittelzulassung über Forschung und Digitalisierung bis zur Spitalfinanzierung. Das betrifft nicht nur Fachleute, sondern alle Patientinnen und Prämienzahler: Die Gesundheitskosten könnten weiter steigen, da die Schweiz keine Möglichkeit mehr hat, sich gegen kostentreibende oder nicht passende EU-Programme zu wehren. Die Schweiz verliert ihren bisher hohen Standard beim Datenschutz – sensible Patientendaten und Forschungsdaten müssen künftig nach EU-Vorgaben verarbeitet und geteilt werden, auch wenn Schweizer Regeln heute oft weiter gehen. Die markführende Stellung der Schweizer Pharma- und Medizintechnikindustrie ist bedroht, weil innovative Zulassungswege, eigenständige Regulierung oder föderale Flexibilität kaum mehr möglich sind. Die Schweiz wird zum reinen Beitragszahler ohne Mitentscheidungsrecht: Sie zahlt künftig hohe Beiträge an alle relevanten EU-Gesundheitsprogramme, hat aber keine Stimme in den entscheidenden Gremien. Im Streitfall entscheidet der EuGH, nicht ein Schweizer Gericht.

Das Resultat: Ein massiver Verlust an Eigenständigkeit, ein zusätzlicher Kostenschub für alle Versicherten und die Gefahr, dass die Schweiz ihre internationale Spitzenposition in Medizin, Forschung und Patientenschutz auf Dauer verliert.

4.8 Regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz.

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Künftig verpflichtet sich die Schweiz dauerhaft zu regelmässig steigenden Milliardenbeiträgen in die EU-Kassen – als sogenannter Kohäsionsbeitrag für den wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich in Europa. Die Schweiz zahlt damit für Strukturfonds, Programme und Projekte, bei deren Ausgestaltung und Priorisierung sie keinerlei Mitspracherecht hat und zwar eine Kernaufgabe der EU ist, aber nicht der Schweiz. Die Höhe der Beiträge wird automatisch und ohne Schweizer Kontrolle angepasst – die Schweiz kann weder gezielt Projekte wählen noch die Verwendung der Mittel steuern.

Ein Rückzug oder eine Reduktion der Zahlungen ist praktisch ausgeschlossen, weil der Beitrag als Bedingung für den Zugang zu anderen Abkommen (wie Marktzugang oder Forschung) festgeschrieben wird. Die Schweiz übernimmt also eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung für fremde Politiken, ohne je von diesen Mitteln oder deren Effekten zu profitieren. Im schlimmsten Fall droht politische Erpressbarkeit: Werden die Kohäsionsmilliarden nicht pünktlich überwiesen, könnte die EU andere für die Schweiz wichtige Verträge blockieren.

4.9 Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen.

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Künftig zahlt die Schweiz zusätzlich zu den Kohäsionszahlungen jährlich mehrere hundert Millionen bis über eine Milliarde Franken für die Teilnahme an EU-Programmen – etwa für Forschung, Bildung, Innovation und Digitalisierung. Die Schweiz erhält damit zwar Zugang zu europäischen Netzwerken und Fördermitteln, bleibt aber in allen strategischen Gremien ohne Stimmrecht und kann die Inhalte und Prioritäten der Programme nicht mitbestimmen. Die EU kann die Programme jederzeit anpassen, erweitern oder den Zugang für die Schweiz sperren – etwa im Streitfall um Zahlungen oder politische Differenzen.

Damit übernimmt die Schweiz nicht nur eine doppelte finanzielle Belastung (Kohäsionsbeiträge + Programmbeiträge), sondern trägt auch alle finanziellen Risiken und Abhängigkeiten, ohne Kontrolle über die Verwendung der Mittel. Es droht eine strukturelle Unterordnung: Die Schweiz zahlt und übernimmt alle Pflichten, ohne über die Ausgestaltung, Entwicklung oder Zweckbindung der Programme entscheiden zu können.

4.10 Beteiligung an der EU-Weltraumagentur.

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Künftig wird die EU-Weltraumagentur in der Schweiz faktisch zu einem „Staat im Staat“: Sie erhält weitreichende Sonderrechte, Immunitäten, eigene Gerichtsfähigkeit sowie Steuer- und Zollprivilegien – und entzieht sich damit weitgehend der Kontrolle durch Schweizer Behörden und Gerichte. Im Streitfall entscheidet nicht mehr ein Schweizer Gericht, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Schweiz verpflichtet sich zu jährlich steigenden Beitragszahlungen und muss sämtliche neuen Regeln und Anpassungen übernehmen – ohne Stimmrecht oder Mitbestimmung. Damit agiert auf Schweizer Boden eine Institution mit umfassenden Privilegien, für die der Steuerzahler finanziell aufkommt, ohne jedoch echte Kontrolle oder Einfluss ausüben zu können. Kritiker sehen darin ein massives Ungleichgewicht und den Verlust staatlicher Souveränität.

4.11 Parlamentarische Zusammenarbeit.

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Künftig können Schweizer und EU-Parlamentarier auf Augenhöhe diskutieren, Informationen einfordern und Erfahrungen austauschen. Die Rolle des Ausschusses bleibt jedoch rein beratend, hat keine rechtlich bindende Wirkung und verursacht laufende Kosten durch Sitzungen, Reisen und Administration. Wenn die Schweiz ähnliche Gremien auch mit anderen grossen Partnern einführt, wächst der Zeitaufwand und die Komplexität – das Milizparlament käme an seine Grenzen. Dies könnte die Entwicklung zu einem immer professionelleren und teureren Parlamentsbetrieb beschleunigen, wie er in Deutschland oder anderen europäischen Ländern üblich ist. Das Risiko besteht, dass die Politik sich zunehmend von der Lebensrealität der arbeitenden Bevölkerung entfernt und die direkte Bürgernähe, die das Schweizer Milizsystem ausmacht, verloren geht.

4.12 Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung.

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Künftig entsteht eine hochrangige politische Plattform, auf der Bundesrat und Verwaltung (insbesondere das EDA) mit der EU zentrale Weichenstellungen vorbereiten und laufende Anpassungen beraten – weitgehend ausserhalb der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle. Offenlegungspflichten oder Mitsprache für das Parlament und die Öffentlichkeit sind im Dialog nicht verbindlich vorgesehen. Damit verlagert sich die strategische Ausrichtung der Schweiz in die Hände der Verwaltung, ohne direkte demokratische Legitimation oder Transparenz. Die Gefahr einer schleichenden, nicht öffentlich debattierten Integration wächst – wichtige Grundsatzentscheide könnten unter Ausschluss der Bevölkerung vorentschieden werden.

4.13 Abschluss eines umfassenden Pakets von Abkommen zur Konsolidierung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen zur Schweiz.

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Künftig erhält die Schweiz zwar politische Klarstellungen und Zusicherungen, etwa zur Fortführung von Lohnschutz, Meldepflichten und spezifischen Kontrollsystemen. Rechtlich bleibt aber entscheidend, dass alle Erklärungen und Schweizer Sonderregelungen im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme und der Auslegung durch den EuGH stehen. Bei Streitfällen und Anpassungen hat letztlich immer das EU-System Vorrang. Die Schweiz gewinnt damit keine neuen institutionellen Schutzmechanismen, sondern bleibt abhängig von künftigen Rechtsentwicklungen und der Auslegung durch europäische Gremien – politische Zusicherungen ersetzen keine verbindlichen Ausnahmeregeln.

5. Die EU wird defacto alle relevanten Lebensbereiche auf Bundesebene der Schweiz steuern können.

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Das Paket sieht mit der obligatorischen Integration der Rechtsprechung des EuGH und der dynamischen, sprich automatischen Rechtsübernahme vor, dass sowohl die Volksrechte wie auch die Gesetzgebung des Schweizer Parlaments empfindlich und substantiell einschränkt werden.

Was der Bundesrat als „Stabilisierung des bilateralen Wegs“ präsentiert, bedeutet in der Tat eine weitreichende institutionelle Neuverankerung der Schweiz unter EU-Aufsicht. Nochmals: Diese Abkommen dringen tief in die inneren Angelegenheiten der Schweiz ein. Das Paket entspricht zumindest für diese Abkommen einer höchst unüblichen Form der Integration eines unabhängigen Staates in eine supranationale Gemeinschaft und geht damit weit über übliche Abkommen und Staatsverträge hinaus, weil die Souveränität der Schweiz systematisch reduziert und offen Preis gegeben wird.

6. Das Paket ist ein EU-Beitritt ohne Mitspracherecht.

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Der Schluss ist klar: Das Paket Schweiz–EU kommt in seiner Summe einem faktischen EU-Beitritt gleich – allerdings ohne Mitspracherecht und ohne institutionelle Absicherung.

Warum?

  • Die Schweiz übernimmt EU-Recht dynamisch – ohne wirksames Vetorecht oder unbelasteten Volksentscheid.

  • Der Europäische Gerichtshof legt dieses Recht aus – verbindlich auch für die Schweiz.

  • Die Umsetzung erfolgt über gemeinsame Ausschüsse – unter EU-Führung.

  • Die Schweiz zahlt regelmässig in EU-Töpfe ein – ohne Kontrolle über die Mittelverwendung.

  • Ein Rückzug ist formal möglich – aber faktisch unrealistisch, weil er das ganze Paket gefährden würde.

Zum formellen EU-Beitritt fehlen drei Dinge:

  • das Stimmrecht in Brüssel,

  • ein Sitz im EU-Parlament,

  • und die Möglichkeit, europäisches Recht mitzugestalten.

7. Das Paket ist ein Systemwechsel unter der Wahrnehmungsschwelle.

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Das Paket Schweiz-EU überträgt zentrale Gestaltungsspielräume an supranationale Gremien, verpflichtet die Schweiz zu dauerhaften finanziellen Leistungen ohne effektive Mitsprache und installiert Mechanismen, die sich künftiger demokratischer Korrektur weitgehend entziehen.

Es ist in Wahrheit ein Systemwechsel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Die direkte Demokratie wird nicht frontal angegriffen – sie wird umgangen. Die Souveränität wird nicht abgeschafft – sie wird schrittweise demontiert. Die Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bleibt formal erhalten – aber faktisch irrelevant, wenn die Entscheidungswege ausserhalb der Reichweite der Volksrechte und parlamentarischen Rechte liegen.

8. Der Bundesrat lädt grosse Verantwortung auf seine Schultern.

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Dieses Paket mag gut gemeint sein. Aber es ist nicht gut gemacht. Das Paket riskiert den inneren Frieden mit der eigenen politischen Kultur der Schweiz. Es riskiert den Zerriss der Schweiz.

Das sollte dem Bundesrat klar sein. Er empfiehlt dem Volk ein Vertragswerk, das die direkte Demokratie umgeht und faktisch einem EU-Beitritt in Raten gleichkommt. Damit wird die Seele der Schweiz preisgegeben. Nicht mehr. Nicht weniger.

9. Der Bundesrat hat die rote Linie überschritten.

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Die Unsymmetrie bei Streitbeilegung und Rechtspflege ist inakzeptabel. Die Schweiz soll fremde Kontrolle akzeptieren, ohne im Gegenzug gleiche Rechte zu erhalten. Vielmehr benötigt die Schweiz, als die kleine Partnerin, ein Vetorecht ohne Wenn und Aber.

Das gesamte Vertragswerk ist für die Schweiz letztlich Makulatur, wenn die EU durch das neue System jederzeit einseitig das anwendbare Recht festlegen und ändern kann. Nicht der heute ausgehandelte Vertragstext, sondern die laufend durch die EU bestimmte Rechtslage wird künftig das Verhältnis Schweiz–EU prägen.

Der sich abzeichnende direkte Zugriff der EU auf die strategische Infrastruktur der Schweiz ist völlig unannehmbar und verantwortungslos. Jede heute versprochene Sicherheit ist damit eine Illusion. Was heute gilt, kann morgen schon Geschichte sein – und die Schweiz hat dem nichts mehr entgegenzusetzen.

Dies steht im Widerspruch zu Artikel 2 Absatz 1 der Bundesverfassung: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.“ Mit dem vorliegenden Vertragspaket würde die Schweiz erstmals zentrale Elemente ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung aufgeben – und damit verletzt der Bundesrat eindeutig die heute gültige Verfassung.

10. Nachverhandlungen sind unumgänglich, ohne diese ist das Paket inakzeptabel und abzulehnen.

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Die Schweiz benötigt ein gutes, zukunftsfähiges Paket - mit einem klaren Ja zu Europa und zur Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn. Aber jede institutionelle Anbindung ist abzulehnen, die die demokratische Selbstbestimmung der Schweiz aushebelt und der EU einseitige Entscheidungsmacht über die Spielregeln und Inhalte gibt. Ein faktischer EU-Beitritt ohne Mitbestimmung kommt für die Schweiz nicht in Frage.

Die institutionelle Anbindung (dynamische bzw. automatische Rechtsübernahme, EuGH als Letztinstanz) ist für die Schweiz inakzeptabel und nicht verhandelbar. Das Selbstverständnis der Schweiz - ihre direkte Demokratie und Eigenständigkeit – gehört nicht zur Verhandlungsmasse. Vielmehr ist ein Vetorecht der Schweiz anzustreben, um das Ungleichgewicht in der Machtfülle der EU zur Schweiz auszugleichen. Ein Vetorecht, das den jeweiligen Status Quo ohne jede weitere Sanktion garantiert. Nachverhandeln ist deshalb unumgänglich und dringend notwendig.

Das Paket kann mit klarer Korrektur der institutionellen Anbindung mehrheitsfähig werden. Nachverhandeln ist eine konstruktive, mehrheitsfähige und realpolitisch notwendige Option - sowohl in der Schweiz als auch auf Seiten der EU. Die EU wird sich einer Nachverhandlung nicht verwehren, wenn in der Schweiz der Wille zu einer partnerschaftlichen Lösung klar und breit artikuliert wird und die EU tatsächlich konstruktiv eine partnerschaftliche Beziehung anstrebt. Ein "Alles oder Nichts"-Ansatz würde nur zu Blockade, Notausgang und jahrelangem Stillstand führen.

Auch bei einem Nein bleibt die Schweiz offen für Kooperationen mit der EU auf Augenhöhe und im Rahmen ihrer demokratischen Prinzipien.

Wir fordern den Bundesrat auf, sich mittels einer departementsübergreifenden Task Force in den Verhandlungen konsequent für eine Nachverhandlung der institutionellen Anbindung einzusetzen und ein Paket zu erarbeiten und abzuschliessen, das der Bundesverfassung und dem Schweizer Erfolgsmodell gerecht wird.

Weitere Informationen siehe https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch.

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Anhang: Vernehmlassungsantwort von smartmyway zum Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU.

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STAND: ENTWURF, NOCH NICHT EINGEREICHT.

A1. Allgemein: Sind Sie damit einverstanden, die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union (EU) zu stabilisieren und weiterzuentwickeln?

Bilaterale Zusammenarbeit nur auf Augenhöhe.

Die Schweiz steht für eine enge, faire und stabile Partnerschaft mit der Europäischen Union. Wir bekennen uns klar zu einem offenen Dialog, wirtschaftlicher Kooperation und gutnachbarschaftlichen Beziehungen. Es ist unumstritten, dass eine enge und hürdenfreie Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU für alle gewinnbringend ist. Die Schweiz ist offen für Reformen und bereit, ihre Beziehungen zur EU weiterzuentwickeln – aber nicht um den Preis der eigenen demokratischen Selbstbestimmung. Entscheidend ist, dass jegliche Weiterentwicklung die Souveränität, die demokratische Selbstbestimmung und die institutionelle Eigenständigkeit der Schweiz in jedem Fall respektiert und nachhaltig wahrt. Ein Systemwechsel ohne ausreichende demokratische Rückversicherung ist nicht tragbar. Eine Stabilisierung und Weiterentwicklung darf nicht dazu führen, dass die Schweiz zentrale Gestaltungsspielräume und die Kontrolle über ihre eigenen Gesetze, Standards und strategische Infrastruktur aus der Hand gibt.

A2. Verhandlungen: Wie beurteilen Sie die Abkommen, Protokolle und gemeinsamen Erklärungen, welche die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelt hat?

Das Paket nimmt der Schweiz Souveränität und demokratische Kontrolle.

Das vorliegende Vertragspaket Schweiz–EU greift in nahezu alle strategisch relevanten Lebensbereiche und damit direkt in die inneren Angelegenheiten der Schweiz ein. Die Analyse der 13 Einzelabkommen zeigt deutlich: Die Schweiz verpflichtet sich in den zentralen Bereichen (unter anderem Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Elektrizität, Konformitätsbewertung, Gesundheit, Kohäsionsbeiträge, Teilnahme an EU-Programmen) zur dynamischen beziehungsweise automatischen Übernahme von EU-Recht und akzeptiert den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Letztinstanz für die Auslegung und Streitbeilegung. Das bedeutet faktisch einen Verlust an demokratischer Steuerung auf allen Ebenen: Die direkte Demokratie, das Parlament und die Souveränität der Schweiz werden erheblich eingeschränkt. Zentrale Entscheidungsrechte werden an die EU delegiert, ohne gleichwertige Mitbestimmungsrechte für die Schweiz.

Vertragliche Sanktionsmechanismen schaffen neue Abhängigkeiten.

Die institutionellen Protokolle und Sanktionsmechanismen des Pakets machen einen selektiven Rückzug einzelner Abkommen faktisch unmöglich; eine Kündigung ist nur für das gesamte Vertragswerk vorgesehen. Aufgrund der engen Querverflechtungen, gegenseitigen Bedingungen und sogenannten Kreuzsanktionsmechanismen führt der Austritt aus einem Bereich automatisch zu Sanktionen oder zur Suspendierung anderer Abkommen. Diese Möglichkeit ist daher rein formal und mit erheblichen politischen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Schweiz verbunden.

Institutioneller Systemwechsel gefährdet die Eigenständigkeit.

Fast alle Abkommen enthalten Sanktionsmechanismen für den Fall, dass die Schweiz neue EU-Regeln nicht übernimmt – von der Aussetzung bis zum Ausschluss von wichtigen Programmen oder Gegenmassnahmen. Politische Zusicherungen und Interpretationen, wie sie in den Schweizer Begleitdokumenten kommuniziert werden, sind rechtlich nicht bindend und werden in Konfliktfällen nicht schützen. Nur das Abkommen zur parlamentarischen Zusammenarbeit ist unbedenklich. Die übrigen Verträge führen zu einem institutionellen Systemwechsel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle.

Das Paket greift tief in die inneren Angelegenheiten der Schweiz ein – von der Rechtsetzung über die Steuerung der Infrastruktur bis hin zu sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundfragen sowie letztlich auch den kulturellen Grundwerten. Damit verlässt es den Rahmen klassischer bilateraler Abkommen, wie sie bislang üblich waren. Es handelt sich faktisch um einen Systemwechsel, der einer teilweisen Integration in die Strukturen der EU gleichkommt und die bisherige partnerschaftliche Logik der bilateralen Zusammenarbeit durchbricht.

Institutionelle Anbindung ist keine gangbare Lösung.

Das Paket in seiner jetzigen Form überschreitet die rote Linie der institutionellen Selbstbestimmung. Die Schweiz wird zum passiven Regelübernehmer – ohne Stimmrecht, aber mit allen Pflichten. Eine derartige Konstruktion ist einem partnerschaftlichen Verhältnis nicht würdig und mit dem Erfolgsmodell Schweiz nicht vereinbar. Nachverhandlungen sind zwingend notwendig. Die Vorgabe ist klar: Keine institutionelle Anbindung an die EU – die institutionelle Selbstbestimmung der Schweiz ist nicht verhandelbar.

A3. Wie beurteilen Sie die inländische Umsetzung?

Überforderung durch Umfang und Komplexität.

Die inländische Umsetzung ist ausserordentlich anspruchsvoll. Bereits in der aktuellen Phase nach den Verhandlungen ist Überforderung auf der ganzen Breite vorhanden. Die schiere Menge und Komplexität der Vertrags- und Begleitdokumente (über 1’100 Seiten im Original, dazu ein grosser Stapel CH-Begleitmaterial) ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger, aber auch für viele Entscheidungsträger und Normalpolitiker, schlicht nicht zumutbar. Wer kann – ausser mit sehr grossem zeitlichem und fachlichem Aufwand – alle Details und Folgen selbst prüfen? Dieses Paket ist erst recht in einer direkten Demokratie nicht handhabbar. Die Debatte kann nicht jene Fahrt aufnehmen, die für einen Entscheidungsprozess mit dieser Tragweite in der Schweiz nötig ist.

Fundierte Analyse und öffentliche Transparenz.

Im Umfeld dieser allgemeinen Ratlosigkeit sahen wir uns dazu gezwungen, die nötigen Detailanalysen gezielt selbst vorzunehmen. Diese Stellungnahme stützt sich auf eine umfassende, methodisch dokumentierte Analyse der offiziellen Vertragstexte, publiziert in unseren Artikeln „Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint“ (Detailanalyse, https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch) und „Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden“ (Summary & Vernehmlassungsinput, https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-vernehmlassung) auf smartmyway.ch. Die vorliegende Rückmeldung ist somit nicht bloss eine Meinungsäusserung, sondern das Ergebnis einer systematischen, faktenbasierten Prüfung und einer daraus gezogenen klaren Schlussfolgerung.

Das institutionelle Grundproblem erübrigt die Diskussion über den Vollzug.

Unsere Analyse schliesst genau diese Lücke: Wir haben die Arbeit übernommen, die eigentlich dem Staat im Interesse einer offenen, ehrlichen Debatte obliegen würde. Mit dieser Stellungnahme leisten wir einen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung und zu echter Transparenz. Nach unserer Einschätzung befinden sich die meisten Adressatinnen und Adressaten dieser Vernehmlassung in einer vergleichbaren Lage. Wir sehen davon ab, zu den einzelnen aufgeführten Bundesgesetzen im Detail Stellung zu nehmen, solange das übergeordnete institutionelle Grundproblem nicht gelöst ist. Einzelanpassungen lehnen wir ab, solange das grundlegende Setting nicht stimmt.

Bundesgesetze werden von aussen gesteuert.

Die inländische Umsetzung erfordert zahlreiche tiefgreifende Anpassungen bestehender Bundesgesetze sowie die Schaffung neuer gesetzlicher Grundlagen (vgl. die vom Bundesrat aufgeführten Artikel). Problematisch ist dabei vor allem, dass viele dieser Änderungen direkt aus der Übernahme künftigen EU-Rechts resultieren und somit die demokratische Kontrolle des Gesetzgebungsprozesses weiter eingeschränkt oder schlicht aussen vor lässt.

Zentrale Lenkungsinstrumente gehen verloren.

Gerade in sensiblen Bereichen wie der strategischen Infrastruktur (Verkehr, Schiene und Strasse, Elektrizität, Digitalisierung), dem Arbeitsmarkt, Sozialwesen, Konsumentenschutz, Landwirtschaft, Gesundheit, Forschung und Innovation, technischen Normen und Konformitätsbewertung, Umwelt- und Alpenschutz, Preisüberwachung, staatlichen Beihilfen, finanziellen Beiträgen und Programmen sowie bei der Teilnahme an europäischen Institutionen und Agenturen verliert die Schweiz ihre zentralen Steuerungsinstrumente und einen grossen Teil ihrer eigenständigen Rechtsetzung. Damit gehen auch wichtige Voraussetzungen für hohe Standards bei Qualität, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit verloren. Die Gefahr ist gross, dass schweizerische Standards dauerhaft gesenkt und regionale Besonderheiten sowie die föderalistische Ordnung untergraben werden. Dadurch steht die Kontrolle über zentrale Zukunftsbereiche nicht mehr in Schweizer Hand.

A4. Gesamtbeurteilung: Wie beurteilen Sie das Paket Schweiz-EU (Verhandlungsergebnis und dazugehörige inländischen Umsetzung)?

Erfolgsmodell Schweiz ist in Eigenständigkeit und Eigenverantwortung begründet.

Das Erfolgsmodell Schweiz gründet auf direkter Demokratie, institutioneller Eigenständigkeit und der Fähigkeit, eigenverantwortlich und demokratisch Lösungen zu finden. Diese Stärken haben die Schweiz zu einem der stabilsten, wohlhabendsten und innovativsten Länder Europas gemacht. Gerade in zentralen Bereichen wie der strategischen Infrastruktur – von den Stauseen und der Stromversorgung über das Bahnnetz und den Gotthard bis hin zur digitalen und logistischen Grundversorgung – ist die eigenständige Steuerung und Kontrolle durch die Schweiz unverzichtbar. Die Schweiz hat über Jahrzehnte Verantwortung für ganz Europa übernommen: Mit der Initiative Laufenburg war die Schweiz Gründungsland und Herzstück des europäischen Stromverbunds und garantiert bis heute einen grossen Teil der Netzstabilität und Versorgungssicherheit im Kontinent. Im Bahnverkehr hat die Schweiz mit Milliardeninvestitionen den Gotthard-Basistunnel realisiert, der für die gesamte europäische Nord-Süd-Achse zentral ist – während die Nachbarländer ihre Zufahrten bis heute nicht fertiggestellt haben (Deutschland) oder durch die Schweiz finanziell substantiell unterstützt wurden (Italien). Auch im Bereich Alpenschutz hat die Schweiz mit dem Alpenschutzartikel und der erfolgreichen Verlagerungspolitik Massstäbe gesetzt, die europaweit anerkannt sind. Im Gesundheitswesen setzt die Schweiz mit ihren Standards und Innovationen international anerkannte Benchmarks – zahlreiche Forschungsprojekte und Unternehmen siedeln sich gezielt wegen dieser Qualität und Eigenständigkeit in der Schweiz an. Mit ihrem dualen Bildungssystem, den exzellenten Hochschulen und der Innovationskraft ist die Schweiz regelmässig Spitzenreiter in internationalen Vergleichen. Ihre eigenständige Aussenpolitik und Neutralität machen die Schweiz zudem zur anerkannten Vermittlerin auf dem internationalen Parkett. Die Folge davon: Die Menschen in der Schweiz sind die Glücklichsten dieser Welt.

Gefährdung der strategischen Erfolgsposition und latente Schwächung der Schweiz.

Mit dem vorliegenden Vertragspaket wird genau diese eigenständige Kontrolle und Gestaltungskraft – also die strategische Erfolgsposition unseres Landes – in der strategischen Infrastruktur und in mehreren Schlüsselsektoren erstmals ernsthaft gefährdet. Eine institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU ohne echte Mitspracherechte führt zu einer klaren Schwächung unseres Landes: politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich. Die Schweiz würde damit einen zentralen Teil ihrer Identität und Handlungsfähigkeit preisgeben.

Wirtschaftlicher und politischer Druck wird institutionalisiert.

Die Schweiz ist geografisch fast vollständig von Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgeben. Mit dem neuen Paket werden explizit Sanktionsmechanismen eingeführt, die bei Meinungsverschiedenheiten oder bei einer Verweigerung der Übernahme neuer EU-Regeln wirksam werden können. Diese Mechanismen bedeuten, dass die Schweiz im Fall von Differenzen erheblichem wirtschaftlichen und politischen Druck ausgesetzt wäre – und das, obwohl die Schweiz stets Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit gezeigt hat.

Gerade in einem bilateralen Verhältnis, das auf Augenhöhe und gegenseitigem Respekt beruhen sollte, stellt sich die Frage, warum ein derart drastischer Sanktionsmechanismus überhaupt notwendig ist. Was bleibt von einem partnerschaftlichen Verständnis, wenn der Druck auf die Schweiz im Falle von Meinungsverschiedenheiten von vornherein institutionell geregelt und automatisch ausgelöst wird?

EU-Sanktionsmechanismen verschärfen das Machtgefälle.

Eine solche drakonische institutionelle Anbindung, bei der wirtschaftlicher und politischer Druck explizit als Steuerungsinstrument festgeschrieben wird, ist mit echter Partnerschaft und Vertrauen nicht vereinbar. Sie verschiebt das Gleichgewicht im Verhältnis zur EU grundlegend und schwächt die Souveränität und Verhandlungsposition der Schweiz dauerhaft. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Schweiz bereits heute – ohne explizite Sanktionsmechanismen – mehrfach mit faktischer Repression oder politischem Druck konfrontiert war: von der Suspendierung bei Forschungsprogrammen wie Horizon Europe, über den Entzug der Börsenäquivalenz bis zur eingeschränkten Teilnahme an Erasmus+ und Problemen im Medtech-Bereich. Mit dem neuen Paket würden solche Druckmittel nicht nur beibehalten, sondern als fester, institutioneller Mechanismus im Verhältnis festgeschrieben. Die Konsequenzen sind nicht absehbar.

Die rote Linie: Institutionelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Die bilateralen Beziehungen Schweiz–EU sind für beide Seiten von grosser Bedeutung und sollen auf Augenhöhe weiterentwickelt werden. Das vorliegende Paket aber verfehlt dieses Ziel: Es führt zu einer systematischen Verlagerung zentraler Entscheidungskompetenzen zur EU, installiert einen Mechanismus der dauerhaften dynamischen Rechtsübernahme und schafft finanzielle Dauerverpflichtungen – alles ohne echte Mitbestimmungsrechte für die Schweiz. Die Sanktionsmechanismen und die Letztentscheidungsbefugnis des EuGH widersprechen dem Prinzip der Gleichberechtigung und schwächen die direkte Demokratie massiv. Diese Konstruktion entspricht einem faktischen EU-Beitritt ohne Stimmrecht – das ist für die Schweiz keine tragfähige Lösung.

Die Schweiz ist bereit, ihre Beziehungen zur EU zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Dafür müssen aber folgende Mindestbedingungen erfüllt sein:

  • Keine automatische Rechtsübernahme.

  • Kein EuGH als Letztinstanz.

  • Vetorecht für die Schweiz bei künftigen Regeländerungen.

  • Institutionelle Selbstbestimmung ist zu garantieren.

Nachverhandlungen sind zwingend notwendig.

Das Vertragspaket Schweiz–EU ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Es bringt zwar einzelne Vorteile und Chancen, insbesondere beim Zugang zu europäischen Netzwerken und Programmen, aber der Preis ist ein umfassender Verlust an Souveränität, demokratischer Steuerung und rechtlicher Selbstbestimmung in fast allen strategisch relevanten Bereichen. Die Schweiz verpflichtet sich zur automatischen Rechtsübernahme, nimmt finanzielle Dauerverpflichtungen auf sich und akzeptiert den EuGH als oberste Instanz – ohne gleichwertige Mitgestaltung. Dieses Modell widerspricht dem Schweizer Staatsverständnis und verletzt die Verfassung (Art. 2 BV). Das Paket ist in dieser Form abzulehnen. Nachverhandlungen sind zwingend notwendig. Keine institutionelle Anbindung an die EU – die institutionelle Selbstbestimmung der Schweiz ist nicht verhandelbar. Die Schweiz braucht ein Abkommen auf Augenhöhe, das die demokratischen Grundprinzipien und die Eigenständigkeit garantiert.

Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen.

Damit ein echter Kurswechsel gelingt, reicht es nicht, einfach im bisherigen Rahmen weiterzuverhandeln. Wir empfehlen die Einsetzung einer departementsübergreifenden Taskforce unter externer, unabhängiger Leitung – analog zum erfolgreichen Modell der Taskforce Borer (Zweiter Weltkrieg). Dieses Kernteam aus anerkannten Fachleuten aus Recht, Wirtschaft, Verwaltung und Praxis sollte direkt an den Gesamtbundesrat rapportieren und das Dossier institutionell, strategisch und kommunikativ neu ausrichten und unter den neuen Mindestbedingungen zum Abschluss bringen. Ein solcher Schritt mag aussergewöhnlich erscheinen, doch die Bedeutung dieses Dossiers für die Schweiz rechtfertigt einen besonderen und sorgfältig koordinierten Ansatz.

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Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.

Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.

(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.

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(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

 

Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.

Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management