Dieser Integrationsvertrag ändert zu viel.

Mit der Paket-Annahme würden 4388 Seiten EU-Gesetze direkt in der Schweiz gelten. Ohne Mitbestimmung. Die Verordnungen im Umfang von 86% gelten direkt ohne Abbildung in einem Schweizer Gesetz. Die Richtlinien werden mechanisch und direkt ins CH-Recht übersetzt.
Mit diesem Artikel schliessen wir bei smartmyway die Analyse zur Integrationsmethode ab. Sie werden feststellen, dass hier ein Vertragswerk vorliegt, das die Schweiz in die EU integriert. Das Konstrukt wirkt wie ein EU-Beitritt in mindestens 5 gesellschaftlich essenziellen Sektoren, mit allen Pflichten, jedoch ohne Mitbestimmung. Aus Sicht der EU ist dieser Anschluss nachvollziehbar und für sie in jeder Hinsicht vorteilhaft, doch zu welchem Preis für die Schweiz?
Sie werden bemerken, dass wir uns im Folgenden nicht in die Diskussion über die dynamische Rechtsübernahme und das Deutungsrecht des EuGH verlieren. Zum einen leisten die NZZ-Journalisten Katharina Fontana und Fabian Schäfer ganze Arbeit. Zum anderen haben wir diese Themen bereits sorgfältig aufbereitet.
Das Problem liegt tiefer, und das interessiert uns. Wir laden Sie zur Lektüre ein.
Roland Voser, 4. September 2025
Wir verstehen euch nicht. Das macht uns kritisch.
Was ist bloss mit unserer Schweiz los? Ist tatsächlich eine Mehrheit schweizmüde geworden? Wir verstehen nicht, wie ein grosser Teil der Politik derart enthusiastisch das Paket Schweiz-EU vertritt, dabei falsch von Bilateralen III spricht und kritische Fragen nicht gelten lässt. Gleichzeitig bleibt bei uns angesichts der Nachteile kein Pro-Argument hängen, oder welches wäre es?
Wir verstehen nicht, wieso uns der Bundesrat ein derart nachteiliges Bündel von Staatsverträgen vorlegt und dieses unüberblickbare Paket zur Annahme empfiehlt. Seine Begründung überzeugt nicht und blendet unseres Erachtens die Erfolgsposition der Schweiz in grossen Zügen aus.
Wenn etwas nicht verständlich ist, dann hat es seinen Grund. Wenn diese Gründe für uns nicht einsichtig sind, dann verstehen wir sie nicht oder wir sollen sie nicht verstehen. Das macht uns kritisch.
Daher können wir dieses Geschäft nicht dem courant normal der Regierung und der Politik überlassen. Wir müssen annehmen, dass sie nicht im Interesse der Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger handeln und hinterfragen deshalb grundsätzlich dieses Paket. Wir nehmen bewusst eine kritische Haltung ein und bleiben dabei sachlich und unabhängig.
Wir möchten, dass Sie sich als Teil des Souveräns Ihre eigene Meinung bilden können und liefern dazu eine Grundlage.
Wer den Vertrag gelesen hätte, würde nicht vorbehaltlos zustimmen.
Die Fragen gehen uns nicht aus. Wieso können vernünftige Menschen vorbehaltlos für das Paket Schweiz-EU sein, wenn Sie es nicht gelesen und nicht verstanden haben und damit die Konsequenzen nicht abschätzen können?
Da erzählt Marianne Binder, eine meiner beiden Aargauer Standesvertreter in Bern, im Podcast Feusi Federal treuherzig, dass man diesen Rahmenvertrag unterstützen müsse und «nein, ich habe ihn nicht gelesen». Wie kommt sie bloss zu ihrer Einschätzung?
Oder Roland Mayer, Generalsekretär der Konferenz der Kantonsregierungen, sieht kein Problem, wenn EU-Recht auf Schweizer Hoheitsgebiet gilt, solange Parlament und Souverän zugestimmt haben. Alles gut, doch wo bleibt das Verantwortungsbewusstsein als Bürger, wenn der Inhalt scheinbar nicht ausschlaggebend ist und nur die Form erfüllt sein muss? Die Form als Selbstzweck?
Wäre das Verhalten gleich, wenn es um die eigene Firma oder die eigene Familie ginge? Wäre es Ihnen egal, was im Kaufvertrag Ihres neuen Hauses steht, solange ein Anwalt für die korrekte Form garantiert?
Ist die Schweiz nicht auch wie eine grosse Familie? Wieso wenden wir andere Massstäbe an, wenn es um unsere Heimat geht?
Wer bietet mehr?
Ich überlasse Ihnen die Antwort. Erinnern Sie sich noch an die Seven Thinking Steps von und mit Magdalena Martullo-Blocher? Sie hat sie mit 7 Podcasts neu aufgelegt und legt darin ihre Meinung zum Paket Schweiz-EU dar.
Sie sitzt vor einem Stapel Papier mit dem EU-Vertragspaket. Es sollen 2'228 Seiten sein. Der Interviewer vergrössert ihn mit 20'000 weiteren Seiten Ausführungsverordnungen der EU. Die Botschaft ist klar. Einfach sehr viel soll es sein, die damit verbundene Bürokratie soll nicht nur sehr umfangreich, sondern erschlagend sein. Aber woher kommen diese vielen Seiten? Wir wissen es nicht.
Auch andere bemühen diese Mächtigkeit. Seit der Veröffentlichung der Abkommen werden die unterschiedlichsten Zahlen über dieses Vertragswerk herumgeboten. Nachvollziehbar sind sie in den seltensten Fällen. Sie stehen einfach im Raum.
Diese Intransparenz und Unklarheit sind für eine Vorlage von dieser Tragweite kontraproduktiv. Eine ausgewogene politische Meinungsbildung wird behindert oder zugunsten einer Parteimeinung gebeugt. Das ist in einer direkten Demokratie unzulässig. Wir weisen hier dem Bundesrat ein grosses Versäumnis zu: Es ist seine Kommunikation, die hier versagt und aus unser Sicht ein grosses Durcheinander verursacht hat und viel zu grossen Interpretationsspielraum offen lässt.
Das stört uns, und das wollen wir wenigstens in einem Punkt korrigieren.
Wir schaffen jetzt Klarheit.
Die effektive Klarheit liegt in den Verträgen und Gesetzen. Nicht in Meinungen von Politik, Amtsinhabern und Regierung. Wir müssen uns ausschliesslich an diesen Grundlagen orientieren. Sie sind die Wahrheit. Diese Informationen sind öffentlich und auch wir, Sie und ich, haben Zugriff auf diese Informationen und Dokumente, die Vernehmlassungsunterlagen.
Unser Vorgehen ist einfach: Dokument suchen, laden, öffnen, Seiten zählen. Wir haben für alle Dokumente also die Seitenzahlen erhoben und festgehalten. Sie können sie in unserer Rechtslesehilfe nachvollziehen, die diese umfangreichen Informationen so gut wie möglich kompakt zusammenfasst.
Vergleichsmöglichkeiten zeigen, wo es entscheidend wird.
Zuerst führen wir den Umfang des Pakets Schweiz-EU auf.
Dabei sind die Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, die Vernehmlassungsunterlagen des Bundesrates und die zusätzlich geltenden EU-Rechtsakte entscheidend:
1. Abkommen:
Die EU hat das Paket Schweiz-EU in 13 Annexen veröffentlicht.
Diese 13 Dokumente umfassen 1’117 Seiten.
Es sind die vertraglich festgehaltenen gemeinsamen Vereinbarungen und somit die Vertragstexte (z.B. Änderungsprotokolle oder institutionelle Protokolle).
Wir orientieren uns daran, weil letztlich die Fassung der EU relevant ist. Sie ist am längeren Hebel.
2. Vernehmlassungsunterlagen:
Die Vernehmlassung des Bundesrates umfasst 47 Dokumente mit 2’292 Seiten (ohne Studien, Medienmitteilungen und weitere Dokumente).
Etwas mehr als das Doppelte, weil die Umsetzung in Schweizer Recht zusätzlich Platz und Erklärung benötigt.
3. Zusätzliche EU-Rechtsakte:
Das EU-Recht, das nach Annahme des Pakets Schweiz-EU sofort und direkt in der Schweiz gelten würde, umfasst 134 EU-Rechtsakte mit 4’388 Seiten. Sie können sie in der Rechtslesehilfe nachlesen.
Hier wird es entscheidend: Es sind jene EU-Rechtsakte, die nach der Integrationsmethode wirksam und nicht ins Schweizer Recht übertragen oder nur technisch übersetzt werden, Sie gelten nach Paket-Annahme faktisch direkt in der Schweiz.
Es ist der gleiche Anschluss, wie für die Mitgliedsländer: EU-Verordnungen gelten direkt, EU-Richtlinien müssen ins Landesrecht übersetzt werden. Richtlinien dienen dazu, dass sie im Land verbindlich wie von der Richtlinie gewünscht wirken können. Die Richtlinie sorgt für den optimalen Anschluss ans Land. Es ist also eine technische Übersetzung ohne politischen Gestaltungsraum.
Von den 4’388 Seiten sind 86% Verordnungen und wirken somit zusätzlich auf die Schweiz. Dies entspricht 3’778 Seiten. Die anderen 14% würden demnach als Richtlinien im CH-Recht abgebildet.
Dabei haben wir ihre Grundform berücksichtigt, also keine weiteren Änderungen, kein Soft-Law und keine EU-Rechtsakte, die von Schweizer Gerichten bei der Rechtsprechung künftig zusätzlich referenziert werden müssten.
Unberücksichtigt bleibt der Einfluss des EU-Rechts auf Gemeinden und Kantone. Ebenso das EU-Recht, welches die Schweiz aufgrund der 13 Abkommen nach dem sogenannten Äquivalenzansatz gleichwertig in ihrem eigenen Recht abbilden soll.
Wir untersuchten die betroffenen Abkommen Freizügigkeit, Luftverkehr, Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit und verifizierten die jeweiligen EU-Rechtsakte einzeln. Diese 5 Abkommen funktionieren nach der Integrationsmethode (zu dieser Mechanik siehe «Paket Schweiz-EU: Time-out bitte»).
Wir wiederholen hier nochmals den entscheidenden Satz des EDA in seiner «Übersicht zu den EU-Gesetzgebungsakte Paket Schweiz-EU», der die Grundlage für dieses Verfahren ist. Zitat aus den Erläuterungen zur Übersicht: «Erstens sehen die Abkommen unterschiedliche Modalitäten für die Umsetzung der Übernahme des EU-Rechts vor. So sehen gewisse Abkommen (FZA, Luftverkehrsabkommen, Lebensmittelsicherheitsprotokoll, Anhänge I und VI StromA, Gesundheitsabkommen) vor, dass die EU-Gesetzgebungsakte durch ihre Integration in das jeweilige Abkommen Teil der schweizerischen Rechtsordnungen werden (sog. Integrationsmethode).» (EU-Gesetzgebungsakte sind der Schweizer Ausdruck für EU-Rechtsakte).
Dann folgen die Vergleichsgrössen.
Ist das viel? Ein Vergleich gibt Antwort. Wir vergleichen mit zwei Grössen. Zum einen haben wir erhoben, welche Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene von diesem Paket beeinflusst werden. Die Beeinflussung auf Kantons- und Gemeindeebene haben wir ausgeklammert. Zum anderen haben wir die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Bundes herangezogen:
1. Vom Paket beeinflusst:
Das Schweizer Recht, also Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, das durch das Paket Schweiz-EU beeinflusst wird, umfasst 37 CH-Gesetze mit 2’316 Seiten und 48 CH-Verordnungen mit 2’864 Seiten, im Total 5'180 Seiten (siehe Rechtslesehilfe).
Dabei bleiben Gesetze auf kantonaler und Gemeindestufe unberücksichtigt.
2. Wichtigste Erlasse des Bundes:
Das Schweizer Recht auf Bundesebene der wichtigsten rund 57 Gesetze wie Bundesverfassung, ZGB, OR usw. und 48 Verordnungen umfasst 6’648 Seiten. Dabei bleiben Gesetze auf kantonaler und Gemeindestufe unberücksichtigt.
Die 55 wichtigsten Erlasse allein machen davon 4’144 Seiten aus (siehe Rechtslesehilfe).
Der Einfluss des EU-Rechts ist substanziell.
Die Grafik zeigt den Einfluss des EU-Rechts auf das CH-Recht nach Annahme des Pakets Schweiz-EU.
Die Skizze zeigt den Vergleich mit und ohne Paket Schweiz-EU. Erkennbar ist zweifellos eine erhebliche Veränderung für das Schweizer Rechtssystem nach Annahme des Pakets Schweiz-EU.
Unser Schluss ist: Das Paket Schweiz-EU nimmt nach seiner Annahme auf die in der Schweiz gültigen Gesetze im Umfang von 4’320 Seiten direkten Einfluss. Das bedeutet konkret:
Das Paket wirkt mit einer Mächtigkeit von 4’388 Seiten EU-Recht in etwa der gleichen Grössenordnung wie die heute bestehenden wichtigsten 55 Erlasse auf Bundesebene mit ihren 4’144 Seiten. Konkret erweitert es das Recht durch die erwähnten zusätzlichen 3’778 Seiten.
Das Paket beeinflusst bestehendes CH-Recht auf Bundesebene im Umfang von 5’180 Seiten (Gesetze und Verordnungen). Hinzu kommt die Beeinflussung von Kantons- und Gemeinderecht. Wie gross diese Beeinflussung ist, wissen wir nicht. Die Beschlussvorlagen für das ganze Paket umfasst eher bescheidene 164 Seiten.
Das Paket potenziert wohl primär über die erwähnten zusätzlichen 3’788 Seiten erheblich die Regulation und Bürokratie. Die Kosten sind nicht greifbar und der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Schweiz schwierig abzuschätzen. Für einen kleinen Staat wie die Schweiz kann diese Veränderung unseres Erachtens jedoch gefährlich sein, denn sie lähmt Weiterentwicklung, und die Schweiz kann ihre Agilität verlieren.
Eines ist klar: Das Vertragswerk ist sehr schwer zu durchschauen und folgerichtig der Schluss auch: Ein schwer verständlicher Vertrag ist kein guter Vertrag.
Die EU steuert die Schweiz in entscheidenden Sektoren.
Nach der formellen Betrachtung wollen wir den Sachverhalt auch inhaltlich verstehen. Die folgende Skizze schlüsselt den Sachverhalt auf die 13 Abkommen auf.
Die Grafik zeigt, wo und wie das Paket Schweiz-EU ins CH-Recht eingreift.
Der Einfluss der EU ist nicht nur erheblich, sondern schlicht zu gross. Das Paket schiesst über das Ziel hinaus:
Der direkte Einfluss der EU auf die Schweiz wird im Bereich Lebensmittelsicherheit dominierend. Mit 2'164 Seiten EU-Recht steuert die EU künftig diesen Sektor in der Schweiz praktisch vollständig mit ihren eigenen Gesetzen.
Für die Bereiche Strom und Freizügigkeit mit 1'542 Seiten EU-Recht ergibt sich eine massgebende direkte Steuerung dieser für die Schweiz vitalen Sektoren durch die EU.
In den Bereichen Luftverkehr und Gesundheit steuert die EU mit 682 Seiten diese beiden Sektoren direkt und entscheidend mit. Die Erfahrung aus der Luftfahrt kann also nicht massgebend sein, weil der EU-Einfluss dort nur einen Bruchteil darstellt.
Interessanterweise ist Konformität/MRA im Vergleich ein problemloses Feld. Dort liegen die Interessen von Nationalrat Simon Michel, einer der aktivsten Exponenten der Befürworter.
Man darf uns kritisieren, dass Seitenzahlen kein Qualitätsmerkmal darstellen, wie auf LinkedIn Peter A. Gehler meint. Wir entgegnen und gehen davon aus, dass auf diesen Seiten etwas Gescheites steht. Alles andere, wäre in der Tat unterirdisch, wie er sagt. Also sind diese Seiten sehr wohl ein Indikator, wie stark in einem Sektor oder übergeordnet im Paket durch die EU reguliert würde.
Dieses Paket hat mit einem Vertrag unter gleichberechtigten Staaten nichts mehr zu tun. Es ist nicht die Fortsetzung des erfolgreichen bilateralen Weges. Es ist keine technokratische Angleichung. Es ist unseres Erachtens ein Bruch mit den Bilateralen und eine Zäsur für die Schweiz.
Das Paket Schweiz-EU ist ein Integrationsvertrag.
Das Paket Schweiz-EU integriert die Schweiz in wesentlichen Lebensbereichen in die EU. Es sind Bereiche, die für innere Stabilität, Versorgungssicherheit und Weiterentwicklung, also für den hohen Wohlstand, der Schweiz entscheidend sind.
Die Schweiz übernimmt mit diesem Integrationsvertrag sämtliche Pflichten und erhält im Gegenzug das Nutzungsrecht am EU-Binnenmarkt. Sie wird damit in diesen Sektoren analog zu den EU-Mitgliedsländern an die EU angeschlossen.
Sie wird faktisch wie ein EU-Mitglied behandelt, hat jedoch kein Stimmrecht. Sie hat also keine Mitbestimmung bei der Gestaltung des für sie in der Schweiz geltenden EU-Rechts.
Das im Paket gewährte Mitspracherecht ist nachgelagert, denn die jeweiligen EU-Rechtsakte haben bereits den wesentlichen Gesetzgebungsprozess der EU durchlaufen, bevor die Schweiz involviert würde.
Wie soll die Schweiz da jeweils noch speziell integriert werden? Gar nicht, wie und warum auch? Es geht nur um den Vollzug. Möglicherweise können Ausnahmen gewährt werden, doch diese widersprechen logischerweise dem EU-Recht und können damit eingeklagt werden. Als Kompensation ist somit ein eigentliches Nachvollzugsprozedere definiert.
Die Konsequenzen sind nicht abschätzbar.
Diese Gesetze, also diese EU-Verordnungen sind direkt für alle Privatpersonen und Firmen in der Schweiz verbindlich. Es bedeutet praktisch, dass Unternehmen ihre Rechtsabteilungen entscheidend vergrössern müssten. Es ist möglicherweise mit Abmahnungen zu rechnen. Auch für Kleine und Private. Das dient dem Geschäftsmodell findiger Anwälte, die sich die Überregulation zunutze machen. Oder kleinere Unternehmen könnten aufgeben, wie es in Deutschland zu beobachten ist.
Diese Abkommen können für multinationale Unternehmen vorteilhaft sein. Für Herrn Michel und seine Ypsomed mag das bestens passen. Unseres Erachtens sind sie für die Menschen und mindestens für die KMU eher nachteilig, weil die Regulation unnötig gross ist. Damit sprechen wir über den grössten Anteil der Schweizer Firmen und Arbeitsplätze.
Die Schweizer Gerichte müssen diese Gesetze im Sinne der EU anwenden, weil gemäss Artikel 190 BV das Völkerrecht und damit Staatsverträge vor dem Schweizer Recht Vorrang haben. Sie können also künftig als Schweizer vor einem Schweizer Gericht wegen Missachtung von EU-Recht angeklagt werden.
Es sind keine Bilateralen. Das Paket schiesst über das Ziel hinaus.
Wer in diesem Kontext von Bilateralen spricht, manipuliert. Es ist kein Vertrag im herkömmlichen Sinn, wo ein Geben und Nehmen zwischen zwei Parteien auf gleicher Augenhöhe vereinbart und eine Win-Win-Situation angestrebt wird.
Es geht vielmehr um die Eingliederung der Schweiz in den EU-Binnenmarkt und damit aus EU-Sicht zwingend um den Anschluss ans EU-Rechtssystem.
Wir vermuten, dass dieses Paket in Bern ausser Kontrolle geraten ist. Es ist für die Schweiz zu kritisch und für ihre Menschen und Unternehmen zu nachteilig («Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.»). Doch Regierung und Politik finden den Ausgang nicht mehr, ohne dass viele ihr Gesicht verlieren müssten.
Damit kommen wir zum Kern der Sache.
Die Frage, die dem Schweizer Volk mit diesem Paket gestellt wird, ist, ob die Schweiz sich in die EU integrieren und im Gegenzug in relevanten Lebensbereichen ihre Eigenständigkeit aufgeben soll. Ob wir letztlich unsere Selbstbestimmung aufgeben wollen. Ob wir unser Erfolgsmodell und Garant für unseren Wohlstand riskieren wollen. Notabene faktisch für immer.
Das ist, was uns der Bundesrat mit dem Paket Schweiz-EU vorgelegt hat.
Die möglichen Folgen daraus haben wir bereits beleuchtet. Wir befürchten eine Reduktion des Wohlstandes auf das erheblich tiefere Niveau unserer direkten Nachbarn. Dazu empfehlen wir die Artikel «Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?» und «Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.»
Mehr braucht es dazu nicht mehr zu sagen, der Rest sind weitere Aspekte, die möglicherweise einiges abschwächen oder verstärken. Doch im Kern müssen Sie sich fragen:
«Kann ich dazu Ja sagen?»
Sie wissen jetzt: 4388 ist nicht die Adresse Ihres neuen Zuhauses. Die Zahl steht für eine weitreichende Aufgabe der Eigenständigkeit der Schweiz. Sie kennen nun den Sachverhalt und können Ihre Verantwortung als Stimmbürgerin und Stimmbürger wahrnehmen. Sie entscheiden.
Unsere Empfehlung lautet: Lehnen Sie das Paket ab.
Die Befürworter sind offenbar bereit, unbedingt diesen Schritt zu vollziehen. Warum das so ist, verstehen wir nicht. Ihre Argumente bleiben nicht hängen, sie sind zu wenig überzeugend.
Vielmehr opfern sie leichtfertig die Souveränität der Schweiz in entscheidenden Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Sie riskieren das Erfolgsmodell der Schweiz und damit unseren Wohlstand.
Das darf nicht unwidersprochen bleiben, denn es geht um die Schweiz und unser Vermächtnis an die kommenden Generationen.
Wir nennen das Kind beim Namen: Dieses Paket ist ein Integrationsvertrag, auch Anschlussvertrag würde passen, polemischere Varianten bringen keinen Mehrwert. Mit Sicherheit sind es nicht die Bilateralen III.
Integrationsvertrag trifft es im Kern, weil tatsächlich die angewandte Integrationsmethode für die EU-Rechtsübernahme den Charakter des ganzen Vertragswerks bestimmt.
Das Paket ordnet die Schweiz ins Rechtssystem der EU ein und ist faktisch eine Einbahnstrasse: Die Mitbestimmung der Schweiz existiert nicht, die Mitsprache ist praktisch bedeutungslos, weil die Gesetze bereits gemacht sind.
Die nachgelagerte Diskussion auf Schweizer Seite ist eine Alibiübung, weil die Schweiz von der EU willkürliche Retorsionsmassnahmen zu erwarten hat, wenn sie nicht mitmacht. Das Ganze wird notabene mit Einverständnis der Schweiz vom EuGH sanktioniert, zum Nachteil der Schweiz. Das kann es nicht sein.
Wir empfehlen diese Integration nicht, weil die Schweiz damit ihre Erfolgsposition ohne Not aufgibt und so ihren Wohlstand signifikant verschlechtert. Alles ist zum Vorteil der EU und zu viel zum Nachteil der Schweiz. Dieses Paket und dieses Vorgehen erachten wir als sehr unklug und lehnen es folglich ab.
Schweizsicht.
Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.
(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.
Das BIP pro Kopf hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, in den letzten zehn Jahren stagnierte aber das verfügbare Einkommen pro Kopf. Der Wohlstand der Schweiz wächst nicht im Portemonnaie der Menschen. Das ist nicht zukunftsfähig.
(c) 2016: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Was Sie sagen müssten, wenn Sie Bundesrat wären.
Mit dem Paket Schweiz-EU will Brüssel gleiche Regeln für alle. Wenn Sie Bundesrat wären, müssten Sie erklären, dass dies für die Schweiz zwar Marktzugang und planbare Kooperation bringt, aber auch Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung. Ihnen wird klar: Das ist eine Zäsur mit Folgen für Demokratie und Wohlstand.
(c) 2019: Monte Boglia, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Freizügigkeit ohne Kompass.
Die Schweiz funktioniert. Sehr gut sogar. Warum funktioniert das Paket Schweiz-EU aus unserer Sicht nicht überzeugend? Wir sagen: Erst das Ziel, dann die Regeln.
(c) 2023: Lago di Lugano, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?
Mit dem Paket Schweiz-EU schlägt der Bundesrat einen Weg ein, der langfristig zur Anpassung ans europäische Mittelmass führen könnte. Dabei wäre das Gegenteil sinnvoll. Nicht die Schweiz sollte sich der EU angleichen. Europa sollte sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.
(c) 2023: Luganese, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?
Das Stromabkommen aus dem Paket Schweiz-EU stellt Importgarantie und Souveränität zueinander ins Spannungsfeld. Nach der institutionellen Betrachtung prüfen wir, wie es aus Bürgersicht inhaltlich abschneidet. In unserem Fazit fragen wir uns, wie so eine Vorlage entstehen konnte.
(c) 2017: Lisone, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.
Das Paket Schweiz-EU stellt die direkte Demokratie der Schweiz in Frage. Nach dem EWR-Nein und dem Abbruch des Rahmenabkommens soll mit dem Paket Schweiz-EU jetzt alles anders sein. Wir sehen das nicht so und sagen: Es reicht! Und wir erklären, warum.
(c) 2015: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Paket Schweiz-EU: Time-out bitte.
Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU ist angelaufen. Ein positives Zeichen, denn die Diskussionen sind engagiert und erzeugen Resonanz. Die institutionelle Anbindung rückt ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Eine Klärung würde der Vernehmlassung gut tun. Der vorliegende Artikel liefert den Anstoss dazu.
(c) 2013: Monte Generoso, Capolage, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Dieses Paket zerreisst nicht nur die FDP. Es zerlegt die Schweiz.
Das Paket Schweiz-EU würde unser Land grundlegend und unwiderruflich verändern. Es geht um die Frage wer künftig unser Recht bestimmt, Brüssel oder wir. Zum 1. August 2025 mein Appell: Mischen Sie sich ein. Unsere Heimat gehört den Menschen nicht der Politik. Ein Blick auf die FDP zeigt warum.
(c) 2017: Capanna Monte Bar, Capriasca, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit.
Das neue Stromabkommen (Elektrizität) im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit ist ein zentrales Element des Pakets Schweiz–EU. Es offenbart im Perspektivenwechsel ein unerwartetes Ausmass an gegenläufigen Erwartungen der Vertragspartner. Wer eintauchen will, dieser Artikel ist die richtige Gelegenheit dazu.
(c) 2019: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Orginalwortlaut Stromabkommen - hier online verfügbar.
Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen? Wir haben die 163 Seiten des Stromabkommens ordentlich strukturiert und im Originalwortlaut der EU auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Wir leisten damit einen Beitrag zur Lesbarkeit dieses Abkommens. Wir hoffen, dass viele so einen einfacheren Zugang dazu finden und unser Angebot nützlich ist.
Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.
Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.
(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.
Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung.
(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
smartmyway unterwegs.
(c) 2016: Schartihöreli, Kanton Uri, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management