Schweizsicht.

Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.

Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen.

Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Unsere Artikelserie liefert Ihnen die Begründung. Sie finden sie hier. Am Schluss des Artikels. Vorher finden Sie einzelne Themen, die wir punktuell veröffentlicht haben. 

Aus Befürwortersicht ist das Argumentieren einfach. Die Informationen des Bundesrates liefern genügend Stoff. Doch bei dieser Vorlage ist in einer direkten Demokratie kein Absender stark genug, um nicht selbst den Blick in die Sterne zu tun.

Breite Zustimmung muss hinterfragt werden. Dies geschieht durch sachliche, faktenbasierte Kritik. Es ist die Schweizsicht, die zählt – nicht die EU-Sterne, mögen sie noch so verlockend scheinen, denn die Schweiz ist und bleibt kein Mitglied. 

Wir hoffen, dass Sie unsere Impulse nützlich finden und freuen uns auf einen konstruktiven Austausch.

Roland Voser, 27. August 2025

 

«siamo liberi, siamo svizzeri!»

Unseren Beitrag versteht, wer die Episode 173 vom Podcast Feusi Federal gehört hat. Dort unterhalten sich Bundesrat Ignazio Cassis und Dominik Feusi zum Paket Schweiz-EU, zu Konfitüre und im Kern zu «siamo liberi, siamo Svizzeri». Ein sympathisches und informatives Interview mit einigen kontroversen Aussagen, die wir hier kommentieren:

1. «Wir können immer Nein sagen.»

Mit der Paketübernahme übernimmt die Schweiz aus den Abkommen auf einen Schlag 4’388 Seiten EU-Recht. Dort gilt entweder alles oder nichts. Die Schweiz kann nicht zu jeder EU-Rechtsakte einzeln Nein sagen. Das ist eine grosse Veränderung.

2. «Es bleibt beim Status quo.»

Das direkte Anwenden von EU-Recht in der Schweiz (Integrationsmethode) und die institutionellen Protokolle mit Streitbeilegung und Ausgleichsmassnahmen sind neu.

3. «Für Firmen ohne EU-Export ändert sich nichts.» 

In Sektoren mit Integrationsmethode, also Freizügigkeit, Luftverkehr, Lebensmittelsicherheit, Strom und Gesundheit gelten EU-Rechtsakte auch in der Schweiz. Die Schweiz ist in diesen Sektoren Teil des EU-Binnenmarktes. Schweizer Unternehmen sind z.B. deutschen Unternehmen gleichgestellt und müssen die Binnenmarktregeln einhalten, unabhängig davon, ob sie exportieren oder nicht. Schweizer Gerichte müssen EU-Recht anwenden. Grundlage ist Art. 190 BV: Mit der Annahme des Pakets wird das enthaltene EU-Recht Teil des Völkerrechts und damit verbindlich.

4. «Ausgleichsmassnahmen beschränken sich auf die betroffene Produktelinie.» (z.B. Lebensmittel)

Die Erfahrung z.B. mit Horizon, Börsenäquivalenz oder Medtech zeigt eine andere Situation: Die Schweiz kann zu späteren einzelnen Veränderungen Nein sagen, verbunden mit dem Risiko, dass die EU sektorübergreifende Ausgleichsmassnahmen ergreift.

5. «Souveränität ist seit 25 Jahren eingeschränkt.» 

Ist das jetzt positiv oder negativ? Ein schlechter Zustand müsste nicht stabilisiert werden. Ein guter Zustand jedoch schon. Doch warum soll dafür noch mehr Souveränität aufgegeben werden?

6. «Demografie erzwingt mehr Zuwanderung.» 

Es gibt Alternativen mit qualitativem Wachstum, das für die Schweiz nachhaltiger wäre.

7. «Das Volk hat beim Paket das letzte Wort. Nach 20 Jahren soll diese Diskussion abgeschlossen werden.»

Das wünschen wir uns auch.

#integrationsvertrag #paketeuch #EU #politik #vielseitigunabhängiggut

Datum: 5.9.2025 | Post: LinkedIn | Podcast: Feusi Federal Episode 173

 

Dicke Post.

Die 6 Rappen werden fallen.

Wir haben vor einem Monat auf dieses Thema hingewiesen (LinkedIn), jetzt hat es den Weg in die breite Öffentlichkeit gefunden. Es freut uns aus folgenden Gründen:

  1. Es ist ein perfektes Beispiel für verpasste Bürgernähe am Beispiel, wie mit kleinen Stromproduzenten umgesprungen wird.

  2. Die im Stromabkommen integrierten EU-Rechtsakte zeigen deutlich auf, wie sie künftig das Schweizer Recht beeinflussen werden.

Sonntagszeitung und Tagesschau vom 31.8.2025 haben ganze Arbeit geleistet. Es geht um die Minimalvergütung von kleinen PV-Anlagen für die Stromeinspeisung, von der rund 250'000 Haushalte betroffen sind. Empörung überall.

Eines ist klar: Die Streichung der Minimalvergütung ergibt sich zwingend aus der Marktlogik der Verordnung (EU) 2019/943 und dem EU-Beihilferecht. Darüber müssen wir nicht streiten.

Doch die NZZ deckt am 2.9.2025 auf: Gemäss BFE würde es genügen, die Vergütung lediglich während Phasen mit negativen Preisen auszusetzen, um sie mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Das BFE meint: Im Hinblick auf die Stabilität und den kostspieligen Ausbau des Stromnetzes sei es wichtig, die Preissignale des Markts auch an Besitzer kleiner Solaranlagen weiterzugeben.

Also an jene, die keinerlei Einfluss auf den Markt haben. Sondern im Vertrauen auf den Bundesrat massiv investiert und ihren Teil zur Energiewende geleistet haben.

Das ist dicke Post. Der Bundesrat korrigiert seinen eigenen Entscheid von diesem Frühling im Artikel 12 der EnV über den Kopf der betroffenen Bürger hinweg? Das BFE lässt keine Bürgernähe erkennen, indem es die Rahmenbedingungen für 250’000 private Stromproduzenten zu deren Nachteil und in eigenem Ermessen ändert, wenn dies möglicherweise auch weniger scharf gehen könnte.

Aus eigener Erfahrung haben wir im Kanton Tessin mit der AET erlebt, was es heisst, einem Stromversorger ausgeliefert zu sein, der in eigenem Interesse operiert. Die Interessen der Kleinen, also der Bürgerinnen und Bürger, sind nicht die Interessen der Stromversorger. Wir haben es im Artikel «Wenn die Grossen mit den Kleinen» festgehalten.

So hat der SP-Mann Benoît Gaillard verstanden, worum es geht: Das Stromabkommen ist nachteilig für die Kleinen, also die privaten Stromverbraucher und Stromproduzenten. Diesen Eindruck haben wir auch und sehen es mit dem Stromabkommen in unserem Artikel «Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?» gleich für die Schweiz.

#paketeuch #EU #politik #schweizsicht #vielseitigunabhängiggut

Datum: 2.9.2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

Hintergrundinformationen.

Unter Bezug auf einen Artikel in der Sonntagszeitung berichtet die Tagesschau vom 31.8.2025 ausgewogen:

  • Wer in der Schweiz Strom ins Netz einspeist, erhält eine Mindestvergütung vom lokalen Stromversorger. Mit dem Stromabkommen falle diese Mindestpreisgarantie weg. 250’000 Haushalte wären betroffen.

  • Benoît Gaillard (SP, Link) zeigt auf, dass sich mit dem Wegfallen der 6-Rappen Minimalvergütung für viele Leute eine PV-Anlage nicht mehr lohnt.

  • Benoît Revaz (Direktor Bundesamt für Energie, SP, Link) schreibt: “Die Mindestvergütung gilt nur, wenn kein anderer Preis zwischen Betreiber und Abnehmer vereinbart ist, was heute selten der Fall ist. Viele Netzbetreiber zahlen zusätzlich zur Abnahmevergütung auch noch einen Preis für die Herkunftsnachweise.”

  • Eric Nussbaumer sagt, dass Albert Rösti das EU-Recht zu konservativ auslege und die Förderung der Erneuerbaren beschneiden wolle.

  • Gaillard zieht den Schluss: “Wer bei dieser totalen Liberalisierung gewinnen würde, ist ganz klar, es sind die gewinnorientierten Stromfirmen.”

Berichterstattung löst empörte Reaktionen bei den Befürwortern aus.

Reaktionen der Befürworter des Stromabkommens:

  • Thomas C. Nordmann wirft der Sonntagszeitung faktenwidrige Berichterstattung vor und fordert von Tamedia eine Korrektur sowie Entschuldigung wegen des angeblichen Image-Schadens für die PV-Branche. In Deutschland zeige sich mit EU-Recht sogar eine vorteilhaftere Förderung. Doch der Vergleich hinkt, weil Deutschland EU-Mitglied ist und EU-Recht mitgestaltet, während die Schweiz es im Abkommen nur übernehmen müsste. Fixe Mindestvergütungen wie 6 Rp wären so nicht haltbar, weil die Schweiz sie im Anhang III nicht abgesichert hat LinkedIn.

  • Roger Nordmann behauptet, dass die Sonntagszeitung falsch berichte. Das Stromabkommen verlange keine Abschaffung der Mindestvergütung, kleine Anlagen seien durch EU-Recht geschützt, und die 6 Rp seien im Schweizer EnG gesichert. Er übersieht, dass nicht die Erneuerbaren-Richtlinie massgeblich ist, sondern die VO (EU) 2019/943 und das EU-Beihilferecht: Sie erzwingen Marktpreislogik, wodurch fixe Mindestvergütungen wie die 6 Rp nicht haltbar sind. Deshalb hat der Bundesrat sie im Entwurf auch gestrichen LinkedIn.

  • Markus Flatt bemüht den Begriff “Falschinformation” und behauptet, dass das Abkommen keine Abschaffung der Förderung verlange. Mindestvergütungen seien nicht EU-widrig und der „Inlandvorrang“ sei nur ein Vorschlag des Bundesrats. Er blendet aus, dass VO (EU) 2019/943 und das EU-Beihilferecht Marktpreislogik erzwingen. Deshalb hat der Bundesrat die Minimalvergütung im Entwurf gestrichen LinkedIn.

Die Sachlage ist klar.

Was ich gelesen und verstanden habe:

  • EnG 30.9.2016 (Stand 1.1.2026) Art. 15 Absatz 1: «Netzbetreiber haben ... zu einem schweizweit harmonisierten Preis zu vergüten.» / Absatz 1bis «Der Bundesrat legt für Anlagen mit einer Leistung < 150 kW Minimalvergütungen fest.» - Darauf bezieht sich Art. 12 EnV 1.11.2017 (Stand 1.1.2026) mit den besagten 6 Rappen.

  • EnG 30.9.2016 (Stand 1.1.2025) Art. 15 Absatz 1: «Netzbetreiber haben in ihrem Netzgebiet ... zu vergüten ...» - Darauf bezieht sich Art. 12 EnV vom 1.11.2017 (Stand 1.5.2025) ohne Minimalvergütung.

  • Bundesbeschluss (Vorentwurf Vernehmlassung) Art. 15 Absatz 1: Hat zwar eine Vergütung für Anlagen mit einer Leistung < 200 kW festgelegt, aber keine Minimalvergütungen mehr. Sie richtet sich nach dem Markt und folgt damit der VO (EU) 2019/943, sie könnte also auch negativ sein.

  • Im Stromabkommen Anhang I ist die 4. EU-Rechtsakte VO (EU) 2019/943 integriert. Dieses EU-Gesetz würde somit auch in der CH gelten, Art. 3a «Preise werden auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage gebildet» sowie b und Erwägungsgründe 6 und 7.

  • Die Streichung der Minimalvergütung ergibt sich zwingend aus der Marktlogik der VO (EU) 2019/943 und dem EU-Beihilferecht.

Schiesst der Bund übers Ziel hinaus?

Fabian Schäfer doppelt am 2.9.2025 in der NZZ nach (Link):

  • Er führt an, dass die 2024 gesetzliche Mindestvergütung von 6 Rappen auch bei negativen Preisen mit dem Stromabkommen nicht EU-kompatibel seien. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren müsse sie gestrichen oder angepasst werden.

  • Die NZZ weist darauf hin, dass der Bundesrat weiter gehen will, als das EU-Recht verlangt: Das BFE argumentiere mit Markt- und Finanzierungslogik und nimmt die bundesrätliche Verordnung in der EnV (Stand 1.1.2026) wieder zurück.


Straumanns Entzauberung.

Das Paket Schweiz-EU, das niemand mehr bestellt hat.

Das NZZ-Interview von Katharina Fontana und Fabian Schäfer mit Tobias Straumann ist sehr lesenswert, weil es die Situation der Schweiz präzise erfasst. 

Straumann entzaubert das wirtschaftliche Versprechen des Pakets Schweiz-EU: Der Marktzugangsvorteil werde überschätzt und sei in vielen Branchen kaum spürbar. Selbst in der Medtech-Branche seien die Mehrkosten nach Wegfall der Anerkennungsabkommen minimal (etwas über 0,1 % Umsatz). Für ihn ist klar: Das Paket ist kein ökonomischer Deal. 

Seine Diagnose geht tiefer: Das Abkommen ist ein Projekt politischer Integration. Es bedeute Verlust an Souveränität, Abbau direkter Mitsprache und Angleichung an EU-Regulierung ohne relevanten Nutzen. Er erkennt zugleich die Wachstumsmüdigkeit der Bevölkerung. Im Gegensatz zum Integrationsfieber der 1990er Jahre sei ein weiterer Ausbau der Zuwanderung innenpolitisch nicht mehr tragfähig. 

Straumann weist darauf hin, dass die Schweiz den Mut verliere und in vorauseilenden Gehorsam verfalle. Sein Satz: «Ich würde nicht auf Vorrat Ja sagen aus Angst vor negativen Folgen» trifft einen Nerv. Er bestätigt damit den Status quo für die Beziehungen mit der EU und stellt sich kritisch gegen das Paket Schweiz-EU. 

Unser Fazit: Straumann bestätigt uns, warum das Paket Schweiz-EU nicht trägt. Die ökonomische Begründung überzeugt nicht und die politische bedeutet einen unnötigen Verlust an Souveränität. Zugleich ortet er bei der Bevölkerung eine Wachstumsmüdigkeit, die wir als klares Signal für mehr Qualität statt Quantität im Wachstum verstehen: Das Paket Schweiz-EU ist ein Projekt, das niemand mehr bestellt hat, weil es den Zeitgeist nicht mehr trifft.

#paketeuch #EU #politik #schweizsicht #vielseitigunabhängiggut

Datum: 27.8.2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

 

«Wir ergänzen uns gut».

Das erste Interview mit der FDP-Doppelspitze.

Pünktlich um 18:00 Uhr erscheint in der NZZ das erste Interview mit der künftigen Doppelspitze der FDP Schweiz. Immerhin musste nicht mit Filippo Leutenegger der Landsturm übernehmen, das liberale Enfant terrible Nicolas Rimoldi einspringen oder schlicht der scheidende Präsident Thierry Burkart in die Verlängerung gehen. All diese Schmach hat die Partei gerade noch abgewendet, nachdem vor vier Tagen auch der letzte Einerkandidatur-Favorit Damian Müller abgesagt hatte.

Wenn auch kunstvoll ignoriert, die Botschaft bleibt: Die einst staatstragende Partei schafft es offensichtlich nicht mehr, starke Persönlichkeiten für das Präsidium zu finden. So müssen es also Susanne Vincenz-Stauffacher und Benjamin Mühlemann richten. Sie wird das Paket Schweiz-EU unterstützen, er weiss es noch nicht. Man bekommt direkt etwas Mitleid mit den beiden, wenn man ihnen zuhört, wie sie treuherzig ihr Antrittsinterview geben. Im Wissen, was auf sie zukommt und wie jetzt die Partikularinteressen beispielsweise der Medtech-Branche rücksichtslos durchgedrückt und mit guter Miene zum bösen Spiel akzeptiert werden.

Unsere Prognose ist klar: Am 18.10.2025 wird die Partei a) das Doppelpräsidium bestätigen, b) das Paket Schweiz-EU unterstützen und c) nach den Wahlen 2027 ihren zweiten Bundesratssitz abgeben. So funktioniert er also, dieser ominöse Reset-Knopf. Es ist der Schleudersitz des zweiten FDP-Bundesratssitzes.

 

Datum: 20.8.2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

Sehr geehrter Herr Thierry Burkart.

Bürgeranfrage an den FDP-Parteipräsidenten zur überfälligen Klärung zur Geltung von EU-Recht.

Sie sind mein Standesvertreter in Bern. Ich habe Sie gewählt, weil ich Ihre überlegte und sachliche Art sehr schätze. Auch hat mich Ihre kompetente Arbeit als FDP-Parteipräsident stets überzeugt.

Die Diskussion um das Paket Schweiz-EU ist an einem zentralen Punkt blockiert: der dynamischen Rechtsübernahme. Die Erläuterungen des EDA dazu sind unklar. Eine sachliche Klärung fehlt bisher. Das ist in dieser Frage nicht hinnehmbar, weil aus meiner Sicht die Folgen für unser Land gravierend sein können und der Sachverhalt für die laufende Vernehmlassung entscheidend ist.

Die EU kennt meines Wissens Verordnungen (direkt gültig) und Richtlinien (Umsetzung ins Landesrecht). Für die Schweiz heisst das: Die Integrationsmethode entspricht Verordnungen, der Äquivalenzansatz analog Richtlinien. Im Paket gilt die Integrationsmethode in den heiklen Bereichen Strom, Freizügigkeit, Lebensmittelsicherheit und Luftverkehr.

Das bedeutet: Hunderte Seiten EU-Recht (zum Beispiel gemäss EUR-Lex 742 Seiten im Freizügigkeitsabkommen, 796 Seiten im Stromabkommen) würden direkt und verbindlich in der Schweiz gelten, ohne dass sie je in unseren Gesetzbüchern stünden.

Das entspricht in etwa dem gesamten Umfang unserer zentralen Schweizer Bundesgesetze (Bundesverfassung, Obligationenrecht, Straf- und Zivilgesetzbuch, Straf- und Zivilprozessordnung).

Wir benötigen jetzt Klarheit. Ich bitte Sie deshalb, beim EDA einzufordern, wie genau diese Rechtsübernahme verbindlich ausgestaltet sein soll und wie das Verständnis der EU dazu ist. Konkret soll der Sachverhalt sowohl allgemein als auch exemplarisch an folgenden beiden EU-Rechtsakten dargestellt werden:

Freizügigkeitsabkommen: Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004.

Stromabkommen: Verordnung (EU) Nr. 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und stehe für einen Austausch gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Roland Voser

Grundlagen zu den Ausführungen:

  • https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-timeout

  • https://www.smartmyway.ch/paketeuch-vt6/#entry-R-1

  • https://www.smartmyway.ch/paketeuch-vt1/#entry-14

Weitere Analysen und Kommentare:

  • https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-bv

  • https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-strominhalt

  • https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-utopie

  • https://www.smartmyway.ch/about/paketeuch-pfzkompass

Datum: 18.8.2025 | Post: LinkedIn

 

EU-Verträge: Neue Regeln aus Brüssel gelten direkt in der Schweiz.

Die NZZ bringt die Integrationsmethode ans Licht.

Möglicherweise ist nicht allen bewusst, was Katharina Fontana in ihrem Artikel vom 8.7.2025 offengelegt hat:

„Die in Brüssel beschlossenen Rechtsakte werden unmittelbar Teil des Schweizer Rechts. «Diese Rechtsakte werden von der Schweiz grundsätzlich direkt angewendet, ohne dass sie in das Landesrecht überführt werden müssen», schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen."

Allein im Stromabkommen sind es 20 Rechtsakte (Anhang I) mit 796 Seiten, die nach der Integrationsmethode direkt in der Schweiz gelten, ohne CH-Gesetzgebungsprozess. Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sind sie mit Annahme des Pakets verbindlich.

Es ist schleierhaft, wie damit künftig Rechtssicherheit gewährleistet werden soll: Wie sollen wir in der Schweiz plötzlich auch Gesetze aus der EU berücksichtigen, ohne dass sie in Schweizer Gesetzesbüchern auffindbar sind?

Heikel sind auch spätere Änderungen. Will die Schweiz diese nicht übernehmen, muss sie reagieren und den Konflikt eskalieren, und zwar in ein Schiedsgerichtverfahren, in dem der EuGH das betroffene EU-Recht auch für die Schweiz verbindlich auslegt.

Hinzu kommen im Stromabkommen Anpassungen gemäss Beschlussvorlage des Bundesrates und ordentlichem CH-Gesetzgebungsprozess nach dem Äquivalenzansatz im Umfang von weiteren 26 Seiten Änderungen im Schweizer Recht (z.B. Umwelt Anhang V und Erneuerbare Anhang VI).

Es würde mich nicht wundern, wenn in den Kommentaren zu diesem Post hitzige Auseinandersetzungen entstehen, denn dieser Sachverhalt kann die vorgesehene EU-Integration der Schweiz kippen. Daher sagen wir auch, dass es als absolute Mindestforderungen für dieses Paket bei der Übernahme von EU-Recht für die Schweiz ein Veto ohne Wenn und Aber benötigt.

Brisant ist, dass mit einer Annahme des Pakets Artikel 190 der BV greift, der das integrierte EU-Recht als Völkerrecht über die Bundesverfassung stellt. Diese EU-Rechtsakte sind damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr rückgängig zu machen. Ausser bei Kündigung des Stromabkommens.

Unverständlich ist, dass es nach einem Monat noch keine Stellungnahme dazu aus Bern gibt. Und offen gesagt: Selbst diese würde mir nicht mehr reichen. Nur die EU kann der Schweiz jetzt sagen, was in diesem Punkt Sache ist.

Datum: 11.8.2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

 

Grossens Freude währt nicht lange.

Da war sie wieder weg, die minimale Einspeisevergütung.

Da hatte sich doch Jürg Grossen so gefreut und ich mit ihm. Noch heute steht es schwarz auf weiss: «Grünliberale feiern Erfolg: Der Bundesrat geht über die Bücher und spricht mehr Geld für Solarstrom.» Gemeint war die neue Minimalvergütung von 6 Rappen pro kWh für kleine Photovoltaikanlagen. Ein Mindestmass an Fairness gegenüber den vielen Kleinerzeugern, die mit hohen eigenen Investitionen zur Energiewende beitragen.

Doch im Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über Elektrizität ist davon nichts mehr zu lesen. Der frisch beschlossene Absatz in Art. 15 EnG, wonach «der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen festlegt», verschwindet wieder, bevor er 2026 überhaupt Wirkung entfalten kann.

An seine Stelle tritt die Binnenmarktlogik des Stromabkommens aus dem Paket Schweiz-EU. Neu gilt: Grundversorger haben angemessen zu vergüten. Bei Nichteinigung richtet sich die Vergütung nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung. Also können die Kleinen wieder zur Kasse gebeten werden, wenn der Strom negativ wird? Fairness wird durch Marktmechanik ersetzt.

Man kann sagen, die kleinen PV-Produzenten seien eine Minderheit und für ihr Schicksal selbst verantwortlich. Aber so einfach ist es nicht. Die Energiewende ist ein politisches Projekt des Bundes. Sie ist Teil der arg mangelhaften Energiestrategie 2050 und wurde nicht von den Kleinen angestossen. Wer den Beitrag dieser Pioniere will, muss ihnen auch faire Rahmenbedingungen gewähren.

Der Schluss liegt nahe: Das Stromabkommen macht in diesem masslosen Brüsseler Durchgriff bis zum letzten Schweizer Photovoltaik-Modul keinen Sinn. Wer ein solches Abkommen befürwortet, kennt zumindest die Realität der kleinen Stromkonsumenten und PV-Produzenten nicht. Es ist ein gelungenes Beispiel, dass ein erfolgreicher dezentral aufgebauter Kleinstaat wie die Schweiz in der EU nicht glücklich werden kann. Schon gar nicht ohne Mitbestimmungsrecht.

Datum: 9. August 2025 | Post: LinkedIn | Website: GLP

 

Eric Gujer zu Trump, Schweiz und EU.

Eine Antwort von mir zurück.

Eric Gujer schreibt am Schluss des NZZ-Artikels:

"Eine allein auf den Souveränitätsverzicht fokussierte Debatte über das mit Brüssel ausgehandelte Vertragspaket greift zu kurz. Die Überlegung, wie sich die Schweiz in der neuen Weltunordnung positioniert, gehört zwingend dazu. Eine enge Zusammenarbeit mit der EU ist eine Rückversicherung in einer unberechenbaren Welt. Wer das nicht wenigstens in Betracht zieht, hat aus dem Debakel mit Trump nichts gelernt."

Ich antworte ihm:

„Wenn wir aus der neuen Weltordnung etwas gelernt haben, dann, dass Staatswillkür heute selbst in repräsentativen Demokratien allgegenwärtig ist. In den USA regiert Donald Trump faktisch durch. 20 Jahre Merkel und eine fehlgesteuerte Ampel haben Deutschland an den Rand des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ruins geführt. Die Folgeregierung Merz steckt mit ihrer SPD in Dauerblockade und beansprucht für Deutschland die Führungsrolle in der EU. Diese falsche Sicherheit kann nicht ernsthaft die Zukunft der Schweiz sein. Unser Garant gegen Staatswillkür und für unseren Erfolg ist die direkte Demokratie. Daran muss sich alles ausrichten, weil sie die Menschen schützt.“

Datum: 8. August 2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

 

Wenn eine Aussage ins Auge springt.

Der Automatismus ist nicht verstanden.

Interessanter Artikel in der NZZ zu den bundesrätlichen Schwierigkeiten im Umgang mit den Nachteilen des Pakets Schweiz-EU.

Doch eine Aussage des Autors springt ins Auge:

„Dazu gehört das Gerede von der «automatischen» Rechtsübernahme, obwohl die Verträge sehr klar sind: Es gibt keinen Automatismus, ohne ausdrückliche Zustimmung der Schweiz in jedem einzelnen Fall wird gar nichts übernommen."

Wenn der Autor die Verträge gelesen hätte, würde er differenzierter antworten. Diese Aussage ist unseres Erachtens nicht haltbar und wir haben im Artikel dargelegt wieso (Link).

Datum: 2. August 2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

 

Zur Abschaffung der Geldgarantie bei Solaranlagen.

Dazu eine konträre Sicht.

Auch in diesem Thema darf man unterschiedlicher Meinung sein. Die fragwürdige Energiestrategie 2050 des Bundes hat Probleme verursacht, die der Bund jetzt auch lösen soll.

Seine Experten und Politiker haben das Speicherproblem (egal ob Tag/Nacht oder Sommer/Winter), die Ablösung der Fossilen, die Zunahme des Strombedarfs und die Importabhängigkeit unterschätzt.

Im Gegenzug haben die "Kleinen" getan, was Regierung und Politik von ihnen verlangt haben. Sie haben folglich die letzten Jahre erheblich investiert.

Jetzt soll das auch wieder nicht recht sein?

Wir sprechen inkl. Batteriespeicher und E-Mobilitätsanschluss für eine kleinere Anlage rasch über 40-50'000 Franken. Die Förderung ist heute erfahrungsgemäss nicht mehr nennenswert. Durch ihre eigene Erzeugung und den Eigenverbrauch sparen die kleinen Stromproduzenten in der Kombination substantiell Strom der Allgemeinheit ein, der nun für andere zur Verfügung steht. Das trifft so gesehen auch für die Netzbelastung zu.

Natürlich stimmt das nicht für das ganze Jahr oder einzelne Stromspitzen, beim raschen Laden des Elektroautos beispielsweise. Aber vielleicht für 8 Monate im Jahr passt das durchaus.

Die restlichen 4 Monate, ja stimmt. Da muss der Staat liefern. Wofür haben wir ihn denn sonst, wenn nicht für Aufgaben, die Einzelne nicht selbst bewältigen können? Das ist seine Grundaufgabe.

Doch ich sehe nichts, ausser eine gegenseitige Blockade in der Berner Bundespolitik. Und unkoordinierte Einzelmassnahmen in den Kantonen, die ihre Energiegewinne ihrer EWs umso mehr zu Lasten der Stromkonsumenten und kleinen Stromproduzenten schützen und konsequent durchsetzen.

Seit der Abstimmung über das Energiegesetz hat sich beim Bund meines Erachtens nicht viel getan. Daher erlaube ich mir hier die Verlinkung unseres damaligen Artikels dazu (Link).

Datum: 2. August 2025 | Post: LinkedIn | Artikel: NZZ

 

Mischen Sie sich ein!

Unser Appell zum 1. August - Oder, wenn eine politische Frage die FDP zerreisst.

Wie Sie auch dazu stehen, wir bitten Sie: Mischen Sie sich jetzt ein. Denn es geht um die Schweiz. Unsere Heimat, der wir so viel verdanken.

Egal wie Sie es nennen, ob Rahmenabkommen, Bilaterale III oder Paket Schweiz-EU. Eines bleibt gleich: In den Bereichen Freizügigkeit, Strom, Lebensmittelsicherheit und Luftverkehr würde künftig EU-Recht direkt auf Schweizer Hoheitsgebiet gelten. Ohne Mitbestimmung. Ohne demokratischen Gesetzgebungsprozess. Das ist inakzeptabel und in aller Schärfe zurückzuweisen.

Denn damit steuert die EU neu die Versorgungssicherheit, die innere Stabilität, den Markt und letztlich unseren Wohlstand. Wer dazu Ja sagt, hat das Paket nicht verstanden. Und vergessen, was den Erfolg der Schweiz ausmacht. Flexible Selbstbestimmung, kluge Eigenverantwortung und demokratische Kontrolle.

Freiheit ist nicht Selbstzweck. Sie ist unverzichtbar. Sie ist der Schlüssel zum Erfolg, indem Menschen ihr Leben eigenverantwortlich gestalten, Leistung erbringen und so echten Mehrwert schaffen. Davon profitiert am Ende das Kollektiv, insbesondere auch die Schwächeren und damit unser ganzes Land. Das dezentrale System der Schweiz ist dafür die beste Grundlage. Sie hat es bewiesen. Die zentralistische EU ist das pure Gegenteil davon.

Der Verlust an Souveränität wiegt schwerer als jeder mögliche Vorteil dieses Pakets. Wenn wir unsere Zukunft aus der Hand geben, werden wir uns aufgeben.

Informieren Sie sich jetzt. Die Diskussion ist im Gange, wie die Kontroversen in der FDP zeigen. Wir legen Ihnen dazu unseren Appell zum 1. August ans Herz.

Lesen Sie ihn hier (deutsch: Link | italiano: Link) und bekennen Sie Farbe: Rotweiss oder Blaugelb im Kommentar genügt.

Datum: 24. und 26. Juli 2025 | Post: LinkedIn

 

Doch es geht um die Verträge.

Eine Antwort an Simon Michel.

Doch, es geht um die 13 Verträge und zwar primär und von der Bedeutung quasi ausschliesslich. Hier haben wir einen klassischen Fall von feiner Manipulation. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass die Verträge nicht mehr zur Diskussion stünden und nun ein ganz normaler Gesetzgebungsprozess ablaufen wird. Was natürlich nicht der Fall ist.

In der Medienmitteilung vom 13. Juni 2025 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Darin führt er zuerst die 13 paraphierten Staatsverträge auf, erst danach folgen die Umsetzungsgesetze (Link). Damit sind die Verträge Teil der Vernehmlassung und stehen auf dem Prüfstand. Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist auch richtig so. Wir müssen die Verträge prüfen. Die Umsetzung ist unnötig, wenn die Verträge nicht sinnvoll sind. Dann kann man sich die Diskussion über die 35 Gesetze sparen. Insbesondere, wenn nach der Annahme EU-Recht bei Freizügigkeit, Elektrizität, Lebensmittelsicherheit und Luftverkehr an diesen Gesetzen vorbei auf Schweizer Hoheitsgebiet gelten würden.

Ich würde mir wünschen, dass die Diskussion fair und faktenbasiert abläuft. Denn sie hat es verdient. Es geht hier in dieser Frage darum, wie wir gemeinsam diesen möglichen weitreichenden Systemwechsel beurteilen und entscheiden wollen. Diese Fairness erwarte ich auch von Politikern und Milliardären.

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Kein Durchblick beim Freizügigkeitsabkommen.

Die Situation mit den Änderungsprotokollen ist intransparent und inakzeptabel.

Wie bitte – kein kompletter Vertragstext, gerade beim Freizügigkeitsabkommen?

Parlament, Interessengruppen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger und viele mehr sollen das neue Freizügigkeitsabkommen aus dem Paket Schweiz–EU beurteilen. Man würde meinen, ein solch weitreichender Staatsvertrag liege in vollständiger, integrierter Form vor. Denn es ist klar: Nur der komplette Vertragstext ist für eine Beurteilung entscheidend. Alles andere wäre Schattenboxen oder Polittheater.

Doch das vollständige zukünftige Abkommen liegt nicht vor. Mich überrascht dieses Defizit angesichts der bisher gelieferten Qualität nicht. Beim Stromabkommen haben wir eine zweite Lücke geschlossen und wenigstens eine online lesbare Version dieses kompletten Staatsvertrages zur Verfügung gestellt (Link).

Beim Freizügigkeitsabkommen hingegen fehlt alles. Wer den heutigen Stand verstehen will, muss sich den Text aus verschiedenen Quellen selbst zusammensetzen:

  • den Originalvertrag vom 21. Juni 1999 (in Kraft seit 1. Juni 2002)

  • das Protokoll I zur Erweiterung auf die EU-10 (2004)

  • das Protokoll II zur Erweiterung auf Bulgarien und Rumänien (2008)

  • das Protokoll III zur Erweiterung auf Kroatien (2016)

  • die relevanten Beschlüsse des Gemischten Ausschusses:

    • Beschluss 1/2006 (soziale Sicherheit)

    • Beschluss 1/2012 (neuer Anhang II)

    • Beschluss 1/2017 (technische Anpassungen Kroatien)

  • und das Änderungsprotokoll vom 13. Juni 2025 (199 Seiten), das das Abkommen in zentralen Punkten neu schreibt.

Wie soll unter solchen Bedingungen eine Vernehmlassung über ein Staatsvertragsbündel erfolgen (bei dem das Freizügigkeitsabkommen nur einer von sieben bis acht Staatsverträgen ist), das rechtlich, politisch und gesellschaftlich für die Schweiz derart weitreichend ist?

Darf man angesichts dieser Vorgehens- und Arbeitsweise den ganzen Vorgang zurück an den Absender schicken? Wäre ein Nein nicht die einzig sachgerechte Reaktion? Vielleicht gerade ein Nein zum ganzen Paket – denn offenbar ist es ja nicht einmal wichtig genug, dass man es vollständig zugänglich macht?

Klar ist jedenfalls: Niemand wird dieses Paket in seiner relevanten Form tatsächlich gelesen geschweige denn verstanden haben – denn es liegt gar nicht vor. Sorry, diese Nachlässigkeit nervt mich nur noch. So geht Demokratie nicht.

Ist meine Kritik nachvollziehbar? Oder bin ich zu hart mit unserer Regierung und den Bundesstellen, die für diese Vorlage verantwortlich sind?

Post: LinkedIn

 

Wir wagen uns ans Unmögliche.

Die Tragweite ist zu gross, um nicht einzusteigen.

Wir haben das Paket Schweiz–EU analysiert – soweit das Normalsterbliche angesichts der 1'117 Seiten EU-Originaltext und der kaum überblickbaren Komplexität überhaupt tun können. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir dem Bundesrat unser Feedback mitgeben und an der Vernehmlassung teilnehmen werden. Denn es geht unseres Erachtens um die Seele der Schweiz – nicht mehr und nicht weniger. Politiker kommen und gehen, der Souverän bleibt und muss mit ihren Entscheidungen leben. Die Alternative, blindes Vertrauen in die Gewählten, genügt bei einer Frage dieser Tragweite nicht mehr.

Heute haben wir deshalb eine Medienmitteilung veröffentlicht. Ihr könnt sie in unserem Artikel nachlesen.

Auf den Punkt gebracht: Das vorliegende Paket Schweiz–EU hat für die Schweiz aufgrund seiner institutionellen Anbindung zu grosse Nachteile: Wer kann schon gut finden, dass die EU Recht erlassen kann, dass direkt in der Schweiz gilt? Es muss nachverhandelt werden. Die rote Linie: Keine institutionelle Anbindung, die die Schweizer Souveränität tangiert und Art. 2 der Bundesverfassung nicht vorbehaltlos respektiert. Für diesen nächsten Schritt ist ein neues Setting nötig – und eine departementsübergreifende Taskforce unter externer Leitung überfällig.

Wir sind auf die Reaktionen gespannt. Wie denkt ihr dazu?

Hier geht’s zum Artikel, zur Medienmitteilung und zur Detailanalyse (Link)

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Rotweiss aufgeben?

Wir sind die Schweiz.

Ein Verlag, der politisch Stellung bezieht – das ist schwierig. Vor allem ohne Kampagnenkasse. Aber wir tun es trotzdem. Weil wir uns ehrlich Sorgen machen.

Wieso? Weil das neue Paket Schweiz-EU zur Makulatur wird, wenn die EU es im Nachhinein ohne Einverständnis der Schweiz zu ihren Gunsten ändern kann.

Diese Frage ist matchentscheidend – für ein Ja oder Nein. Und für die Zukunft der Schweiz.

Wir haben uns tief in die Materie eingearbeitet – und sind nicht wegen der 1117 Seiten Vertragstext der vorliegenden relevanten 13 Änderungs- und Zusatzprotokolle sprachlos, sondern wegen der fragwürdigen institutionellen Anbindung, die der Bundesrat uns vorlegt. Denn wir sind die Schweiz und nicht Teil der EU ohne Mitbestimmungsrecht.

Ja, wir wollen Europa – mit exzellenten Beziehungen zu unseren Nachbarn. Aber nicht zu diesem Preis.

Hier unsere Analyse & offenen Fragen (Link).
Hier das Summary und unser Feedback an den Bundesrat (Link).

Wir lassen uns gerne umstimmen – mit guten Argumenten. Auch wenn die EU mit ihren Hürden für kleine Verlage bisher eher Nachteile brachte: Newsletter-Marketing und Vertrieb nach Deutschland sind insbesondere wegen der DSGVO und der hohen Kosten unrealistisch.

Konstruktive Meinungen sind willkommen. Was denkt ihr dazu?

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Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.

Das BIP pro Kopf hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, in den letzten zehn Jahren stagnierte aber das verfügbare Einkommen pro Kopf. Der Wohlstand der Schweiz wächst nicht im Portemonnaie der Menschen. Das ist nicht zukunftsfähig.

(c) 2016: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Was Sie sagen müssten, wenn Sie Bundesrat wären.

Mit dem Paket Schweiz-EU will Brüssel gleiche Regeln für alle. Wenn Sie Bundesrat wären, müssten Sie erklären, dass dies für die Schweiz zwar Marktzugang und planbare Kooperation bringt, aber auch Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung. Ihnen wird klar: Das ist eine Zäsur mit Folgen für Demokratie und Wohlstand.

(c) 2019: Monte Boglia, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Freizügigkeit ohne Kompass.

Die Schweiz funktioniert. Sehr gut sogar. Warum funktioniert das Paket Schweiz-EU aus unserer Sicht nicht überzeugend? Wir sagen: Erst das Ziel, dann die Regeln.

(c) 2023: Lago di Lugano, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?

Mit dem Paket Schweiz-EU schlägt der Bundesrat einen Weg ein, der langfristig zur Anpassung ans europäische Mittelmass führen könnte. Dabei wäre das Gegenteil sinnvoll. Nicht die Schweiz sollte sich der EU angleichen. Europa sollte sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.

(c) 2023: Luganese, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?

Das Stromabkommen aus dem Paket Schweiz-EU stellt Importgarantie und Souveränität zueinander ins Spannungsfeld. Nach der institutionellen Betrachtung prüfen wir, wie es aus Bürgersicht inhaltlich abschneidet. In unserem Fazit fragen wir uns, wie so eine Vorlage entstehen konnte.

(c) 2017: Lisone, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.

Das Paket Schweiz-EU stellt die direkte Demokratie der Schweiz in Frage. Nach dem EWR-Nein und dem Abbruch des Rahmenabkommens soll mit dem Paket Schweiz-EU jetzt alles anders sein. Wir sehen das nicht so und sagen: Es reicht! Und wir erklären, warum.

(c) 2015: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Paket Schweiz-EU: Time-out bitte.

Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU ist angelaufen. Ein positives Zeichen, denn die Diskussionen sind engagiert und erzeugen Resonanz. Die institutionelle Anbindung rückt ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Eine Klärung würde der Vernehmlassung gut tun. Der vorliegende Artikel liefert den Anstoss dazu.

(c) 2013: Monte Generoso, Capolage, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Dieses Paket zerreisst nicht nur die FDP. Es zerlegt die Schweiz.

Das Paket Schweiz-EU würde unser Land grundlegend und unwiderruflich verändern. Es geht um die Frage wer künftig unser Recht bestimmt, Brüssel oder wir. Zum 1. August 2025 mein Appell: Mischen Sie sich ein. Unsere Heimat gehört den Menschen nicht der Politik. Ein Blick auf die FDP zeigt warum.

(c) 2017: Capanna Monte Bar, Capriasca, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Das Stromabkommen im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit.

Das neue Stromabkommen (Elektrizität) im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit ist ein zentrales Element des Pakets Schweiz–EU. Es offenbart im Perspektivenwechsel ein unerwartetes Ausmass an gegenläufigen Erwartungen der Vertragspartner. Wer eintauchen will, dieser Artikel ist die richtige Gelegenheit dazu.

(c) 2019: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Orginalwortlaut Stromabkommen - hier online verfügbar.

Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen? Wir haben die 163 Seiten des Stromabkommens ordentlich strukturiert und im Originalwortlaut der EU auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Wir leisten damit einen Beitrag zur Lesbarkeit dieses Abkommens. Wir hoffen, dass viele so einen einfacheren Zugang dazu finden und unser Angebot nützlich ist.

Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.

Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.

(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.

Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung.

(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

smartmyway unterwegs.

(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

 

Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.

Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management