Das Stromabkommen hält nicht, was es verspricht.

Das Stromabkommen steht im Kreuzfeuer der Kritik. Wir zeigen in diesem Diskurs faktenbasiert, warum dieses Abkommen zum Nachteil der Schweiz und damit sein Preis zu hoch ist.
Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU ist abgeschlossen. Viele unserer Punkte, die wir in unseren Artikeln aufgeworfen haben, sind nun in der Öffentlichkeit angekommen. So hat Markus Saurer in seinem Artikel in der Finanz und Wirtschaft das Stromabkommen zu Recht hinterfragt und korrekt als "übergriffigen Vertrag” bezeichnet.
Dies hat uns dazu veranlasst, nochmals anhand der Primärquellen den Vertragstext einer Analyse zu unterziehen und die zu oft überzogenen Argumentationen der Befürworter ins rechte Licht zu rücken. Denn ihre Parolenführer sind unverbesserlich.
So meint ein faktenresistenter Lobbyist in seinem Kommentar noch heute polemisch und ohne Grundlage: “Die Bilateralen III sichern den Bilateralen Weg. Behauptungen wie ‘Unterwerfung’, ‘Integration’, ‘Anschluss’, etc. sind völlig aus der Luft gegriffen. Reine Propaganda. Es geht um den gemeinsamen Markt und den hindernisfreien Zugang der Schweiz zum grössten Binnenmarkt der Welt. Nicht mehr und nicht weniger. Die Schweizer Besonderheiten, die Rechte des Volks und des Parlaments sind gewährleistet.” Diese Sätze sind so nicht nachvollziehbar, wenn die Abkommen als Massstab gelten.
Bevor wir die einzelnen Vertragsbestimmungen darlegen, ist eine grundsätzliche Klärung notwendig. Das Stromabkommen ist kein technisches Abkommen über Stromflüsse, sondern ein Regelwerk zur Steuerung von Kapazitäten, Anreizen und Prioritäten. Es beruht auf der Annahme, dass Marktmechanismen und institutionelle Einbindung Versorgungssicherheit bieten können.
Aus diesem Grund gliedern wir den Artikel in zwei Teile:
A. Das Stromabkommen funktioniert nach dem Prinzip Hoffnung.
B. Die vertragliche Realität.
Wir danken Ihnen für Ihre Lesertreue und freuen uns über Ihr Feedback.
Roland Voser & Maurizio Vogrig, 21. Dezember 2025 und ergänzt am 26. Januar 2026
Teil A. Das Stromabkommen funktioniert nach dem Prinzip Hoffung.
A.1 Genügend Transit-, Speicher- und Produktionskapazitäten machen Versorgungssicherheit aus.
Wenn wir uns mit dem Stromabkommen auseinandersetzen, sprechen wir nicht über ein physisches Ein- oder Ausschalten von Stromverbindungen, sondern über die Regeln zur Steuerung von Transit-, Speicher- und Produktionskapazitäten. Bei der physischen Kopplung der Stromnetze war die Schweiz von Beginn weg führend beteiligt (Stern von Laufenburg) und wird es weiterhin bleiben, ob mit oder ohne Stromabkommen.
Daran hat auch die EU grösstes Interesse, weil die Schweiz entscheidende Transit-, Speicher- und Produktionskapazitäten aufweist. Sind diese drei Faktoren genügend verfügbar, stabilisieren sie jedes Stromnetz.
A.2 Mit dem Stromabkommen legt die EU die Regeln für die Steuerung der Kapazitäten fest.
Erste Priorität hat für alle Beteiligten ein stabiles Stromnetz, mit oder ohne Stromabkommen. Das Stromabkommen wirkt auf der Ebene der Steuerung der drei erwähnten Kapazitäten. Sie sind die entscheidenden Faktoren für die Versorgungssicherheit aller im Netz angeschlossenen Länder. Genügend Kapazitäten führen zu Stabilität, Stabilität führt zu Versorgungssicherheit.
Mit dem Stromabkommen steuert die EU die Regeln für diese Kapazitäten inklusive der Schweiz, ohne Abkommen entsprechend ohne Schweiz. Die EU legt darin fest, zu welchen Bedingungen und nach welchen Vorgaben die Teilnahme dieser Kapazitäten im Strombinnenmarkt zu erfolgen hat.
A.3 Nicht die EU ist primär das Problem, sondern wie die inländischen Akteure gesteuert werden.
Daraus folgt, dass Schweizer Stromhändler zu denselben Konditionen wie ihre europäischen Mitbewerber ihren Strom oder ihre Stromtrassen oder ihre Speicherproduktion europaweit verkaufen können. Weil die Schweiz einen hohen Standard aufweist, ist das für sie vorteilhaft. Beispielsweise können Speicherseen geleert werden, weil aufgrund eines europäischen Mangels der Strom dort teurer verkauft werden könnte.
Danach stehen diese Kapazitäten jedoch nicht mehr für das Inland zur Verfügung. Ersatz muss wieder im Markt beschafft werden, und die Bevölkerung bezahlt dann möglicherweise höhere Preise, wie das mit noch gefüllten Speicherseen der Fall wäre. Diese Erfahrung haben alle Marktteilnehmer im In- und Ausland in den letzten Jahren bereits erlebt.
Die Frage ist nicht primär, ob die EU falsch eingreift, sondern wie sich die Akteure in der Schweiz verhalten und konkret ihre Prioritäten mit dem Stromabkommen verändern würden: Es besteht das Risiko, dass sie die Versorgungssicherheit der Schweiz tiefer priorisieren als die profitable Marktchance in Europa. Diesbezüglich schweizeigene Vorgaben können wirkungslos werden, wenn sie den EU-Regeln entgegenwirken.
A.4 Die zur Debatte stehenden Kapazitäten gehören der Bevölkerung.
Problematisch ist dieser Meccano, weil in der Schweiz die drei Kapazitäten von der Bevölkerung bezahlt wurden und letztlich auch ihr gehören. Die entsprechenden Anlagen und Unternehmen sind vorwiegend im Besitze von Kantonen und Gemeinden.
Daher müssen diese Kapazitäten im Sinne der Bevölkerung eingesetzt werden und nicht anders bzw. im Sinne Europas. Es gilt logischerweise das Primat der inländischen Versorgung. Das Stromabkommen verändert diese Ausrichtung zumindest indirekt, was unseres Erachtens unzulässig ist.
A.5 Es ist zweifelhaft, ob die Schweiz politischem Druck der EU ausgesetzt ist, wenn sie das Stromabkommen ablehnt.
Die Befürworter des Stromabkommens hoffen auf die 70%-Regel: Die EU reserviert mindestens 70% der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten für Teilnehmer des EU-Strombinnenmarkts. Ohne Stromabkommen profitiert die Schweiz als Drittstaat nicht von dieser Kapazitätsreservierung. Die Befürworter befürchten, dass die Schweiz nun von der EU unter Druck gelangen könnte.
Zuerst einmal: Diese 70%-Regel hat nichts mit Versorgungssicherheit zu tun. Sie garantiert auch keine Lieferfähigkeit von Strom. Wenn kein physischer Strom vorhanden ist, hilft auch das Stromabkommen nicht.
In diesen Fällen wäre das Stromabkommen für die Schweiz eher nachteilig, weil ihre Kapazitäten (Trassen, Speicher, Produktion) nach den Regeln für den EU-Binnenmarkt eingesetzt und priorisiert würden und nicht länger auf die Schweiz optimiert.
A.6 Das Stromabkommen riskiert neue Winterlücken.
Übrigens lässt das Stromabkommen gemäss Anhang II die Lieferverträge der Schweiz mit Frankreich auslaufen. Damit würde innerhalb des kommenden Zeitraums von rund fünf bis zehn Jahren die bisherige Absicherung der Winterlücke entfallen, was ein zusätzliches Versorgungsrisiko erzeugt. Mit dem Stromabkommen besteht nicht mehr die gleiche Liefergarantie für die Schweiz, sondern eine Optimierung des EU-Binnenmarktes steht auch hier im Vordergrund.
Die 70%-Regel betrifft ausschliesslich Kosten: Bei Engpässen verteuert sich der Strom für die Schweiz stärker als ohne Stromabkommen. Es droht der Schweiz aufgrund der 70%-Regel jedoch kein Blackout, da die Netze physisch verbunden bleiben und die Schweiz für das europäische Stromsystem systemrelevant ist.
Wird die 70%-Regel politisch als Druckmittel eingesetzt, verlässt die EU den kooperativen Rahmen. Darauf könnte die Schweiz wie nach gesundem Menschenverstand üblich reagieren, indem sie den europäischen Nord-Süd-Stromtransit verteuern würde. Dieser ist für Italien von substantieller Bedeutung, was wiederum Druck erzeugen würde. Eine Umgehung der Schweiz würde ebenfalls zu Mehrkosten führen. Es würden wohl alle verlieren.
A.7 Ist die EU nun unsere gute Nachbarin oder nicht?
Spätestens jetzt stellt sich die Frage, aus welchem Grund wirtschaftliche Druckszenarien seitens der EU das richtige Argument für das Stromabkommen sein sollen. Das wäre das Ende gutnachbarschaftlicher Beziehungen. Und: Wieso soll die Schweiz mit einem Partner ein Abkommen abschliessen, von dem sie eine derart unfreundliche Haltung erwartet? Das entzieht einer sektoriellen institutionellen Integration der Schweiz in die EU jede Grundlage.
Damit kommt folgende Schlussfolgerung: Ob mit oder ohne Stromabkommen muss die Schweiz künftig massiv in die Kapazitäten (Trassen, Speicher, Produktion) investieren, weil die anderen Länder aufgrund des Eigenbedarfs nicht verlässlich genug die zukünftig von der Schweiz benötigte Energie liefern können. Dies gilt umsomehr, wenn die EU keine der Schweiz wohlwollend gesinnte Partnerin mehr ist.
Dies akzentuiert sich existenziell, falls die Schweiz nach wie vor Netto-Null per 2050 schaffen will. Mit Stromabkommen bleiben die bestehenden und neuen Kapazitäten zwar im Eigentum der Schweiz, ihre Nutzung würde jedoch EU-Regeln unterliegen, deren Konsequenzen niemand mit Sicherheit voraussehen kann.
Die Welt wird instabiler. Die Schweiz muss daher selbst umso resilienter werden. Das Prinzip Hoffnung ist dabei ein schlechter Ratgeber. Das Stromabkommen ist keine Stromquelle.
Teil B. Die vertragliche Realität.
B.1 Die Ausgangslage: Argumente der Befürworter und ihre Konsequenzen.
Im Folgenden fassen wir uns kurz: Wir listen ausschliesslich die kritischen Punkte des Stromabkommens auf und ordnen sie sachlich ein. Wir beziehen uns jeweils auf den deutschen Originaltext der EU vom Stromabkommen COM(2025)309_6 (Link) und hinterlegen die Aussagen konsequent mit den Quellenangaben. Sie finden den Wortlaut des Abkommens bei uns auch online (Link).
Befürworter des Stromabkommens argumentieren, dass die Schweiz ohne institutionelle Einbindung in den europäischen Strombinnenmarkt mittelfristig an Versorgungssicherheit, Effizienz und Einfluss verliert. Der Strommarkt sei längst grenzüberschreitend organisiert, physische Autarkie eine Illusion. Wer Teil des europäischen Netzes sein wolle, müsse dessen Regeln akzeptieren. Die Marktkopplung ermögliche einen besseren Ausgleich von Angebot und Nachfrage, senke systemisch Kosten und erhöhe die Stabilität, insbesondere in Mangellagen. Die Übernahme des EU-Stromrechts schaffe Rechtssicherheit für Produzenten, Netzbetreiber und Investoren und verhindere Diskriminierung an den Grenzen.
Dieser Weg beinhaltet jedoch einen bewussten und dauerhaften Tausch. Die im Abkommen angeführten Ziele Marktzugang, Effizienz und Systemstabilität werden nicht von vornherein bestritten. Strittig ist jedoch die Annahme, dass diese die nationale Steuerungsfähigkeit nicht tangieren, sowie die damit verbundenen Konsequenzen für die Schweizer Gesellschaft.
Um die angestrebte Integration zu ermöglichen, verzichtet die Schweiz auf physische Zugriffssicherheiten an den Grenzen zugunsten marktbasierter Mechanismen. Gleichzeitig wird die schweizerische Rechtsordnung in diesem Sektor dauerhaft an die sich fortentwickelnde EU-Gesetzgebung gebunden. Die Auslegung zentraler Begriffe des Abkommens unterliegt dabei der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Ergänzend greift die vorgeschriebene Beihilfenkontrolle direkt in die föderale Finanzautonomie von Kantonen und Gemeinden ein.
B.2 Die vertragliche Realität: Eine Widerlegung in 18 Punkten.
Eine detaillierte Prüfung des Vertragstextes zeigt, dass dieser Tausch mit tiefgreifenden systemischen Risiken und einem massiven Verlust an nationaler Steuerungskompetenz verbunden ist:
Verlust der physischen Grenzkapazitäten (Winterlücke): Bestehende langfristige Stromlieferverträge verlieren ihren rechtlichen Vorrang an der Grenze. Nach einer Übergangsfrist werden diese physischen Rechte in rein finanzielle Ausgleiche umgewandelt. Die Schweiz verliert damit durch diese Verträge die garantierte physische Absicherung ihrer Winterversorgung (Art. 8 Abs. 1, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 12 sowie Anhang II, Abschnitt B, Seite 98).
Direkte Rechtsübernahme von EU-Verordnungen: Die Schweiz übernimmt EU-Verordnungen direkt in ihr Rechtssystem. Im Gegensatz zu Richtlinien werden diese nicht in nationales Recht übersetzt, sondern sind direkt gültig. Die Schweiz wird so Teil der EU-Binnenmarktsteuerung (Art. 27 Abs. 2 i.V.m. Anhang I, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 32 & 55).
Bindung an die Rechtsprechung des EuGH: Bei Streitigkeiten ist die Schweiz an die Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gebunden. Das Schiedsgericht muss den EuGH bei unionsrechtlichen Fragen anrufen und dessen Urteil zwingend folgen (Art. 29 Abs. 2, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 36 sowie Art. 32 Abs. 4, Seite 39).
Dynamische Rechtsfortschreibung (Anpassungszwang): Die Schweiz verpflichtet sich, künftige Änderungen des EU-Stromrechts ständig zu übernehmen. Lehnt sie dies ab, kann die EU einseitig Ausgleichsmassnahmen ergreifen (Art. 27 Abs. 1 und Art. 33, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 32 & 40).
Zwang zur vollständigen Marktöffnung: Die Schweiz muss ihren Strommarkt vollständig liberalisieren. Zwar ist ein “Opt-out”-Modell für Haushalte vorgesehen, doch dieses ändert nichts an der Verpflichtung zu marktbasierten Preisen. Die heutige geschützte Grundversorgung mit stabilen Tarifen auf Basis der Gestehungskosten wird damit durch ein System ersetzt, das den Haushalten die Preisvolatilität der EU-Börsen weitergibt (Anhang VI, Punkt 1 i.V.m. Richtlinie (EU) 2019/944, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 114).
Kopplung der Konsumentenpreise an die EU-Börse: Mit der Marktöffnung und dem Wegfall regulierter Tarife basierend auf Gestehungskosten werden die Strompreise für Haushalte volatiler. Sie korrelieren künftig direkt mit den Preisschwankungen an den europäischen Strombörsen (Anhang I, Punkt 16b, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 80 i.V.m. Richtlinie 2019/944).
Sektorenübergreifende Sanktionen (Cross-Retaliation): Bei Verletzungen des Abkommens kann die EU Gegenmassnahmen in anderen bilateralen Verträgen ergreifen, z. B. bei der Personenfreizügigkeit (Art. 33 Abs. 1, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 40).
Fehlende Mitbestimmung bei der Rechtsetzung: Obwohl die Schweiz die Regeln übernimmt, besitzt sie kein Stimmrecht in den entscheidenden EU-Gremien wie dem ACER-Regulierungsrat. Sie darf zwar an Diskussionen teilnehmen („Decision Shaping“), hat aber keine formale Macht über den Inhalt der Steuerung (Art. 26 Abs. 1 & 2, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 31 sowie Anhang I, Seite 59).
Strenge Kontrolle staatlicher Beihilfen: Die Schweiz muss ein Überwachungssystem für Beihilfen einführen, das dem der EU gleichwertig ist. Eine unabhängige Schweizer Behörde muss Beihilfen prüfen und kann diese anfechten. Dies schränkt nicht nur die Souveränität des Bundes als autonome Kontrollbehörde ein, sondern auch die finanzielle Autonomie von Kantonen und Gemeinden (Art. 14 Abs. 3, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 19).
Gefährdung kantonaler Konzessionsmodelle (Wasserkraft): Das EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrecht erzwingt diskriminierungsfreie Verfahren. Dies könnte Kantone zwingen, Wasserkraftkonzessionen europaweit auszuschreiben (Art. 11 i.V.m. Art. 13, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 16 & 17).
Marktoptimierung nach EU-Logik: Durch die verpflichtende Marktkopplung wird das Schweizer Netz als Teil des EU-Gesamtsystems gesteuert. Die Stromflüsse werden primär zur Effizienzsteigerung des EU-Binnenmarktes optimiert, was die nationale Souveränität über die Netzsteuerung (insb. im Krisenfall) einschränkt (Art. 1 Abs. 2 lit. b und Anhang I, Punkt 7a, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 8 & 65).
Völkerrechtliche Zementierung der Klimastrategie: Das Ziel „Netto-Null 2050“ wird von einer innenpolitisch revidierbaren Strategie zu einer völkerrechtlichen Verpflichtung erhoben. Dies schränkt den künftigen demokratischen Spielraum für alternative energiepolitische Pfade in der Schweiz ein (Art. 1 Abs. 2 lit. f, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 9).
Unterordnung der Netzplanung: Swissgrid muss die nationale Netzplanung vollständig mit dem EU-Netzentwicklungsplan synchronisieren. Nationale Projekte müssen EU-Kriterien erfüllen (Art. 22 Abs. 2, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 26 sowie Anhang I, Seite 61).
Verbindliche Zielwerte für Erneuerbare: Die Schweiz muss einen verbindlichen Richtwert für den Anteil erneuerbarer Energien festlegen (48,4 % bis 2030) und darüber Rechenschaft ablegen (Art. 21 Abs. 2 & Anhang VI, Punkt 1b-ii, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 26 & 114).
Verlust von Exklusivrechten für Produzenten: Schweizer Produzenten verlieren ihre exklusiven Vorrangrechte an den Grenzkapazitäten. Sie müssen Kapazitäten im Wettbewerb über EU-Auktionsmechanismen erwerben (Art. 8 Abs. 1, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 12).
Ausschluss anderer internationaler Gerichte: Jede Differenz muss zwingend über den vertragseigenen Mechanismus unter Einbezug des EuGH gelöst werden; andere Instanzen sind ausgeschlossen (Art. 31, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 38).
Jährliche Teilnahmegebühren: Die Integration ist kostenpflichtig. Die Schweiz zahlt einen jährlichen Beitrag basierend auf ihrem BIP sowie eine zusätzliche Teilnahmegebühr von 4 % (Art. 49 Abs. 5–7, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 49 & 50).
Übernahme der Umwelt-Richtlinien: Die Schweiz bindet sich an ein Umweltschutzniveau, das durch spezifische EU-Richtlinien definiert wird, was die nationale Autonomie bei Verfahren einschränkt (Art. 20 Abs. 2 & Anhang V, Abkommen COM(2025)309_6 Seite 25 & 108).
B.3 Fazit.
Das vorliegende Stromabkommen markiert einen Paradigmenwechsel in der Schweizer Energiepolitik: Es ersetzt die eigenständige, auf nationalen Gestehungskosten und bilateralen Verträgen basierende Versorgungssicherheit durch eine vollständige regulatorische und operative Integration in den EU-Binnenmarkt.
Während die technische Vernetzung zweifellos Vorteile für den Stromhandel bietet, ist der Preis dafür eine neue Einschränkung der nationalen Steuerungsfähigkeit und damit erhebliche Einschränkung der Souveränität.
Die Schweiz verzichtet auf die physische Kontrolle über ihre Grenzkapazitäten, unterwirft ihre Gesetzgebung einem dynamischen Automatismus unter der Auslegungshoheit des EuGH und beschränkt die föderale Gestaltungsfreiheit bei der Förderung heimischer Ressourcen.
Das Abkommen ist somit weniger ein technisches Kooperationsprojekt als vielmehr ein institutionelles Integrationsprojekt, das die künftige Energieversorgung der Schweiz untrennbar an die politischen und rechtlichen Entscheidungen Brüssels bindet.
Und last but not least: Das Stromabkommen verhandelt über Dinge, die nicht dem Bund gehören. Es greift tief in die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden ein, weil diese nicht mehr uneingeschränkt über ihre Stromproduktion inklusive Preissetzung und Subventionen entscheiden könnten, sondern neu an EU-Vorgaben gebunden wären.
Unser Schluss ist klar: Der Preis des Stromabkommens für die Schweiz ist zu hoch und deshalb ist der Vertrag abzulehnen.
Die Zeitenwende kündigt sich an.
Wir zeigen faktenbasiert, warum die Schweiz im Jahr 2035 mit rund 10 Millionen Einwohnern ihren Wendepunkt erreicht. Danach kann sie nur noch reaktiv stabilisiert werden. Dieses Szenario wäre durch eine gezielte und nicht zuletzt humane Steuerung der Zuwanderung vermeidbar.
(c) 2017: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Bilaterale. Wann ist wieder Erntezeit?
Letztlich ist entscheidend, was die Bilateralen bisher den Menschen wirtschaftlich gebracht haben. Dann ist klar, ob sie fortgeführt werden sollen oder nicht. Dazu haben wir Antworten aufbereitet. Unser Fazit: Wir haben keine Beweise gefunden, dass die Bilateralen tatsächlich eine Erfolgsgeschichte für die Menschen im Land sind.
(c) 2025: Rebberg Auenstein, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser
Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.
Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit neun Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit. Unser Schluss aus Bürgersicht: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.
(c) 2019: San Salvatore, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Mehr EU bringt nicht mehr. Ausser mehr Unvernunft.
Das Paket Schweiz-EU ermöglicht künftig, dass EU-Recht für relevante Lebensbereiche direkt in der Schweiz gilt. Die EU steuert sektoriell die Handelsbeziehungen der Schweiz mit den EU-Mitgliedsländern. Hält sich die Schweiz nicht an die EU-Regeln, kann die EU sie sanktionieren. Das alles ist neu und heikel. Dabei wäre andernorts mehr Handlungsbedarf vorhanden.
(c) 2017: Lugano, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieser Integrationsvertrag ändert zu viel.
Mit der Paket-Annahme würden 4388 Seiten EU-Gesetze direkt in der Schweiz gelten. Ohne Mitbestimmung. Die Verordnungen im Umfang von 86% gelten direkt ohne Abbildung in einem Schweizer Gesetz. Die Richtlinien werden mechanisch und direkt ins CH-Recht übersetzt.
(c) 2016: Schartihöreli, Kanton Uri, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Schweizsicht.
Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.
(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.
Das BIP pro Kopf hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, in den letzten zehn Jahren stagnierte aber das verfügbare Einkommen pro Kopf. Der Wohlstand der Schweiz wächst nicht im Portemonnaie der Menschen. Das ist nicht zukunftsfähig.
(c) 2016: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Was Sie sagen müssten, wenn Sie Bundesrat wären.
Mit dem Paket Schweiz-EU will Brüssel gleiche Regeln für alle. Wenn Sie Bundesrat wären, müssten Sie erklären, dass dies für die Schweiz zwar Marktzugang und planbare Kooperation bringt, aber auch Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung. Ihnen wird klar: Das ist eine Zäsur mit Folgen für Demokratie und Wohlstand.
(c) 2019: Monte Boglia, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Freizügigkeit ohne Kompass.
Die Schweiz funktioniert. Sehr gut sogar. Warum funktioniert das Paket Schweiz-EU aus unserer Sicht nicht überzeugend? Wir sagen: Erst das Ziel, dann die Regeln.
(c) 2023: Lago di Lugano, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?
Mit dem Paket Schweiz-EU schlägt der Bundesrat einen Weg ein, der langfristig zur Anpassung ans europäische Mittelmass führen könnte. Dabei wäre das Gegenteil sinnvoll. Nicht die Schweiz sollte sich der EU angleichen. Europa sollte sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.
(c) 2023: Luganese, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?
Das Stromabkommen aus dem Paket Schweiz-EU stellt Importgarantie und Souveränität zueinander ins Spannungsfeld. Nach der institutionellen Betrachtung prüfen wir, wie es aus Bürgersicht inhaltlich abschneidet. In unserem Fazit fragen wir uns, wie so eine Vorlage entstehen konnte.
(c) 2017: Lisone, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.
Das Paket Schweiz-EU stellt die direkte Demokratie der Schweiz in Frage. Nach dem EWR-Nein und dem Abbruch des Rahmenabkommens soll mit dem Paket Schweiz-EU jetzt alles anders sein. Wir sehen das nicht so und sagen: Es reicht! Und wir erklären, warum.
(c) 2015: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Paket Schweiz-EU: Time-out bitte.
Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU ist angelaufen. Ein positives Zeichen, denn die Diskussionen sind engagiert und erzeugen Resonanz. Die institutionelle Anbindung rückt ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Eine Klärung würde der Vernehmlassung gut tun. Der vorliegende Artikel liefert den Anstoss dazu.
(c) 2013: Monte Generoso, Capolage, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Dieses Paket zerreisst nicht nur die FDP. Es zerlegt die Schweiz.
Das Paket Schweiz-EU würde unser Land grundlegend und unwiderruflich verändern. Es geht um die Frage wer künftig unser Recht bestimmt, Brüssel oder wir. Zum 1. August 2025 mein Appell: Mischen Sie sich ein. Unsere Heimat gehört den Menschen nicht der Politik. Ein Blick auf die FDP zeigt warum.
(c) 2017: Capanna Monte Bar, Capriasca, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Das Stromabkommen im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit.
Das neue Stromabkommen (Elektrizität) im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit ist ein zentrales Element des Pakets Schweiz–EU. Es offenbart im Perspektivenwechsel ein unerwartetes Ausmass an gegenläufigen Erwartungen der Vertragspartner. Wer eintauchen will, dieser Artikel ist die richtige Gelegenheit dazu.
(c) 2019: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Originalwortlaut Stromabkommen - hier online verfügbar.
Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen? Wir haben die 163 Seiten des Stromabkommens ordentlich strukturiert und im Originalwortlaut der EU auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Wir leisten damit einen Beitrag zur Lesbarkeit dieses Abkommens. Wir hoffen, dass viele so einen einfacheren Zugang dazu finden und unser Angebot nützlich ist.
Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.
Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.
(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.
Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung.
(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
smartmyway unterwegs.
(c) 2025: Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management