Trübe Aussichten.

Die politische Diskussion in der Schweiz ist um ein Kapitel reicher. Der Bundesrat schiebt vier Wochen vor der Abstimmung der Nachhaltigkeitsinitiative eine Studie nach, welche einseitig die bundesrätliche Position stützt. Hier die nötige Kritik dazu.

In einem Monat ist Abstimmung. Es sind trübe Aussichten. Nicht wegen des kontroversen Abstimmungskampfs. Sondern weil die politische Führung der Schweiz im Zusammenhang mit der Zuwanderung seit Jahren die nötigen Lösungen nicht findet und umsetzt. Auch dieses Mal hätte sie sonst einen konstruktiven Gegenvorschlag zur Nachhaltigkeitsinitiative präsentieren müssen. Das hat sie nicht getan und ist jetzt einfach «dagegen», ohne bessere Vorschläge zu bieten.

Doch die Argumente der Initianten überzeugen viele. Die Probleme sind zunehmend sichtbar und die Initiative wird als schlüssige Notlösung wahrgenommen. Ein «weiter so» ist für sie kein überzeugender Ratschlag. Der Bundesrat versucht jetzt, seine Position auf eine Art zu stärken, die nicht unkommentiert bleiben sollte.

Was ist passiert?

Am 13. Mai 2026 veröffentlichte der Bundesrat in seiner Medienmitteilung (Link mit Studien-Download) eine behördenintern begleitete Studie zur 10-Millionen-Initiative (Nachhaltigkeitsinitiative). Sie soll zeigen, was eine Bevölkerungsbegrenzung kostet.

Das ist an sich eine relevante Frage, und wenn sie ausgewogen beantwortet wird, muss der Souverän von ihr Kenntnis haben und die Informationen in seinen Entscheidungsprozess einbeziehen können. Die Frage stellt sich allerdings im vorliegenden Fall, ob der Bundesrat damit unzulässig in den Abstimmungskampf eingreift.

Wir haben dazu die Studie aus Sicht von Initiativbefürwortern hinterfragt und legen in unserer Kritik die Schlüsse dar.

Wir danken Ihnen für Ihre Lesertreue und freuen uns über Ihr Feedback.

Roland Voser & Maurizio Vogrig, 14. Mai 2026

 

Die Nachhaltigkeitsinitiative ist die Notlösung des Souveräns, weil die politische Führung die Zuwanderung nicht verfassungsgemäss steuert.

Was ist das Problem?

Erwartungsgemäss läuft die Diskussion zur 10-Millioneninitiative heiss. Das Problem mit der Nachhaltigkeitsinitiative ist nicht ihre Obergrenze von 10 Millionen oder dass die Schweiz mit ihr ihren Wohlstand verlieren würde.

Das Problem ist vielmehr, dass die Wortführer der Initiativgegner die zunehmend sichtbaren Probleme einer nicht mehr wirksam kontrollierbaren Zuwanderung nicht genügend ernst nehmen. Obwohl ein unmissverständlicher Verfassungsauftrag besteht (Link).

Es fehlt der Gegenvorschlag.

Denn würde die politische Führung diese Probleme anerkennen, hätte sie dem Souverän einen konstruktiven und möglicherweise besseren Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet.

Es geht ja um nichts weniger, als die sich anbahnenden grossen Herausforderungen der Schweiz endlich gemeinsam zu bewältigen. Stattdessen engagiert sie sich in einer angstgetriebenen Chaos-Kampagne (in der Tat ist das fragwürdige Motto der Gegenkampagne «Chaos»), mit der sie unsachlich an den Menschen vorbeipolitisiert.

Die Gründe dafür mögen vordergründig vielfältig sein. Im Kern ist es einfach: Die politische Führung und ihre Interessengruppen sind überzeugt, ihre Ziele ohne die Initiative besser zu erreichen als mit ihr.

Nicht deckungsgleiche Interessen ergeben Debatten über Scheinlösungen.

Doch diese Interessen sind offensichtlich nicht mit den Menschen im Land deckungsgleich, sonst würden die Probleme gelöst und nicht Debatten über Scheinlösungen geführt.

Wie beispielsweise die Rentenaltererhöhung. Dieser Ansatz könnte bei den in der Schweiz untereinander solidarisch denkenden Menschen eine Chance haben, wenn zuerst der Staat bei sich selbst substanziell sparen würde. Wenn heute bald die Hälfte des Bundeshaushaltes in Subventionen fliesst, dann entspricht das nicht mehr dem ursprünglichen Gedanken des Bundes. Dann werden nicht mehr zwingend die richtigen Dinge finanziert und die Beschränkung auf das Wichtige und Nötige ist verloren gegangen.

Oder wenn im Umfeld der Zuwanderung die heute geltenden Gesetze nicht eingehalten oder mit wenig nachvollziehbaren Gründen oft quasi ausser Kraft gesetzt werden, dann ist das für viele nicht mehr verständlich (Stichwort Asylwesen). Wenn also alle diese Kosten sorgfältig überprüft, womöglich eingespart und beispielsweise zu Gunsten der AHV verwendet würden, dann wären die Menschen auch für fundamentale Änderungen zu haben.

Doch zuerst müsste für eine Rentenaltererhöhung beantwortet werden, wie ältere Menschen bis 70 arbeiten sollen, wenn ihre Kräfte spürbar nachlassen. Unabhängig davon, dass Ü60 selbst als topqualifizierte Fachkräfte keine reale Chance auf eine vernünftige Anstellung haben, weil ihnen Jüngere und oft kostengünstigere Zuwanderer vorgezogen werden. Die flankierenden Massnahmen sind für diese Problemlage ungenügend.

Rentenaltererhöhung an sich ist keine Lösung. Wir müssten vielmehr darüber sprechen, wie wir ältere Menschen nutzenstiftend im Arbeitsprozess halten können. Das braucht eine ganz andere Grundsatzdiskussion und letztlich einen neuen Gesellschaftsvertrag. Dass es sich eine Gesellschaft leisten kann, auf dieses Fachkräftepotenzial «wegen Pension» zu verzichten, ist im Grunde grotesk.

Die Studie soll Gegenargument zur Nachhaltigkeitsinitiative sein.

Ist die politische Führung also nicht zu Lösungen fähig, muss der Souverän sie neu beauftragen. Er tut das via Initiative und Bundesverfassung. Es ist im vorliegenden Fall quasi die letzte Möglichkeit, weil sich in den Augen vieler seit 10 Jahren nichts Substanzielles verändert hat. Die Nachhaltigkeitsinitiative ist also eine Notlösung für die sich zunehmend anbahnenden Probleme aufgrund der ungesteuerten Zuwanderung.

Demgegenüber hat sich die politische Führung positioniert: Nicht für andere Lösungen, sondern gegen die Initiative und damit für das bestehende Regime. Sie setzt alles daran, die Stimmenden von ihrer ablehnenden Haltung zur Initiative zu überzeugen.

Die eingangs erwähnte Studie ist also vor diesem Hintergrund zu verstehen. Der Bundesrat informiert damit nicht aus einer neutralen Beobachterposition, sondern aus der Rolle einer Behörde, die diese Initiative ablehnt.

Wie ist nun diese Studie im Vorfeld der Abstimmung einzuordnen?

 

Die Kritik an der Demografik-Studie ist gerechtfertigt, weil sie zu unausgewogen ist und der Bundesrat nicht sachgemäss kommuniziert.

Ist die Erstellung, Steuerung und Kommunikation der Demografik-Studie demokratiepolitisch korrekt erfolgt?

Am 13. Mai 2026 und damit vier Wochen vor der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)», hat der Bundesrat die Studie «Abschätzung der Auswirkungen einer Begrenzung der Bevölkerung in der Schweiz auf 10 Millionen» (Demografik, im Auftrag des SEM) mit einer Medienmitteilung veröffentlicht.

Die vorliegende Kritik beurteilt sowohl die Studie selbst als auch die Kommunikation des Bundesrats dazu. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Begleitumstände ihrer Entstehung und die Rahmung durch den Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 13. Mai 2026 werfen doch einige demokratietheoretische Fragen auf, die unabhängig von der materiellen Frage der Bevölkerungsbegrenzung beantwortet werden sollen.

Fünf gezielte Schlüsselfragen beurteilen die Studie.

Die Frage stellt sich, ob

  1. diese Studie unabhängig ist, also den Sachverhalt unvoreingenommen betrachtet,

  2. die Aussagen korrekt sind und korrekt wiedergegeben werden,

  3. die Initiative in die Studie einfliesst und damit die Resultate für die Initiative relevant sind,

  4. die Studie für die Abstimmung relevante Zeiträume umfasst, und

  5. der Zeitpunkt fair gewählt wurde.

Die Beantwortung der Schlüsselfragen und Einordnung der Studie ist ernüchternd.

Die Antworten auf die Schlüsselfragen sind Folgende:

  1. Die Studie ist formal extern erstellt, aber nicht unabhängig im Sinne einer frei gewählten wissenschaftlichen Untersuchung. Sie wurde vom SEM beauftragt und unter Beteiligung von EDA, EDI und WBF begleitet und verabschiedet.

  2. Der Bundesrat kommuniziert in der Medienmitteilung den Satz «Diese Entlastungen sind jedoch in ihrer Grössenordnung deutlich geringer als die identifizierten Kosten». Die Studie stützt diese Aussage nur eingeschränkt, weil negative Effekte deutlich stärker quantifiziert werden als entlastende Effekte. Auch der Status quo hat Kosten: Wohnungsnot, Infrastrukturüberlastung, Integrationsdruck, Lohnkonkurrenz im Niedriglohnbereich. Diese zweite Hälfte der Wahrheit fehlt in Studie und Medienmitteilung.

  3. Die Studie misst nicht einfach «die Initiative», sondern zwei modellierte Umsetzungsszenarien. Dieser Unterschied wird zwar erwähnt, geht in der politischen Rahmung aber weitgehend unter. Die konkreten Auswirkungen hängen im Übrigen von der politischen Ausgestaltung ab, die der Souverän mit seiner Abstimmung jedoch nicht entschieden hat.

  4. Zudem sind Ausblicke bis ins Jahr 2100 vier Wochen vor einer Abstimmung als politisches Hauptargument problematisch. Zahlen für 2075 und 2100 sind Szenarien unter bestimmten Annahmen und keine Prognosen. Ihr Nutzen für die Stimmenden hängt deshalb entscheidend davon ab, ob dieser Unsicherheitsvorbehalt in der Kommunikation klar und unübersehbar gemacht wird.

  5. Vier Wochen vor der Abstimmung hat der Souverän kaum mehr Zeit, die veröffentlichte Studie durch unabhängige Gegendarstellungen einzuordnen. Die staatliche Information wirkt in dieser Phase mit besonderer Intensität. Dies gilt umso mehr, wenn die Informationen unvollständig und verwirrend sind und nicht eindeutig die Abstimmung betreffen.

Ein demokratiepolitisch kritischer Punkt offenbart sich.

  • Die Abstimmungsfreiheit ist gemäss Art. 34 BV garantiert (Link). Wenn staatliche Behörden im Abstimmungsvorfeld nicht sachlich, korrekt und ausgewogen informieren, kann dies eine Abstimmungsbeschwerde nach Art. 77 BPR nach sich ziehen (Link).

  • Sind wir jetzt in diesem Abstimmungskampf an diesem Punkt angekommen? Wird hier noch informiert oder werden die Stimmenden bereits unzulässig beeinflusst?

  • Diese Fragen sind andernorts zu beantworten. Es ist jedoch belastend, dass sie aufgrund des vorliegenden Sachverhalts fundiert gestellt werden können.

 

Die Schwächen der Studie sind im Hinblick auf die Abstimmung zu offensichtlich.

Erstens untersucht die Studie nicht die Initiative selbst, sondern bestimmte berechnete Umsetzungsszenarien. Eine Annahme der Initiative würde jedoch zuerst einen politischen Umsetzungsprozess auslösen. Bundesrat, Parlament und betroffene Vertragspartner müssten die konkrete Ausgestaltung der Bevölkerungssteuerung erst festlegen. Die öffentliche Kommunikation darf deshalb nicht den Eindruck erwecken, diese Szenarien seien die zwangsläufige Folge der Initiative.

Zweitens werden die Kosten einer Begrenzung deutlich stärker berechnet als mögliche Entlastungen. Wohnraum, Infrastruktur, Bildung, Integration, Umwelt, Sozialkosten, Verwaltungskosten und Belastungen durch jährlich wiederkehrende Zuwanderung werden nicht gleichwertig als Entlastungseffekte ausgewiesen. Dies ist methodisch problematisch, weil es die Gesamtbilanz zulasten der Initiative verschieben kann.

Drittens geht die Kommunikation des Bundesrates weiter als das, was die Studie belegt. Wenn der Bundesrat erklärt, die Entlastungen seien deutlich geringer als die identifizierten Kosten, müsste eine saubere Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen beider Seiten vorliegen. Doch diese fehlt.

Viertens ist der Zeithorizont bis 2100 problematisch. Solche Szenarien hängen stark von Annahmen ab. Sie können wissenschaftlich interessant sein, dürfen aber vier Wochen vor einer Abstimmung nicht wie belastbare Prognosen verwendet werden.

Fünftens berücksichtigt die Studie Reaktionen von Wirtschaft und Gesellschaft nur begrenzt. Dazu gehören vermehrte Grenzgängerbeschäftigung, höhere Erwerbsbeteiligung im Inland, besserer Einsatz älterer Arbeitskräfte, Automatisierung, Produktivitätssteigerungen, attraktivere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne in betroffenen Branchen. Solche Anpassungen könnten die negativen Effekte einer Begrenzung in der Realität dämpfen.

Sechstens behandelt die Studie selektive Zuwanderungsmodelle nur ungenügend. Bei Annahme der Initiative wäre eine bedarfsgesteuerte Zuwanderung nach Qualifikation und Arbeitsmarktbedarf das naheliegendste Umsetzungsszenario. Eine undifferenzierte Begrenzung wäre hingegen politisch kaum der wahrscheinlichste Weg.

Siebtens unterschätzt die Studie die Reformfähigkeit der Schweiz. Über einen Zeitraum bis 2100 werden sich Institutionen, Arbeitsmarkt, Sozialwerke, Rentenalter, Erwerbsmodelle und Migrationspolitik kaum unverändert fortschreiben lassen. Eine Studie, die solche Anpassungen nur begrenzt berücksichtigt, überschätzt langfristig die Starrheit des Systems.

Achtens ist die Zusammenfassung unausgewogen. Im Management Summary stehen negative Folgen deutlich stärker im Vordergrund als mögliche Entlastungen. Gerade weil Zusammenfassungen im Abstimmungskampf besonders stark wirken, ist diese Gewichtung demokratiepolitisch relevant.

 

Diese Studie ist kein grosses Drama, doch staatsmännisch ist das nicht.

Aufgrund entscheidender Defizite taugt die Studie nicht als ausgewogene Grundlage für eine Abstimmungsdiskussion. Sie lässt zentrale Faktoren ausser Acht und quantifiziert Entlastungseffekte nicht gleichwertig. Sie blendet gerade den für die Abstimmung allein relevanten Fall der Initiative selbst aus, obwohl er jetzt vielmehr in den Fokus gehört.

Als Grundlage für eine ausgewogene Meinungsbildung käme sie allenfalls infrage, wenn der Bundesrat ihre Szenarioannahmen, methodischen Lücken und einseitigen Gewichtungen transparent offenlegen würde.

Dazu müsste die Studie

  • substanziell ergänzt werden,

  • den Fall der Initiative ins Zentrum stellen,

  • Vor- und Nachteile gleichwertig erheben und

  • die Erkenntnisse ausgewogen darstellen.

Insbesondere müsste die Kommunikation des Bundesrates richtiggestellt werden.

Aus Zeitgründen wird das kaum mehr vollständig möglich sein. Damit ist der demokratiepolitische Schaden zumindest teilweise bereits angerichtet.

Die Initianten könnten eine Abstimmungsbeschwerde prüfen. Allerdings ist diese bei eidgenössischen Abstimmungen grundsätzlich innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes einzureichen, im vorliegenden Fall also kaum realistisch. Und selbst wenn, wären die Erfolgschancen wohl gering, da keine erheblichen oder nicht behebbaren Unregelmässigkeiten vorliegen.

Politische Spielregeln genügen nicht immer den eigenen Vorstellungen. Unfairness gehört zur Politik. Damit müssen die Akteure umgehen können. Unumstösslich soll letztlich das Abstimmungsergebnis sein und von allen ohne Wenn und Aber akzeptiert werden.

Dennoch sollten Mitglieder der Landesregierung stets im Bewusstsein handeln, dass sie nicht als Aktivisten für eine Parteisache auftreten, sondern das Land zusammenhalten und ihrer Verantwortung gegenüber der gesamten Schweiz gerecht werden müssen. An sie gelten höhere Erwartungen als etwa an einen Regierungspräsidenten, der im politisch gleichgesinnten Umfeld des eigenen Kantons agiert.

Angesichts der jüngsten Abstimmungsverläufe und im Hinblick auf die Jahrhundertabstimmung zum Paket Schweiz-EU («Bilaterale III»), wäre daher zumindest intern eine reinigende Diskussion im Bundesrat angebracht und eine Verständigung über künftige Verhaltensregeln hilfreich.

Denn Vertrauen und Geduld des Souveräns sind nicht Gott gegeben.

 
 

Das Stromabkommen hält nicht, was es verspricht.

Das Stromabkommen steht im Kreuzfeuer der Kritik. Wir zeigen in diesem Diskurs faktenbasiert, warum dieses Abkommen zum Nachteil der Schweiz und damit sein Preis zu hoch ist.

(c) 2025: Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Die Zeitenwende kündigt sich an.

Wir zeigen faktenbasiert, warum die Schweiz im Jahr 2035 mit rund 10 Millionen Einwohnern ihren Wendepunkt erreicht. Danach kann sie nur noch reaktiv stabilisiert werden. Dieses Szenario wäre durch eine gezielte und nicht zuletzt humane Steuerung der Zuwanderung vermeidbar.

(c) 2017: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Bilaterale. Wann ist wieder Erntezeit?

Letztlich ist entscheidend, was die Bilateralen bisher den Menschen wirtschaftlich gebracht haben. Dann ist klar, ob sie fortgeführt werden sollen oder nicht. Dazu haben wir Antworten aufbereitet. Unser Fazit: Wir haben keine Beweise gefunden, dass die Bilateralen tatsächlich eine Erfolgsgeschichte für die Menschen im Land sind.

(c) 2025: Rebberg Auenstein, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser

Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.

Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit neun Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit. Unser Schluss aus Bürgersicht: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.

(c) 2019: San Salvatore, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser


Mehr EU bringt nicht mehr. Ausser mehr Unvernunft.

Das Paket Schweiz-EU ermöglicht künftig, dass EU-Recht für relevante Lebensbereiche direkt in der Schweiz gilt. Die EU steuert sektoriell die Handelsbeziehungen der Schweiz mit den EU-Mitgliedsländern. Hält sich die Schweiz nicht an die EU-Regeln, kann die EU sie sanktionieren. Das alles ist neu und heikel. Dabei wäre andernorts mehr Handlungsbedarf vorhanden.

(c) 2017: Lugano, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Dieser Integrationsvertrag ändert zu viel.

Mit der Paket-Annahme würden 4388 Seiten EU-Gesetze direkt in der Schweiz gelten. Ohne Mitbestimmung. Die Verordnungen im Umfang von 86% gelten direkt ohne Abbildung in einem Schweizer Gesetz. Die Richtlinien werden mechanisch und direkt ins CH-Recht übersetzt.

(c) 2016: Schartihöreli, Kanton Uri, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Schweizsicht.

Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.

(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Die Schweiz in der Wachstumsfalle. Warum mehr vom Gleichen nicht reicht.

Das BIP pro Kopf hat sich seit 2006 nahezu verdoppelt, in den letzten zehn Jahren stagnierte aber das verfügbare Einkommen pro Kopf. Der Wohlstand der Schweiz wächst nicht im Portemonnaie der Menschen. Das ist nicht zukunftsfähig.

(c) 2016: Morcote, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Was Sie sagen müssten, wenn Sie Bundesrat wären.

Mit dem Paket Schweiz-EU will Brüssel gleiche Regeln für alle. Wenn Sie Bundesrat wären, müssten Sie erklären, dass dies für die Schweiz zwar Marktzugang und planbare Kooperation bringt, aber auch Rechtsübernahme ohne Mitbestimmung. Ihnen wird klar: Das ist eine Zäsur mit Folgen für Demokratie und Wohlstand.

(c) 2019: Monte Boglia, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Freizügigkeit ohne Kompass.

Die Schweiz funktioniert. Sehr gut sogar. Warum funktioniert das Paket Schweiz-EU aus unserer Sicht nicht überzeugend? Wir sagen: Erst das Ziel, dann die Regeln.

(c) 2023: Lago di Lugano, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Die Schweiz. Eine Utopie für Europa?

Mit dem Paket Schweiz-EU schlägt der Bundesrat einen Weg ein, der langfristig zur Anpassung ans europäische Mittelmass führen könnte. Dabei wäre das Gegenteil sinnvoll. Nicht die Schweiz sollte sich der EU angleichen. Europa sollte sich ein Beispiel an der Schweiz nehmen.

(c) 2023: Luganese, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Das Stromabkommen. Passt die Lösung zum Problem?

Das Stromabkommen aus dem Paket Schweiz-EU stellt Importgarantie und Souveränität zueinander ins Spannungsfeld. Nach der institutionellen Betrachtung prüfen wir, wie es aus Bürgersicht inhaltlich abschneidet. In unserem Fazit fragen wir uns, wie so eine Vorlage entstehen konnte.

(c) 2017: Lisone, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig

Dieses Paket bricht mit der direkten Demokratie.

Das Paket Schweiz-EU stellt die direkte Demokratie der Schweiz in Frage. Nach dem EWR-Nein und dem Abbruch des Rahmenabkommens soll mit dem Paket Schweiz-EU jetzt alles anders sein. Wir sehen das nicht so und sagen: Es reicht! Und wir erklären, warum.

(c) 2015: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Paket Schweiz-EU: Time-out bitte.

Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU ist angelaufen. Ein positives Zeichen, denn die Diskussionen sind engagiert und erzeugen Resonanz. Die institutionelle Anbindung rückt ins Zentrum der Auseinandersetzungen. Eine Klärung würde der Vernehmlassung gut tun. Der vorliegende Artikel liefert den Anstoss dazu.

(c) 2013: Monte Generoso, Capolage, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Dieses Paket zerreisst nicht nur die FDP. Es zerlegt die Schweiz.

Das Paket Schweiz-EU würde unser Land grundlegend und unwiderruflich verändern. Es geht um die Frage wer künftig unser Recht bestimmt, Brüssel oder wir. Zum 1. August 2025 mein Appell: Mischen Sie sich ein. Unsere Heimat gehört den Menschen nicht der Politik. Ein Blick auf die FDP zeigt warum.

(c) 2017: Capanna Monte Bar, Capriasca, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Das Stromabkommen im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit.

Das neue Stromabkommen (Elektrizität) im Spannungsfeld zwischen Integration und Eigenständigkeit ist ein zentrales Element des Pakets Schweiz–EU. Es offenbart im Perspektivenwechsel ein unerwartetes Ausmass an gegenläufigen Erwartungen der Vertragspartner. Wer eintauchen will, dieser Artikel ist die richtige Gelegenheit dazu.

(c) 2019: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

Originalwortlaut Stromabkommen - hier online verfügbar.

Vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sehen? Wir haben die 163 Seiten des Stromabkommens ordentlich strukturiert und im Originalwortlaut der EU auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Wir leisten damit einen Beitrag zur Lesbarkeit dieses Abkommens. Wir hoffen, dass viele so einen einfacheren Zugang dazu finden und unser Angebot nützlich ist.

Was Leo zu neuen Schlossherren aus Brüssel meint.

Ein umfassendes Paket von Abkommen zur Festigung, Vertiefung und Erweiterung der bilateralen Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft liegt jetzt auf dem Tisch. Es bildet die Grundlage für eine folgenschwere Entscheidung der Schweiz, die es ernsthaft auszuloten gilt.

(c) 2025, Schloss Wildegg, Möriken-Wildegg, Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser.

Das Paket Schweiz-EU muss nachverhandelt werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme von smartmyway zum Paket Schweiz-EU im Rahmen der offiziellen Vernehmlassung.

(c) 2016: Gewittersturm, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

smartmyway unterwegs.

(c) 2025: Ascona, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser

 

Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.

Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management