Sichere Energie ist kein Zufall.

Die Energiewende überlässt heute zu viele entscheidende Faktoren der Politik und damit letztlich dem Zufall. Eine strategische Systematik erzielt substanziell mehr Wirkung und verhindert erhebliche Fehlkosten. Eine sichere Energieversorgung benötigt einen gemeinsamen «Energieplan». Sein Ziel ist nachhaltige Versorgungssicherheit für alle.
Der Bund hat unter den Begriffen «Energiepolitik» (Link), «Energiestrategie 2050» (Link) und «Energieperspektiven 2050+» (Link) unzählige Dokumente erstellt. Er hat auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen und die Kostenfrage (Link) beleuchtet. Aber eine führungstaugliche und vollständige Strategie für die Energiewende und eine Fortführung fehlt.
Die jüngsten Veränderungen der geopolitischen Lage haben viele Diskussionen wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt. Die offiziellen Reaktionen sind punktuell, erfolgen nicht aus einer Gesamtsicht und bleiben insgesamt ungenügend. Die Gefahr ist zu gross, dass das Land von einem Problem zum nächsten stolpert. Die lautesten Stimmen bestimmen die Agenda, fragmentieren jeden Diskurs und zerspittern damit eine konstruktive Energiepolitik.
Eine vielversprechende Zukunftsperspektive ist für die Schweiz so nicht gewährleistet. Dieses Risiko ist latent, nimmt kritisch zu und muss neutralisiert werden. Andernfalls kann die Versorgungssicherheit innerhalb der nächsten 25 Jahre gefährdet sein.
Die erwähnten Dokumente sind bisher nicht aktualisiert. Die nächsten Energieperspektiven sollen Ende 2027 publiziert werden. Aus unserer Sicht sind solche Lageberichte nicht länger sinnvoll oder zielführend. Sie sind zu umfassend, zu wenig verbindlich und in dieser Form auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht als Entscheidungsgrundlage nützlich.
Soll die Energiewende in der Schweiz erfolgreich gelingen, ist ein führungstaugliches Energiegesamtkonzept erforderlich: Ein belastbarer Energieplan ist für die Schweiz ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Im Folgenden ist ein Energieplan für die Schweiz skizziert und in einem beispielhaften Initiativentwurf konkretisiert. Wir haben bis auf den Schluss bewusst auf weitere Kommentierungen verzichtet, um unnötigen Ballast zu vermeiden.
Sie werden inhaltlich feststellen, dass wir auf Konsequenz Wert legen. Widersprüchlichkeiten dürfen nicht enthalten sein, weil sie in der Bevölkerung zu destruktiven Auseinandersetzungen führen und damit potenziell die Gesellschaft polarisieren. So wie das in den letzten 25 Jahren ausgeprägt der Fall war.
Ein Beispiel dazu: Wenn die Schweiz klimaneutral werden soll, können Gas-/Ölkraftwerke nicht Bestandteil des Konzepts sein, weil sie nicht klimaneutral sind. Es wäre ein Widerspruch. Investitionen in nicht-klimaneutrale Reservekraftwerke sind damit zu unterlassen.
Erlauben Sie uns folgende Anmerkung. Wir stellen fest, dass die Landesregierung zunehmend die Polarisierung im Land vorantreibt. Ob bewusst oder unbewusst: Sie tut dies mit unausgewogenen und nur knapp mehrheitsfähigen Vorlagen. Hier spielt die Verwaltung mit ihren Vorarbeiten eine zu hinterfragende Rolle. Zudem tun Parteiinteressen ihr Übriges. Das sollte aufhören, weil unserer Ansicht nach sonst die Herausforderungen der Zukunft nicht gelöst werden können. Die Konkordanz wird vordergründig aufrechterhalten, kann so aber nicht mehr positiv wirken. Wir denken, dass die Regierung das Land einen sollte, nicht das Gegenteil. Ein Energieplan kann dazu die Grundlage in einem der entscheidenden Lebensbereiche der Schweizer Gesellschaft sein.
Der folgende Text soll einen Impuls für eine konstruktive Energiepolitik der Schweiz leisten.
Sie können mithelfen, diesen Text weiterzuentwickeln. Benutzen Sie für Ihr Feedback gerne den Link am Ende des Artikels. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken.
Diesen Artikel haben wir am 29. April 2026 dem Bundesamt für Energie (BfE) zur Stellungnahme eingereicht.
Roland Voser & Maurizio Vogrig, 8. April 2026.
A. Leitplanken für den Energieplan
Alle in der Schweiz genutzten Energieträger sind bis 2050 CO2-neutral, weil der Souverän Netto-Null beschlossen hat. Nicht CO2-neutrale Energieträger können genutzt werden, sofern ihr CO2-Ausstoss technisch dauerhaft gebunden wird.
Die Energiewende gewährleistet Versorgungssicherheit und erfolgt in der Schweiz sozialverträglich und ohne permanenten Verzicht, weil sie nur so gesellschaftlich machbar ist.
Dies gilt für im Inland produzierte und genutzte sowie für importierte Energieträger, weil der gesamte in der Schweiz verursachte Energieverbrauch für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit massgebend ist.
B. Anforderungen an den Energieplan
Der Energieplan hält fest, mit welcher Idee, in welchen Phasen und mit welchen Massnahmen der heutige Ist-Zustand (2025) in den Soll-Zustand (2050) überführt werden soll.
Für alle Meilensteine (Ist-Zustand, Soll-Zustand, Phasenende) sind Energiebedarf, Energieproduktion, Energieimport und Energieexport qualitativ und quantitativ dargestellt.
Für jede Phase sind die dafür erforderlichen Massnahmen, Kosten und die Finanzierung mit deren Unsicherheiten ausgewiesen.
Alle fünf Jahre erfolgt eine rollende Überprüfung der Annahmen und der Zielerreichung sowie eine Anpassung der Massnahmen.
C. Institutionelle Absicherung des Energieplans
Die Leitplanken werden als verbindliche Grundsätze in der Bundesverfassung verankert.
Der Auftrag zur Erstellung, Umsetzung und rollenden Überprüfung des Energieplans unter Einhaltung dieser Anforderungen wird auf Gesetzesstufe geregelt.
Die Überprüfung der Einhaltung von Leitplanken und Anforderungen erfolgt durch das Bundesgericht.
Klageberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach Vorprüfung durch einen Ombudsmann.
D. Exemplarische Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen gemeinsamen Energieplan der Schweiz»
I. Einführung
Die Energiediskussion ist seit Jahren verpolitisiert und Blockaden verhindern die Zielerreichung. Der Bund und die Kantone produzieren unzählige Szenarien, Studien, Vorlagen und Gesetze, die kaum noch jemand überblicken kann.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist dieses lebenswichtige Thema nur schwer verständlich. Diese Initiative will das nun ändern. Ein Energieplan soll auf Verfassungsebene verankert werden. Die Schweiz soll in der Energiefrage wieder auf einen konstruktiven Pfad zurückfinden.
II. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89a Energieplan
1 Die Energiewende und die weitere Entwicklung der Energieversorgung gewährleisten Versorgungssicherheit und erfolgen sozialverträglich sowie ohne unfreiwilligen Verzicht.
2 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die in der Schweiz genutzten Energieträger bis 2050 CO2-neutral sind.
3 Nicht CO2-neutrale Energieträger dürfen nur genutzt werden, wenn ihr CO2-Ausstoss technisch dauerhaft gebunden wird.
4 Diese Grundsätze gelten für im Inland produzierte und genutzte sowie für importierte Energieträger.
5 Der Bund erstellt einen Energieplan für die Schweiz. Dieser legt fest, mit welcher Idee, in welchen Phasen und mit welchen Massnahmen der Ist-Zustand 2025 in den Soll-Zustand 2050 überführt wird.
6 Der Energieplan weist für den Ist-Zustand, den Soll-Zustand und die Meilensteine am Ende jeder Phase qualitativ und quantitativ aus:
a. den Energiebedarf;
b. die Energieproduktion;
c. den Energieimport;
d. den Energieexport.
7 Der Energieplan weist für jede Phase die erforderlichen Massnahmen, die Kosten, die Finanzierung und die jeweiligen Unsicherheiten aus.
8 Der Bund überprüft den Energieplan mindestens alle fünf Jahre, beurteilt die Zielerreichung und passt die Massnahmen nötigenfalls an. Er legt zehn Jahre vor Erreichen des jeweils geltenden Soll-Zustandes den nächsten Soll-Zustand fest.
9 Das Gesetz regelt die Erstellung, die Umsetzung und die periodische Überprüfung des Energieplans.
10 Das Gesetz sieht eine unabhängige Stelle (Ombudsmann) vor, welche Klagen auf Einhaltung der Anforderungen vorprüft. Klageberechtigt vor Bundesgericht sind Bürgerinnen und Bürger.
Art. 197 Ziff. … (Übergangsbestimmungen)
1. Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 89a spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
2. Der erste Energieplan ist innerhalb von drei Jahren nach Annahme dieses Artikels zu veröffentlichen.
E. Schlussgedanken und ein Beispiel.
Politische Dimension.
Der Zufall bestimmt im Energiesektor zu oft die politische Agenda.
Erinnern Sie sich an die Reaktorkatastrophe in Fukushima aufgrund eines Tsunamis (Link)? Die ehemalige Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard, damals UVEK-Vorsteherin, leitete nach dem Nuklearunfall von Fukushima am 11. März 2011 den schrittweisen Atomausstieg der Schweiz ein. Trotz früherer Skepsis gegenüber einem schnellen Ausstieg bewirkte das Unglück ein Umdenken, woraufhin der Bundesrat unter ihrer Führung den Verzicht auf neue AKW und die Stilllegung der bestehenden Anlagen beschloss (Link).
Frau Leuthard galt lange als Brückenbauerin zur Atomlobby, änderte jedoch nach den Ereignissen in Japan ihre Haltung und setzte den Atomausstieg gegen Widerstände aus der Wirtschaft durch. Sie beschrieb den 11. März 2011 als einschneidend und gab an, wegen der Katastrophe «nicht gut geschlafen» zu haben, was zu einer neuen Bewertung der nuklearen Sicherheit in der Schweiz führte. Als Energieministerin war sie massgeblich für die politische Begleitung und Umsetzung der neuen Energiepolitik verantwortlich.
Nüchtern betrachtet ist kein Mensch aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima gestorben, sondern über 20’000 Opfer mussten ausschliesslich wegen der verursachenden Naturgewalten beklagt werden. War der «schlechte Schlaf» der ehemaligen Lobbyistin («Atom-Doris», Link) der entscheidende Auslöser für den Kernenergieausstieg der Schweiz? Dies, obwohl sich der Souverän im September 2016 klar mit 54.2 Prozent dagegen entschieden hatte (Link, teilweise mit toten Folge-Links)? Daran ändert auch das ein halbes Jahr spätere vom Souverän verabschiedete Energiegesetz nichts, das quasi nebenbei auch ein Technologieverbot für Kernkraft mit beinhaltet hatte.
Die Schweizer Energiepolitik ist seit Jahren durch Zufall, Opportunismus und wenig Sachlichkeit geprägt. Persönliche Interessenlagen beeinflussen offensichtlich zu stark die energetische Lebensgrundlage der modernen Schweizer Gesellschaft. Möglicherweise sind Bundesrat und Verwaltung von der Materie überfordert, was aufgrund der Komplexität nicht weiter erstaunlich wäre. Vielleicht sind es andere Ursachen, wie der Drang nach Integration in die EU, der in einen freiwilligen Gleichschritt mit möglichen Entwicklungen in der EU auslöst. Wohl in der Hoffnung, dass eine supranationale Organisation die Schweizer Probleme besser lösen würde, als die Schweiz es selbst tun könnte. Oder vielleicht herrscht einfach die Furcht, aus europäischer Sicht nichts falsch zu machen.
Das Schweizer System lässt es zu, dass Bundesräte in eigenem Ermessen handeln und das Land verändern können. Wir finden, dass die letzten 25 Jahre gezeigt haben, dass dies ohne griffige Vorgaben nicht überall zielführend ist. Im Bereich der Energiesicherheit benötigt es einen verbindlichen Energieplan mit klaren Leitplanken. Ein Energieplan, der konzeptionell ganzheitlich die Energieversorgung mit einer verträglichen Energiewende in den Mittelpunkt stellt und zeigt, wie dies zu erreichen ist.
Technische Dimension.
Neben politisch oft schwer nachvollziehbarem Verhalten fehlt auch aus technischer Sicht ein konzeptionell überzeugendes Vorgehen. Dazu das Beispiel Vehicle-to-Home (V2H, Link). Also die Möglichkeit, dass in E-Autos gespeicherter Strom wieder ans Haus oder ans Netz abgegeben werden kann. Die damit verbundene Mehrfachnutzung (Mobilität und Energiespeicherung) ist eine kluge Anwendung neuer Technologien und unterstützt die Energiewende direkt:
V2H kann für sie gerade in Städten eine wichtige Rolle spielen, weil im urbanen Raum der Platz für grosse stationäre Speicher begrenzt ist, gleichzeitig aber viele Fahrzeuge über längere Zeit ungenutzt stehen. So kann überschüssiger Solarstrom zwischengespeichert, später im Gebäude genutzt und das Stromnetz in Spitzenzeiten entlastet werden.
Würden Parkplätze mit bidirektionalen Lade- und Entladepunkten ausgerüstet, könnten sie auch zu lokalen Energiepunkten werden. Wer sein Fahrzeug dort anschliesst, könnte günstig laden und bei Bedarf einen begrenzten Teil der Batteriekapazität für das Gebäude, das Quartier oder das lokale Netz zur Verfügung stellen. Dies würde die Netze entscheidend entlasten und die Energieschwankungen erheblich dämpfen.
Damit solche Modelle Akzeptanz finden, müssten die Anreize auf Freiwilligkeit beruhen, etwa durch Vergütungen für tatsächlich bereitgestellte Speicherleistung, tiefere Tarife, Beiträge an die nötige Ladeinfrastruktur oder einfache Verträge mit kurzer Kündigungsfrist.
Entscheidend ist dabei, dass die Unabhängigkeit der Fahrzeughalter gewahrt bleibt: Die Teilnahme muss freiwillig und jederzeit widerrufbar sein, der Nutzer muss Mindestladestand und Sperrzeiten selbst festlegen können, und es darf keine Bindung an einzelne Anbieter oder Hersteller entstehen. Dann würde nicht der Zugriff auf das Fahrzeug belohnt, sondern die freiwillig bereitgestellte Netz- und Speicherleistung. So könnte das E-Auto Eigentum und persönliche Reserve des Besitzers bleiben und gleichzeitig einen konkreten Beitrag zu einer stabileren, flexibleren und effizienteren Energieversorgung leisten.
In dieser Weise könnten dezentrale Energiesysteme in einer offenen Gesellschaft freiheitsverträglich umgesetzt werden. Leider sind die Entwicklungen wenig überzeugend. Die EU treibt V2H und bidirektionales Laden noch nicht als Massenrealität voran, sondern baut den Rechts-, Standardisierungs- und Förderrahmen dafür auf. Erste Ladestationen sind teuer und nur wenige Autos sind mit dieser Funktion ausgerüstet.
Man stellt sich die Frage, nach welchem Konzept wohl diese Energiewende geschafft werden soll, wenn entscheidende Erfolgsfaktoren (wie V2H) nicht fest und prioritär in der Agenda der Energiewende verankert sind.
Wir stellen fest, dass schlicht ein Konzept fehlt. Dies bestätigte uns das BfE in seiner Antwort vom 31. März 2026 auf unsere Anfrage (siehe Anhang).
Es braucht einen Energieplan.
Anhang: Antwort BfE auf unsere Fragen nach einem Energiegesamtkonzept und den entsprechenden Prämissen
Das letzte Gesamtkonzept des Bundes für die Energiewende sind die Energieperspektiven 2050+ welche Sie hier finden:
Die nächsten Energieperspektiven sollten Ende 2027 publiziert werden.
Die Prämisse in den Energieperspektiven 2050+ ist, dass Netto Null bis 2050 erreicht wird und die Jahresbilanz beim Strom ausgeglichen ist, das heisst, netto übers Jahr kein Strom importiert werden muss (Import im Winter und Export im Sommer halten sich die Waage).
Das folgende Bevölkerungswachstum wurde unterstellt (siehe Seite 9 der Zusammenfassung):
Bevölkerungsentwicklung: 2050 leben in der Schweiz rund 10,3 Millionen Personen. (Bundesamt für Statistik: Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz, 2015).
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen und Kosten finden Sie hier:
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Ohne Kernkraft keine Energiewende.
Das Energie-Trilemma: Wenn die Schweiz ihren Wohlstand halten will, muss sie der Energiewende ins Auge sehen. Denn es geht um Versorgungssicherheit und damit die Lebensgrundlage jeder modernen Gesellschaft. Das braucht Einsicht und Umdenken.
(c) 2021: Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Watt es jetzt braucht.
Die Anhörung zur neuen Energiestrategie im Kanton Aargau ist abgeschlossen. Während draussen zwei Stromer friedlich in der Tessiner Sonne laden, glüht drinnen die Kommentarspalte der AZ – und liefert ein Kabarett, das hier eigentlich fehl am Platz ist. Ein Stromer-Kommentar zwischen Daumen und Trollen – warum es jetzt mehr Substanz (und weniger Sprüche) braucht.
(c) 2025: Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Viel Gutes reicht noch nicht.
Der Kanton Aargau revidiert seine Energiestrategie. Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf energieAARGAU2025 haben wir dazu unsere Gedanken festgehalten und eine Einschätzung vorgenommen.
(c) 2018, Blick vom Jura bei Auenstein in Richtung des Kernkraftwerks Gösgen, Kanton Aargau, Schweiz. Foto: Roland Voser
Wenn die Grossen mit den Kleinen.
Zu hohe Strompreise, zu tiefe Einspeisevergütungen, unfaire Marktbedingungen - was läuft beim Strom falsch? Ein Erfahrungsbericht.
(c) 2024, Dezemberstimmung in Agno mit dem Circus Knie, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Schweizer Stromgesetz - besser wenig als nichts?
Die Schweiz stimmte am 9. Juni 2024 über das Stromgesetz ab. Die SVP nimmt die Gegenposition ein. Zu Recht?
(c) 2016: Kraftwerk Rupperswil-Auenstein, Aare, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser
Nichtstun bis Lichter löschen.
Ein Update zur Energiesituation in der Schweiz.
(c) 2021, Dezemberstimmung in Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Revision der Energiestrategie ist überfällig.
Die Schweiz steht vor dem energiepolitischen Wendepunkt. Die Energiestrategie 2050 liefert auf die vielen offenen Fragen nicht die nötigen Antworten.
(c) 2019: Abendblick zum Monte Rosa von Cademario, Kanton Tessin, Schweiz. Foto: Roland Voser
Gesamtbetrachtung der Energiesituation in der Schweiz.
Die Einschätzung der Energiepolitik bildet Grundlage für den Einstieg in Photovoltaik mit ihrer dezentralen Energiesicherheit.
(c) 2018: Sonnenaufgang, Weinberg Cantina Monti, Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
smartmyway unterwegs.
(c) 2015: Monte Boglia, Luganese, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management