Sichere Energie ist kein Zufall.

Die Energiewende überlässt heute zu viele entscheidende Faktoren der Politik und damit letztlich dem Zufall. Eine strategische Systematik erzielt substanziell mehr Wirkung und verhindert erhebliche Fehlkosten: Eine sichere Energieversorgung benötigt einen gemeinsamen «Energieplan».
Der Bund hat unter den Begriffen «Energiepolitik» (Link), «Energiestrategie 2050» (Link) und «Energieperspektiven 2050+» (Link) unzählige Dokumente erstellt. Er hat auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen und die Kostenfrage (Link) beleuchtet. Aber eine führungstaugliche und vollständige Strategie für die Energiewende und eine Fortführung fehlt.
Die jüngsten Veränderungen der geopolitischen Lage haben viele Diskussionen wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt. Die offiziellen Reaktionen sind punktuell, erfolgen nicht aus einer Gesamtsicht und bleiben insgesamt ungenügend. Die Gefahr ist zu gross, dass das Land von einem Problem zum nächsten stolpert. Die lautesten Stimmen bestimmen die Agenda, fragmentieren jeden Diskurs und zerspittern damit eine konstruktive Energiepolitik.
Eine vielversprechende Zukunftsperspektive ist für die Schweiz so nicht gewährleistet. Dieses Risiko ist latent, nimmt kritisch zu und muss neutralisiert werden. Andernfalls kann die Versorgungssicherheit innerhalb der nächsten 25 Jahre gefährdet sein.
Die erwähnten Dokumente sind bisher nicht aktualisiert. Die nächsten Energieperspektiven sollen Ende 2027 publiziert werden. Aus unserer Sicht sind solche Lageberichte nicht länger sinnvoll oder zielführend. Sie sind zu umfassend, zu wenig verbindlich und in dieser Form auch für die Bürgerinnen und Bürger nicht als Entscheidungsgrundlage nützlich.
Soll die Energiewende in der Schweiz erfolgreich gelingen, ist ein führungstaugliches Energiegesamtkonzept erforderlich: Ein belastbarer Energieplan ist für die Schweiz ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Im Folgenden ist ein Energieplan für die Schweiz skizziert und in einem beispielhaften Initiativentwurf konkretisiert. Wir haben bewusst auf weitere Kommentierungen verzichtet, um unnötigen Ballast zu vermeiden.
Sie werden inhaltlich feststellen, dass wir auf Konsequenz Wert legen. Widersprüchlichkeiten dürfen nicht enthalten sein, weil sie in der Bevölkerung zu destruktiven Auseinandersetzungen führen und damit potenziell die Gesellschaft polarisieren. So wie das in den letzten 25 Jahren ausgeprägt der Fall war.
Ein Beispiel dazu: Wenn die Schweiz klimaneutral werden soll, können Gas-/Ölkraftwerke nicht Bestandteil des Konzepts sein, weil sie nicht klimaneutral sind. Es wäre ein Widerspruch. Investitionen in nicht-klimaneutrale Reservekraftwerke sind damit zu unterlassen.
Erlauben Sie uns folgende Anmerkung. Wir stellen fest, dass die Landesregierung zunehmend die Polarisierung im Land vorantreibt. Sie tut dies mit unausgewogenen und nur knapp mehrheitsfähigen Vorlagen. Hier spielt die Verwaltung mit ihren Vorarbeiten eine unrühmliche Rolle. Zudem tun Parteiinteressen ihr Übriges. Das sollte aufhören, weil sonst die Herausforderungen der Zukunft nicht gelöst werden können. Die Konkordanz wird vordergründig aufrechterhalten, kann so aber nicht mehr positiv wirken. Wir denken, dass die Regierung das Land einen sollte, nicht das Gegenteil. Ein Energieplan kann dazu die Grundlage in einem der entscheidenden Lebensbereiche sein.
Der folgende Text soll einen Impuls für eine konstruktive Energiepolitik der Schweiz leisten.
Sie können mithelfen, diesen Text weiterzuentwickeln. Benutzen Sie für Ihr Feedback gerne den Link am Ende des Artikels. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken.
Roland Voser & Maurizio Vogrig, 2. April 2026.
A. Leitplanken für den Energieplan
Alle in der Schweiz genutzten Energieträger sind bis 2050 CO2-neutral, weil der Souverän Netto-Null beschlossen hat. Nicht CO2-neutrale Energieträger können genutzt werden, sofern ihr CO2-Ausstoss technisch dauerhaft gebunden wird.
Die Energiewende gewährleistet Versorgungssicherheit und erfolgt in der Schweiz sozialverträglich und ohne permanenten Verzicht, weil sie nur so gesellschaftlich machbar ist.
Dies gilt für im Inland produzierte und genutzte sowie für importierte Energieträger, weil der gesamte in der Schweiz verursachte Energieverbrauch für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit massgebend ist.
B. Anforderungen an den Energieplan
Der Energieplan hält fest, mit welcher Idee, in welchen Phasen und mit welchen Massnahmen der heutige Ist-Zustand (2025) in den Soll-Zustand (2050) überführt werden soll.
Für alle Meilensteine (Ist-Zustand, Soll-Zustand, Phasenende) sind Energiebedarf, Energieproduktion, Energieimport und Energieexport qualitativ und quantitativ dargestellt.
Für jede Phase sind die dafür erforderlichen Massnahmen, Kosten und die Finanzierung mit deren Unsicherheiten ausgewiesen.
Alle fünf Jahre erfolgt eine rollende Überprüfung der Annahmen und der Zielerreichung sowie eine Anpassung der Massnahmen.
C. Institutionelle Absicherung des Energieplans
Die Leitplanken werden als verbindliche Grundsätze in der Bundesverfassung verankert.
Der Auftrag zur Erstellung, Umsetzung und rollenden Überprüfung des Energieplans unter Einhaltung dieser Anforderungen wird auf Gesetzesstufe geregelt.
Die Überprüfung der Einhaltung von Leitplanken und Anforderungen erfolgt durch das Bundesgericht.
Klageberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger nach Vorprüfung durch einen Ombudsmann.
D. Exemplarische Eidgenössische Volksinitiative
«Für einen gemeinsamen Energieplan der Schweiz»
I. Einführung
Die Energiediskussion ist seit Jahren verpolitisiert und Blockaden verhindern die Zielerreichung. Der Bund und die Kantone produzieren unzählige Szenarien, Studien, Vorlagen und Gesetze, die kaum noch jemand überblicken kann.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist dieses lebenswichtige Thema nur schwer verständlich. Diese Initiative will das nun ändern. Ein Energieplan soll auf Verfassungsebene verankert werden. Die Schweiz soll in der Energiefrage wieder auf einen konstruktiven Pfad zurückfinden.
II. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 89a Energieplan
1 Die Energiewende und die weitere Entwicklung der Energieversorgung gewährleisten Versorgungssicherheit und erfolgen sozialverträglich sowie ohne unfreiwilligen Verzicht.
2 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die in der Schweiz genutzten Energieträger bis 2050 CO2-neutral sind.
3 Nicht CO2-neutrale Energieträger dürfen nur genutzt werden, wenn ihr CO2-Ausstoss technisch dauerhaft gebunden wird.
4 Diese Grundsätze gelten für im Inland produzierte und genutzte sowie für importierte Energieträger.
5 Der Bund erstellt einen Energieplan für die Schweiz. Dieser legt fest, mit welcher Idee, in welchen Phasen und mit welchen Massnahmen der Ist-Zustand 2025 in den Soll-Zustand 2050 überführt wird.
6 Der Energieplan weist für den Ist-Zustand, den Soll-Zustand und die Meilensteine am Ende jeder Phase qualitativ und quantitativ aus:
a. den Energiebedarf;
b. die Energieproduktion;
c. den Energieimport;
d. den Energieexport.
7 Der Energieplan weist für jede Phase die erforderlichen Massnahmen, die Kosten, die Finanzierung und die jeweiligen Unsicherheiten aus.
8 Der Bund überprüft den Energieplan mindestens alle fünf Jahre, beurteilt die Zielerreichung und passt die Massnahmen nötigenfalls an. Er legt zehn Jahre vor Erreichen des jeweils geltenden Soll-Zustandes den nächsten Soll-Zustand fest.
9 Das Gesetz regelt die Erstellung, die Umsetzung und die periodische Überprüfung des Energieplans.
10 Das Gesetz sieht eine unabhängige Stelle (Ombudsmann) vor, welche Klagen auf Einhaltung der Anforderungen vorprüft. Klageberechtigt vor Bundesgericht sind Bürgerinnen und Bürger.
Art. 197 Ziff. … (Übergangsbestimmungen)
1. Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 89a spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
2. Der erste Energieplan ist innerhalb von drei Jahren nach Annahme dieses Artikels zu veröffentlichen.
Ohne Kernkraft keine Energiewende.
Das Energie-Trilemma: Wenn die Schweiz ihren Wohlstand halten will, muss sie der Energiewende ins Auge sehen. Denn es geht um Versorgungssicherheit und damit die Lebensgrundlage jeder modernen Gesellschaft. Das braucht Einsicht und Umdenken.
(c) 2021: Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Watt es jetzt braucht.
Die Anhörung zur neuen Energiestrategie im Kanton Aargau ist abgeschlossen. Während draussen zwei Stromer friedlich in der Tessiner Sonne laden, glüht drinnen die Kommentarspalte der AZ – und liefert ein Kabarett, das hier eigentlich fehl am Platz ist. Ein Stromer-Kommentar zwischen Daumen und Trollen – warum es jetzt mehr Substanz (und weniger Sprüche) braucht.
(c) 2025: Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Viel Gutes reicht noch nicht.
Der Kanton Aargau revidiert seine Energiestrategie. Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf energieAARGAU2025 haben wir dazu unsere Gedanken festgehalten und eine Einschätzung vorgenommen.
(c) 2018, Blick vom Jura bei Auenstein in Richtung des Kernkraftwerks Gösgen, Kanton Aargau, Schweiz. Foto: Roland Voser
Wenn die Grossen mit den Kleinen.
Zu hohe Strompreise, zu tiefe Einspeisevergütungen, unfaire Marktbedingungen - was läuft beim Strom falsch? Ein Erfahrungsbericht.
(c) 2024, Dezemberstimmung in Agno mit dem Circus Knie, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Schweizer Stromgesetz - besser wenig als nichts?
Die Schweiz stimmte am 9. Juni 2024 über das Stromgesetz ab. Die SVP nimmt die Gegenposition ein. Zu Recht?
(c) 2016: Kraftwerk Rupperswil-Auenstein, Aare, Kanton Aargau, Schweiz, Foto: Roland Voser
Nichtstun bis Lichter löschen.
Ein Update zur Energiesituation in der Schweiz.
(c) 2021, Dezemberstimmung in Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Revision der Energiestrategie ist überfällig.
Die Schweiz steht vor dem energiepolitischen Wendepunkt. Die Energiestrategie 2050 liefert auf die vielen offenen Fragen nicht die nötigen Antworten.
(c) 2019: Abendblick zum Monte Rosa von Cademario, Kanton Tessin, Schweiz. Foto: Roland Voser
Gesamtbetrachtung der Energiesituation in der Schweiz.
Die Einschätzung der Energiepolitik bildet Grundlage für den Einstieg in Photovoltaik mit ihrer dezentralen Energiesicherheit.
(c) 2018: Sonnenaufgang, Weinberg Cantina Monti, Cademario, Malcantone, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
smartmyway unterwegs.
(c) 2015: Monte Boglia, Luganese, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management