Eine Strategie ist das nicht.
Die sicherheitspolitische Strategie 2026 will eine «umfassende Sicherheit». Doch sie ist unvollständig und führungsuntauglich. Einbindung in EU- und Nato-Formate, die Bekämpfung von «Desinformation» und eine «Sicherheitsdienstpflicht» sind zuerst zu begründen.
Es ist an sich eine gute Idee, wenn die Schweiz eine «umfassende Sicherheit» anstrebt. In diesen Zusammenhang stellt der Bundesrat in der vorliegenden Vernehmlassung seine sicherheitspolitische Strategie 2026.
Das Strategiedokument wird jedoch diesem Anspruch nicht gerecht. Ein Problem-/Massnahmenkatalog mit drei Stossrichtungen, zehn Zielen und 45 Massnahmen genügt dazu nicht. Um es direkt zu sagen: Wir sind irritiert über diese mangelhafte Arbeit, der die entscheidenden Elemente einer Strategie fehlen. Die Strategie ist damit schlicht führungsuntauglich.
Mit diesem Verdikt ist der Stab über jeder Strategie gebrochen. Folgerichtig ist unsere Empfehlung an den Bundesrat «den vorliegenden Entwurf in dieser Form nicht weiterzuverfolgen und ihn grundlegend zu überarbeiten».
Äusserst fragwürdig beurteilen wir die Grundhaltung des Entwurfs: Sie hinterlässt den Eindruck, dass eine vorgefasste Meinung quasi «nachbegründet» werden soll. Der Bundesrat will offensichtlich weitere Anbindungen an EU- und Nato-Formate und liefert im Entwurf die Massnahmen dazu nach. Eine systematische und unvoreingenommene Variantenprüfung und korrekte Einordnung der Konsequenzen für die Schweiz bleibt er dem Souverän schuldig. Auslegeordnung, Absicht, Varianten, Finanzierung etc. fehlen.
Und hier kommen wir zum Punkt: Einem solchen Massnahmenkatalog gehört ein Grundsatzentscheid vorausgestellt, zu dessen inhaltlichen Systemänderungen sich der Souverän explizit zu äussern hat. Nicht die Verwaltung soll hier Entscheide fällen und sie nachspuren; vielmehr sind zuerst die Vorgaben in der Bundesverfassung wenn nötig anzupassen und dazu die korrekte vorrangige Diskussion zu führen.
Sauer aufgestossen ist uns auch in dieser Vorlage die Drohkulisse gegen innen mit «Desinformation». Der Entwurf behandelt die freie Meinungsbildung und die direkte Demokratie nicht primär als Resilienzfaktoren, sondern vor allem als sicherheitspolitische Angriffsflächen. Dies zeigt exemplarisch die verschobene Optik der Entwurfsautoren.
Im Folgenden überlassen wir Ihnen den Wortlaut unserer Vernehmlassungsantwort, die wir dem Bundesrat eingereicht haben. Darin legen wir unsere Haltung ausführlich dar.
Lassen Sie uns gerne Ihr konstruktives Feedback zukommen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und Ihre Lesertreue.
Roland Voser & Maurizio Vogrig, 22. März 2026
EINSCHREIBEN
Herrn Bundesrat Martin Pfister
Bundeshaus Ost
3003 Bern
22. März 2026
Sehr geehrter Herr Bundesrat Pfister,
besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 (SiPol-Strategie). Nachfolgend reichen wir Ihnen unsere Stellungnahme ein. Wir gliedern sie in Anforderungen, Beurteilung und Fazit.
Wir empfehlen,
den vorliegenden Entwurf in dieser Form nicht weiterzuverfolgen und ihn grundlegend zu überarbeiten.
anstelle eines thematisch gebündelten Massnahmenkatalogs eine vollständige und führungstaugliche sicherheitspolitische Strategie vorzulegen.
materiell relevante sicherheitspolitische Weichenstellungen, insbesondere zur vertieften Einbindung in EU- und Nato-Formate, zur Bekämpfung von Desinformation sowie weitreichende Systemänderungen wie die Sicherheitsdienstpflicht nur mit ausgewiesener Mittel- und Folgenklärung unvoreingenommen darzustellen und zu begründen.
bis zur Vorlage eines belastbaren Strategieentwurfs keine faktischen Vorfestlegungen zu schaffen.
Eine Kopie dieses Schreibens schicken wir als Word- und PDF-Datei an triage@sepos.admin.ch. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
smartmyway ag
Roland Voser & Maurizio Vogrig
Teilhaber, Bürger von Neuenhof/AG bzw. Sirnach (Busswil)/TG
A. Anforderungen an eine sicherheitspolitische Strategie
A.1 Eine sicherheitspolitische Strategie ist kein Massnahmenkatalog
Eine sicherheitspolitische Strategie muss mehr leisten als die Zusammenstellung von Stossrichtungen, Zielen und Massnahmen. Sie muss von der Bestandesaufnahme über den Handlungsbedarf und die strategische Absicht bis zur Priorisierung, Umsetzung, Finanzierung und Erfolgskontrolle eine nachvollziehbare Führungslogik aufweisen.
Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Was als Strategie bezeichnet wird, erscheint in seiner heutigen Form vor allem als thematisch gebündelter Massnahmenkatalog mit strategischem Mantel.
A.2 Eine sicherheitspolitische Strategie braucht eine tragfähige Struktur
Eine sicherheitspolitische Strategie müsste aus unserer Sicht beispielsweise wie folgt aufgebaut sein und folgende Schlüsselfragen begründet beantworten:
1. Bestandesaufnahme
Welche Sicherheitsbereiche umfasst die «umfassende Sicherheit»?
Welche Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken bestehen in diesen Sicherheitsbereichen?
Wo bestehen die grössten Lücken?
Wo bestehen Abhängigkeiten?
2. Handlungsbedarf
Welcher Soll-Zustand wird in den einzelnen Sicherheitsbereichen angestrebt und warum?
Wo besteht konkreter Handlungsbedarf?
Welche Risiken, Erosionen, Abhängigkeiten oder neuen Entwicklungen machen ein Handeln erforderlich?
Was sind die abgeleiteten Handlungsfelder?
3. Strategische Absicht und Zielbild
Was sind die strategischen Vorgehensvarianten zur Defizitschliessung?
Was ist die gewählte Variante und wie begründet?
Was ist die strategische Absicht der Schweiz?
Was ist das übergeordnete Zielbild mittel- und langfristig?
Was ist die Kernidee, mit der die Sicherheit klug und wirksam gestärkt werden soll?
Welche übergeordneten Ziele werden daraus abgeleitet?
4. Priorisierung
Was ist existenziell?
Was ist dringend?
Was ist wichtig, aber nachrangig?
Was sind die Abhängigkeiten?
Wo bestehen Zielkonflikte?
Welche Bereiche haben bei knappen Mitteln Vorrang?
Was ist die Priorisierung der Handlungsfelder?
5. Massnahmen zur Defizitschliessung
Welche übergreifenden Massnahmen sind in den Handlungsfeldern nötig?
Welche spezifischen Massnahmen sind je Sicherheitsbereich erforderlich?
Welche Defizite sollen mit welchen Massnahmen konkret geschlossen werden?
6. Umsetzungsplanung
Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen den Massnahmen?
Was ist zuerst, was später umzusetzen?
Welche Etappen, Phasen und Meilensteine sind vorgesehen?
Wer trägt welche Verantwortung?
Wie erfolgt die Koordination zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden, Wirtschaft und weiteren Akteuren?
7. Mittelbedarf und Finanzierung
Welcher personelle Mittelbedarf besteht?
Welcher materielle Mittelbedarf besteht?
Welcher finanzielle Mittelbedarf besteht?
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?
Wie erfolgt die konkrete Finanzierung und Priorisierung der Mittel?
8. Controlling, Erfolgsmessung und rollende Fortführung
Wie wird die Umsetzung kontrolliert?
Wie wird das finanzielle Controlling sichergestellt?
Welche Erfolgskriterien gelten?
Wie wird überprüft, ob die angestrebten Wirkungen tatsächlich erreicht werden?
Wie wird bei Abweichungen nachgesteuert?
Wie erfolgt die rollende, agile Fortführung der Strategie?
A.3 Analyse und politische Folgerung sind klar zu trennen
Eine sicherheitspolitische Strategie muss die Lage zunächst nüchtern erfassen, bevor sie politische Folgerungen zieht. Analyse, Bewertung und Schlussfolgerung sind klar voneinander zu trennen.
Der vorliegende Entwurf vermischt diese Ebenen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass nicht zuerst offen analysiert und danach entschieden wird, sondern dass die gewünschte Richtung bereits feststeht und die Analyse diese Richtung nachträglich stützen soll.
A.4 Eine sicherheitspolitische Strategie braucht Priorisierung, Mittelklarheit und Führungstauglichkeit
Gerade in einem verschlechterten sicherheitspolitischen Umfeld ist es unerlässlich, Prioritäten offenzulegen, Zielkonflikte zu benennen, den Mittelbedarf zu beziffern, Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Umsetzung führungsmässig zu strukturieren.
Auch wenn der Strategieentwurf immerhin federführende Departemente, Monitoring und spätere Berichterstattung vorsieht, bleibt er ohne einen vollständigen und soliden strategischen Gesamtbau politisch bequem und operativ unverbindlich.
B. Beurteilung des vorliegenden Entwurfs
B.1 Gesamteindruck
Der Strategieentwurf ist für ein Geschäft dieser Tragweite qualitativ ungenügend.
Die Vorlage arbeitet in ihrer inneren Struktur mit drei Stossrichtungen, zehn Zielen und 45 Massnahmen. Die strategische Herleitung, die Variantenprüfung, die Priorisierung, die Mittelklärung und die eigentliche Führungslogik bleiben demgegenüber unzureichend.
Diese strukturelle Schwäche betrifft nicht nur die Zusammenfassung, sondern den Gesamtentwurf. Exemplarisch beurteilen wir im Folgenden die Zusammenfassung der sicherheitspolitischen Strategie, weil sich das Grundproblem dort in verdichteter Form zeigt und sie als eigentliches «Management Summary» zu verstehen ist.
B.2 Zur Schlüssel-Abbildung 1
Abbildung 1 ist eine schematische Schaugrafik ohne entscheidenden analytischen Mehrwert. Sie bleibt auf einer allgemeinen Kommunikationsebene und bildet weder die Logik des Textes noch die innere Struktur des Entwurfs nachvollziehbar ab.
Sie erklärt weder die strategische Herleitung noch die Priorisierung noch die Umsetzung. Sie dient damit eher der Illustration als der Führung. In der Zusammenfassung steht sie nur in einem losen Zusammenhang zum Text.
Der Gesamtkontext bleibt intransparent.
B.3 Zum Kapitel «Bedrohungen und Risiken im Umfeld»
Dieses Kapitel ist kein analytisch geführtes Lagebild, sondern ein thematisch breit bestücktes Sammelgefäss beziehungsweise ein Problemkatalog.
Es entsteht der Eindruck eines gerahmten und additiv aufgebauten Problemkatalogs, dem die nötige strukturelle Herleitung, Gewichtung und Priorisierungslogik fehlen.
Sehr unterschiedliche Phänomene wie Desinformation, Polarisierung, Terror, Kriminalität, Klimawandel, Pandemien und Migration werden zu einer einzigen sicherheitspolitischen Problemkulisse zusammengeführt, ohne ihre Unterschiede in Charakter, Tragweite und zeitlicher Dringlichkeit nachvollziehbar herauszuarbeiten.
Exemplarisch zeigt sich dies in der Gleichsetzung von transnationalen Risiken wie dem Klimawandel mit der akuten Bedrohung durch einen bewaffneten Konflikt in Europa.
Während das Dokument richtigerweise festhält, dass die für die Verteidigung erforderlichen Mittel langjährige Vorbereitung brauchen, bleibt unklar, wie Ressourcen zwischen der langfristigen Anpassung an Klimafolgen (Ziel 8) und der dringlichen Schliessung von Ausrüstungslücken der Armee (Ziel 9) priorisiert werden sollen.
B.4 Zum Kapitel «Merkmale und Verwundbarkeiten der Schweiz»
Es fehlt eine nüchterne Betrachtung der Verwundbarkeiten und der Risiken der Schweiz. Es ist kein neutraler Befund, sondern erweckt den Eindruck eines argumentativen Brückentextes für eine bereits gewünschte sicherheitspolitische Stossrichtung.
Föderalismus, direkte Demokratie, Neutralität, internationale Vernetzung, Forschung, Infrastruktur und die europäische Lage werden nicht zunächst ergebnisoffen analysiert, sondern rasch in Richtung mehr Kooperation, mehr sicherheitspolitische Einbindung und mehr militärische Vorbereitung gedeutet.
Besonders deutlich wird dies dort, wo aus der Neutralität, der Wiederausfuhrproblematik, der Lage in Europa und der Bedeutung internationaler Kooperationsformate eine Argumentationslinie entsteht (Ziel 10), die auf eine vertiefte sicherheitspolitische Zusammenarbeit hinausführt, ohne die damit verbundenen Zielkonflikte, insbesondere zwischen Neutralität, Eigenständigkeit und Interoperabilität, gleichgewichtig offenzulegen.
Die Schweiz wird damit nicht neutral beschrieben, sondern ihre Eigenheiten werden gezielt in eine bereits bevorzugte Antwort hinein gerahmt.
B.5 Zur Zusammenfassung
Diese Zusammenfassung zeigt das Grundproblem des ganzen Dokuments in verdichteter Form. Zuerst wird der Anspruch der «umfassenden Sicherheit» gesetzt. Danach werden drei Stossrichtungen, zehn Ziele und 45 Massnahmen präsentiert. Anschliessend folgt ein Bedrohungs- und Verwundbarkeitsnarrativ, das diese Richtung stützen soll.
Die Zusammenfassung erklärt damit nicht eine zuvor nachvollziehbar hergeleitete Strategie, sondern rahmt einen bereits gesetzten Kurs. Sie ist damit nicht das einzige Problem des Entwurfs, sondern die verdichtete Wiedergabe seiner Grundlogik.
Der Haupttext führt diese Struktur ausführlicher aus, ändert an ihr aber nichts Grundsätzliches. Dieser Aufbau und Inhalt ist für eine umfassende Sicherheitsstrategie unseres Landes ungenügend.
B.6 Fehlender Bezug zu Ressourcen und Finanzierung
Der Entwurf verletzt ein grundlegendes strategisches Prinzip: die notwendige Deckungsgleichheit von Zielen und Mitteln. Es werden 45 Massnahmen postuliert, ohne deren personellen Bedarf oder die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt auch nur ansatzweise zu skizzieren.
Exemplarisch zeigt sich dies bei der Massnahme M33 (Sicherstellung der personellen Alimentierung). Obwohl der Bundesrat hier eine fundamentale Systemänderung wie die «Sicherheitsdienstpflicht» anspricht, fehlt jede strategische Gegenüberstellung von Kosten, Nutzen und gesellschaftlichen Konsequenzen.
Eine Strategie bleibt ohne eine klare personelle, materielle und finanzielle Basis unverbindlich. Damit fehlt ihr ein wesentlicher Teil ihrer Führungsfähigkeit.
B.7 Zur Instrumentalisierung des Desinformations-Begriffs
Wir heben das Thema Desinformation (Massnahme M2) besonders hervor, da es beispielhaft für die im Entwurf kritisierte Vermischung von Analyse und politischer Absicht steht. Der Entwurf behandelt die freie Meinungsbildung und die direkte Demokratie nicht primär als Resilienzfaktoren, sondern vor allem als sicherheitspolitische Angriffsflächen.
Damit droht die angekündigte «Bekämpfung von Desinformation» zu einem pauschalen Begründungsmuster für staatliche Eingriffe in den Informationsraum zu werden. Gerade in einer direkten Demokratie ist hier besondere Zurückhaltung geboten. Wo der Staat auf die Qualität oder Zulässigkeit von Informationen Einfluss nehmen will, braucht es klar definierte rechtsstaatliche Schranken. Solche Schranken legt der Entwurf nicht nachvollziehbar dar.
Eine sicherheitspolitische Strategie darf die Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 16 BV nicht nur implizit voraussetzen, sondern muss sie gerade im Umgang mit Desinformation ausdrücklich mitdenken und schützen. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass unter dem Titel der Resilienz ein sicherheitspolitischer Deutungsanspruch auf den öffentlichen Informationsraum erhoben wird.
Wo der Staat unter dem Titel der Sicherheit beginnt, auf Deutungen, Informationsflüsse oder politische Meinungsbildung steuernd einzuwirken, ist aus rechtsstaatlicher und demokratischer Sicht höchste Zurückhaltung geboten.
B.8 Zur sicherheitspolitischen Einbindung in EU- und Nato-Formate
Der Entwurf enthält nicht nur einzelne Kooperationsmassnahmen, sondern eine erkennbare Entwicklungslinie hin zu einer vertieften sicherheitspolitischen Einbindung der Schweiz in Programme und Formate der EU und der Nato.
Der Entwurf beschreibt damit nicht bloss eine Ausweitung punktueller Zusammenarbeit, sondern eine mögliche Verschiebung des sicherheitspolitischen Leitbilds der Schweiz.
Während er sich sprachlich weiterhin zur bewaffneten Neutralität bekennt, baut er operativ ein Modell der Verteidigung in Kooperation auf. Gerade dieser Grundsatzkonflikt hätte offen benannt und politisch geklärt werden müssen.
Gerade weil diese Entwicklungslinie strategisch, neutralitätspolitisch und sicherheitspolitisch von erheblicher Tragweite ist, hätte der Entwurf die damit verbundenen Chancen, Risiken, Abhängigkeiten, Alternativen und Zielkonflikte ausdrücklich und systematisch darlegen müssen.
Stattdessen erscheinen diese Schritte weitgehend als folgerichtige Kooperationsvertiefung. Damit bleibt unzureichend geklärt, welche Auswirkungen eine solche Einbindung auf Neutralität, Eigenständigkeit, Handlungsfreiheit und die sicherheitspolitische Souveränität der Schweiz hat.
Besonders heikel ist in diesem Zusammenhang die im Entwurf angelegte Annahme, dass moderne Bedrohungen aus der Luft von einem einzelnen Staat faktisch nicht mehr eigenständig erkannt oder abgewehrt werden könnten. Eine solche Prämisse berührt den Kern der bewaffneten Neutralität. Wer sie strategisch zugrunde legt, muss offenlegen, welche sicherheitspolitischen Abhängigkeiten daraus entstehen und wie weit die Schweiz damit von ihrem bisherigen Anspruch eigenständiger Verteidigungsfähigkeit abrückt.
Eine methodisch korrekte sicherheitspolitische Strategie dürfte derart weitreichende Weichenstellungen nicht stillschweigend als naheliegende Entwicklungslinie behandeln. Sie müsste sie als vorgefasste Entschlüsse offenlegen und kritisch prüfen.
Gerade bei einer vertieften Einbindung in Programme und Formate der EU und der Nato wären die strategischen Varianten, die Gründe für die gewählte Stossrichtung sowie die Folgen für Neutralität, Eigenständigkeit, Eskalationsrisiken und den Schutz der Bevölkerung nachvollziehbar darzulegen.
Wo die Schweiz sicherheitspolitisch enger in fremde Programme, Austauschsysteme und Kooperationslogiken eingebunden wird, entsteht zudem ein erhebliches Gefahrenpotenzial. Schon deshalb hätte der Entwurf offen darlegen müssen, welche zusätzlichen Risiken, Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten mit einer solchen Einbindung verbunden sind und weshalb der Bundesrat diese dennoch in Kauf nehmen will.
Solche Einbindungsschritte betreffen nicht nur die sicherheitspolitische Zusammenarbeit, sondern berühren den sicherheitspolitischen Grundentscheid der Schweiz in Fragen der Neutralität, Eigenständigkeit, Interoperabilität, Risikotragung und möglichen Vorbindungen im Ernstfall.
Bei Weichenstellungen dieser Tragweite genügt es nicht, sie verwaltungsintern oder strategisch vorzuprägen. Wenn Neutralität, Eigenständigkeit, sicherheitspolitische Souveränität und das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung berührt sind, muss darüber am Ende der Souverän entscheiden.
Gerade in diesem Punkt wird besonders deutlich, dass die Strategie keine offene sicherheitspolitische Prüfung vornimmt, sondern vorgefasste Entschlüsse nachträglich argumentativ absichert.
B.9 Zur Gleichwertigkeit der Sicherheitsbereiche
Wenn der Entwurf den Anspruch einer Strategie der «umfassenden Sicherheit» erhebt, müssten die zentralen Sicherheitsbereiche in der Bestandesaufnahme, im Handlungsbedarf, in der Priorisierung und in den Massnahmen grundsätzlich gleichwertig sichtbar gemacht werden.
Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere
die äussere Sicherheit,
die innere Sicherheit,
die Versorgungssicherheit,
die Infrastruktursicherheit,
die wirtschaftliche und technologische Sicherheit,
die Informations- und Cybersicherheit,
die politische und institutionelle Sicherheit,
die gesellschaftliche Sicherheit,
die Grenz- und Migrationssicherheit,
die gesundheitliche Sicherheit,
die Sicherheit gegenüber Naturgefahren sowie
die Wahrung von Neutralität, Eigenständigkeit und sicherheitspolitischer Souveränität.
Gerade diese Gleichwertigkeit bildet der Entwurf nicht überzeugend ab. Er verwendet zwar den Begriff der «umfassenden Sicherheit», setzt seine materiellen Schwerpunkte jedoch erkennbar in Richtung Resilienz, Schutz, Verteidigungsfähigkeit, Kooperation und Informationsraum.
Dadurch entsteht kein ausgewogenes Gesamtbild der sicherheitspolitischen Anforderungen der Schweiz.
Die zentralen Sicherheitsbereiche werden im Entwurf unserer Ansicht nach nicht sichtbar gleichwertig dargestellt.
Dadurch entsteht der Eindruck, dass der Begriff der umfassenden Sicherheit nicht als offene Ordnungsgrundlage verwendet wird, sondern als Rahmung für bereits priorisierte Stossrichtungen, insbesondere in den Bereichen Kooperation, Resilienz, Informationsraum und staatliche Steuerung.
C. Fazit
Unserer Ansicht nach sollte ein derart ungenügender Strategieentwurf in dieser Form den Bundesrat nicht verlassen.
Was hier als sicherheitspolitische Strategie bezeichnet wird, ist in Wahrheit kein tragfähiges Strategiedokument, sondern ein thematisch gebündelter Massnahmenkatalog ohne stringente Herleitung, ohne klare Priorisierung und ohne nachvollziehbare Mittel- und Finanzierungslogik.
Es ist aus unserer Sicht in dieser Form auch nicht für eine Vernehmlassung geeignet, weil die Adressaten ohne eine tragfähige strategische Herleitung weder die Stossrichtungen noch die Ziele und Massnahmen sachgerecht beurteilen und korrekt einordnen können.
Als Problembeschreibung ist der Entwurf in weiten Teilen stark. Er erkennt die neue Gefährdungslage, die Rückkehr harter Machtpolitik, hybride Angriffe, den Technologiewandel, die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen sowie die personellen und materiellen Defizite der Schweiz klar.
Auch dass Verteidigungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz und Resilienz wieder ernster genommen werden, ist im Grundsatz richtig.
Als staats- und identitätspolitisches Dokument ist der Entwurf jedoch unausgewogen. Er sagt zu wenig klar, was aus schweizerischer Sicht unbedingt bewahrt werden soll, und zu viel darüber, wie sich die Schweiz funktional in grössere Sicherheitszusammenhänge einordnen soll.
Er verteidigt die Schweiz nicht konsequent genug aus ihrer Eigenlogik und eigenen Stärke heraus, sondern aus einer Mischung von Eigenständigkeit und Anpassung. Das macht ihn aus staats- und souveränitätspolitischer Sicht problematisch.
Dieser Entwurf will die Schweiz sicherer machen, läuft aber Gefahr, sie dafür schrittweise in ein sicherheitspolitisches Betriebsmodell zu überführen, das zentralistischer, aussengebundener und mit den schweizerischen Grundprinzipien weniger konsequent vereinbar ist, als es der Text offenlegt.
Dabei verkennt der Entwurf, dass nur eine starke und eigenständig handlungsfähige Schweiz auch ein ernsthafter Partner in supranationalen Organisationen sein kann.
Sicherheitspolitische Schwäche ist für die Schweiz kein tragfähiges Leitbild.
Wir empfehlen deshalb, den Entwurf in dieser Form nicht weiterzuverfolgen, sondern grundlegend zu überarbeiten und erneut zur Vernehmlassung vorzulegen.
Digitale Freiheit. Keine Meinungslenkung.
Das geplante Gesetz für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) gefährdet die Meinungsfreiheit und delegiert staatliche Aufgaben an US-Tech-Unternehmen. Die Schweiz braucht keine «private Judikative», sondern eine wirkungsvolle Justiz gleichermassen für den öffentlichen UND digitalen Raum.
(c) 2018: Luganese, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
Dieses Paket braucht Klartext. Für die Schweiz.
Unser Nein zur Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU. Von Bürgern für den Bundesrat. Mit neun Seiten Klartext nach etwas über drei Monaten intensiver Arbeit. Unser Schluss aus Bürgersicht: Wir lehnen die neue Grundidee der «Integration statt Kooperation» klar ab.
(c) 2019: San Salvatore, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Schweizsicht.
Die Sterne stehen für Tragweite, doch die Entscheidung fällt hier. Mit dem Paket Schweiz-EU steht unser Land vor einer existenziellen Zäsur. EU-Gesetze sollen gelten, ohne in einem Schweizer Gesetzbuch zu stehen. Ob wir das wollen, müssen wir selbst beurteilen. Die Regierung möchte es tun. Wir empfehlen es nicht. Die folgende Artikelserie liefert Ihnen die Begründung.
(c) 2017: Alpe Agra, Cademario, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Maurizio Vogrig
smartmyway unterwegs.
(c) 2015: Alpe Agra, Kanton Tessin, Schweiz, Foto: Roland Voser
Seit 2018 Chief Editor, Mitbegründer, Verwaltungsrat und Teilhaber von smartmyway, Autor, Coach, Mentor und Berater. Vorher als Geschäftsführer von Media Markt E-Commerce AG, Media Markt Basel AG, Microspot AG sowie in den Geschäftsleitungen von Interdiscount AG und NCR (Schweiz) AG tätig. Heute Digital Business Coach und Schreiberling.
Experte für Digitalisierung, Agile SW-Entwicklung, Digital-Business, Handel, Sales & Marketing, E-Commerce, Strategie, Geschäftsentwicklung, Transformationen, Turn Around, Innovation, Coaching, erneuerbare Energien, Medien, Professional Services, Category Management, Supply Chain Management



